„Öffentliche Kritik des Finanzministers am Rechnungshof Rheinland-Pfalz“ auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/1961 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was der Finanzminister dieses Landes am Anfang der Woche getan hat, war ein sehr ungewöhnlicher Schritt.
Er hat in einer Weise massive öffentliche Kritik am Rechnungshof des Landes geübt, wie das in dieser Form noch nie geschehen ist, seit ich die Finanzpolitik in Rheinland-Pfalz bewusst beobachte.
Mitten im Verfahren der Rechnungsprüfung, bei dem die Landesregierung zunächst in den Gremien des Landtags Stellung zum neuen Bericht des Rechnungshofs zu nehmen hat, verteilt er öffentliche Watschen, als müsse er gegen den Präsidenten Behnke und sein Kollegium Wahlkampf führen.
Herr Minister, Sie laufen damit Gefahr, dass der Eindruck entsteht, als solle öffentlich Druck aufgebaut werden, damit der Rechnungshof weniger scharf gegen die Landesregierung argumentiert.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht die Art des Umgangs mit dem Verfassungsorgan Rechnungshof, die wir als Abgeordnete des Landtags akzeptieren sollten. Das können und dürfen wir nicht zulassen.
Die CDU-Fraktion hat sich deshalb entschlossen, die heutige Aktuelle Stunde dafür zu nutzen, dies zu thematisieren, diese Form der öffentlichen Kritik gegen den Rechnungshof im laufenden Prüfungsverfahren zurückzuweisen und uns vor den Rechnungshof zu stellen.
Nun könnte man sagen, ein getroffener Hund bellt. In der Tat, was der Finanzminister dann zur Sache vorbringt, kann nicht überzeugen.
Dass andere Länder wie Bayern beim Sparen weiter seien und längst Haushalte ohne Neuverschuldung vorlegten, sei der größeren Wirtschaftlichkeit geschuldet, sagt er. Herr Finanzminister, so etwas können Sie nur frech gegen Ihr eigenes besseres Wissen behaupten, um die Öffentlichkeit für dumm zu verkaufen.
Wie ist es denn mit Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder mit Berlin? In Berlin führt Ihr Kollege Sarrazin vor, wie man ein nahezu bankrottes Land mit eiserner Hand und unverhohlenem Mut saniert. Haben Sie vergessen, dass die bayerische Staatsregierung nicht nur zusätzliche Einnahmen erzielt hat, wie wir alle, sondern gleich zu Anfang der Legislaturperiode auf die Ausgabenbremse getreten ist, sodass das Jaulen der Lobbyisten bis hier in Mainz zu hören war?
Meine Damen und Herren, ist hier jemand im Saal, der ernsthaft glaubt, dass Kurt Beck mit seiner absoluten SPD-Mehrheit – wir wünschen ihm gute Besserung – auch nur daran denkt, sich zu solchen Kraftakten aufzuraffen, wie dies die absolute Mehrheit der CSU in Bayern getan hat?
Den Zynismus treibt Herr Deubel auf die Spitze, wenn er die Rechnungshofschelte mit der Ankündigung dauerhafter jährlicher Neuverschuldung von mindestens 500 Millionen Euro verbindet; denn die 200 Millionen Euro Schulden der Landesbetriebe und die Kreditaufnahme für den Pensionsfonds, 300 Millionen Euro, sollen uns auf Dauer, mit steigender Tendenz sogar, erhalten bleiben, meine Damen und Herren. Viele weitere Kritikpunkte des Rechnungshofs wären hier anzusprechen, meine Damen und Herren. Jetzt und hier nur noch zwei.
Herr Minister Deubel, bevor Sie sich am Rechnungshof schadlos halten, sollten Sie einmal über das Verfassungsgebot der Wirtschaftlichkeit im Umgang mit Staatsfinanzen nachdenken. Dieses Verfassungsgebot sagt klipp und klar – der Rechnungshof hat das sehr explizit
und konkret belegt –, Rücklagen dürfen nicht bei gleichzeitiger Neuverschuldung gebildet werden. Ich wiederhole es, auch daran hat der Rechnungshof klar und überzeugend erinnert. Wir werden darauf noch zurückkommen.
Ein Letztes an dieser Stelle. Den Rückgang der Neuverschuldung ab 2007 verdankt Rheinland-Pfalz ausschließlich steigenden Steuereinnahmen. Das ist nicht Ihr Verdienst.
Die angeblich dramatische Verbesserung der Haushaltslage, die Sie reichlich euphorisch beschwören, stammt aus einer dramatischen Steuererhöhung, Herr Minister Deubel. Sie wird fast nur von den Mittelschichten unseres Landes aufgebracht. Die Belastung dieser Mittelschichten – Facharbeiter, Lehrer, Handwerker und Selbstständige – mit Steuern und Abgaben ist auf Rekordhöhe.
Das frustriert die Menschen zu Recht, fördert Schwarzarbeit, lähmt den Leistungswillen und hält die Binnenkonjunktur am Boden wie mit einem Mühlstein. Das muss sich wieder ändern.
Wir müssen den Menschen wieder mehr in eigener Verantwortung lassen. Auch dafür muss der Staat sparen und eine solidere Haushaltspolitik machen. Dafür ist es wichtig und richtig gewesen, was der Rechnungshof an Kritik vorgebracht hat.
Herr Minister Deubel, ich komme zum Schluss. Die Quintessenz aus der Rechnungshofkritik und Rechnungshofschelte ist, diese Landesregierung ist zu diesen Schritten nicht bereit. Herr Minister, hören Sie auf, den Rechnungshof öffentlich zu kritisieren. Machen Sie Ihre Hausaufgaben im Interesse der Menschen dieses Landes.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist manchmal schon ganz interessant, wenn man sich hier vorne hinstellt und sich als Sparkommissar präsentieren will. Wenn man nur einmal das aufrechnen würde, was an Forderungen in den letzten Wochen und Monaten aus Ihrem Hause aufgestellt worden ist, dann würden wir sehen, wer seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.
Wir sollten uns die Grundlage des Berichts einmal anschauen. Der Rechnungshof hat seine Aufgabenstellung. Diese ergibt sich aus dem Landesgesetz. Dort heißt es in § 2: „Die Aufgaben des Rechnungshofs regelt die Landeshaushaltsordnung für Rheinland-Pfalz (LHO).“
Ich habe gelernt, Dinge wie Rechnungsprüfung sollte man mit der notwendigen Sachlichkeit und Ruhe durchführen.
Im § 88 Absatz 1 LHO „Aufgaben des Rechnungshofs“ steht: „Die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe wird von dem Rechnungshof geprüft.“ Das macht er, das ist richtig und auch seine Aufgabe.
Dann kommen wir zu dem Passus in § 97 „Jahresbericht“. Da heißt es in Absatz 1: „Der Rechnungshof fasst das Ergebnis seiner Prüfung, soweit es für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein kann, jährlich in einem Bericht zusammen, den er dem Landtag und der Landesregierung zuleitet. Die Landesregierung kann zu dem Bericht Stellung nehmen.“
Genau das wurde gemacht. Ich glaube, es ist sogar die Aufgabe des Ministers, entsprechend zu dem Bericht Stellung zu nehmen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dafür ist doch ein Bericht auch da, dass man darüber diskutiert und über diese Dinge spricht.
Dafür ist ein Bericht da. Das hat nichts damit zu tun, wie lange jemand im Parlament ist, sondern damit, dass man seine Aufgabe gründlich und sorgfältig macht.