Genauso konsequent hat die Landesregierung seit dem Jahr 1991 das Ziel verfolgt, die Autonomie und die Selbstverantwortung der Hochschulen zu stärken. Wir haben schrittweise Flexibilitäten erhöht, Deckungsvermerke zwischen Hauptgruppen eingeführt und vor allem die Mittel für Forschung und Lehre in die Selbstbewirtschaftung der Hochschulen gegeben. Damit wurde für diesen Bereich das Prinzip der Jährlichkeit aufgelöst und den Hochschulen die Möglichkeit eingeräumt, längerfristig zu planen und Schwerpunkte einrichten zu können.
Bereits im Jahr 2005 wurden erste Globalhaushalte – so zum Beispiel bei der Universität Mainz – erfolgreich eingeführt. In diesem Doppelhaushalt werden sie auf die Universitäten in Trier und Kaiserslautern sowie auf die Fachhochschulen in Mainz und Kaiserslautern ausgeweitet. Im nächsten Doppelhaushalt werden weitere Hochschulen folgen.
Auch die Verantwortung für das Personalbudget wurde den Hochschulen inzwischen übertragen. Rheinland
Pfalz ist das erste und im Übrigen nach wie vor einzige Bundesland, in dem sämtliche laufenden Mittel für Forschung und Lehre sowie die Stellen- und Personalmittel im Rahmen der indikatorengesteuerten Finanzierungssysteme nach Belastungen und Leistungen auf die Hochschulen verteilt werden. Das ist genau der richtige Weg. Hier wird nicht Autonomie neu erfunden, hier wird sie gelebt.
Das zeigt im Übrigen auch, wie realitätsfremd im Entschließungsantrag der CDU-Fraktion von planungs- und regulierungswütiger Regierung gesprochen wird. Wir werden unbeeindruckt den bewährten Weg der schrittweisen und konsequenten Stärkung von Freiheit und Verantwortung der Hochschulen weitergehen. Wir werden das wie bisher in einem intensiven und in einem auf Konsens ausgerichteten Prozess mit unseren Hochschulen tun und damit dann auch unser Hochschulgesetz entsprechend weiterentwickeln. Wenn es sich nur darum handelt, dass der Kanzler keine Standheizung bekommen soll, dann werden die Regulierungs- und Autonomieprobleme nicht so groß sein können, als dass wir darüber streiten müssten.
Wir wollen den Weg weitergehen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit und zur Steigerung der Effizienz, indem wir auf die richtigen Rahmenbedingungen setzen und Anreizsysteme etablieren. Genau dieses Ziel verfolgen wir mit dem Studienkontenmodell. Es beinhaltet zahlreiche Anreizstrukturen für Studierende und Hochschulen. Insbesondere werde Studierende für ein zügiges Studium belohnt; denn bei einem zügigen Erststudium kann das verbleibende Restguthaben für ein späteres Weiterbildungs- und postgraduales Studium genutzt werden.
Damit wird auf der einen Seite ein positiver Anreiz für die Studierenden geschaffen, an die Hochschulen im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zurückzukehren. Auf der anderen Seite entsteht ein Anreiz für die Hochschulen, ihre Angebote in der Weiterbildung auszubauen.
Uns wird bestätigt, dass wir mit diesem Modell erfolgreich sind. Danach ist zum Beispiel die Zahl der Studierenden an der Universität Mainz leicht zurückgegangen. Im Vergleich zum Sommersemester 2006 sind 300 Studierende weniger eingeschrieben. Genau diese Entwicklung beruht nicht wie in anderen Ländern auf einem Rückgang bei den Studienanfängerinnen und Studienanfängern, sondern dies ist nach Angaben der Universität genau darauf zurückzuführen, dass Studierende zügiger zum Abschluss kommen und sich Langzeitstudierende exmatrikulieren. Damit ist klar, dass die angestrebten Steuerungsfunktionen des Studienkontenmodells wirklich greifen und gut funktionieren.
Meine Damen, meine Herren, die neuen Studiengänge bieten aufgrund ihrer modularisierten Struktur und der Vergabe von Leistungspunkten die Basis, um die Leistungsabbuchung einzuführen. Ab dem Wintersemester 2007/2008 soll sie demnach für Studienanfängerinnen und Studienanfänger in Bachelor- und Masterstudien
gängen erfolgen sowie auch für die Studierenden, die in diesen Studiengängen an eine Hochschule des Landes wechseln, wenn für sie erstmals ein Studienkonto eingerichtet wird. Für die übrigen Studiengänge und die Studierenden, die zu diesem Zeitpunkt bereits über ein Studienkonto verfügen, wird die Regelabbuchung beibehalten.
Gerade die Hochschulen haben sich durch eine große Anzahl von konstruktiven Änderungsvorschlägen an der Anhörung zum Studienkontenmodell beteiligt. Die Änderungsvorschläge zielten sowohl darauf ab, das Studienkontenmodell großzügiger zum Vorteil der Studierenden zu gestalten, als auch die verwaltungstechnische Umsetzung weiter zu erleichtern. Diese Anregungen haben wir deshalb gern aufgenommen. Sie finden sich auch in dem vorliegenden Entwurf wieder.
Meine Damen, meine Herren, wir wissen um die große Bedeutung, die unseren Hochschulen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft und zur Sicherung unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zukommt.
Wie ich Ihnen dargestellt habe, arbeiten wir mit Nachdruck daran, die Rahmenbedingungen gerade für diesen Bereich unseres Bildungswesens weiter zu verbessern. Wir werden uns auch weiterhin darum bemühen, die heute zwischen den Bundesländern sehr ungleich verteilten Lasten bei der Schaffung von Studienplätzen zu korrigieren.
Mit unserem Vorschlag eines Vorteilsausgleichs zwischen den Bundesländern haben wir im Hinblick auf die Finanzierung unserer Hochschulen einen Vorschlag für den Wissenschafts- und Hochschulstandort Deutschland unterbreitet, der auf die Schaffung zusätzlicher Studienplätze ausgerichtet ist. Ich bin überzeugt, die zweite Stufe der Föderalismusreform bietet gute Chancen, dieses Modell zu realisieren.
Aber auch unabhängig vom Ausgang dieser Bemühungen arbeiten wir mit aller Kraft daran, die finanzielle Ausstattung unserer Universitäten und Fachhochschulen weiter zu verbessern, genau wie wir uns um die Schaffung intelligenter Organisations- und Steuerungssysteme bemühen. Der Ihnen heute vorliegende Verordnungsentwurf ist dafür ein wichtiger Baustein, für den ich um Ihre Zustimmung bitten darf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Wir stimmen zunächst über Punkt 13 der Tagesordnung ab. Wer dem Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/833 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der FDP und der CDU abgelehnt.
Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/1143 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der FDP abgelehnt.
Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung zur unmittelbaren Abstimmung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt.
Wer dem Alternativantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/861 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.
Wir kommen zu Punkt 15 der Tagesordnung. Wird Ausschussüberweisung beantragt? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur sofortigen Abstimmung. Wer dem Verordnungsentwurf – Drucksache 15/1104 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Der Entwurf ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Güterverkehrslärm reduzieren und vermeiden Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und CDU – Drucksache 15/1054 –
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr den heute vorliegenden Antrag beraten hat, lagen zuvor zwei Anträge vor, ein gemeinsamer Antrag von FDP und CDU – Drucksache 15/752 – und ein Antrag der SPD – Drucksache 15/781 –.
Diese beiden Anträge wurden ersetzt durch den Antrag mit der Drucksache 15/1054, den wir heute beraten.
Der Präsident des Landtags hat den Antrag auf Verlangen der Antragstellenden gemäß § 60 Abs. 2 Geschäftsordnung des Landtags unmittelbar an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat diesen Antrag in seiner 8. Sitzung am 10. Mai 2007 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird angenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein grundsätzliches Problem, das Problem der Lärmbelästigung; ein Problem, welches uns in den nächsten Jahren sicherlich noch häufig begleiten wird.
Wenngleich wir das Thema heute auf den Schienengüterverkehrslärm reduzieren, muss man gleichwohl feststellen, dass wir damit nur einen kleinen Teil des gesamten Problems erfassen. Deswegen war es richtig, dass die Fraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag zu einem gemeinsamen Antrag fanden, zu einem Antrag, der dokumentiert, dass der rheinland-pfälzische Landtag bereit ist, sich dieser Herausforderung zu stellen; denn der Schienengüterverkehr muss und wird weiter zunehmen.
Gründe dafür gibt es genug, zum Beispiel nach wie vor den politischen Willen, vermehrt Güter von der Straße auf die Schienen zu verlagern oder auch das zu erwartende zunehmende Verkehrsaufkommen, zum Beispiel durch die verbesserten Nord-Süd-Magistralen im Eisenbahnverkehr.
Anstrengungen zur Lärmsanierung sind daher im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner zwingend nötig. Aber – ich sage auch hier ganz deutlich und komme damit auf meine Anfangsbemerkung zurück – wir brauchen den Lärmschutz nicht nur für die Menschen im Mittelrheintal, im Moseltal und in den übrigen Flusstälern, nein, wenn wir uns dieser Problematik annehmen wollen, ist eigentlich grundsätzlich dort, wo der Lärm in einem Maße auftritt, dass er gesundheitsschädlich ist, Paroli zu bieten. Das gilt im besonderen Maße auch für den Lärm auf der Schiene.
Ich kann deswegen feststellen, in Bezug auf den heute zu behandelnden Güterverkehrslärm auf der Schiene hat Rheinland-Pfalz in den vergangenen Monaten schon einiges auf den Weg gebracht, ja eine Vorreiterrolle eingenommen.
Ich darf an die Bundesratsentschließung im Dezember 2006 erinnern, aus der resultierte, dass das bestehende Lärmsanierungsprogramm der Deutschen Bahn AG zur Erprobung weiterer Technologien eine Erweiterung erfährt und ein Umrüstprogramm aufgelegt werden soll, damit alte, mit Graugussbremsen ausgestattete Güterwagen modernisiert werden.
Trotzdem gilt, wir müssen auch in Zukunft an diesem Thema dranbleiben; denn das Lärmsanierungs- und Umrüstungsprogramm muss schnell umgesetzt werden. Es muss weiterhin eine europäische Lösung angestrebt werden, und – was unbedingt erreicht werden muss – die privaten Eisenbahnunternehmen müssen ebenfalls mit in diesen Prozess eingebunden werden.
Kurzum, unser Ziel muss es sein, dass europäische Mindeststandards bei Lärmemissionen von Güterwagen
erreicht werden, damit jede vermeidbare Lärmbelästigung durch Transport auf der Schiene tatsächlich vermieden wird.
Weiterhin muss die technische Fortentwicklung der Güterwagendrehgestelle vorangetrieben werden, damit hier Standards wie beim Personenwagenbau künftig Anwendung finden. Mit dem sogenannten LEILADrehgestell, bei dem alle Bauteile lärmoptimal konzipiert sind, wäre dies möglich. Mit diesem in der Entwicklung stehenden Drehgestell, welches übrigens kompatibel mit dem bestehenden Wagenpark ist, befindet man sich auf dem richtigen Weg.
Dazu zwei Zahlen. 64 Wagen, die mit dem LEILADrehgestell ausgerüstet sind, verursachen nur so viel Lärm wie ein Wagen mit der Graugussbremse und immerhin nur so viel Lärm wie acht Wagen, die jetzt mit der K-Bremse umgerüstet werden sollen. Also hier ist noch eine deutliche Verbesserung zu erzielen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden gemeinsamen Antrag beauftragen wir daher nicht nur die Landesregierung, sich für dieses Ziel einzusetzen, nein, wir stärken auch der Landesregierung den Rücken, sich bei der Bundesregierung, bei der EU und bei allen Beteiligten stark zu machen, dass die Programme schnellstmöglich umgesetzt werden, technische Verbesserungen erzielt und damit vermeidbare Lärmbelästigungen nicht mehr erfolgen können.
In diesem Sinne freue ich mich, dass die CDU- und die FDP-Fraktion letztendlich den Inhalt des sehr weitreichenden Antrags der SPD-Fraktion in einer etwas geänderten Fassung unterstützen und es damit zu dem vorliegenden gemeinsamen Antrag gekommen ist.