Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 20. September 2007 beraten. Der Gesetzentwurf wurde mit den sich aus den Drucksachen 15/1493 und 15/1494 ergebenden Änderungen angenommen.
(Beifall bei FDP und SPD – Eymael, FDP: Sehr gut! – Zuruf von der SPD: Das haben Sie aber fein gemacht!)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben sehr lange um den Nichtraucherschutz und um das Nichtraucherschutzgesetz gerungen, und trotzdem ist der Gesetzentwurf der SPD im Detail nicht zufriedenstellend. Deshalb hat die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht.
Eine gesetzliche Regelung soll die Menschen vor den gesundheitlichen Gefährdungen des Rauchens schützen. Da es immer wieder vorgebracht wird, stellen wir klar, dass es dabei nicht darum geht, dass Raucher diskriminiert werden sollen; aber es hat sich gezeigt, dass trotz aller Appelle und Präventionsarbeit der Nichtraucherschutz nicht gewährleistet ist, ohne dass dies rechtlich geregelt ist.
Wir haben dies in der Tat für die Schulen schon vor Jahren gefordert, und wie Sie wissen, sind wir am Widerstand der SPD-Regierung und auch der SPDFraktion gescheitert.
Frau Kollegin, wenn Sie die Haltung der CDU kritisieren, würde ich sagen, schauen Sie doch einmal, wie Sie sich
in den letzten Jahren verhalten haben. Sie haben soeben Herrn Kollegen Dr. Schmitz als gesundheitspolitischen Sprecher der FDP kritisiert, aber ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie Sie sich als gesundheitspolitische Sprecherin – das sind Sie wohl, wenn ich es richtig weiß – sehr vehement dagegen ausgesprochen haben, dass an Schulen ein Rauchverbot gelten soll.
Für uns ist wichtig, dass das Rauchverbot nicht nur an den Schulen greift, sondern – und dazu appellieren wir an die Landesregierung – dass es darüber hinaus ein Gesamtkonzept gibt, dass es weiterhin Präventionsmaßnahmen geben muss und dass der Ausstieg aus dem Rauchen beispielsweise Lehrern und Schülern durch Entwöhnungskurse erleichtert werden kann.
Was das Rauchverbot im öffentlichen Bereich angeht, entspricht der Gesetzentwurf der SPD auch unseren Forderungen. In den Bereichen der Altenpflegeheime, der Einrichtungen für Behinderte, der Krankenhäuser, der Jugendhilfeeinrichtungen und schließlich der Gastronomie ist uns die von der SPD-Fraktion vorgesehene Regelung zu undifferenziert.
Wir haben daher Vorschläge gemacht, wie Härten etwa im Bereich der Krankenhäuser und der Pflegeeinrichtungen vermieden werden können. Auch die besondere Situation der inhabergeführten Kneipen haben wir berücksichtigt. Dazu soll es in der Tat Ausnahmen geben, aber wenn Sie kritisieren, dass es diese Ausnahmen geben soll, kann ich Ihnen nur sagen, in Ihrem eigenen Gesetzentwurf gibt es ebenfalls Ausnahmen. Außerdem muss man daran denken, dass ein Gesetz stringent und handhabbar sein soll. Das ist genau das, was wir wollen. Wir wollen, dass das Nichtraucherschutzgesetz für die Menschen wirklich handhabbar und nicht zu kompliziert ist.
Ich möchte einmal aus § 7 des Gesetzentwurfs zu den rauchfreien Gaststätten zitieren: „Der Betreiber einer Gaststätte mit mehreren, durch ortsfeste Trennwände voneinander getrennten Räumen kann in einzelnen entsprechend gekennzeichneten Nebenräumen das Rauchen erlauben.
Dies gilt nicht für Räume mit Tanzflächen. In einer Gaststätte darf die Grundfläche und die Anzahl der Sitzplätze in den Räumen, in denen das Rauchen erlaubt ist, nicht größer sein als in den übrigen dem Aufenthalt der Gäste dienenden rauchfreien Räumen.“
Ich denke, Sie alle haben es verstanden, und Ihnen ist auch klar geworden, dass man dann, wenn man die Anzahl der Sitzplätze verändert, also Stühle hinein- oder herausträgt, das entsprechend so handhaben kann, wie man es gerne hätte.
Die Änderungen im Einzelnen werden wir Ihnen nachher noch vortragen. Ich möchte vielleicht noch einmal etwas zu der Frage sagen, warum wir tatsächlich einen erneuten Änderungsantrag eingebracht haben, wie Sie es auch dargestellt hatten.
Ich erinnere Sie daran, dass die CDU zunächst eine Regelung vorgeschlagen hatte, die auf Wahlfreiheit mit Kennzeichnungspflicht gesetzt hat. Ich erinnere Sie daran, dass Sie diese Regelung abgelehnt haben.
Nun ist es logische Konsequenz, dass es wenig Zweck hat, einen solchen Antrag erneut auf die Tagesordnung zu setzen, damit Sie ihn wieder ablehnen. Also haben wir gesagt: Wir schauen, wo wir Änderungen in Ihrem Vorschlag machen können, damit er tatsächlich umsetzbar und handhabbar ist. Mit diesem Kompromiss gehen wir nun in die Abstimmung. Es ist ein machbarer und durchführbarer Weg, der den Belangen des Nichtraucherschutzes Rechnung trägt.
Ein Nichtraucherschutz kann nur dann erfolgreich sein, wenn dadurch nicht neue, anders gelagerte Probleme entstehen. Das wäre beispielsweise im Bereich der kleinen Kneipen der Fall. Stellen Sie sich einmal vor, die Leute gehen alle zum Rauchen heraus. Dann stehen sie draußen vor den Kneipen. Der Rauch zieht nach oben. Die Anwohner haben schon die ersten Probleme.
Diese Tradition ist damit dann auch gestorben. Nein, wir sehen, es gibt sehr viele Lücken in Ihrem Gesetzentwurf.
Da ist es nur richtig, dass man diese Lücken auch entsprechend schließt. Das ist in der Tat nur ein Beispiel.
Es ist schon interessant, dass Sie jetzt offensichtlich plötzlich Angst vor der eigenen Courage bekommen und das Inkrafttreten dieses Gesetzes nach hinten geschoben haben. Es ist nun der 15. Februar. Sie wissen, am 6. Februar haben wir Aschermittwoch. Da ist bekanntlich alles vorbei. Wahrscheinlich gilt das dann auch für das Rauchen.
Ich möchte Ihnen noch eines dazu sagen: Es ist ein Unding. Die Schulen warten darauf. Viele Bürger warten darauf, dass das Nichtraucherschutzgesetz endlich in Kraft tritt.
Sie schieben das Nichtraucherschutzgesetz mit – das muss man wirklich sagen – fadenscheinigen Gründen nach hinten.
Da muss man sagen, die SPD-Fraktion steht offensichtlich in den Startlöchern und kommt nicht heraus. Das kann man in der Tat nur ablehnen.
Wenn wir jetzt sagen, dass wir das mit einem Inkrafttreten im Februar machen wollen, dann deshalb, weil uns in den Anhörungen insbesondere Gastronome, aber auch andere gesagt haben: Wir wissen zwar, dass ein solches Gesetz kommt, aber wir wissen noch nicht genau, wie die Regelungen sind. Wenn wir investieren wollen, müssen wir das auch umsetzen. Es müssen Wände gebaut werden, und es müssen Türen geändert werden usw. Dafür brauchen wir eine gewisse Zeit. Man muss sicherlich auch informieren. Wir stellen diese Anforderung an die Regierung, dass dann, wenn das Gesetz verabschiedet wird, diese Information auch er- folgt. – Ich halte das für vernünftig, weil wir Argumenten zugänglich sind.