Protokoll der Sitzung vom 24.01.2008

Nach der Strafverfolgungsstatistik ist es in RheinlandPfalz in den Jahren 2000 bis 2006 jeweils nur in einem Fall bis acht Fällen zur Verhängung einer Jugendstrafe zwischen fünf und zehn Jahren gekommen.

Die Forderung nach der vermehrten Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende ist Augenwischerei. Ich möchte noch einmal betonen, jeder Fall, jede Tat, jeder Täter ist individuell zu beurteilen. Das tun unsere Staatsanwälte und unsere Richter, was in Rheinland-Pfalz dazu führt, dass in etwa 53 % der Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht, also immerhin 47 % derzeit schon nach Erwachsenenstrafrecht, verurteilt werden.

Die Forderung nach dem Warnschussarrest verkennt völlig die Gefahr, dass ein solcher Arrest eine erfolgversprechende Bewährung sogar gefährden kann, wenn der Verurteilte etwa aus einem zwischenzeitlich gefestigten Umfeld, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz herausgerissen wird.

Meine Damen und Herren, die Forderung nach Erziehungscamps oder -lagern ist populistisch. Unser jetzt geltendes Jugendstrafrecht sieht alle Möglichkeiten vor, junge Straftäter nachhaltig zu einem strukturierten und gewaltfreien Lebenswandel anzuhalten.

Auch ein Fahrverbot ist schädlich, wenn man bedenkt, dass kein Jugendlicher versteht, wenn eine solche Sanktion ohne einen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen worden ist.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, man sollte auch bedenken, dass ein Fahrverbot Chancen in Ausbildung und Beruf verhindern kann.

(Dr. Wilke, CDU: Bus und Bahn!)

Zum „Haus des Jugendrechts“ ist einiges gesagt worden. Ich glaube, hier besteht Einigkeit darüber, dass dieser Weg erfolgversprechend ist und man ihn weitergehen kann. Wir wollen das Konzept weiter ausdehnen, das habe ich gesagt.

Wir haben auch die Absicht, eine weitere Jugendarrestanstalt einzurichten. Wir sorgen auch für ausreichendes Personal im gesamten Bereich der Bekämpfung von Jugendkriminalität. Das betrifft die Staatsanwaltschaft, die Gerichte und die Bewährungshilfe. Damit haben wir begonnen, und das werden wir fortsetzen, meine Damen und Herren.

Im Übrigen gilt es, das neue Jugendstrafvollzugsgesetz zügig und effizient umzusetzen. Wir sind froh, dass hier Einigkeit darüber besteht, den Vollzug in freien Formen zu probieren. Auch ich denke, dass etwa das Instrument des Täter-Opfer-Ausgleichs wichtig für den Umgang mit straffällig gewordenen Jugendlichen ist.

Meine Damen und Herren, Fazit sollte sein, wir brauchen keine Verschärfung der bestehenden Gesetze, wir brauchen kluge Prävention, Zusammenarbeit und Perspektiven für unsere Jugendlichen und Heranwachsenden und einen zügigen und effizienten Vollzug der Gesetze. Das ist der Weg, den wir weitergehen wollen. Vieles sehen die Fraktionen ähnlich. Ich glaube, es sind gute Ansätze für eine Zusammenarbeit vorhanden.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der SPD)

Vielen Dank.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es wird Ausschussüberweisung beantragt. Wer der Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Ausschussüberweisung ist einstimmig angenommen.

Es wird vorgeschlagen, den Antrag – Drucksache 15/1836 – an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – sowie an den Rechts- und an den Innenausschuss zu überweisen.

(Dr. Wilke, CDU: Federführung Rechtsausschuss! – Frau Mohr, SPD: Federführend an den Rechtsausschuss!)

Rechtsausschuss federführend, gut.

Der Gesetzentwurf – Drucksache 15/1836 – wird an den Rechtsausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Bildung und Jugend und den Innenausschuss überwiesen.

Vielen Dank.

Wir kommen zu Punkt 20 der Tagesordnung:

Für einen authentischen Verbraucherschutzbericht Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/1664 –

Frau Abgeordnete Schäfer hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Verbraucherschutz im Land Rheinland-Pfalz braucht verantwortungsvolles Handeln der Politik. Wenn man mehr Verbraucherschutz will, muss man die Probleme kennen, damit man konkrete Lösungen erarbeiten kann. Deshalb beantragt die CDU-Fraktion heute einen umfassenden, authentischen Verbraucherschutzbericht, der dem Anliegen des Verbraucherschutzes gerecht wird.

Die Landesregierung hat zwar erstmals einen Bericht herausgegeben, der aber enttäuscht, weil er zu oberflächlich ist und ganz offensichtlich nur einem Ziel dient: der Selbstdarstellung der Landesregierung und der Beschönigung der Situation. Probleme und Defizite werden nicht konstruktiv analysiert, und die Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher wird nicht berücksichtigt. Sie kommen nicht zu Wort.

Wir brauchen stattdessen einen Bericht, der dem Verbraucherschutz eine Perspektive bietet: Welche Probleme und Defizite gibt es, für die die Politik nach Lösungen suchen muss? Welche Wege müssen wir prüfen und diskutieren? Welche Erfahrungen machen die Verbraucherinnen und Verbraucher? – Dies zu wissen, ist vor allem für die Politik wichtig, damit Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Rheinland-Pfalz entwickelt werden können.

Wir als CDU-Fraktion wollen damit erreichen, dass

1. eine repräsentative Umfrage unter Verbrauchern durch die Landesregierung gestartet wird, deren Ergebnisse dann dokumentiert werden sollen und

2. über die Verbraucherzentrale hinaus, die in dem Antrag berücksichtigt wurde, auch weitere Verbraucheror

ganisationen in diesem Bericht zu Wort kommen, etwa die rheinland-pfälzischen Medien, die Lebensmittelkontrolleure, Fachleute an Hochschulen, im Bereich der Landwirtschaft, des Handwerks und des Handels, in der Ärzteschaft und in der kommunalen Selbstverwaltung. Dass dies machbar ist, zeigt uns etwa BadenWürttemberg.

3. Wir fordern, dass die Landesregierung dann, wenn die Fachleute umfassend zu Wort gekommen sind, dazu Stellung nimmt, auf die vorgebrachten Argumente eingeht und Perspektiven zur Verbesserung der Situation aufzeigt. Die Situation zu beschönigen, erst recht eine Selbstdarstellung der Landesregierung, hilft den Verbraucherinnen und Verbrauchern und damit dem Verbraucherschutz nicht weiter.

Es gibt viele Beispiele dafür, etwa im Bereich des belasteten Spielzeugs. Es gibt Unsicherheiten in der Bevölkerung. Wo sind die Perspektiven? – Es bleiben andere Fragestellungen unberücksichtigt, beispielsweise die Frage: Wie viel Kontrolle im Bereich der Lebensmittelsicherheit ist notwendig? Wie sieht es mit der Patientenversorgung aus? – In dem ersten Bericht geht es nur um die Patientenberatung; der Aspekt der Unterversorgung in einigen Bereichen wird unter den Teppich gekehrt.

Welche Probleme gibt es im Bereich der jugendlichen Verbraucher? Wie kann erreicht werden, dass das Jugendschutzgesetz umgesetzt wird? – Dies sind nur Beispiele, die in einem solchen authentischen Bericht zum Verbraucherschutz berücksichtigt werden sollten. Es sind drängende Fragen, die die Verbraucher bewegen und auf die Antworten gefunden werden müssen.

Wir sehen, dass zeitweise insbesondere dann eine sehr große Verunsicherung herrscht, wenn Probleme auftreten. Es kann aber doch nicht Sinn unserer Politik sein, sozusagen darauf zu warten, dass solche Probleme auftauchen, damit wir anschließend dafür Lösungen finden. Dies müssen wir in einem Gesamtkonzept tun. Diese Aufgabe muss die Landesregierung endlich angehen, und deswegen bitten wir Sie, unserem Antrag zuzustimmen, damit es zukünftig einen umfassenden und problemorientierten Bericht geben wird.

Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Es hat nun Frau Kollegin Elsner das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schäfer, ich gehe einmal davon aus, dass Sie diesen Verbraucherschutzbericht nicht wirklich gründlich durchgelesen haben. Ich werde Ihnen das im Einzelnen noch erläutern.

Uns liegt dieser Bericht nun erstmalig vor, Sie haben es schon erwähnt. Er zeigt vor allen Dingen die breite Pa

lette des Verbraucherschutzes auf, und er macht auch deutlich, wie viele Ressorts innerhalb der Landesregierung davon betroffen sind. Lassen Sie mich einige Beispiele aufzählen: Ministerin Malu Dreyer ist für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständig, Ministerin Doris Ahnen für die Bereiche im Bildungssektor, Minister Hendrik Hering für den Verbraucherschutz in Wirtschaft und Verkehr – auch Bahnkunden müssen auf verbraucherpolitischer Ebene informiert werden –, und dies gilt natürlich auch für den Energiebereich sowie für die Bereiche Landwirtschaft und Weinbau.

Dort ist besonderer Wert auf gesundheitliche Ernährung zu legen. Staatsminister Dr. Heinz Georg Bamberger kümmert sich um die Stärkung der Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese Liste lässt sich endlos fortsetzen.

Erstmalig liegt uns ein Bericht vor, der in seiner ganzen Bandbreite deutlich macht, wie vielschichtig Verbraucherschutz ist. Wie wichtig der Landesregierung das Thema „Verbraucherschutz“ ist, zeigt auch die Tatsache, dass der wirtschaftliche und gesundheitliche Verbraucherschutz in einem Ministerium bei Frau Staatsministerin Conrad angesiedelt ist.

Ziel war und ist es, in allen Lebensbereichen gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher zu haben, die sich nicht ausschließlich von der Werbung beeinflussen lassen, sondern unabhängig und bewusst Kaufentscheidungen treffen bzw. Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Ziel ist es aber auch, unlauteren Firmen das Handwerk zu legen und dafür Sorge zu tragen, dass die Lebensmittelsicherheit weiter erhöht wird. In RheinlandPfalz ist uns dies hervorragend gelungen.

Man denke nur an die Bewältigung und die ergriffenen Maßnahmen im Zusammenhang mit den Lebensmittelskandalen in den letzten Jahren durch das Verbraucherschutzministerium. Ein mündiger und aufgeklärter Verbraucher beeinflusst durch seine Kaufentscheidung den Markt und damit auch das Anbieterverhalten. Der Verbraucherschutzbericht ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Aufklärung der Konsumenten und trägt nachhaltig zu einem bewussten Verhalten bei.

(Beifall der SPD)

Der Bericht informiert auch darüber, wo die Bürgerinnen und Bürger durch Hinweise auf weiterführende Informationen im jeweiligen Bereich Hilfe erhalten. Das ist sehr ausführlich dargestellt. Wer kennt nicht diese Situation: Es wird ein Vertrag unterschrieben, der auf unseriöse Art und Weise zustande gekommen ist. Wer ist dann der Ansprechpartner? – Auch diese Antworten gibt dieser Verbraucherschutzbericht.

Auch im Gesundheitswesen sind Patienten und Patientinnen mit Zuzahlungen oder nicht verschriebenen Heilmaßnahmen sehr häufig überfordert und kennen ihre Rechte nicht. Auch diese Liste lässt sich endlos fortsetzen, und auch darauf finden Sie Antworten im Verbraucherschutzbericht.

(Beifall der SPD)

In diesen und vielen anderen Situationen bietet der Verbraucherschutzbericht praktische Hilfen an, und dies ist auch die Aufgabe eines solchen Berichts. Deshalb ist es für uns unverständlich, wie die CDU darauf reagiert und einen authentischen Verbraucherschutzbericht fordert. Mir wird nicht richtig klar, was damit gemeint ist.

Aber ich sage auch dazu, die CDU hat wieder einmal kein Konzept. Sie ist völlig konzeptionslos.

(Beifall der SPD)