Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds in den Verwaltungsrat des Südwestrundfunks Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 15/1165 –
Meine Damen und Herren, wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Wahlvorschlag mit den Stimmen der SPD bei Enthaltung der CDU und der FDP angenommen.
Wahl von Vertreterinnen und Vertretern des Landtags Rheinland-Pfalz in den Rundfunkrat des Südwestrundfunks Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 15/1166 –
Wer dem Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und der CDU seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Wahlvorschlag mit den Stimmen der SPD und der CDU angenommen.
Wahl eines Mitglieds des Landtags in den Verwaltungsrat des Landesbetriebs „Liegenschafts- und Baubetreuung“ (LBB) Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/1385 –
Wer dem vorgelegten Wahlvorschlag – Drucksache 15/1385 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.
Wahl von stellvertretenden Mitgliedern in die Kommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/1418 –
Wer dem Wahlvorschlag – Drucksache 15/1418 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, wenn es dazu gekommen wäre, dass es der Zufall und der Zeitplan gleichermaßen mit sich gebracht hätten, dass eine ruandesische Delegation von Beamten der Regierung jetzt eingetroffen wäre, dann hätten wir den Tagesordnungspunkt zu Ruanda vorgezogen. Aus vielerlei anderen Gründen hat sich dies aber verzögert, sodass wir in der Tagesordnung wie ausgedruckt fortfahren.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1273 – Erste Beratung
Es ist eine Grundredezeit von zehn Minuten je Fraktion vereinbart worden. Ich erteile Staatsministerin Frau Ahnen das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung hat den Entwurf
eines Landesgesetzes zur Änderung des Schulgesetzes in den Landtag eingebracht. Schwerpunkt dieses Änderungsgesetzes ist die Verkürzung der Schulzeitdauer auf acht Jahre an Ganztagsgymnasien. Mit dieser Konzeption machen wir deutlich, dass die Landesregierung mit der Lebenszeit junger Menschen zugleich die Qualität schulischer Ausbildung verbindet. Dies ist für uns untrennbar miteinander verbunden.
Ich betone dies in dieser Art und Weise, gerade auch nach der Debatte, die wir im Sommer hatten, als plötzlich in Ländern, in denen das zwölfjährige Abitur längst auf dem Weg ist, diskutiert wurde, ob die Qualitätsmaßstäbe so eingehalten werden, ob die Stundenzahlen so überhaupt machbar sind. Dies geschah alles mehrere Jahre, nachdem man sich auf den Weg gemacht zu haben schien. Das scheint mir in der Tat kein guter Weg zu sein. Damit eine entsprechende Planung gewährleistet ist, wollen wir das in Rheinland-Pfalz anders machen.
Wir wissen, dass Schülerinnen und Schüler in ihren Interessen, in ihren Begabungen, in ihren Lerngeschwindigkeiten und ihrer Art zu lernen höchst unterschiedlich sind. Das ist eine Tatsache, die heute erfreulicherweise auch sehr viel mehr Beachtung findet, als das lange Zeit der Fall war.
In Rheinland-Pfalz bemühen wir uns seit langem, durch differenzierte Angebote den unterschiedlichen Möglichkeiten und Bedürfnissen gerecht zu werden. So ist bereits Mitte der 90er-Jahre BEGYS eingeführt worden, die Begabtenförderung an Gymnasien, die die Möglichkeit eröffnet hat, die Schulzeit zu verkürzen.
Seit dem Schuljahr 1999/2000 wurde das Abitur in der Jahrgangsstufe 13 vorgezogen, damit alle Schülerinnen und Schüler ohne Qualitätsverlust früher das Abitur ablegen können.
Nun soll eine weitere Möglichkeit geschaffen werden, das Abitur nach zwölf Jahren zu erreichen. Die Landesregierung berücksichtigt bei diesem Konzept, dass bei der Bewältigung des durch die Verkürzung notwendigerweise verdichteten Unterrichtsstoffs ganz besondere Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler gestellt werden. Wir haben daraus die Konsequenzen gezogen und uns sehr bewusst für einen Weg entschieden, der sich von den Wegen anderer Bundesländer in wesentlichen Punkten unterscheidet.
Ich weiß, dass die Opposition davon redet, das sei negativ und wir hätten uns abgekoppelt. Ich kann Ihnen nur sagen, die vielen Briefe aus anderen Bundesländern von betroffenen Eltern machen mir zusätzlich deutlich, wie wichtig es ist, an dieser Stelle einen anderen Weg zu gehen und sich nicht hinterher Gedanken über Probleme zu machen, sondern eine vernünftige Planung auf den Tisch zu legen. Das haben wir getan.
Ich erinnere in dem Zusammenhang nur an einen Vorstoß aus der Sommerdebatte. Da machte der Kollege aus dem Saarland die Feststellung – wohlgemerkt, er hat 2001 das achtjährige Abitur auf den Weg gebracht –, dass die 265 Jahreswochenstunden, die bundesweit vorgegeben seien, ein Problem beim achtjährigen Bildungsgang darstellten. Also Glückwunsch zu dieser Erkenntnis, aber heftige Kritik an der Frage, dass er offensichtlich meint, wenn man das Abitur in acht Jahren erreichen will, man an die Qualitätsmaßstäbe herangehen muss. Das sehe ich dezidiert nicht so. Wir wollen eine Schulzeitverkürzung bei gleichbleibender Qualität.
Der eine oder andere stellt jetzt fest, es ist alles nicht so einfach umsetzbar. Wie gesagt, wir haben uns die Gedanken vorher gemacht. Wir haben uns auch die Gedanken gemacht, dass wir ein differenziertes Angebot vorlegen wollen. Wir haben deswegen gesagt, es ist ein Angebot dort, wo Eltern, Schulen und Schulträger es wünschen. Die Schulen und der Schulträger stellen den Antrag gemeinsam. Wir haben gesagt, wir wollen in dieser Legislaturperiode zunächst 15 Gymnasien diese Möglichkeit eröffnen. Wir haben aber auch gesagt, wir werden uns bei unserem Planungsprozess nach dem Bedarf richten. Da sind wir auch offen.
Wir haben bereits die erste Antragsrunde durchgeführt. 13 Gymnasien haben einen entsprechenden Antrag gestellt. Mit diesen Anträgen werden wir uns jetzt intensiv auseinandersetzen.
Kernpunkt unserer Umsetzung ist, dass wir die Verkürzung auf den achtjährigen gymnasialen Bildungsgang, respektive die zwölfjährige Schulzeit, mit einer verpflichtenden Ganztagsschule verbinden.
Ich kann mich auch noch an die Debatte im Parlament erinnern. Es gab sogar Leute, die meinten, das als „Kantinenabitur“ bezeichnen zu müssen. Ich habe mich nicht wenig gefreut, in den Sommerferien eine Reihe von Artikeln zu lesen, in denen Menschen, die früher auch nicht immer dieser Meinung waren, nun sagten: Aha, offensichtlich hat man sich in Rheinland-Pfalz doch die richtigen Gedanken gemacht und stellt nicht im Nachhinein fest, was jetzt von Eltern in anderen Ländern und von Schülerinnen und Schülern beklagt wird. –
Wichtig bei der Konzeption ist uns auch die Durchlässigkeit. Damit meine ich die Durchlässigkeit zwischen dem achtjährigen und dem neunjährigen Bildungsgang. Wichtig ist uns die Gleichwertigkeit in der Qualität zwischen diesen beiden Bildungsgängen.
Wichtig ist uns aber auch, dass die Umsetzung einer entsprechenden Konzeption auch in Zukunft gewährleistet, dass Menschen aus anderen Schularten ins Gymnasium zu unterschiedlichen Zeitpunkten wechseln können. Wenn wir ein Problem in den Schulsystemen der Bundesrepublik Deutschland haben, dann ist es beileibe nicht das, dass zu viele Menschen Abitur machen. Es ist vielmehr so, dass wir nach wie vor zu wenig Durchlässigkeit haben. Deswegen geht nur ein Konzept, das
Nachher wird es bestimmt wieder ganz eigene Vorstellungen bezüglich der gymnasialen Oberstufe geben. Deswegen möchte ich an dieser Stelle schon noch einmal darauf hinweisen, es ist bundesweit eine dreijährige Oberstufe vorgesehen. So setzen wir das in unserem Konzept auch um. Auch damit versuchen wir, die Durchlässigkeit an dieser Stelle noch einmal möglichst groß zu halten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anhörungen in Rheinland-Pfalz, aber auch die Rückmeldungen aus anderen Bundesländern, dass Dinge in anderen Ländern nicht beachtet worden seien, waren für uns nochmal eine zusätzliche Bestätigung, dass es richtig ist, diesen Weg unter hohen Qualitätsmaßstäben und maßvoll zu gehen und damit auch das einzuhalten, was man verspricht.
Ich bin sicher, dass wir mit der Entscheidung, die Schulzeit gezielt an Ganztagsgymnasien zu verkürzen, einen guten Weg gefunden haben, der unserem Anspruch, Kinder individuell zu fördern, in jeder Hinsicht gerecht wird.
Ich bin nicht ohne Optimismus, dass andere Länder auf diesen Dreh dann auch noch kommen, wenn man in den letzten Wochen die Debatte verfolgt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich ergänzend darauf hinweisen, dass in dem Gesetzentwurf zwei weitere Änderungen vorgesehen sind, die zum einen die Bestimmung über die Schülerbeförderung betreffen, die der Situation nach der Einführung der Dualen Oberschule angepasst werden müssen, und zweitens eine Klarstellung bei den Zugangsvoraussetzungen zur Berufsoberschule, die nach dem, was sich in der Praxis gezeigt hat, so sinnvoll ist.
Ich darf Sie heute schon an dieser Stelle um konstruktive Beratungen und um Zustimmung zum Gesetzentwurf bitten.
Als Gäste im Landtag darf ich Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Ahrweiler begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag Rheinland-Pfalz!