Ebenso alarmierend ist die deutlich gestiegene Zahl Alkohol konsumierender Mädchen. Gerade das Einstiegsalter bei den Mädchen sollte uns alarmieren, es liegt bei zehn bis 14 Jahren. Das ist eine neue Entwicklung im Alkoholkonsum.
Das Problem ist ernst. Immer schneller, immer jünger, immer intensiver gestaltet sich der Alkoholkonsum bei dieser Gruppe von jungen Menschen.
Die Auswirkungen sind für die Jugendlichen oft nicht abzusehen. Die Freizeitgestaltung heißt oftmals Trinken in der Gruppe, auf Festen oder, schlimmstenfalls, allein. Das Organisieren von Alkohol, zum Beispiel in Rucksäcken, für unterwegs, gehört mittlerweile schon zum festen Ausgehritual.
Was kann das Land aus unserer Sicht tun? Wir unterstützen die beispielhaften Bemühungen der Landesregierung unter Frau Ministerin Malu Dreyer, die dringlichen und bewährten suchtpräventiven Maßnahmen fortzuführen und weiter auszubauen.
Sehr geehrte Damen und Herren, da dem Alkoholmissbrauch unter Kindern und Jugendlichen nicht allein durch reglementierende Maßnahmen begegnet werden kann, sind darüber hinaus präventive Maßnahmen, Aufklärung und ein pädagogisches Angebot guter Jugendschutzmaßnamen von entscheidender Bedeutung.
Das Jugendschutzgesetz ist kein politisches Feigenblatt oder eine Gängelei von Politikern, die Gesetze über Jugendliche erlassen, sondern es greift dort ein, wo Jugendliche nicht in der Lage sind, die weitreichenden Entscheidungen selbst zu treffen oder diese zu überschauen, und zwar immer dort, wo der Staat die Jugendlichen schützen muss, in diesem Fall vor Alkohol.
Sehr geehrte Damen und Herren, Rheinland-Pfalz verfügt über ein flächendeckendes und gut ausgebautes System von Präventions-, Aufklärungs- und Hilfsangeboten für suchtgefährdete und für abhängige Kinder und Jugendliche sowie deren Angehörige. Dazu gehören 43 Suchtberatungsstellen mit ihren 17 Außenstellen in Rheinland-Pfalz, die überall im Land flächendeckend zu finden sind. Daran angebunden ist das Landesfachkräfteprogramm „Suchtprävention“. Hinzu kommen die regionalen Arbeitskreise „Suchtprävention“ und die vielfältigen Maßnahmen, die die Jugendlichen in ihrer Freizeit
vor Ort in der Schule erreichen. Sucht- und Drogenprävention ist an allen Schulen in Rheinland-Pfalz ein Querschnittsthema, von der Grundschule bis zur Oberstufe. Unsere Angebote erreichen die Kinder im täglichen Leben.
Dennoch, die Anfrage der FDP hat deutliche Zahlen zu der Frage ergeben, wie es vor Ort bei den Jugendlichen aussieht. Seit Februar letzten Jahres habe ich in meinem Wahlkreis verschiedene Einrichtungen vor Ort besucht und dort sowohl mit den Verantwortlichen als auch mit den Jugendlichen umfangreiche Gespräche geführt. (Unruhe im Hause)
Manche Jugendliche sehen den Alkoholrausch als willkommene Wochenendgestaltung an, vor allem – darin gebe ich Ihnen recht, Herr Dr. Schmitz – während der Fastnacht oder bei Volks- oder Brauchtumsfesten, vor und nach Abi-Feten oder als Rahmenprogramm zum Beispiel beim Besuch von Diskotheken. Die Jugendlichen nehmen ihre Drogen selbst mit. Ein Beispiel ist das sogenannte „Rucksacksaufen“, bei dem die fertig gemischten, hochprozentigen, meist süßen Alkoholika einfach eingepackt und zu den Veranstaltungen mitgebracht oder bereits im Vorfeld konsumiert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dazu gehört aus aktuellem Anlass auch die Diskussion um ein nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen am Beispiel von Frankenthal, Zweibrücken, Andernach oder seit gestern auch von Oppenheim, die auch verbunden mit dem Thema „Sicherheit und Ordnung in den Kommunen“ geführt wird. Meiner persönlichen Meinung nach findet der Alkoholkonsum durch Jugendliche kaum an Tankstellen statt,
aber ich möchte auch dazu sagen, dass die Kommunen sehr wohl die Möglichkeit haben, durch eine Gefahrenabwehrverordnung einzugreifen.
Um die Kommunen noch sprach- und handlungsfähiger zu machen, bitten wir die Landesregierung, den Kommunen in Form eines Rundschreibens ausführliche rechtliche Informationen an die Hand zu geben. Für die Tankstellen gilt, dass eine Änderung des § 3 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz erfolgen müsste, um den Verkauf an Tankstellen zu verbieten. Diese Diskussion müsste geführt werden. Es müssen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden; denn einfach ein Verkaufsverbot zu erlassen, reicht aus meiner Sicht für diese rechtlich sehr schwierige Situation nicht aus. Vielmehr gilt, dies offen zu diskutieren.
Ein Weiteres möchte ich noch anfügen: Eine Verlagerung des Problems „Alkohol“ weg von der Tankstelle und hin zum Discounter oder zum Supermarkt in die Abendstunden hinein, mittlerweile bis 22:00 Uhr oder länger, wird das Problem nicht lösen.
Was können wir stattdessen tun? – Unser Thema ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkoholmissbrauch.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erlaube mir an dieser Stelle, ein Fallbeispiel für eine gelungene Vernetzung und Präventionsarbeit aus meinem Wahlkreis vorzutragen. Die Verantwortlichen der Ortsgemeinde Dienheim, unterstützt durch verschiedene Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz, haben gemeinsam mit dem Beauftragten für Suchtprävention, mit den Vereinen und den Schulen, unterstützt durch den Landkreis und die Kirchen, eine Präventionsstrategie geplant, wobei alle beteiligten Institutionen zusammengearbeitet haben.
Auf diese Weise bereitet sich eine Gemeinde vor, ihre traditionellen Fastnachtsumzüge im Jahr 2007 und 2008 durchzuführen. Um dem „Rucksacksaufen“ Herr zu werden, führten die Jugend- und Ordnungsämter sowie die Polizei vor der Veranstaltung verstärkt Kontrollen durch, um Alkoholika zu beschlagnahmen.
In Dienheim zeigten diese Maßnahmen in beiden Jahren vollen Erfolg, und auch die Bevölkerung ist sensibilisiert, achtet darauf und hilft mit, damit die Brauchtumsveranstaltungen weitergeführt werden können. So bleibt ein Fest ein Erfolg.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch einmal betonen, es gibt eine vorbildliche Präventionsarbeit in Rheinland-Pfalz. An dieser Stelle aber – in diesem Punkt schließe ich mich Herrn Dr. Schmitz und der FDP völlig an – ist die gesamte Gesellschaft selbst gefragt. Mit verherrlichenden Einladungen wie „Saufen bis der Arzt kommt“ auf Mediziner- und Abi-Feten oder belustigender Werbung mit gefrorenen Waldtieren in Kühlschränken erreichen wir keine Reduzierung des Alkoholkonsums, es ist vielmehr eine Verherrlichung, und dies muss an dieser Stelle in diesem Hause kritisiert werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, zum Thema „KomaPartys“ oder „Flatrate-Partys“ ist zu sagen, dass nach anwendbarem geltenden Recht bereits die Bewerbung von entsprechenden Veranstaltungen verboten ist, da die Bewerbung als Ausschank an Betrunkene selbst ein klares Indiz darstellt. In ihrer Pressearbeit machen die Kommunen seit Monaten deutlich darauf aufmerksam und lassen keinen Zweifel an dem drohenden Entzug der Schankerlaubnis. Ich begrüße es ausdrücklich, wenn die Kommunen ihre Möglichkeiten ausschöpfen.
Wenn wir über den Alkoholkonsum bei Jugendlichen diskutieren, so gilt dies auch für den nächtlichen Verkauf von Alkohol an der Tankstelle in Oppenheim bis hin zur organisierten Party in Wirges. Das Jugendschutzgesetz sagt klar aus, dass Alkohol weder an unter 16-Jährige abgegeben werden darf noch dass diesen Jugendlichen der Verzehr gestattet werden darf. Ebenso verboten ist der Verkauf von hochprozentigen alkoholischen Getränken an Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren.
Egal, ob der Verkauf in der Nacht oder am Tag stattfindet, er ist verboten. Wir drängen darauf, dass das Jugendschutzgesetz eingehalten wird.
Wir setzen in Rheinland-Pfalz weiterhin zum einen auf ein reglementierendes und zum anderen auf ein erzieherisches Jugendschutzgesetz, um somit die richtige Grundlage für den Umgang mit Alkohol und die Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs durch Kinder und Jugendliche zu erreichen. Wir von der SPD-Fraktion halten ähnlich wie die Kollegen von der FDP ein generelles Alkoholverbot für unter 18-Jährige nicht für zielführend. Vielmehr gilt es, Kindern und Jugendlichen einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu vermitteln.
Vor diesem Hintergrund steht unser gemeinsamer Antrag. Wir möchten die Aufklärungs- und Präventionsarbeit sowie die Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern fortführen und dabei unter der Beteiligung von Vereinen neue Maßnahmen der Frühintervention und Präventionskonzepte entwickeln.
Wir möchten die Vernetzung und Kooperation aller mit dem Jugendschutz befassten Behörden ausbauen sowie die Vereine, die Verbände und andere Institutionen, die Schulen und natürlich auch die Elternhäuser sowie auch die Kirchen und die Kommunen weiter fördern. Wir möchten das Jugendschutzgesetz auf die bisherige Regelung der sogenannten erziehungsbeauftragten Person überprüfen, und wir möchten die statistische Datenbasis für speziell geförderte Gruppen ausbauen, um konkrete Konzepte und Gegenstrategien entwickeln zu können.
Wir möchten Kinder und Jugendliche stark machen und vor Drogen schützen, in diesem Fall vor Alkoholmissbrauch, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deshalb ist uns die gute Arbeit des Büros für Suchtprävention der Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e. V. so wichtig. Wir wollen sie weiter stärken, fördern, unterstützen und ausbauen und ihre kontinuierliche Arbeit sicherstellen. Meine Damen und Herren, wir möchten Kinder und Jugendliche vor Alkoholmissbrauch schützen, und zwar unter Anwendung von Gesetzen und allen präventiven Maßnahmen.
Ich darf als weitere Gäste im Landtag Mitglieder des Carnevalvereins Chorania aus Frankenthal begrüßen. Herzlich willkommen in Mainz!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute auf der Basis eines fraktionsübergreifenden Antrags darüber, wie wir als Politiker
Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz vor Alkoholmissbrauch schützen können. Wir sind dabei aus meiner Sicht unisono völlig zu Recht zu der Feststellung gelangt, dass die staatlichen Möglichkeiten und Angebote in unserem Land schon heute umfassend sind.
Eben ist gesagt worden, Jugendlichen ist der Zugriff auf alkoholische Getränke in Geschäften und Gaststätten so eingeschränkt, dass intensiver und regelmäßiger Alkoholmissbrauch unwahrscheinlich erscheinen sollte. In den Medien, Schulen, in der Jugendarbeit und in verschiedenen Aufklärungskampagnen wird jugendgerecht und umfassend deutlich gemacht, welchen Gefahren und Schäden insbesondere Heranwachsende durch Alkoholmissbrauch ausgesetzt sind.
Der Staat und die Verantwortlichen tun, was sie tun müssen. Aber das ist gar nicht das Problem, mit dem wir uns täglich in unseren Städten und auch mittlerweile in einigen Dörfern auseinandersetzen müssen. Es ist wie so oft in der Politik: Die Realität, die unsere Gesetze, unsere Verordnungen, unsere Vorschriften und unser gutes Zureden rechts und links überholt, ist nämlich – das klingt vielleicht ein wenig überspitzt –, dass auf manchen Marktplätzen und in Unterführungen und auch bei öffentlichen Festivitäten gar nicht mehr einem mehr oder minder heimlichen Alkoholismus nachgegangen wird. Nein, meine Damen und Herren, da wird teilweise ganz offen bis zum Koma gesoffen. Das ist heute das Thema.
Das sehen Sie und ich, viele Bürger heute auch nicht nur bei einem kleinen Häuflein bedauernswert gescheiterter Existenzen aus einem entsprechenden Milieu, sondern bei Kindern und Jugendlichen teilweise aus der Nachbarschaft. Darüber reden wir heute. Wir müssen uns in der Politik als Eltern, als Lehrer, als Nachbarn fragen, was da in unserer Gesellschaft schiefläuft.
Paracelsus hat einmal gesagt: Es ist alles ein Gift. Es ist nur die Frage der Dosis, dass ein Ding kein Gift ist. – So ist es auch mit dem Alkohol. Alkohol gehört ebenso wie Nikotin zu den Drogen, die in unserer Gesellschaft straffrei akzeptiert werden, ja sogar seit Jahrhunderten für viele eine bestimmte Genusstradition haben. Das schränkt aber die giftige und schädigende Wirkung, vor allem die persönlichkeitsverändernden Wirkungen dieser legalen „Drogen“ nicht aus.
Wollen wir Alkohol nicht verbieten wie harte Drogen, dann müssen wir dafür sorgen, dass er gerade von jüngeren Menschen, sofern sie es gesetzlich dürfen, maßvoll genossen wird und er nicht leichtfertig missbraucht werden kann. Wir müssen dabei Kindern und Jugendlichen deutlich machen, dass das Glas Bier vor dem Fernseher, das Glas Wein im Restaurant und der Verdauungsschnaps nach einem guten Essen ein Genuss sind, dass aber deren fünf oder mehr – in kurzer Zeit getrunken – bereits zu langfristigen Schäden für den Körper führen können.
Ja, genau, es ist eine Frage der Dosis. Diese ist individuell unterschiedlich. Bei Kindern ist die Dosis in der Regel immer zu hoch.
Das heißt, wir müssen weiterhin Aufklärungsarbeit leisten. Prävention durch deutliche Worte kann abschrecken. Es kann wirken. Genauso wichtig ist es aber, dass man den Kindern und Jugendlichen den unkontrollierten Zugang zu Alkohol unmöglich macht – ich spreche von Kindern – und die Erwachsenen, die an den Schnittstellen sitzen, in der Verantwortung bleiben müssen. Das heißt, wir brauchen keine anderen Gesetze, wir brauchen aber deutlich verschärfte Kontrollen in Gaststätten, in Supermärkten und auch an Tankstellen.
Ob man dafür jugendlich aussehende Testkäufer einsetzt, ist eine andere Frage. Aber über diese Option darf man sicherlich im Einzelfall diskutieren.
Wer als Verkäufer von alkoholischen Getränken Kinder und Jugendliche versorgt, der handelt kriminell. Er muss auch kriminell bestraft werden. Ich habe selbst als 18jähriger Abiturient für eine Studentenfete bei ALDI Bier kaufen wollen und war damals erbost, dass ich meinen Ausweis zeigen musste. Ich konnte ihn stolz zücken, ich war gerade 18 Jahre alt geworden. Aber im Prinzip war das völlig richtig. So müsste es heute viel häufiger laufen.
Nur dann, wenn die Strafandrohung hoch genug ist, wird diese Praxis des Ignorierens der Jugendschutzbestimmungen – das ist das eigentliche Problem, dass es ganz lax kontrolliert wird und täglich zu beobachten ist – abgestellt. Wer als Erwachsener Alkohol kauft und Jugendlichen überlässt – das ist das zweite Problem –, der muss auch zur Verantwortung gezogen werden. Wir müssen unsere Gesetze letztendlich nur anwenden.