Wenn die Kreise und Kommunen nicht in der Lage sind, die Umsetzung des Gesetzes zu kontrollieren, läuft dieses Gesetz ins Leere. Ich sage Ihnen, dann müssen wir darum kein Theater machen. Dann haben wir schön ein Papier beschrieben, haben dann vielleicht noch einen schönen Presseartikel und ein schönes Interview, aber wir haben null Wirkung für die Betroffenen.
Das kann doch nicht der Sinn der Übung sein. Uns geht es doch darum zu klären, ob ein Gesetz vorstellbar ist, das tatsächlich in der Umsetzung nachher funktioniert.
Herr Minister, wenn Sie uns sogar sagen – auf das Zitat aus dem Protokoll freue ich mich heute schon –, dass die Kommunen auf die Einrede der Konnexität ausdrücklich verzichtet haben, glaube ich Ihnen das nicht. Das will ich von denen in der Anhörung hören.
Das Hauptproblem ist nicht die Steigerung der Kosten bei den Aufträgen, die es natürlich geben wird, sondern das Hauptproblem wird der Aufwand sein, der zu betreiben ist, um das zu kontrollieren. Reden wir doch einmal darüber, wie viele Tausend Aufträge im Land RheinlandPfalz jährlich von den Kommunen vergeben werden, die über 20.000 Euro liegen. Wie viele Mitarbeiter gedenken Sie in die Servicestelle zu entsenden und einzustellen, damit sie die ganzen Anfragen, die dann kommen werden, ordnungsgemäß bedienen können?
(Eymael, FDP: So ist es! – Pörksen, SPD: Das ist doch eine so was von fadenscheinige Begründung! Sagen Sie nein! Das ist ehrlicher!)
Nur dann haben Sie den beschriebenen positiven bürokratischen Effekt, dass das nämlich nicht zu so viel Bürokratie führt, wie das in Nordrhein-Westfalen beklagt worden ist.
Jetzt beantworten Sie mir bitte einmal die Frage, welche Ämter in den Kommunen die Kontrolle durchführen sollen. Ich frage weiter: Welche Personen sollen sie durchführen? Ich verspreche Ihnen, Sie bekommen dieses Gesetz nicht für lau, wenn Sie wollen, dass es in der Umsetzung wirkt. Sie müssen zu den Unternehmen hingehen und können nicht sagen, wir machen das nur prophylaktisch, indem wir hier und da einmal eine Prüfung durchführen. Dann ist das wieder nur ein Papiertiger.
Sie sagen, das kostet die Kommunen nicht mehr als 25 Cent pro Einwohner. Das ist die Bagatellgrenze, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf beschreiben. Dabei gehen Sie davon aus, dass das pro Kreis maximal ein Viertel Mitarbeiter nebenher mitmacht. Wenn Sie das im Kopf haben, haben Sie kein ehrliches Gesetz im Kopf, Herr Minister. Das sind unsere Bedenken. Diese Bedenken werden wir versuchen in der Anhörung zu klären. Wir sind gespannt auf die Aussagen der Kommunen, wie
Dazu müssen ehrliche Antworten gefunden werden, die Kosten verursachen, weil die Mitarbeiter das nicht ehrenamtlich machen. Nur dann haben Sie ein Gesetz, von dem Sie sagen können, dass es wirkt. Ansonsten ist das nur ein Papiertiger. Papiertiger werden wir nicht mittragen.
Werte Frau Thelen, wir befinden uns erst in der ersten Lesung. Dieses Gesetz werden wir noch in den Ausschüssen beraten. Ihren Worten entnehme ich aber, dass das bei Ihnen auf eine Anhörung hinausläuft, wenn ich Sie richtig interpretiere. Mit dieser Anhörung wollen Sie sich meiner Meinung nach nur in das richtige Rampenlicht setzen, damit auch der CDU eine gewisse Bedeutung zukommt und sie nicht ganz in der Bedeutungslosigkeit verschwindet.
Frau Thelen, die Argumente können wir wirklich in den Ausschüssen austauschen. Da sind wir ganz offen. Ich gehe davon aus, das gilt auch für die FDP. Wir haben in unserem Ausschuss immer einen fairen Dialog geführt. Diese Praxis werden wir auch künftig beibehalten.
Frau Thelen, noch einmal ein Hinweis: 90 % der Aufträge, die die Kommunen vergeben, liegen unter 20.000 Euro. Die sind von diesem Gesetz nicht betroffen.
Herr Eymael, wie ist denn die Realität? Die Kommunen haben normalerweise einen Überblick darüber, an wen sie vergeben, wenn es um Aufträge unter 20.000 Euro geht. Das sind bekannte mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe aus der Region. Das kann man beurteilen. Sie unterstellen jetzt jedem Betrieb irgendwo Lohndumping. Herr Eymael, das zeigt, dass Sie wirklich kaum kommunalpolitische Erfahrung haben.
Dann müssten Sie das doch wissen. Das wird dort interessant, wenn es um große Aufträge geht. Ich meine, da ist mit diesem Tariftreuegesetz ein guter Weg gewählt.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung „Landesgesetz der tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen (Landestarif – LTTG –) – Drucksache 15/1696 – an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – sowie an den Rechtsausschuss und den Sozialpolitischen Ausschuss zu überweisen. Besteht dazu Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Bildungs- und Betreuungsgutschein einführen – Wahlfreiheit für Familien schaffen Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1478 –
Die beiden Tagesordnungspunkte werden gemeinsam beraten. Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach einer bereits lang anhaltenden Debatte in diesem Jahr im Bund wartet die Öffentlichkeit zurzeit immer noch auf das geplante Bundesgesetz zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren.
Zwar haben sich Bund, Länder und Kommunen mittlerweile auf eine generelle Strategie und Eckpunkte zur Finanzierung des Ausbauprogramms verständigt, allerdings wird immer noch über einzelne Fragen diskutiert, wie beispielsweise die mittlerweile als „Herdprämie“ bekannte Forderung nach einer finanziellen Honorierung von Erziehungsleistungen für Eltern.
Die FDP-Landtagsfraktion erkennt an, dass das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen des Programms „Zukunfts
chance Kinder – Bildung von Anfang an“ wichtige Maßnahmen getroffen hat, um das frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebot auszuweiten und qualitativ aufzuwerten. Insbesondere beim Ausbau von Krippenplätzen und Angeboten für unter Dreijährige in Kindertageseinrichtungen der anerkannten Träger wurden bereits deutliche Fortschritte erzielt.
Heute geht es uns um etwas anderes, etwas Grundsätzlicheres. Deshalb erlaube ich mir, Karl Kardinal Lehmann zu zitieren, der im April dieses Jahres zum Abschluss der Frühjahrsversammlung der Bischöfe in Mainz betont hat – dazu zitiere ich aus „Kirchensite.de“ des Bistums Münster mit Genehmigung der Präsidentin –: Eltern müssen wirklich frei wählen können, ob sie wegen ihrer Kinder auf Berufstätigkeit verzichten oder ob sie Krippenplätze in Anspruch nehmen wollen. Die Belange des Kindeswohls genießen Vorrang vor den Erfordernissen des Arbeitsmarktes. Familien dürfen weder offen noch unterschwellig zu einem einheitlichen Modell der Kinderbetreuung gedrängt werden. –
Das Engagement derjenigen, die sich den Kindern zu Hause widmeten, werde in der Gesellschaft derzeit nicht genug geschätzt.
Die Erziehung von Kindern ist das Recht und die Pflicht der Eltern. Der weitaus größere Teil von Eltern nimmt dieses Recht und diese Pflicht auch in großer Verantwortung wahr. Deshalb muss es auch ein Kernanliegen einer verantwortungsbewussten Familienpolitik sein, dass Eltern im Sinne einer Wahlfreiheit selbst entscheiden können, inwieweit sie ihr Kind zu Hause selbst erziehen, betreuen und bilden möchten oder ob und welches Angebot der Kinderbetreuung sie gerade im frühkindlichen Bereich in Anspruch nehmen möchten.
Die FDP-Landtagsfraktion will deshalb heute eine Initiative für eine rheinland-pfälzische Familien- und Betreuungspolitik einbringen, die sich an den Grundsätzen der Wahlfreiheit der Menschen orientiert und
die mehr Freiraum für persönliche Lebensgestaltung, mehr Eigeninitiative, eine Vielfalt von Trägern, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und -formen beinhalten soll. Gleichzeitig muss aber auch nach unseren Grundsätzen für jedes Kind losgelöst von seiner sozialen Herkunft der Zugang zu qualitativ hochwertigen Bildungsangeboten auch im frühkindlichen Bereich nicht zuletzt in Vorbereitung auf die Grundschule sichergestellt sein.
Um diese Grundsätze konkret umsetzen zu können, brauchen wir in Rheinland-Pfalz einen Systemwechsel, der die bisherige Objektförderung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in diesem Fall auf eine Förderung des einzelnen Kindes auf eine Subjektförderung in