Protokoll der Sitzung vom 17.04.2008

Gerade vor diesem Hintergrund ist es richtig und sicherlich auch die Pflicht des Landes, die Feuerwehren für ihre Aufgaben angemessen auszustatten. Es ist in dem gemeinsamen Antrag ganz klar formuliert, dass weiterhin die Ausstattung zur Verfügung gestellt werden soll und nicht alles nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben zu bewerten ist.

In diesem Zusammenhang ist es erfreulich, dass die SPD in Nummer II des gemeinsamen Antrages auch öffentlich die Reduzierung des bestehenden Investitions- und Antragsstaus fordert. Unser Hinweis auf unerledigte Anträge von rund 30 Millionen Euro wurde leider nicht in den gemeinsamen Antrag aufgenommen. Aber es ist schon einmal positiv, dass der Wille zum Abbau dieses Antragsstaus formuliert wurde.

(Beifall bei der CDU)

Gleichwertig oder sicherlich noch wichtiger zu erwähnen sind die Herausforderungen, die sich mit dem demografischen Wandel auch bei unseren Feuerwehren ergeben werden. Bei diesem Thema ist es allgemein üblich, dass heftig diskutiert und debattiert wird und hierbei viel zu viel Zeit ins Land geht, ohne dass konkret etwas unternommen wird. Da ist es lobenswert, dass der gemeinsame Antrag diesbezüglich ganz klare Aussagen trifft

und der Landtag die Landesregierung auffordert, die Nachwuchs- und Mitgliederwerbung des Landesfeuerwehrverbandes zu unterstützen, um auch so dem demografischen Wandel entgegenzuwirken.

Natürlich kann der Feuerwehrverband mit einer allgemeinen Aussage „Unterstützung“ nicht viel anfangen. Daher halte ich es nach wie vor für wichtig, diesen allgemeinen Worten finanzielle Taten folgen zu lassen, so wie es z. B. die Kollegen in Hessen machen, indem sie dementsprechend massiv die Mitgliederwerbeaktion des Hessischen Landesfeuerwehrverbands finanziell unterstützen.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb ist es wichtig und logisch richtig, die Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst auf das 63. Lebensjahr zu erhöhen. Die Erfahrung in der Praxis hat gezeigt, dass die Regelungen des § 12 LBKG unzureichend sind. Bei der Handhabung der zwingend erforderlichen Zustimmung durch den Aufgabenträger, im Regelfall die Kommune, der Feuerwehren gab und gibt es wesentliche Unterschiede. So wurde in vielen Verbandsgemeinden den Anträgen auf eine Ausübung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes bis zum 63. Lebensjahr ohne Einschränkung zugestimmt, in anderen Verbandsgemeinden jedoch ohne Begründung und Einzelfallprüfung die entsprechenden Anträge abgelehnt. Wenn solche Verbandsgemeinden dann noch nebeneinander liegen, können Sie sich vorstellen, wie das von den aktiven Feuerwehrleuten vor Ort gesehen wird.

Es kommen dann schnell solche Aussagen zustande, dass wohl mit zweierlei Maß gemessen werde und der eine Feuerwehrkamerad in der anderen Verbandsgemeinde noch Feuerwehrdienst leisten dürfte. Das ist natürlich nicht befriedigend. Daher ist es vernünftig und wünschenswert, dass das LBKG in diesem Punkt geändert wird, was durch den vorliegenden gemeinsamen Gesetzesantrag durchgeführt werden soll.

Die Initiative hierzu, die hauptsächlich von den Kreisfeuerwehrinspektoren, aber auch vom Landesfeuerwehrverband ausgegangen ist, unterstützen wir nachhaltig.

Eine zentrale Forderung der CDU, die wir in diesem gemeinsamen Antrag verwirklicht sehen, ist die Prüfung von Vergünstigungen für aktive Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, z. B. bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen.

(Beifall bei der CDU)

Warum soll es nicht möglich sein, dass ein ehrenamtlicher Helfer, der mehrere hundert Stunden im Jahr Dienst für die Allgemeinheit leistet, z. B. vergünstigt in das kommunale Freibad gehen oder in Städten vergünstigt den ÖPNV nutzen kann? Warum sollen wir nicht unseren Helferinnen und Helfern mit möglichen kleinen Förderungen ein Stück Dankbarkeit für ihr ehrenamtliches Engagement zeigen? Dass dies natürlich die vielen hundert Stunden an Freizeit im Jahr nicht aufwiegt, ist klar, dennoch bin ich mir sicher, es wäre eine schöne Geste und ein Zeichen der Anerkennung für die geleistete Arbeit.

Nach der Novellierung des LBKG aus dem Jahre 2005 sollen öffentliche und private Arbeitgeber verpflichtend ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Zwecke des Brand- und Katastrophenschutzes freistellen.

Meine Damen und Herren, diese gesetzliche Regelung ist richtig, wird jedoch leider im täglichen Geschäft nicht immer dementsprechend angewandt. Im privaten, aber auch im öffentlichen Arbeitgeberbereich vermehren sich die Beschwerden aus den Reihen der Feuerwehren bezüglich der Freistellung vom Arbeitsplatz. Gerade für die Tagesalarmbereitschaft der Feuerwehren ist es wichtig, dass ortsansässige Betriebe und Kommunen die freiwilligen Helferinnen und Helfer uneingeschränkt unterstützen und sie zu Einsätzen freistellen. Hierzu gibt es entsprechende Entschädigungsregelungen im Gesetz; dennoch ist leider vermehrt festzustellen, dass es für aktive Feuerwehrangehörige immer schwieriger wird, ihren Arbeitsplatz für den Feuerwehrdienst kurzfristig verlassen zu dürfen. Daher sind wir froh, dass neben der gesetzlichen Regelung auch in diesem Antrag die Landesregierung eindeutig dazu aufgefordert wird, sich dafür einzusetzen, dass diese gesetzlichen Regelungen bzw. diese Freistellungen durchgesetzt werden.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, unsere aktiven Feuerwehrangehörigen verdienen die uneingeschränkte Unterstützung der Politik und der Aufgabenträger vor Ort. Die Unterstützung in materieller, aber auch gerade in ideeller Hinsicht soll und muss Motivation und Ansporn für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sein.

(Pörksen, SPD: Jawohl!)

Herr Pörksen, ein „Jawohl“ von Ihnen freut mich ganz besonders.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Mit dem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen und mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des LBKG leisten wir hierzu einen kleinen Beitrag, den es noch weiter auszubauen gilt.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Auler das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die drei Fraktionen des Landtages haben einen gemeinsamen Antrag eingebracht, in dem die Bedeutung der Feuerwehr für die Bürgerinnen und Bürger sowie für das Allgemeinwohl akzentuiert wird. Die in dem Antrag enthaltenen Forderungen an die Landesregierung sollen gewährleisten, dass die Feuerwehr in jeder Hinsicht auch in Zukunft handlungsfähig bleibt.

Unsere Feuerwehren sind ein integraler Bestandteil des bürgerschaftlichen Engagements, welches ein guter Indikator dafür ist, wie intakt, lebendig und hilfsbereit unsere Gesellschaft ist. Ehrenamtliches Engagement beruht auf Freiwilligkeit, Eigeninitiative und auf dem Bewusstsein, dass der Staat nicht alles leisten kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt viele Bereiche, in denen sich eine Bürgergesellschaft aktiv und freiwillig engagieren kann. Der Schwerpunkt des bürgerschaftlichen Engagements liegt im kommunalen Bereich; denn die Ortsgemeinde ist Mittelpunkt und Heimat der Bürgerinnen und Bürger. Die Ortsgemeinden sind auch die Plattformen unserer Feuerwehren. Die Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr, einschließlich der Jugendfeuerwehr, stellt eine besonders wertvolle, notwendige und anerkennenswerte Form des bürgerschaftlichen Engagements dar.

Die Allgemeinheit ist in mehrfacher Hinsicht auf die Feuerwehr angewiesen. Die Feuerwehr ist das Kernstück der zivilen Gefahrenabwehr. Sie spielt eine herausgehobene Rolle bei der Wahrung der Inneren Sicherheit. Mit der Feuerwehr eng verknüpft sind Anziehungskraft und Vitalität von Gemeinden als Wohn- und Gewerbestandorte.

Unsere Feuerwehr in Rheinland-Pfalz leistet diesen schützenden Dienst für die Allgemeinheit mit rund 60.000 ehrenamtlichen Feuerwehrleuten und rund 14.000 Mitgliedern bei der Jugendfeuerwehr.

Neben der Gefahrenabwehr unterstützen viele Feuerwehren ihre Heimatgemeinden durch Absicherungsmaßnahmen bei Sportveranstaltungen, Begleitung von Umzügen und Prozessionen, Straßenreinigung nach Unwettern und Hochwassern. Damit sind die Feuerwehren den meisten Vereinen weit voraus.

Angesichts des demografischen Wandels ist die Rekrutierung von Nachwuchs bei der Feuerwehr von großer Bedeutung. Der demografische Wandel ist aber auch dafür verantwortlich, dass die Menschen länger gesund und leistungsfähig bleiben. Insoweit scheint es uns vertretbar, die Ausübung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres zuzulassen. Dies soll mit dem Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, das ebenfalls gemeinsam eingebracht wurde, realisiert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Feuerwehr besitzt die Jugendfeuerwehr eine ganz besondere Bedeutung für das Gemeinwohl aller Bürgerinnen und Bürger. Die Jugendfeuerwehr stellt nicht nur den Nachwuchs für die Feuerwehr, sie erfüllt auch einen sehr hohen sozialen Zweck in unseren Ortsgemeinden. In ihr werden Teamgeist, Kameradschaft, Einsatzbereitschaft, soziales Verhalten und das Verantwortungsbewusstsein der Jugendlichen gefördert.

Die in das Brand- und Katastrophenschutzgesetz eingebrachte Regelung für die Bambini-Gruppen dient auch diesem Ziel.

Nach unserer Auffassung bestehen im Großen und Ganzen in Rheinland-Pfalz günstige Rahmenbedingun

gen für die Feuerwehr. Das betrifft auch die Ausstattung, die Beschaffung und die Förderung von Fahrzeugen und die Geräteausstattung. Natürlich gibt es systembedingt einen nicht unerheblichen Investitionsrückstau bei der Beschaffung von Geräten, den die Landesregierung im Auge behalten sollte.

Erfreulich ist die Meldung, dass sich der Bund nun doch weiter am Brandschutz beteiligen will, wenn auch nicht mehr im bisherigen Umfang. Der Bund wird sein Sparprogramm für den Zivil- und Katastrophenschutz abmildern und sich nicht wie ursprünglich geplant aus dem Brandschutz zurückziehen. Geplant ist, immerhin künftig landesweit statt der bisherigen 400 Fahrzeuge 270 im Katastrophen- und Brandschutz aus Bundesmitteln zu finanzieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die Regelung für die Freistellung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen entspricht den Notwendigkeiten. Probleme entstehen dagegen beispielsweise bei der Berufsfeuerwehr durch die EU-Arbeitszeitregelung, die zu unvermeidbaren Stellenvermehrungen führt.

Wegdiskutiert werden können auch nicht die Nachwuchssorgen bei der Feuerwehr. Jedoch werden Nachwuchssorgen – Gott sei Dank – regional unterschiedlich, aber nicht insgesamt flächendeckend beobachtet. In diesem Zusammenhang macht es Sinn, zur Verstärkung des Personalstands verstärkt das Engagement von Frauen bei der Freiwilligen Feuerwehr zu unterstützen und zu fördern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der gemeinsame Antrag verdeutlicht detailliert, welche Programme und Maßnahmen von der Landesregierung durchzuführen sind, um die Schlagkraft der Feuerwehr auf dem bisherigen Stand zu erhalten.

Die Landesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Kommunen das Erforderliche zu unternehmen, damit die Feuerwehren auch in Zukunft in der Lage bleiben, den Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit zu geben und ihren wertvollen Dienst an der Allgemeinheit erfolgreich fortsetzen zu können.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP)

Ich erteile Herrn Staatssekretär Lewentz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich allen Vorrednern und den Fraktionen für die Ausführungen danken. Diesen Antrag hätte die Landesregierung auch mit unterschreiben können. Ich glaube, wir sind in weiten Bereichen einhellig der gleichen Meinung, die Feuerwehren in unserem Land sind eine sehr wichtige Einrichtung. Wir müssen alles dafür tun, dass wir den Bestand

unserer Feuerwehren erhalten können. Wir müssen diese Organisation unterstützen, wo immer es geht.

Es sind heute viele Punkte angesprochen worden, die die Zukunft unserer Feuerwehren weiter verbessern werden.

Wir haben in der letzten Legislaturperiode schon sehr viel auf den Weg gebracht, das auch mit Blick auf die demografische Entwicklung eine Weichenstellung bedeutet. Das Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehr will ich noch einmal erwähnen und die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis Bambini-Feuerwehren einzurichten.

Wir haben detailliert auf eine Große Anfrage der SPDFraktion geantwortet. Ich darf Ihnen sagen, wir sind alle sehr oft und sehr häufig bei unseren Feuerwehren. Ich glaube, insgesamt ist die Stimmung so gut, wie sie beschrieben wurde. Es gibt immer Dinge nachzuentwickeln. Es gibt auch das, was Sie, Herr Seekatz, mit dem Begriff des Investitionsstaus, mit der Abarbeitung genannt haben. Es ist wahr, wir haben diesen Stau.

Es gibt zwei Beispiele, an denen wir uns bewusst nicht orientieren wollen, zum einen an dem Beispiel der Bayern, die einfach die Zuschusshöhe reduziert haben und dadurch in der Anzahl mehr fördern konnten, und zum anderen den Weg, den die Hessen gehen, die am Jahresende die Anträge verfallen lassen. Da werden neue Anträge gestellt.

Ich glaube, unsere Variante ist eine, die auch mit den kommunalen Spitzenverbänden abgesprochen ist. Sie ist eine gute, eine ehrliche; wiewohl ich nicht sagen kann, dass ich darüber zufrieden bin, dass wir gemeinsam mit den Kommunen als Träger der Feuerwehren diesen Antragsstau gemeinsam aufgebaut haben.

Nehmen Sie es schon als ein Signal auf, dass wir als eine der wenigen Landesregierungen 100 % des Aufkommens der Feuerschutzsteuer dem Feuerwehrwesen zur Verfügung stellen, d. h., dieser Verantwortung kommen wir gerne nach, wenn ich das Stichwort „Digitalfunk“ nenne, das uns alle gemeinsam bewegt. Heute Morgen ist auch noch einmal der Vergleich mit Albanien oder Mazedonien gezogen worden. Da wird es wirklich Zeit, dass wir unsere Feuerwehren, die Rettungsdienste, die Polizei, also all diese Organisationen, die für das Leben in Rheinland-Pfalz eine enorme Bedeutung haben, mit dieser modernsten Technik ausstatten. Das kostet uns insgesamt über 100 Millionen Euro, davon im Bereich Feuerwehrwesen rund 40 Millionen Euro.