Protokoll der Sitzung vom 24.05.2007

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Der Deutsche Bundestag wird morgen in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Unternehmenssteuerreform verabschieden mit einem Entlastungsvolumen von insgesamt brutto etwa 30 Milliarden Euro und einer Gegenfinanzierung von 25 Milliarden Euro, sodass im Saldo eine Nettoentlastung von etwa 5 Milliarden Euro übrig bleibt. Das sind Zahlen nach dem Entstehungsjahr gerechnet. Wir wissen, kassenmäßig wirkt sich das etwas anders aus. Aber darauf komme ich noch.

Zunächst lassen Sie mich darauf hinweisen, Herr Creutzmann hat die Ergebnisse im Finanzausschuss

des Bundestags angesprochen und dort schon einzelne Änderungen mit angeführt. Ich habe einen Bericht aus dem „Handelsblatt“ vom heutigen Tag bezüglich der Bürokratiekosten gesehen. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung waren die Bürokratiekosten noch als Mehrbelastung mit 72 Millionen Euro ausgewiesen. Jetzt gibt es eine Meldung, dass insgesamt eine Entlastung um 168 Millionen Euro bei den Betrieben eintritt.

(Zuruf des Abg. Creutzmann, SPD)

Ich zitiere diese Meldung aus dem „Handelsblatt“. Das wollte ich der Vollständigkeit halber mit auf den Weg geben. Es hat sich noch einiges getan. Insgesamt glaube ich, man kann aber an dem finanzpolitischen Eckdatum von 5 Milliarden Euro festhalten; denn mehr ist für die öffentlichen Haushalte nicht verkraftbar. 5 Milliarden Euro ist ein Datum, und mehr darf es auch nicht sein.

Wir haben eine Steuerschätzung vom Mai, die uns erfreulicherweise für 2007 und die Folgejahre ein deutliches Steuerplus im Vergleich zu den bisherigen Schätzungen voraussagt. Man muss mit solchen Steuerschätzungen sehr vorsichtig sein. Wir wissen, das Thema „Unternehmenssteuerreform“ ist in dieser Steuerschätzung noch gar nicht eingerechnet, weil die Steuerschätzung immer vom geltenden Recht ausgeht. Die Unternehmenssteuerreform ist noch nicht geltendes Recht.

Der zweite Punkt ist die mittelfristige Entwicklung der Jahre 2009, 2010 und 2011. Wir wissen, es wird ein bestimmter Trend fortgeschrieben, ohne dass man in das Kalkül einbezieht, dass es konjunkturell wieder nach unten gehen kann. Man muss insbesondere mit den mittelfristigen Entwicklungen bei der Steuerschätzung sehr vorsichtig sein. Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, das Steuerplus, das wir im Jahr 2007 und in den Folgejahren realisieren, vollständig zur Haushaltskonsolidierung zu verwenden und nicht für andere Zwecke.

(Schreiner, CDU: Sehr gut!)

Ich stelle fest, wir sind uns einig. Auf der anderen Seite kann ich feststellen, dass es gewisse Begehrlichkeiten gerade im steuerlichen Bereich gibt. Der Bundeswirtschaftsminister hat damit angefangen, über Steuerentlastungen nachzudenken. Das ist erst einmal auf die nächste Legislaturperiode verschoben worden. Herr Baldauf hat sich nach einer Meldung vom 16. April dazu geäußert, dass eine Steuersenkung schon für das Jahr 2008 bei der Einkommensteuer möglich sein sollte. Ich habe das überschlagsmäßig rechnen lassen. Etwa 3 bis 5 Milliarden Euro würde das kosten.

Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte der heutige Antrag der FDP mit Ausnahme der Nummer 5, Satz 1 ein gemeinsamer Antrag von CDU und FDP werden.

(Zuruf des Abg. Ernst, CDU)

Zunächst haben Sie erklärt, dass Sie das mitmachen würden. Dazu gehört die Beibehaltung des betrieblichen Ausgabenabzugs der Gewerbesteuer. Das wäre in Ihrem Pakt mit drin. Ich habe das überschlagsmäßig ge

rechnet, was das bedeutet, und zwar nach Entstehungsjahr. Von den 25 Milliarden Euro, die bisher vorgesehen sind, würden 17 Milliarden Euro wegfallen, und zwar im Entstehungsjahr.

(Zuruf des Abg. Baldauf, CDU)

Das heißt, das Loch, das wir jährlich verkraften müssten, wäre nicht 5 Milliarden Euro, sondern 22 Milliarden Euro. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.

Herr Schreiner, für das Jahr 2008 habe ich das kassenmäßig gerechnet. Es würden 10 Milliarden Euro zusätzlich fehlen. Man möge sich dann bitte hinstellen und sagen, welche Alternativen man hat. Die Entlastungsseite – so habe ich den Antrag der FDP verstanden, dazu steht nichts drin – soll vollständig unverändert bleiben, also dem Unternehmen zugute kommen.

(Zuruf des Abg. Schreiner, CDU)

Herr Creutzmann, dazu steht im Antrag nichts drin. Es ist die Rede von Schritten in die richtige Richtung.

(Beifall der SPD – Schreiner, CDU: Jede gute Steuerreform rechnet sich – – –)

Offenbar würden Sie, was die Entlastungsseite betrifft, noch weiter über das hinausgehen, was jetzt im Bundestag beschlossen ist. Ich bin der Ansicht, dass diese Steuerausfälle für die öffentlichen Haushalte, für Bund, Länder und Gemeinden und auch für Rheinland-Pfalz nicht verkraftbar sind. Deswegen kann dieser Antrag nicht unterstützt werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD – Zuruf des Abg. Schreiner, CDU)

Zu einer Kurzintervention hat Herr Kollege Creutzmann das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Messal, ich habe Ihnen gesagt, welche Alternativen es gibt. Die Frage war, wie bekomme ich in dem vom Mittelstand stark geprägten Land RheinlandPfalz eine Steuerreform hin, die dem Mittelstand zugute kommt. Das, was wir aufgeführt haben, ist das, was den Mittelstand belastet. Der rheinland-pfälzische Mittelstand finanziert damit die großen Konzerne und den bisherigen schönen wunderbaren Satz von fast 40 % mit, der sich auf fast unter 38 % ändert. Natürlich haben wir in Rheinland-Pfalz auch große Konzerne. Denken Sie an die unterschiedlichen Belastungen bei den Personengesellschaften. Es wird Probleme geben. Wir haben eine große Personengesellschaft in unserem Land, die ganz hier in der Nähe ist. Unser Problem ist, dass wir eine Strukturveränderung schaffen, die den rheinland-pfälzischen Mittelstand belastet.

Vorhin habe ich etwas zu Herrn Kollegen Puchtler gesagt. Ich hätte kein Problem gehabt zu sagen, wir hätten nur 33 oder 34 % bzw. nur 5 oder 6 Prozentpunkte Absenkung gemacht. Das, was wir gefordert haben, ist möglich.

Herr Kollege Baldauf hat den Weg gezeigt. Er hat gesagt, das Gesetz wird verabschiedet. Wir sind keine Illusionisten. Ich glaube nicht, dass der Ministerpräsident in den Bundesrat geht und sagt, das wird jetzt nicht mehr gemacht. Das Gesetz wird verabschiedet werden. Wir wollen mit dem Antrag einen zukunftsweisenden Weg aufzeigen, indem wir sagen, nehmt die Steuervereinfachung in Angriff. Denkt noch einmal darüber nach. Das Stichwort „Sofortabschreibung“ bedeutet gehört ein Stück weit Bürokratieabbau.

Man kann über die Gegenfinanzierung reden. Ich habe nie ein Problem damit gehabt zu sagen, bei der jetzigen Haushaltslage machen wir eine Steuerreform, aber uns interessiert alle nicht, wie diese sich auf die Haushalte auswirkt. Auch 5 Milliarden Euro Steuersenkung werden den rheinland-pfälzischen Haushalt belasten. Das ist doch vollkommen klar. Das müssen Sie mit einkalkulieren.

Aber was wir wollen, ist natürlich auch eine Steuerreform, die gerade unseren mittelständischen Unternehmen zugute kommt. Das ist das Problem, das wir bei dieser Steuerreform haben. Deswegen haben wir diesen Antrag gestellt.

(Beifall der FDP)

Zur Geschäftsordnung erteile ich Herrn Kollegen Eymael das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir wollen unseren Antrag wie folgt verändern: Abschnitt III. Nummer 5. soll gestrichen werden. Infolgedessen wird aus Nummer 6 Nummer 5. Dann bitten wir, über den Antrag abzustimmen.

Wir haben den Änderungsantrag gehört. Ich darf ihn noch einmal wiederholen: Nummer 5. in Abschnitt III. wird gestrichen. Nummer 6 wird zu Nummer 5. Wir können jetzt über diesen Antrag abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke.

(Schreiner, CDU: Das wird sich noch rächen!)

Gegenstimmen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der FDP und der CDU abgelehnt.

(Baldauf, CDU: Na wunderbar!)

Wir kommen zu Punkt 21 der Tagesordnung:

Änderung der Vorschriften für die Beleuchtung von Gemeindestraßen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/1014 –

Es ist eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Das Wort hat Herr Kollege Arnold Schmitt.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie jüngst in der Presse zum Thema geworden, ist die Beleuchtung von Gemeindestraßen ein Punkt, dessen sich die Politik schnellstmöglich annehmen muss. Die neue DIN-Norm EN 13201 verpflichtet die Kommunen zu einem wesentlich höheren Standard bei der Straßenbeleuchtung, als das bisher der Fall war. Es wäre einmal ein anschauliches Erlebnis, diese DINNorm EN 13201 hier vorzulesen.

Straßenbeleuchtung Teil I (Auswahl der Beleuchtungs- klassen): Gesamtumfang 34 Seiten.

Straßenbeleuchtung Teil II( Gütemerkmale): Gesamtumfang 18 Seiten.

Straßenbeleuchtung Teil III (Berechnung der Güte- merkmale): Gesamtumfang 37 Seiten.

Straßenbeleuchtung Teil IV (Methoden zur Messung der Gütemerkmale von Straßenbeleuchtungsanlagen): Gesamtumfang 16 Seiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Regelungswut, die die Schildbürger aus Schilda nicht besser hinbekommen hätten.

(Beifall der CDU und bei der FDP)

Die CDU fordert daher in ihrem Antrag, dass auch die Landesregierung auf die Regelungen innerhalb der DINNorm EN 13201 Einfluss nehmen muss.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Es kann wohl nicht sein, wie die Presse über Sponheim berichtet, dass dort eine Straße seit Jahren mit 24 Straßenlaternen auskommt und nach der Sanierung plötzlich 41 Lampen braucht. Da fragt man sich doch, wie die Bürger in den vergangenen Jahren sicher über dies Straßen gehen oder fahren konnten. Es müssten in den vergangenen Jahren landesweit Hunderte von Unfällen geschehen sein, wenn unsere Straßen so stark der Dunkelheit ausgesetzt wären. Wir – da spreche ich auch als Ortsbürgermeister – wissen um die Gefahrenstellen auf unseren Straßen vor Ort und haben auch in den letzten Jahren hinreichende Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Das haben wir auch ohne eine über 100 Seiten umfassende DIN-Norm geschafft.

(Beifall der CDU)

Es scheint auch eine Doppelmoral zu sein, wenn wir seit Monaten eine Debatte zum Thema „CO2-Ausstoß“ führen und hier aufgrund einer Vorschrift viel Energie aufgewendet werden muss, um menschenlose oder Straßen mit wenig Menschen darauf nachts taghell auszuleuchten. Im wahrsten Sinne des Wortes wird hier die Umwelt mit unnötigem CO2 verpestet.

Eine flexiblere Regelung und Absenkung des Standards wäre also auch ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. Die Presseberichterstattung zeigt auch anschaulich die finanziellen Folgen für die Kommunen. Der Ausbau weiterer Straßen wird in den kommenden Jahren um vieles teurer für Kommunen wie auch für die Anwohner, die den Großteil über Anliegerbeiträge bezahlen müssen.