Wenn wir einen solchen Gutschein einführen würden, würde das eine selbstverantwortliche Auswahl des jeweils passenden Angebots für die Eltern ermöglichen und ihnen damit auch eine Nachfragemacht zugestehen, durch die sich gleichzeitig die Chance erhöhen würde, dass die Anbieter von Betreuungsleistungen auch in der zeitlichen und qualitativen Ausgestaltung ihrer Angebote viel mehr als bisher noch auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse von Familien eingehen.
Neben der Möglichkeit des Betreuungsgutscheins für einen Platz in einer Einrichtung, die in kommunaler, kirchlicher, freier oder privater Trägerschaft sein kann, fordern wir, dass die Landesregierung auch auf Bundesebene darauf hinwirken sollte, dass die Eltern, die Bildungs- und Betreuungsleistungen selbst erbringen möchten, die Leistungen auf der Grundlage des Gutscheins steuerlich absetzen können oder bei ihrer Alterssicherung und Pflegeleistungen anerkannt bekommen. Ich glaube, das wäre ein sinnvoller Kompromiss zu der heftigen Debatte um die sogenannte „Herdprämie“, die im Moment geführt wird.
Leider ist die Redezeit vorbei. Ursprünglich waren zehn Minuten vorgesehen. Ich wäre gern noch mehr auf den Antrag der CDU eingegangen. Ich hätte gern auch noch etwas über die Umsetzung dieses Gutscheins in Rheinland-Pfalz gesprochen. Dazu bleibt mir keine Zeit mehr. Es gibt noch verschiedene Aspekte, die berücksichtigt werden müssen.
Wir werden im Ausschuss noch diskutieren können, inwieweit sich die Anträge ergänzen. Dann kann man noch qualitativ über die Sachen diskutieren.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Laut Beschluss der Großen Koalition in Berlin soll bis zum Jahr 2013 für 35 % der Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsangebot zur Verfügung stehen. Ein Drittel der Plätze soll dabei über die Tagespflege abgedeckt werden.
Die Versorgungsquote bei Kindern unter drei Jahren in Rheinland-Pfalz liegt bei 10,2 %. Dabei werden laut
Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage aber nur 811 Kinder im Rahmen der Tagespflege betreut. Das entspricht in Rheinland-Pfalz einem Anteil von 0,8 %.
Das sind die Zahlen, die uns die Jugendämter genannt haben. Tatsächlich muss man aber sagen, dass wesentlich mehr Kleinkinder im Rahmen der Tagespflege betreut werden. Diese Betreuung findet aber sozusagen in der Grauzone statt. Die entsprechenden Tagesmütter arbeiten schwarz und werden gar nicht gemeldet.
Die Tagespflege muss mit neuen Regelungen seitens der Landesregierung endlich aus ihrem Schattendasein herauskommen. Schon jetzt sehen zwölf Jugendämter im Land einen Rückzug in der Tagespflege.
Das ist die Antwort der Landesregierung. Die niedrigen Entgelte, die zwischen 2,14 Euro und 4,76 Euro pro Stunde liegen, stehen in keinerlei Relation zum zeitlichen Aufwand.
Wir brauchen aber in Rheinland-Pfalz gute Tagesmütter, und zwar nicht nur, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Wir brauchen diese Tagespflegepersonen gerade für die Kinder, deren Eltern bei der Erziehung dringend Hilfe benötigen. Hier muss das Jugendamt auf qualifizierte Tagespflegepersonen zurückgreifen können. Wir können diese Kinder nicht im Stich lassen, indem die Tagespflege weiter so unattraktiv bleibt wie bis jetzt.
Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, wie es auch der Bund gefordert hat, ein Konzept vorzulegen, wie sie die Kindertagespflege und die institutionelle Tagespflege zukünftig gleichberechtigt fördern will; denn bisher werden ganz klar die Eltern bevorzugt, die die institutionelle Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. In diesem Punkt unterstütze ich auch den Antrag der FDP; denn dem Land sollte jedes Kind gleich viel wert sein.
In ein neues Konzept sollte die Landesregierung auch gleichzeitig aufnehmen, dass Betreuung durch Tagespflegepersonen auch außerhalb des eigenen Hauses oder des Hauses des Kindes möglich ist, zum Beispiel um Randzeiten in Kindergärten abzudecken; denn nicht immer entsprechen die Öffnungszeiten der Kindergärten auch den Arbeitszeiten der Eltern. Hier sind Kooperationen sinnvoll und auch möglich, wenn das Land ein Ausführungsgesetz verabschiedet.
(Beifall der CDU – Frau Schmitt, SPD: Tun Sie doch nicht so, als ob es das alles nicht gäbe! Das gibt es doch!)
Das gibt es nicht in diesem Land. Zeitlich sind wir leider sehr begrenzt. Ich möchte noch ganz kurz auf den FDP-Vorschlag eingehen, Bildungs- und Erziehungsgutscheine einzuführen. Der Vorschlag enthält viele gute Aspekte, denen ich mich durchaus anschließen kann. Die Wahlfreiheit wird möglich. Die elterliche Betreuung ist kein Nachteil mehr. Dahinter stehen wir absolut.
Es ist sinnvoll, wenn Leistungen auf die Rente angerechnet werden können, sodass die Mütter, die zu Hause bleiben, nicht am Ende einen Nachteil erleiden. Wir stehen auch zu der Forderung der FDP, verbindliche Sprachtests ein Jahr vor der Einschulung durchzuführen. Die Kooperation von Kindertagesstätten und Tagesmüttern habe ich bereits angesprochen.
Ein paar Bedenken habe ich allerdings trotzdem. Ich denke, dass wir uns im Ausschuss noch einmal zusammensetzen müssen; denn ich befürchte, dass die Kindergärten, gerade was den ländlichen Raum betrifft, durchaus Verlierer sein können. Die kleinen Kindergärten sollen zwar eine spezielle Förderung bekommen, aber gerade eingruppige Einrichtungen mit sehr kleiner Gruppengröße haben damit ein Problem. Auch die Wahlfreiheit im ländlichen Raum ist durchaus begrenzt; denn die Kinder müssen erst einmal in die Kindertagesstätten kommen.
Darüber hinaus habe ich die Befürchtung, dass wir ein sogenanntes Zweiklassensystem in den Kindertagesstätten bekommen können; denn wenn Kindertagesstätten, die besondere Angebote machen, auch mehr Geld von den Eltern nehmen dürfen, ist das wieder ein Angebot, das nur die Eltern mit einem vollen Portemonnaie annehmen können.
Ich denke, vor diesem Hintergrund müssen wir noch einmal diskutieren, wie wir auch Kindern aus sozial schwachen Familien die Teilhabe an allen Bildungsangeboten ermöglichen können, damit die Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Beste an den beiden vorliegenden Anträgen ist, dass wir heute die Gelegenheit bekommen, erneut über das Programm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ zu sprechen.
Wir sind Renate Schmidt dankbar dafür, dass sie das Tagesbetreuungsausbaugesetz auf Bundesebene auf den Weg gebracht hat. Doris Ahnen hat im Land Rheinland-Pfalz ein wirkliches Plus zum Ausbau der qualifizierten Betreuung in Rheinland-Pfalz geschaffen. Wir können sagen, es ist verdammt viel erreicht worden, aber wir wollen noch mehr erreichen;
denn es ist unser Ziel, Rheinland-Pfalz weiterhin zum kinderfreundlichsten und familienfreundlichsten Bundesland in ganz Deutschland auszubauen,
damit sich viele junge Menschen dafür entscheiden, eine Familie zu gründen. Dazu haben wir sehr viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, angefangen bei Viva Familia bis hin zur Beitragsfreiheit von Kindergärten, um nur einige Stichworte zu nennen.
In Rheinland-Pfalz wird Betreuung von 0 Jahren an groß geschrieben, unabhängig davon, ob sie in der Krippe, in der Kindertagesstätte, in der Tagespflege oder in der Familie organisiert wird. Unser Land bietet quantitativ und qualitativ flächendeckend ein hervorragendes Angebot.
Das Programm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ hat Anreize geschaffen und die Menschen auf dem Land und in den Städten sowie auch die Kommunen und die Träger auf diesem Weg mitgenommen. Es haben sich sehr viele mit auf den Weg gemacht, um die Betreuung auszubauen. Dafür spreche ich ihnen meinen herzlichen Dank aus.
In dem Programm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ nimmt die Tagespflege als ein wichtiges Ergänzungsangebot einen hohen Stellenwert ein; denn wo Familien, wo Väter und Mütter aufgrund ihrer räumlichen Gegebenheiten oder aufgrund ihrer Arbeitszeiten keine Möglichkeit haben, die offiziellen Einrichtungen wie die Kindertagesstätte, die Krippe oder andere Institutionen in Anspruch zu nehmen, weil sie in der Gastronomie oder im Krankenhaus arbeiten oder im Schichtdienst beschäftigt sind, sind auch Erziehungsberechtigte auf Kindertagespflege angewiesen. Deshalb haben wir sie als flexible familiennahe Betreuungsform in unsere Gesamtkonzeption aufgenommen, zum Aufbau der frühen Förderung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Entscheidend war und ist für uns die Qualitäts- und Qualifizierungsoffensive, die das Land gestartet hat. Bislang wurden 5 500 Tagesmütter – vielleicht auch ein paar Tagesväter – geschult und ihr Können zertifiziert. Dies ist eine riesengroße Leistung, die innerhalb kürzester Zeit erbracht worden ist.
Es geht uns nicht darum, dass sich irgendjemand um Kinder kümmert, sondern darum, dass sich jemand gut und liebevoll um Kinder kümmert. Der Landes- und Bundesverband der Tagesmütter würdigte dieses Engagement des Landes ausdrücklich. Dieser Initiative ist es zu verdanken, dass wir auch bei der anstehenden Bundesinvestitionsförderung viele weitere Maßnahmen einbringen können.