Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 17. Januar 2007 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 6. Sitzung am 25. Januar 2007, in seiner 7. Sitzung am 27. Februar 2007 und in seiner 8. Sitzung am 17. April 2007 beraten.
In seiner 7. Sitzung am 27. Februar 2007 hat der Innenausschuss ein öffentliches Anhörverfahren durchgeführt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Änderungsvorschläge für den Gesetzentwurf, die dem Landtag in seiner Sitzung am 17. Januar 2007 vorgestellt wurden, sind im Innenausschuss einstimmig befürwortet worden.
Es handelt sich hierbei insbesondere um Änderungen im Hinblick auf die Einführung des neuen Haushaltsrechts Doppik, die gesetzliche Regelung der kulturellen Förderung bei privater Trägerschaft, aber auch die Freistellung von Zinsrückzahlungen für Landesdarlehen im Rahmen des sogenannten „Beistandspakts“ für den Zeitraum
Die Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs, das heißt die Änderung des Stationierungsansatzes, wird nicht nur in meiner Heimatgemeinde und der umliegenden Region sehr begrüßt. Dass die nicht kasernierten Soldatinnen und Soldaten der ausländischen Stationierungsstreitkräfte nun auch mit 35 % in den kommunalen Leistungsansatz mit einbezogen werden und die Neuregelung auch für bereits bestandskräftige Festsetzungen der Schlüsselzuweisung B 2 für das Jahr 2005 gilt, ist ein wirklich geldwerter Vorteil für die betroffenen Kommunen. Ich hoffe, dass diese all das zu würdigen wissen.
Einen Diskussionsbedarf gab es über die Abschaffung der Bedarfszuweisungen und darüber, die frei werdenden Mittel von rund 48 Millionen Euro über Schlüsselzuweisungen als allgemeine Haushaltsmittel den Kommunen zuzuführen.
Das heißt, in die Schlüsselmasse A werden rund 23 Millionen Euro und in die Schlüsselmasse B rund 25 Millionen Euro überführt. Dies trägt meines Erachtens nicht nur zur Verwaltungsvereinfachung, sondern auch zu mehr Verantwortung in politischen Gremien, zum Beispiel im Stadt- und Gemeinderat, bei. Die Schlüsselzuweisung A ist auch die Grundlage zur Berechnung der Verbandsgemeinde- und Kreisumlage. Somit sind die Verantwortlichen vor Ort gefordert, diese Umlage gerecht zu gestalten und einzufordern.
Die Erhöhung der Gewerbesteuer bei Beantragung der Bedarfszuweisung ist heute nicht mehr nötig; denn diese ist abgeschafft worden.
Am 27. Februar 2007 gab es wegen der unterschiedlichen Auffassung über die Umschichtung der 48 Millionen Euro eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände im Innenausschuss. Die Anhörung ergab keine neuen Sichtweisen. Es blieb alles beim Alten.
Der Städtetag und der Landkreistag sind mit der Zuweisung von rund 23 Millionen Euro in die Schlüsselzuweisung A einverstanden, hatten aber Bedenken wegen des Schwellenwertes. Diesen wurde mittlerweile Rechnung getragen, da die Höhe des Schwellenwertes aufgrund der Durchschnittsbetrachtung der Jahre 2002 bis 2007 steigen wird.
Damit ist mittlerweile auch gewährleistet, dass auch Ortsgemeinden ohne Schlüsselzuweisung B 2 von den umgeschichteten Mitteln profitieren werden.
Der Gemeinde- und Städtebund lehnt die Abschaffung der Bedarfszuweisung weiterhin ab und fordert die Zuweisung der gesamten Masse in die Schlüsselzuweisung A. Dies haben wir bereits in der ersten Beratung abgelehnt und werden es auch in der zweiten Beratung
wieder ablehnen; denn mit einer solchen Entscheidung benachteiligen wir die kreisfreien Städte. Das kann nicht sein.
Die kreisfreien Städte haben wegen ihrer hohen Steuerkraft keine Schlüsselzuweisung A, sondern in den letzten Jahren durchschnittlich 36 % der Bedarfszuweisung erhalten. Durch diese Umschichtung der Mittel wird auch der Verwaltungsaufwand für sach- und fachgerechte Anträge für Nachweise unabweisbarer Fehlbeträge minimiert. Jeder, der in der Kommunalpolitik tätig ist, weiß, wie schwierig es ist, diese der Genehmigungsbehörde immer nachzuweisen und sie prüfen und genehmigen zu lassen.
Dieser ganze Aufwand hat sich oftmals auch gar nicht in dem Ergebnis widergespiegelt, wenn man bedenkt, dass im Jahr 2006 die Bewilligungsquote lediglich bei 18,6 % lag. Insofern wird auch hiermit die Forderung nach Verwaltungsvereinfachung erfüllt.
Fazit: Wir haben den Gesetzentwurf in der Sitzung am 17. Januar 2007 ausführlich vorgestellt und beraten. Mit dem Gesetzentwurf ist es gelungen, den unterschiedlichsten Interessenlagen von Land und Kommunen Rechnung zu tragen. Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach Anhörung der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände kann auch die CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes zustimmen.
Zum einen waren zahlreiche redaktionelle Änderungen notwendig, um die Anforderungen an die neue kommunale Doppik umzusetzen. Zum anderen tragen wir auch die inhaltlichen und strukturellen Neuerungen grundsätzlich mit.
So begrüßen wir ausdrücklich die Einbeziehung der nicht kasernierten Soldatinnen und Soldaten ausländischer Streitkräfte in die Leistungsansätze. Hiervon werden insbesondere die Kommunen im Umkreis der USStützpunkte profitieren. Bislang wurden die Soldaten, die in diesen Gemeinden außerhalb der Kasernen wohnen, in der Berechnung der Bedarfsmesszahl für die Schlüsselzuweisung B 2 nicht berücksichtigt.
Was den Wegfall der Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock sowie die vorgesehene Kompensation über eine Erhöhung der Schlüsselzuweisung A und B 2 angeht, so halten wir auch dieses Vorgehen grundsätz
lich für richtig. Die Bewilligungsquote ist in den vergangenen Jahren hinsichtlich der Bedarfszuweisung bereits stark abgesunken. Wir erkennen durchaus an, dass eine Aufrechterhaltung dieses Systems einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zur Folge hätte. Wir begrüßen die Überführung in die Investitionsstöcke A und B 2.
Außerdem kann auf diese Weise erreicht werden, dass man den Kommunen bei der Verwendung ihrer Finanzmittel wieder mehr Freiraum, das heißt von vornherein mehr Geld gibt, wodurch die Möglichkeit besteht, dass sie auch direkt durch nachträgliches Ausgleichen der Haushalte besser dastehen.
Ich nenne einen weiteren Vorteil. Bevor eine Kommune in der Vergangenheit Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock bekommen konnte, musste sie zunächst ihren Gewerbesteuerhebesatz auf eine bestimmte Höhe anheben. Diese Verpflichtung besteht nicht mehr. Die Schlüsselzuweisungen A und B sind hieran nicht gekoppelt. Dies versetzt die Kommunen wieder verstärkt in die Lage, die Hebesätze zu senken und damit auch für Gewerbeansiedlungen attraktiver zu werden.
Allerdings – darauf haben wir bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen hingewiesen; das hat auch die Anhörung im Innenausschuss gezeigt – hat dies bestätigt, dass die 48 Millionen Euro, die aus dem Ausgleichsstock in die Stöcke A und B fließen, bei Weitem nicht ausreichen. Es muss schlicht und ergreifend von vornherein wesentlich mehr Geld in die Finanzausgleichsmasse gesteckt werden.
Dies hat die Landesregierung in den letzten Jahren versäumt und genau das Gegenteil betrieben, obwohl sie nach Artikel 49 Abs. 6 der Landesverfassung dazu verpflichtet ist, den Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben über den Finanzausgleich die notwendigen Mittel zu sichern.
Das Resultat dieser kommunalfeindlichen Politik ist, dass im Vergleich mit den acht westdeutschen Flächenländern die rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städte und Landkreise den dritthöchsten Schuldenstand haben.
Herr Schweitzer, hören Sie zu! Allein die Verpflichtungen aus Liquiditäts- und Kassenkrediten betragen laut Gemeinde- und Städtebund – das ist auch in der Anhörung gesagt worden – 2,8 Milliarden Euro. Dem muss endlich entgegengesteuert werden. Von Ihnen wird immer angepriesen, dass die Kommunen das Rückgrat unseres Landes sind. Hier werden die Entscheidungen getroffen, die nahe bei den Bürgerinnen und Bürgern sind und die diese auch unmittelbar betreffen.
Von daher brauchen die Kommunen den nötigen finanziellen Spielraum, den wir seit Langem anmahnen und heute auch wieder von Ihnen einfordern.
Dennoch werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Die strukturellen Neuerungen sind grundsätzlich richtig. Unsere Forderung, den Kommunen mehr finanzielle Mittel zukommen zu lassen, halten wir für dringend geboten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Reihe von politischen Entscheidungen im Bereich des kommunalen Haushaltsrechts macht den vorliegenden Gesetzentwurf erforderlich. Ich möchte diejenigen Regelungen erwähnen, die kommunalpolitisch besonders relevant sind und die haushaltsmäßig namhafte Beträge betreffen.