Um Menschen mit Behinderungen die wirksame Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, dürfen behinderte Kinder nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Es muss vermehrt eine gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung stattfinden.
Doch den großen Worten der Vereinten Nationen müssen auch weltweit Taten folgen. Menschen mit Behinderungen müssen von Anfang an in die Gesellschaft einbezogen werden, damit keine unnötigen Barrieren entstehen, und zwar auch nicht in den Köpfen, sonst wäre eine derartige Konvention gar nicht erst nötig.
Als Gäste begrüße ich Mitglieder des Netzwerks Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz. Herzlich willkommen!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Frau Schädler mit den Mitgliedern des Netzwerks Gleichstellung und Selbstbestimmung! Auch von meiner Seite ein herzliches Willkommen.
Sie bringen durch Ihre Anwesenheit zum Ausdruck, wie sehr Sie sich freuen, dass sich das Parlament mit Unterstützung aller drei Fraktionen hinter die UN-Konvention stellt. Ich darf das für die FDP-Fraktion auch zum Ausdruck bringen.
Wir haben bei der ersten Besprechung dieses Antrags gemeinsam festgehalten, dass wir im Rechtsausschuss um Mitberatung bitten. Diese hat stattgefunden. Wir haben dies aus der gemeinsamen Übereinstimmung heraus getan, dass es sich um eine Konvention handelt, die langfristig durchaus auch Auswirkungen auf legislative Prozesse in diesem Land haben wird.
Es ist also gerade kein Papiertiger, den wir erwarten, sondern eine Konvention, von der wir in bester rheinland-pfälzischer Tradition davon ausgehen, dass wir sie tatsächlich mit Leben erfüllen werden.
Von daher ein Dankeschön an die antragstellende Fraktion, verbunden mit der Zusage unserer Unterstützung.
Meine Damen und Herren, die meisten Dinge, die wichtig sind, wurden bereits gesagt. Ich will diese nicht wiederholen. Wenn ich noch zwei Dinge anspreche, die mir besonders wichtig sind, dann relativiert das nicht meine Zustimmung zu dieser Konvention, aber ich möchte deutlich machen, wo die Grenzen der Möglichkeiten im praktischen Verfahren liegen.
Wir erleben tatsächlich zurzeit die Diskussion, dass sich gut gemeinte Schutzgesetze im Prinzip konkurrierender Ziele gegeneinander auswirken. Die Diskussion, ob ein Rollstuhl im ÖPNV-Bus so gesichert sein muss, dass tatsächlich nur ein Rollstuhlfahrer mitgenommen werden kann oder ob ein Zurückführen des Sicherheitsaspektes zu tatsächlich größerer Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer führt, weil auch zwei, drei Rollstuhlfahrer oder ganze Gruppen mitfahren können, zeigt sehr plastisch, wo die Schwierigkeiten liegen.
Meine Damen und Herren, ich will auch nicht unerwähnt lassen, dass es befremdlich ist, dass die Mittel, die als Ausgleichsausgabe seitens der Arbeitgeber gezahlt werden – ein Vorgang, der von niemandem kritisiert wird –, im praktischen Prozess gar nicht ausreichend untergebracht werden können, um entsprechende Arbeitsplätze im regulären Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung zu schaffen.
Das ist ausdrücklich kein Vorwurf an die Landesregierung. Ich weiß, wie sehr der Landesregierung dieser Bereich am Herzen liegt, aber ich halte fest, dass wir Jahr für Jahr erleben, dass wir wie eine Bugwelle Millionenbeträge vor uns herschieben, die wir gar nicht adäquat investieren können.
Auch im Bereich der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt muss ich festhalten, dass sich für manche Menschen mit Behinderung gut gemeinte Schutzgesetze gegen ihre normale Integration in den regulären Arbeitsmarkt auswirken. Es ist sehr schwierig, dieses Problem zu lösen, ohne das Kind mit dem Bade auszuschütten.
Zusammenfassend: Wir unterstützen diesen Vorstoß und finden ihn gut. Wir freuen uns, dass das Land Rheinland-Pfalz auch in dieser Frage seiner Vorreiterrolle nachkommt. Für meine Fraktion sage ich jedwede Unterstützung zu.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen! Ich freue mich, dass wir heute tatsächlich über die Verabschiedung unseres Vorhabens sprechen können; denn es war uns ein großes Anliegen, dass wir sehr
schnell als Bundesland mit dabei sind, tatsächlich das Ratifizierungsverfahren beim Bund in Gang zu setzen. Deshalb bedanke ich mich zunächst einmal bei allen Parlamentariern und Parlamentarierinnen für das zügige Verfahren innerhalb der Ausschüsse, dass wir so schnell zum Ergebnis gekommen sind und heute direkt im Plenum die Entscheidung darüber treffen können. Vielen herzlichen Dank.
Ich möchte auf ein paar Fragen eingehen, die in den Ausschüssen zum Thema gestellt worden sind. Angesprochen wurde, dass die UN-Konvention bei der Verwirklichung sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Rechte eine ressourcenabhängige Umsetzung voraussetzt.
Das kann man als Mensch, der von der Behinderung betroffen ist, als kritisch hinterfragen. Zugleich sind wir uns alle darüber einig gewesen – auch das entspricht der Landesgesetzgebung –, dass wir nicht alles auf einmal packen, was sich auf die Barrierefreiheit bezieht, wir uns aber natürlich darauf verpflichten müssen, dass, wann immer eine neue Entscheidung ansteht, ein Haus neu gebaut oder saniert oder ein Internetanschluss neu gestaltet wird, das Thema „Barrierefreiheit“ von Anfang an mit umgesetzt werden muss.
Die ressourcenabhängige Umsetzung darf nicht dazu führen, dass wir eine Ausrede haben, nichts zu tun, sondern sie ist einfach nur ein vernünftiger Weg, um tatsächlich Barrierefreiheit umsetzen zu können.
Es werden viele grundlegende Lebensbereiche angesprochen. Viele sind schon genannt worden, zum Beispiel das Recht auf Leben in der Gemeinschaft mit gleichen Wahlmöglichkeiten für nicht behinderte Menschen. Das ist ein Thema, das uns schon oft im Plenum beschäftigt hat und uns auch ganz sicher in Zukunft noch intensiv beschäftigen wird, auch weil wir teilweise nicht diese Fortschritte mit der Vehemenz machen, wie wir sie uns teilweise wünschen.
Dazu zählt das Recht auf freie Meinungsäußerung und Kommunikationsteilhabe, womit die Nutzung der Gebärdensprache oder auch der Brailleschrift verbunden ist, sowie das Recht auf Bildung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage von Chancengleichheit. Natürlich gilt auch hier – wie bei allen anderen Menschen –, dass das Recht besteht, sehr frühzeitig Chancen im Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu haben.
Ich habe mit Freude den Wortbeiträgen entnehmen können, dass auch neue Begriffe schon Einzug bei den Sozialpolitikern gehalten haben. Alle haben von der Einbeziehung behinderter Menschen gesprochen. Ich weise vielleicht einmal für diejenigen, die nicht so intensiv mit der Sache beschäftigt sind, darauf hin, wir haben eine Zeit erlebt, in der wir von Integration gesprochen haben. Dann kam dieses scheußliche Wort der Inklusion. Wir ersetzen das immer durch das Wort „Einbeziehung“.
Den Unterschied habe ich am Anfang gar nicht verstanden, deshalb spreche ich das heute noch einmal an.
Integration hat immer bedeutet, dass wir uns bemühen müssen, Menschen in die Ausbildung, in den Arbeitsmarkt oder in das gesellschaftliche Leben zu integrieren. Die Einbeziehung geht davon aus, dass dies von Anfang an getan wird, von Anfang an kein Unterschied besteht, ob man ein behinderter Mensch ist oder nicht, und somit Integration irgendwann vollkommen überflüssig ist, weil wir die Einbeziehung von Anfang an leben.
Das wird in dieser UN-Konvention durchaus thematisiert. Es zeigt uns aber auch, obwohl wir so fortschrittlich sind in Rheinland-Pfalz, dass wir in Zukunft noch viele Themen haben, die wir bearbeiten werden können.
Ich möchte darauf hinweisen – Herr Abgeordneter Dröscher hat dies schon getan –, dass aufgrund der Verhandlungen durch die deutsche Delegation auch das Thema „Vermeidung von Mehrfachdiskriminierungen von behinderten Frauen“ explizit aufgenommen worden ist und Maßnahmen zur Stärkung und Förderung ihrer Autonomie noch einmal ganz besonders unterstrichen werden. Das freut mich natürlich als Frauenministerin besonders. Ich denke, dieses Anliegen teilen wir alle.
Ich bin den Parlamentariern auch dankbar, dass es die Bereitschaft gibt, das Fakultativprotokoll mit zu beschließen. Das Ombudswesen wird in diesem Bereich ausgeweitet. Man kann aber auch beruhigend sagen, dass zuerst der nationale Rechtsweg auszuschöpfen ist, bevor dieser Weg des Ombudswesens überhaupt beschritten werden kann.
Wenn man sich die Eingaben Betroffener an die UNMenschenrechtskonvention aus Deutschland ansieht, die sich etwa auf ein Dutzend im Jahr belaufen, dann kann man davon ausgehen, dass es keine Flut von zusätzlichen Eingaben geben wird.
Zwei Aspekte sind aus meiner Sicht ganz besonders zu nennen: Der erste Punkt ist, dass auf der gesellschaftlichen Ebene jeder Einzelne vor Einschränkungen seiner Freiheiten durch den Staat geschützt werden soll und gleichzeitig auch strukturelle Ausgrenzungen behinderter Menschen verhindert werden sollen, somit also das Recht auf die gesellschaftliche Einbeziehung von Anfang an gestärkt werden soll.
Der zweite Punkt ist die individuelle Ebene. Dabei überwindet die Konvention – davon haben wir in der ersten Plenarberatung gesprochen – den defizitorientierten Ansatz von Behinderung und geht von einem an Vielfalt orientierten Ansatz aus. Auch das entspricht unserer Politik in Rheinland-Pfalz.
Ich bin sehr froh, dass wir heute diesen Schritt gehen. Ich glaube, dass wir dazu beitragen können, dass die Bundesrepublik Deutschland die Konvention möglichst schnell ratifizieren wird. Ich glaube, dass wir damit auch anderen Staaten mit unserem Vorgehen ein gutes Beispiel geben werden.
Ich denke, wir handeln im Sinne aller Menschen mit Behinderung, dass es sozusagen weltweit zu Fortschritten bei diesem Thema kommt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir können unmittelbar über den Antrag abstimmen, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt.
Wer dem Antrag der SPD „Ratifizierung der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ – Drucksache 15/1721 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.
Möglichkeiten beim Anbau pilzwiderstands- fähiger Rebsorten ausweiten Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1645 –
dazu: Möglichkeiten der Grünen Gentechnik bei der Züchtung pilzresistenter Rebsorten berücksichtigen Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1854 –
Möglichkeiten beim Anbau und der Züchtung pilz- widerstandsfähiger Rebsorten ausweiten Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 15/1860 –