Ich gebe zu, wenn wir darüber reden, haben wir natürlich auch bei uns daran gedacht, dass es, wenn wir es am 15. Januar hätten in Kraft treten lassen, dann tatsächlich mit der Fastnacht etwas schwierig geworden wäre.
Dann setzen Sie sich mit den Fastnachtsvereinen in Verbindung. Wir hätten es auch vorher machen können.
Wir wollten diese Frist bis zum Februar denjenigen, die betroffen sind, zugestehen, um sich auf das Gesetz, das wir dann verabschieden werden, einstellen zu können.
Meine Damen und Herren, zuerst habe ich Ihnen erläutert, was die Regierungsfraktion möchte, jetzt komme ich zu dem, was die CDU will.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie bitten, etwas ruhiger zu sein; denn Frau Kollegin Grosse muss inzwischen fast schreien, um sich noch Gehör zu verschaffen. Es wäre doch nett, wenn Sie etwas ruhiger wären.
Ich kann verstehen, dass das Gesetz zu vielen Diskussionen führt, aber vielleicht sollten wir uns tatsächlich zuhören.
Im Mai-Plenum hat Frau Schäfer angemahnt – ich darf mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem letzten Plenum zitieren; dann können wir noch einmal über Konsequenz reden –: Unser Gesetzentwurf „sei nicht so stringent und so eindeutig, wie man uns dies noch vor wenigen Wochen weismachen wollte“.
Meine Damen und Herren, was wir Ihnen vorgelegt haben, ist, um das unmissverständlich auszudrücken, das stringenteste und eindeutigste Nichtraucherschutzgesetz, das wir im Land Rheinland-Pfalz vorliegen haben.
(Heiterkeit bei FDP und CDU – Dr. Schmitz, FDP: Es gibt ja nur das eine! – Hartloff, SPD: Wie glaubwürdig sind denn Ihre Positionen, die Sie so laut lachen?)
Wir werden uns die Änderungen ansehen, die die CDU eingebracht hat. Vor dem Hintergrund des genannten Plenums würde ich gerne wissen, wie Sie das rechtfertigen wollen, weil Sie nämlich den Ausnahmeregelungen bei den Alten- und Pflegeheimen im Zweifelsfalle zustimmen.
Es gibt Ausnahmeregelungen im Änderungsantrag der CDU-Fraktion, die über das, was wir fordern, hinausgehen, beispielsweise das Rauchen für Bedienstete in Krankenhäusern. Das ist für uns indiskutabel. Im Änderungsantrag der CDU lesen wir, dass Bedienstete in Sonderzimmern rauchen dürfen.
Maßnahmen in der Jugendhilfe: Dort schlägt die CDUFraktion vor, dass unter gewissen Maßnahmen auch Jugendliche, die nicht volljährig sind, rauchen dürfen, wobei ich mich frage, wie das mit dem Bundesgesetz vereinbar sein soll. Das werden Sie uns sicherlich gleich erläutern.
Sie haben im letzten Plenum einen einzigen Schwerpunkt gelegt, und zwar auf die Schulen. Was die gesamte Gastronomie anging, haben Sie zwei kurze Sätze im entsprechenden Plenum verlauten lassen. Auch dazu darf ich zitieren:
„Unsere Position dazu kennen Sie. Die Betreiber von Gaststätten sollen selbst entscheiden, inwieweit das Rauchen in ihrer Gaststätte erlaubt ist.“
Davon sind Sie mittlerweile abgekommen. Das heißt, die CDU hat sich in Bezug auf diese Äußerung sehr gewandelt, was ich im Übrigen begrüße. Es ist in Ordnung, man kann auch seine Auffassung ändern.
Aber es geht auch darum, welchen Umgang man miteinander pflegt, und deshalb zitiere ich auch so häufig die Rede aus dem letzten Plenum; denn ich fand es mehr als erstaunlich, wie dort die CDU ihre Position dargestellt hat.
Nun sagt die CDU, es gibt viele Ausnahmeregelungen. Die Ausnahmeregelungen bei den Gaststätten sind kaum mehr zu überblicken: Kleine Gaststätten und inhaberbetriebene Gaststätten sollen rauchfrei sein, wobei wir festgestellt haben – dazu liegen Studien aus Belgien vor –, dass das Konkurrenzverhalten überaus schwierig ist in Bezug auf die Gaststätten, in denen nicht geraucht werden darf.
Das Rauchverbot gilt nicht in den Gaststätten, in denen sich nur ein Gastraum befindet, so die CDU, und – ich darf nun aus Ihrem Änderungsantrag zitieren – „deren Angebot überwiegend im Ausschank von Getränken besteht, (…).“ – Ich würde gern einmal wissen, was in diesem Fall „überwiegend“ bedeutet. Wie definieren Sie „überwiegend“? Ist auch die Mikrowelle oder das Würstchen mit eingeschlossen? Gilt es dann nicht, wenn eine Küche vorhanden ist? – Meine Damen und Herren, genau das sind doch die überaus schwierigen Abgrenzungen, die wir in der Umsetzung kaum beherrschen können.
Meine Damen und Herren, was Ihre Änderungen in Bezug auf Gaststätten angeht, sind Sie auf halbem Wege stehen geblieben. Sie hatten nicht den Mut weiterzugehen und zu sagen, wir möchten die Gaststätten ganz und gar rauchfrei machen, sondern Sie haben ein ganz merkwürdiges Sammelsurium an Ausnahmeerscheinungen und Reglements präsentiert, die im Detail kaum mehr jemand überblicken wird. Das sage ich Ihnen voraus, und das halte ich für alles andere als stringent und eindeutig.
Herr Eymael, Sie haben recht. Letztlich bietet sich uns ein Bild, das in sich schon konsequent ist, nur leider in der falschen Richtung.
Na gut, man kann sagen, die FDP macht wenigstens keinen Mischmasch. Aber Sie sagen, es müsse eine Kennzeichnungspflicht bestehen, etwas, mit dem auch schon Herr Wulff gescheitert ist. Es gibt andere Bundesländer, die von diesen ursprünglichen Überlegungen wieder Abstand genommen haben. Wenn man sich Ihren Änderungsantrag anschaut, würde sich letztlich nichts ändern. Es würde eine Kennzeichnungspflicht stattfinden, die aber natürlich freiwillig geschieht. Wer es nicht will, der tut es nicht.
Lassen Sie mich noch etwas sagen, was ich für wichtig halte. Es gab schon einmal die Möglichkeit einer freiwilligen Vereinbarung, und es gab eine freiwillige Vereinbarung der DEHOGA. Einer Selbstverpflichtung zufolge sollten 60 % aller Speisegaststätten mit mindestens 40 % nichtraucherfreien Zonen gekennzeichnet sein. Dabei wurde noch nicht einmal davon gesprochen, dass diese Zonen baulich abgetrennt sein sollten, sondern es ging lediglich darum, dass diese Gaststätten rauchfreie Zonen einrichten sollten. Es waren zum Stichtag gerade einmal 11 % erreicht. 11 % waren gekennzeichnet, 11 % der Gaststätten hatten Nichtraucherzonen eingerichtet. So viel zum Thema „Freiwilligkeit“.
Wissen Sie, was ich nicht verstehen kann? – Herr Dr. Schmitz, ich begreife eben nicht, wie man – ansonsten bei aller Hochachtung – als gesundheitspolitischer Sprecher einer Fraktion dem Nichtraucherschutz so wenig Bedeutung beimessen kann.
Es ist ein Gesetz, das nötig ist und das wir auch so durchsetzen werden. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wurde vorhin versäumt, dem Berichterstatter das Wort zu erteilen. Nun kommt Ihre Stunde, Herr Dr. Schmitz. – Bitte schön!
Durch Beschluss des Landtags vom 23. Mai 2007 ist der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 13. Sitzung am 12. Juli 2007, in seiner 14. Sitzung am 21. August 2007 und in seiner 15. Sitzung am 13. September 2007 beraten. In seiner 14. Sitzung am 21. August 2007 hat der Sozialpolitische Ausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt.