Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Fachhochschule Worms Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 15/1386 –
Wer dem Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und der CDU zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Vorschlag mit den Stimmen der SPD und der CDU bei Stimmenthaltung der FDP angenommen.
Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1105 – Zweite Beratung
Schutz vor den Gefahren des Passiv- rauchens gewährleisten Antrag der Fraktion der SPD – Entschließung – – Drucksache 15/1536 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Kneipen waren über viele Jahrzehnte eine Domäne der Raucher, Nichtraucher wurden untergebuttert oder sind zu Hause geblieben.“
Meine Damen und Herren, das ist ein Zitat aus der „Rheinpfalz“ vom 20. August, das unter folgender Überschrift stand: „Pirmasenser CDU-Landtagsabgeordneter Thomas Weiner fordert absolutes Rauchverbot in Gaststätten“.
Diese Äußerung steht in krassem Widerspruch zu den Aussagen der CDU-Kollegin Frau Schäfer von der Plenarsitzung am 23. Mai. Völlig unterschiedliche Auffassungen finden wir also in der CDU-Fraktion – zumindest in den Äußerungen, die uns öffentlich vorliegen.
Es ist keine Frage, dass es hierzu völlig unterschiedliche Äußerungen und Meinungsbildungen in der Gesellschaft gibt.
Auch in der Anhörung am 21. August dieses Jahres konnte die Meinungsvielfalt kaum größer sein. Ich denke, dass die unterschiedlichen Auffassungen zwischen der Krebsgesellschaft und der DEHOGA klar gemacht haben, in welchem Spannungsfeld wir uns befinden und wie schwierig es ist, hierzu einen Gesetzentwurf vorzulegen.
1. Was will die regierungstragende SPD-Fraktion, und wo liegen die Schwerpunkte unseres Gesetzentwurfs bzw. unserer Änderungsanträge?
Die SPD hat, und zwar von Anbeginn an, den Schutz der Nichtraucher in den Mittelpunkt ihres Gesetzentwurfs gestellt. Darum heißt das Gesetz auch „Nichtraucherschutzgesetz“. Der springende Punkt dabei ist, dass bei allem Schutz der Nichtraucher natürlich die Raucherinnen und Raucher nicht diskriminiert werden sollen. Darin liegt dann auch die Schwierigkeit dieses Gesetzes.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf, den wir jetzt vorgelegt haben, auch mit den Änderungen, ist mutig, stringent und konsequent.
Hochverehrter Herr Dr. Schmitz, wir werden gleich auf die Konsequenz Ihres Änderungsantrages noch zu sprechen kommen.
Wichtig ist, dass sich unser Gesetzentwurf an den Empfehlungen der Gesundheitsminister orientiert, meine Damen und Herren. Darauf legen wir außerordentlich viel Wert.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in den Bereichen des öffentlichen Lebens, in der Verwaltung, in Krankenhäusern, in Einrichtungen der Jugendhilfe, in Alten- und Pflegeheimen, natürlich in Schulen und Gaststätten, in Kinos usw. grundsätzlich ein Rauchverbot gelten muss.
Auf zwei Aspekte möchte ich eingehen, zuerst auf die Schulen: Die SPD-Fraktion hat nie einen Hehl daraus gemacht – ich habe mir gestern die Protokolle noch einmal angeschaut –, dass wir grundsätzlich auf Freiwilligkeit gesetzt haben. Wir haben in Rheinland-Pfalz aufgrund dieser Freiwilligkeit und präventiver Maßnahmen an Schulen extrem viel erreicht.
Wir haben auch gesagt, wenn das nicht reichen sollte, werden gesetzliche Maßnahmen folgen. Das ist kein Geheimnis und ist den Protokollen zu entnehmen.
Dann kommen wir zu den Gaststätten. Meine Damen und Herren, ja, die SPD-Fraktion möchte einen konsequenten Nichtraucherschutz.
Wir werden uns nicht auf höchst komplizierte Aufteilungen oder Sonderregelungen einlassen, die sich an Quadratmetern oder an Gerichten orientieren. Es gibt eine Ausnahme, und zwar wenn eine räumliche Abtrennung gegeben ist. Nur dann darf in einem kleineren Raum geraucht werden. Das ist die Ausnahme bei den Gaststätten in unserem Entwurf.
Meine Damen und Herren, natürlich muss ein solches Gesetz Ausnahmen haben. Das geht bei einer solchen Bandbreite gar nicht anders.
Bei diesen Ausnahmen geht es um die zwanghafte Unterbringung, beispielsweise in Haftanstalten oder im Maßregelvollzug – dabei sind wir uns alle einig, glaube
Meine Damen und Herren, wir haben diese Ausnahmeregelung der Festzelte besonders deshalb unterstrichen, weil das Dorffest mit einem bestimmten Charakter diesen auch zum Ausdruck bringen soll. Wir haben gesagt, dass an 21 Tagen von denjenigen, die die Zelte aufstellen, bestimmt werden darf, ob geraucht wird oder nicht.
Wir wollen – dazu haben wir einen Entschließungsantrag gestellt – den technischen Nichtraucherschutz im Blick behalten. Diesbezüglich müssen wir sehen, inwieweit die wissenschaftlichen Gutachten diesen verlässlich machen.
Wir haben in einem letzten Änderungsantrag – dabei können Sie sehen, dass wir bis zum Schluss an diesem Gesetz gearbeitet haben – das Inkrafttreten verschoben. Wir möchten gern, dass das Gesetz am 15. Februar 2008 in Kraft tritt,
weil wir der Landesregierung – das entnehmen Sie bitte unserem Entschließungsantrag – die Gelegenheit geben wollen, insbesondere mit der DEHOGA, aber auch mit anderen Interessengruppen und Verbänden weiterhin Kontakt zu halten und sie angemessen auf dieses Nichtraucherschutzgesetz vorbereiten zu können. Meine Damen und Herren, das ist der springende Punkt.