Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte auf einige Dinge eingehen, die Herr Auler zum wiederholten Mal vorgetragen hat. Ich will feststellen, dass bisher keine Rechtsprüfung festgestellt hat, wir würden in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Sie können uns keine auf den Tisch legen. Es gibt keine. Wir tun das auch nicht.
Besonders spannend fand ich, dass Sie mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1958 argumentiert haben. Das fand ich allein vor dem Hintergrund spannend, dass Sie von 1987 bis 2006 dieser Regierung angehört, das LEP III mit auf den Weg gebracht und das LEP IV mit angestoßen haben. Guten Morgen, Herr Auler, das war wirklich bemerkenswert.
Außerdem haben Sie Ergebnisse vorgetragen, die Sie als Veränderungen von LEP IV in den Raum gestellt haben. Wir haben ein anderes Verständnis von Demokratie. Wir haben sämtliche Einsendungen zur Kenntnis genommen. Wir werten sie aus und beziehen sie in die neuen Überlegungen ein, sofern dies sinnvoll ist. Jetzt schon etwas in den Raum zu stellen, was noch gar nicht festgeschrieben ist, entspricht nicht meinem Verständnis von Demokratie und Mitwirkungsmöglichkeiten.
Wir haben mehrfach thematisiert, dass wir im Zusammenhang mit dem LEP IV auch über Zielabweichungsverfahren diskutieren müssen. Im Rahmen von LEP III sind rund 100 Zielabweichungsverfahren durchgeführt worden. Deshalb stellt sich die Frage, wie Sie damit umgehen wollen. Soll jedes Zielabweichungsverfahren unter dem Zustimmungsvorbehalt des Landtags stehen?
Frau Wopperer, ich bin mir nicht sicher, ob Sie bei der vergangenen Sitzung des Innenausschusses anwesend waren. Ich kann mich nicht daran erinnern. Dies ist jedoch die Grundlage, um heute mitdiskutieren zu können.
Das ist jedoch die Grundlage, auf der wir heute diskutieren. Dann hätten sich manche Dinge einfach erübrigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, schauen wir uns doch einmal in der Republik um. 14 Länder haben eine Rechtsverordnung. Einen Zustimmungsvorbehalt gibt es in einem Bundesland. Die Gelegenheit zur Kenntnisnahme gibt es in sechs Bundesländern. Bei uns gilt das Benehmen des Innenausschusses. Deshalb sind
wir ganz führend bei der Frage der Beteiligung des Parlaments. In vielen dieser Länder sind Sie sowohl als CDU als auch als FDP an der Regierung beteiligt.
Im Zusammenhang mit unserem Selbstverständnis, das Parlament zu informieren, darf ich darauf hinweisen, dass wir den Innenausschuss über dieses Thema schon dreimal informiert haben. Außerdem haben wir das LEP IV allen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus haben wir zahlreiche Fachtagungen durchgeführt. Zahlreiche Informationsveranstaltungen fanden während des Verfahrens statt. Wir haben also für eine umfassende Beteiligung gesorgt. Natürlich haben wir das LEP IV öffentlich ausgelegt. Außerdem haben wir es in das Internet gestellt.
Meines Erachtens ist dies die Verordnung, die die größtmögliche Beteiligung von Interessierten erfährt, und darauf bin ich stolz. Man kann nicht behaupten, dass wir das LEP IV nicht offen und transparent eingebracht haben. Wir haben garantiert, dass jede Einsendung individuell beantwortet wird. Jeder Einsender hat eine eigene Zuordnungsnummer. Außerdem haben wir garantiert, dass wir den Innenausschuss selbstverständlich vollumfänglich informieren werden. Im Übrigen kann man natürlich über die Möglichkeit einer Anfrage oder einer Aktuellen Stunde das LEP IV im Parlament beraten lassen.
Meine Damen und Herren, wir haben die Öffentlichkeit vollumfänglich informiert. Darüber hinaus haben wir alle Beteiligten eingebunden. Wir werden die Zusendungen der Beteiligten sehr ernst nehmen und sie genau auswerten.
Was die SPD-Fraktion gesagt hat, gilt auch für uns: LEP IV jetzt aufzuhalten, wäre ein großer Fehler. Wir brauchen Rechtssicherheit für die Zukunft. Mitten im Verfahren umzusatteln ist meines Erachtens völlig falsch.
Abschließend möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken. Herr Mertin hat vorhin gefragt, ob wir uns noch in die Fraktionssitzungen trauen. In die Sitzung der SPDFraktion traue ich mich jeden Mittwoch und gehe gern dorthin. Ich habe den Eindruck, dass die SPD-Fraktion uns als Regierung noch sehr lange tragen wird.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sie merkten an, dass ich an der vergangenen Sitzung des Innenausschusses nicht teilgenommen habe. Offensichtlich bin ich sehr begehrt. Ich war mit einem anderen Ausschuss in Dijon
und habe dort Rheinland-Pfalz vertreten. Das wird der eine oder andere Vertreter der Regierung sicher gern bestätigen. Ich bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen, aber sich nicht in dieser Art und Weise vor dem Plenum und der Zuhörerschaft über mich auszulassen.
Darüber hinaus habe ich mich natürlich sehr genau darüber informiert, was in der Ausschusssitzung gesagt worden ist. Sie sind auch nicht bei jeder Sitzung anwesend, werden aber von Ihren Mitarbeitern informiert. Das ist gang und gäbe. Ich weiß sehr genau, dass das, was ich heute vorgetragen habe, nicht dem widerspricht, was in der Ausschusssitzung gesagt worden ist. Das ergänzt einander.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Deshalb kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1414 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1520 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der SPD bei Enthaltung der CDU und der FDP angenommen.
Gemäß Absprache im Ältestenrat soll dieser Tagesordnungspunkt ohne Aussprache behandelt werden. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt, dann ist das so beschlossen.
Damit schließe ich die heutige Sitzung und lade Sie ein zur 31. Sitzung am Donnerstag, den 27. September 2007, um 9:30 Uhr in diesem Hohen Hause.