Es geht uns nicht darum, dass sich irgendjemand um Kinder kümmert, sondern darum, dass sich jemand gut und liebevoll um Kinder kümmert. Der Landes- und Bundesverband der Tagesmütter würdigte dieses Engagement des Landes ausdrücklich. Dieser Initiative ist es zu verdanken, dass wir auch bei der anstehenden Bundesinvestitionsförderung viele weitere Maßnahmen einbringen können.
Ich komme nun zu den beiden Anträgen. Eigentlich hat sich der Antrag der CDU erledigt. Der Punkt der steuerfreien Aufwandsentschädigung bleibt zunächst einmal bis 2009 bestehen. Auch dafür gilt Frau Staatsministerin Doris Ahnen und Herrn Ministerpräsidenten Kurt Beck mein Dank dafür, dass sie sich auf Bundesebene dafür eingesetzt haben. Auch die Länderfinanzminister hatten einen sehr wichtigen Anteil daran, und wir haben nun Zeit, unsere Qualifizierungsoffensive für die Tagespflege fortzusetzen und die Betreuung für die unter Dreijährigen weiter auszubauen.
Die Kindertagespflege wird vom Land durch die Finanzierung der Qualifizierungsmaßnahmen gefördert, obwohl sie originäre Aufgabe der örtlichen Träger der Jugendhilfe ist.
Ein weiterer Punkt ist die Tagespflege in anderen Räumen: Ja, Tagespflege ist eine familiennahe, eine familiale Betreuungsform. Wenn wir sie aber nun in andere Räumlichkeiten verlagern, was nach dem Gesetz schon möglich ist, nimmt sie eine andere Qualität ein. Dann braucht man auch eine Betriebserlaubnis dafür, und man muss Hürden dafür nehmen. Dies ist aber in unserem Land rechtlich schon zulässig.
Modellversuche finden überall im Land statt, und das ist gut so. Die Modellversuche werden passgenau mit hohem Sachverstand vor Ort entwickelt.
Ich komme nun zu dem Antrag der FDP. Frau Morsblech, Ihr Vorspann ist prima, aber Ihre Schlussfolgerungen sind falsch.
Am Beispiel Düren sehen Sie, dass ein System der Beliebigkeit entsteht. Träger brauchen Planungssicherheit in unserem Land.
Wir jedenfalls setzen darauf, unseren Weg mit Viva Familia, mit der Tagespflege und mit beitragsfreien Kindergärten fortzusetzen. Eltern finden in Rheinland-Pfalz ein gutes Betreuungsangebot mit einem hohen Qualitätsanspruch, das systematisch ausgebaut wird. Wir sind auf einem guten Weg und laden Sie herzlich ein, diesen Weg in sachlichen Diskussionen mit uns zu gehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Auch ich möchte von meiner Seite noch einmal betonen, wir haben mit dem Programm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ in Rheinland-Pfalz schon bisher eine Erfolgsgeschichte geschrieben und sind mit all dem, was in diesem Bereich diskutiert wird, zum bundesweiten Vorbild geworden.
Frau Kollegin Morsblech, wir haben uns dabei durchaus von dem Leitmotiv der Wahlfreiheit leiten lassen; allerdings fällt unsere und Ihre Analyse darüber, was Wahlfreiheit bedeutet, sehr unterschiedlich aus. Ich sage Ihnen, damit wir die Wahlfreiheit in dieser Gesellschaft bekommen, fehlt an allererster Stelle, dass wir ein vernünftiges institutionelles Angebot haben und dass die Menschen ein Recht auf einen Kindergartenplatz haben. Das stellt Wahlfreiheit her, und deswegen setzen wir den Schwerpunkt so, wie wir ihn gesetzt haben.
Ich sage Ihnen des Weiteren, Wahlfreiheit hat überhaupt nichts mit Betreuungsgutscheinen zu tun. Betreuungsgutscheine sind ein Finanzierungssystem, zu dem ich eine Meinung habe, die ich Ihnen nicht vorenthalten werde. Sie sind aus meiner Sicht überhaupt kein geeignetes System in einer Aufbausituation; denn einen Betreuungsgutschein kann ich nur einlösen, wenn auch ein Platz vorhanden ist. Deswegen müssen wir zunächst einmal Plätze schaffen, bevor wir über Gutscheine reden.
Sie wissen vielleicht, dass ich Karl Kardinal Lehmann in hohem Maße schätze, aber wenn Sie ihn in diesem Zusammenhang zitieren, möchte ich Sie fragen: Haben Sie denn schon einmal mit unseren wichtigsten freien Trägern, den Kirchen, über die Betreuungsgutscheine gesprochen? Haben sie Ihnen eine große Unterstützung für dieses Modell signalisiert? – Ich würde gern einmal eine Stellungnahme von ihnen dazu hören; denn das sind die Träger, die Finanzierungssicherheit brauchen und nicht so einfach damit umgehen können, ob die Betreuungsgutscheine kommen oder nicht, sondern die einfordern, dass wir verlässliche Partner sind. Das wollen wir als Landesregierung auch sein. Mich würde es
sehr interessieren, ob das der Hauptbereich ist, bei dem Sie für Ihr Finanzierungsmodell Unterstützung finden. – Ich habe daran erhebliche Zweifel.
Ich freue mich sehr darüber, einmal mit Frau Abgeordneter Dickes an einem Punkt völlig einig zu sein: Sie schreiben in Ihrem Antrag, die Finanzierung solle von der Objekt- auf die Subjektfinanzierung umgestellt werden. – Herr Deubel bekommt schon ganz glänzende Augen.
Sie schreiben dies in Ihren Antrag hinein und sagen auch, dass dies natürlich schon alles möglichst gut sein soll und dass Sie deswegen Basisstandards einführen möchten. – Wenn es dann ein bisschen mehr sein darf, sollen halt die Eltern ein bisschen mehr bezahlen.
Ob das mit unserem Ansatz von Chancengleichheit, über den wir in anderen Zusammenhängen so viel diskutieren, einhergeht, da mache ich ein großes Fragezeichen.
Damit Sie mich nicht missverstehen, man kann und muss auch über die Weiterentwicklung von Finanzierungssystemen reden. Nur, man muss die Dinge dann auch wirklich in ihrem zeitlichen Ablauf und in ihren Konsequenzen im Blick haben. Da bin ich die Letzte, die sich einer Optimierung verschließen würde. Aber einfach Schlagworte in die Welt zu setzen und die Konsequenzen nicht zu bedenken, da muss ich sagen, das finde ich gerade in einem so sensiblen System wie der Kinderbetreuung und der Kinderbildung ausgesprochen schwierig.
Lassen Sie mich noch wenige Anmerkungen zur Tagespflege in Ergänzung auch zu dem machen, was Frau Abgeordnete Raab gesagt hat. Es gibt überhaupt keinen Zweifel, dass die Tagespflege eine wichtige Ergänzung als familiennahes Angebot und als flexible Betreuungsform ist. Deswegen ist die Tagespflege von Anfang an auch in „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ mit einbezogen gewesen, insbesondere, was das Qualifizierungsprogramm angeht.
Wir haben über 1.500 Menschen, die inzwischen entweder die Qualifizierung durchlaufen haben oder sie im Moment durchlaufen. Erst als dieses Programm bei uns schon über ein Jahr gelaufen war, hat Frau von der Leyen gesagt, man müsste einmal überlegen, ob man nicht auf der Bundesebene eine Qualifizierungsinitiative starten könnte. Nachtigall, ik hör’ dir trapsen. Aber wir sind damit einverstanden, wenn man in Rheinland-Pfalz schaut, was gut läuft, und wenn wir an der Stelle die Vorlagen liefern. Wenn sie umgesetzt werden, dann ist es uns auch recht.
Wir haben nicht nur das – da waren auch Mitglieder Ihrer Fraktion beteiligt –, sondern wir haben darüber hinaus Empfehlungen zur Kindertagespflege im Landesjugendhilfeausschuss bearbeitet und – soweit ich weiß – ein
stimmig beschlossen, die viele der Fragen, die Sie in Ihrem Antrag aufgreifen, aus meiner Sicht gut, vor allen Dingen unbürokratisch beantworten.
Auf der einen Seite sagen Sie, es soll flexibel sein. Auf der anderen Seite fangen Sie an, Vorschriften zu machen, die aus meiner Sicht am Ende dazu führen, dass wir ein geringeres Angebot unter größeren Schwierigkeiten haben.
Ich möchte nur das Beispiel nehmen, das eben angesprochen worden ist, nämlich Genehmigung von Tagespflege im Einzelfall auch für weniger als fünf Kinder.
Ein Problem sehe ich in dem, was Sie mit den angemieteten Räumen meinen. Das müssen Sie einmal erklären. Wollen Sie die Tagespflege eigentlich doch als institutionelles Angebot, nur dann unter veränderten Bedingungen als in der Kindertagesstätte? Wie soll sich das überhaupt zueinander verhalten? Was beabsichtigen Sie damit? Diese Fragen sind in Ihrem Antrag in keiner Art und Weise beantwortet.
Wir werden im Ausschuss noch Gelegenheit zur Diskussion haben. Ich bin immer froh, wenn wir in diesem wichtigen Bereich auf Punkte hingewiesen werden, bei denen es noch Änderungs- oder Ergänzungsbedarf geben könnte. Aber eines werden wir sicher nicht machen: Wir werden nichts Gutes ändern, nur damit es geändert wird. Wenn man überzeugende Argumente hat, dann sind wir dem durchaus zugänglich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Fraktionen stehen noch zwei Minuten Redezeit zur Verfügung. Soll diese ausgeschöpft werden? – Das ist nicht der Fall.
Ich habe von Ihnen vernommen, dass die Anträge an die Ausschüsse überwiesen werden sollen. Ist das so richtig?
Wir stimmen dann darüber ab, ob der Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1478 – und der Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/1451 – an Ausschuss für Bildung und Jugend überwiesen werden sollen. Wer der Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das war einstimmig.
(Widerspruch von der SPD – Pörksen, SPD: Die haben alle nicht mitgestimmt! Bei Abstimmungsverweigerung der CDU!)
Wir wiederholen die Abstimmung. Es ist eine Überweisung der Anträge an den Ausschuss für Bildung und Jugend beantragt. Wer der Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! –
Danke. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltung? – Es ist somit beschlossen, dass der Antrag an den Ausschuss für Bildung und Jugend überwiesen wird.