Alles in allem stelle ich aber fest, dass unsere rheinlandpfälzische Polizei personell gut ausgestattet ist. Sie ist technisch gut ausgestattet. Sie ist hoch motiviert. In diesem Zusammenhang denke ich daran, was zum Beispiel aktuell in Ludwigshafen gelaufen ist. Wir hatten in den letzten drei Wochen über 100 Beamtinnen und Beamte im Sondereinsatz gehabt, ohne dass auf Zeiten und die Arbeitsbelastung geschaut worden ist. Es ging nur darum, ein Ermittlungsergebnis zu generieren, das wir der Staatsanwaltschaft vorlegen können. Ich denke, das ist ein Dankeschön wert.
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkoholmissbrauch in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksachen 15/927/1065/1207 –
Kinder und Jugendliche vor Alkoholmiss- brauch schützen Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/1861 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Antrag in seiner 20. Sitzung am 7. Februar 2008 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird angenommen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Aufgeschreckt von Medienberichten im vorigen Jahr zu einer Häufung von schweren Fällen des Alkoholmissbrauchs bei Kindern und Jugendlichen hat unsere Fraktion im März 2007 eine Große Anfrage zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkoholmissbrauch in Rheinland-Pfalz gestellt.
Die Antwort der Landesregierung – Drucksache 15/1065 – ging uns am 8. Mai 2007 zu und hat viele aufschlussreiche Details offenbart, die auch Grundlage für den gemeinsamen Antrag waren, den die Öffentlichkeit Medienberichten zufolge mit großer Spannung erwartet hat.
Meine Damen und Herren, zuerst komme ich zur Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP. Wir hatten in der ersten, zweiten und dritten Frage nach den akuten Alkoholintoxikationen und der Fallzahl gefragt. In der Großen Anfrage gab es eine aufschlussreiche Statistik, die wirklich besorgniserregend ist.
Es ist ein Unterschied, Schlagzeilen zu lesen, die einem das Thema nahe bringen, und Statistiken vorgelegt zu bekommen, die sehr deutlich machen, wie gravierend das Problem wirklich ist. Ich war überrascht davon, dass sich die Zahl der im Krankenhaus vollstationär behandelten Kinder und Jugendlichen wegen akuter Alkoholintoxikation – Magen auspumpen, stationäre Beobachtung, das ganze Programm – dramatisch entwickelt hat.
Es gibt einen Unterschied in der Statistik. In dieser liegt die Zäsur zwischen 1998 und 2000. Deshalb sind die Zahlen aus 1995 und 1998 nicht ganz vergleichbar. Man sollte sich der Wahrheit und Klarheit zuliebe auf 2000 bis 2005 beschränken. In dieser Zeit haben wir eine Behandlungsfallsteigerung von summa summarum 539 im Jahr 2000 – das sind statistisch gesehen immerhin eineinhalb Fälle pro Tag – auf 1.018 im Jahr 2005 – das sind knapp drei Fälle von akuter Alkoholintoxikation pro Tag – zu verzeichnen.
Jahreszeitlich gehäuft liegt die fünfte Jahreszeit ganz oben. Volks- und Brauchtumsfeste je nach Region befördern die Statistik in nicht unerheblichem Maß. Die Zahl insgesamt zeigt, dass es nicht um irgendeine aufgeregte Mediendebatte, sondern um ein gravierendes Problem bei Kindern und Jugendlichen geht. Nur am Rande sei erwähnt, dass Teil dieser Statistik auch 67 Fälle im Jahr 2005 sind, die Kinder und Jugendliche im Alter von 14 Jahren und jünger betreffen. Auch das löst Nachdenken aus.
Meine Damen und Herren, wir haben erfahren, dass es keine verlässlichen Daten gibt, beispielsweise über die Art der konsumierten Getränke. Das ist nicht ganz unwichtig, weil die Frage, was getrunken oder besser gesagt gesoffen wurde, Rückschlüsse auf das Verhalten der Gruppen zulässt, die meistens hinter diesen Alkoholexzessen stehen.
Es sind selten junge Leute im stillen Kämmerlein, die sich einen hinter die Binde gießen, sondern dahinter steht Gruppenverhalten, das Hemmschwellen überwinden hilft. Es ist ein eigentümlicher Ausdruck bei dem Thema, über das wir sprechen, weil von eigentlicher Hilfe bei einem solchen Verhalten nicht ausgegangen werden kann.
Zu diesen Datendefiziten werden wir nachher im Antrag eingehen, weil es selbstverständlich nicht das Gebot der Stunde sein kann, riesige Daten mit Kriminalisierungstendenzen zu erheben oder auf Jugendliche mit der ganzen Macht des Staates einzuwirken. Das wäre sicherlich keine adäquate Antwort.
Eine weitere aufschlussreiche Information hängt mit dem zusammen, was vor drei oder vier Jahren im Mittelpunkt der Diskussion gestanden hat, meine Damen und Herren. Wir hatten damals Alkopops verboten. Von unserer Fraktion aus haben wir deutlich gemacht, dass zu be
fürchten steht, dass das nicht dazu führt, dass weniger Alkohol konsumiert wird, sondern man andere Formen des Alkoholmissbrauchs wählt. Genauso ist es gekommen.
Jenseits der Großen Anfrage gibt es eine Meldung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung; denn während die Große Anfrage noch besagt, dass man von einem insgesamt rückläufigen Alkoholkonsum bei höheren Tendenzen zu Alkoholexzessen ausgehen kann, also weniger Alkoholmissbrauch insgesamt, dafür höhere Peaks in einzelnen zu beobachtenden Gruppen, sagt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Juli vorigen Jahres, dass dies nicht so sei. Beispielsweise bei männlichen Jugendlichen steige der Alkholkonsum auch insgesamt an.
Jetzt ist die spannende Frage, wie wir damit umgehen. Haben wir hier bei der Frage nach Vollzugsdefiziten, gesetzgeberischen Defiziten oder Ordnungsdefiziten eine Balance? Ich glaube ja.
Ich glaube, es kann nicht im Interesse der Öffentlichkeit und des Staates liegen, weitere Gesetze zu verabschieden, deren Durchschlagskraft zweifelhaft ist, sondern wir müssen uns überlegen, wie wir mit dem umgehen, was die Antwort auf die Große Anfrage als gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt, wenn sie eine Kultur gemeinsamer Verantwortung einfordert.
Das hört sich sehr blumig und weich an, ist aber – wenn man ehrlich mit sich selbst bei diesem Problem ist – die eigentlich zielführende Antwort. Es ist nicht damit getan, dass wir Ordnungs- und Jugendämter noch schärfer stellen. Das Gaststättenrecht und das Jugendschutzrecht bieten hinreichend Raum für Maßnahmen, dies vom Bußgeld bis zum Konzessionsentzug.
Im Antrag, der dann gemeinsam von den Fraktionen getragen wurde und den wir jetzt mit besprechen, ist noch einmal aufgeführt, was möglich ist, was auch über das hinausgehend möglich ist, was bisher vorhanden ist. Alle drei Fraktionen haben festgehalten, dass sie das Instrumentarium grundsätzlich für ausreichend halten.
Es gibt diverse Verbote, Projekte und Maßnahmen der Landesregierung. Daran mangelt es nicht. Es mangelt auch nicht an ausreichend ambulanten und stationären Plätzen zur Suchtbekämpfung.
Wir sind uns auch einig, dass beispielsweise ein generelles Verbot von Alkohol für unter 18-Jährige nicht zielführend ist. Das wäre das, was ich vorhin angesprochen habe, der Versuch, über eine grundsätzliche Kriminalisierung ein Phänomen nur ordnungs- und strafrechtlich bekämpfen zu wollen, das andere Grundlagen hat.
Im Antrag räumen wir auch der Prävention einen noch stärkeren Raum ein und appellieren daran, beispielsweise stärkeren Kontakt mit Vereinen herzustellen, Vereine, die gerade bei Brauchtumsfesten eine große Rolle spielen.
Wir mahnen an, dass bei den vielen Projekten der Landesregierung und bei den diversen Modellversuchen stärker Reichweiten- und Zielgruppenüberprüfungen
Ich darf noch einmal auf die Große Anfrage rekurrieren. Wir haben uns auch darauf festgelegt, dass man beispielsweise, natürlich bei allem Respekt vor Datenschutzbedenken, stärker Daten durch freiwillige Auskünfte von Eltern und Betroffenen erheben muss, welche Hintergründe diese hohe Anzahl von Alkoholvergiftungen hat. Wir werden – leider Gottes sage ich – an diesem Thema dranbleiben müssen.
Es ist also ein klassisches politisches Thema auf Wiedervorlage. Ich danke Ihnen allen und Ihnen von der FDP ganz besonders.
Auf der Zuschauertribüne begrüße ich Mitglieder des Verbandsgemeinderats Monsheim mit ihrem Bürgermeister und Mitglieder des Landfrauenvereins. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Kinder und Jugendliche vor Alkoholmissbrauch schützen: Schon im Februar letzten Jahres hatten Abgeordnete der SPD-Fraktion, Marianne Grosse und ich, eine Kleine Anfrage zum Thema „Jugendalkoholismus“ eingebracht.
Begrüßenswerterweise und dankenswerterweise hat die FDP-Fraktion dieses Thema im Mai letzten Jahres mit der Anfrage „Schutz für Kinder und Jugendliche vor Alkoholmissbrauch in Rheinland-Pfalz“ aufgegriffen. Ich begrüße ausdrücklich und danke dafür, dass wir einen gemeinsamen Antrag zu dem Thema „Alkoholmissbrauch“ einbringen.
Wenn es sich auch um eine kleine Minderheit junger Menschen handelt, so sind doch die Folgen, die aus der Spirale der Alkoholabhängigkeit entstehen, gerade für Jugendliche und junge Erwachsene selbst nur schwer abzuschätzen und keineswegs zu verharmlosen. Wir nehmen dieses unter manchen Jugendlichen existierende Problem sehr ernst. Die gebotene Dringlichkeit, sich mit dem Thema „Jugend und Alkohol?“ auseinanderzusetzen, belegen ausführliche Zahlen der Großen Anfrage der FDP.
Wir müssen feststellen, dass heute wieder mehr Jugendliche Alkohol zu sich nehmen als noch in den Jahren 2004 und 2005. Besonders die männliche Gruppe der 16- bis 17-Jährigen tritt hier in Erscheinung. Eine 30tägige Umfrage hat ergeben, dass rund 60 % der männlichen Jugendlichen das sogenannte „binge-drinking“, also das schnelle exzessive Trinken von mehr als fünf Gläsern Alkohol an einem Tag und das in kürzester Zeit, regelmäßig praktizieren.
Die durchschnittliche Trinkmenge dieser Jugendlichen lag 2007 bei rund 150 Gramm Alkohol. Meine Damen und Herren, das sind rund 50 Gramm mehr als in den Jahren 2004 und 2005.
Ebenso alarmierend ist die deutlich gestiegene Zahl Alkohol konsumierender Mädchen. Gerade das Einstiegsalter bei den Mädchen sollte uns alarmieren, es liegt bei zehn bis 14 Jahren. Das ist eine neue Entwicklung im Alkoholkonsum.