Protokoll der Sitzung vom 15.05.2008

Aber das jetzt zum Vorwurf zu machen, das zeugt davon, dass man sich gar nicht ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen, sondern nur Polemik betreiben will, nichts anderes.

(Beifall der SPD)

Noch viel wichtiger ist, es ist Ihnen eben nicht auf Dauer gelungen, die Menschen draußen im Land aufzuregen. Die Einzigen, die aufgeregt sind, sind Sie.

(Licht, CDU: Na, na, na!)

Dann lesen Sie doch einmal nach, was eingebracht worden ist.

(Frau Wopperer, CDU: Wer regt sich denn gerade auf? Sie, und nicht wir!)

Ich kenne die Stellungnahmen nicht im Einzelnen. Ich kenne meine persönliche Stellungnahme, ich kenne die

Stellungnahmen der Fraktionen, ich kenne die des Kreises, ich kenne die der Stadt Bad Kreuznach und die Stellungnahmen weiterer Orte, weil ich an vielen beteiligt war. Aber die Polemik, die Sie betrieben haben, indem Sie gesagt haben, dass man das LEP IV eigentlich einstampfen sollte, findet sich in den Unterlagen nicht wieder, möglicherweise in der einen oder anderen Stellungnahme von irgendwelchen engstirnigen Menschen der CDU, das kann sein. Aber grundsätzlich sind es doch sehr emotionsfreie Stellungnahmen, die sicherlich auch Dinge beinhalten, die nicht mit den Interessen übereinstimmen müssen, die wir für das Land vertreten, aber das muss auch gar nicht so sein. Man kann aber sehr wohl sagen, dass sich die Menschen – insbesondere auch die ehrenamtlich Tätigen, wie Herr Minister Bruch es soeben ausgeführt hat – sehr viel Mühe mit dem LEP IV gegeben haben; denn es ist nicht gerade eine Bettlektüre – das kann man nicht behaupten, wenn man den Entwurf liest –, sondern es ist schon etwas schwieriger.

Es scheint mir doch ein Erfolg zu sein, dass Menschen, die es normalerweise nicht gewohnt sind, sich mit solchen, doch sehr formalen Dingen auseinanderzusetzen, dies so getan haben, wie es uns nun vorliegt. Daher sei den vielen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Mandatsträgern für ihre Stellungnahmen gedankt. Wir werden natürlich in absehbarer Zeit nachfragen, wie und ob die Informationen weitergegeben wurden. Die Zusage liegt vor, alle, die eine Eingabe gemacht haben, entsprechend zu unterrichten. Dabei kann man sich sicherlich über Einzelfragen streiten, das ist gar nicht ausgeschlossen. Aber dies sollte man in einer Form tun, die der Sache gerecht wird und die nicht nur der Parteiideologie geschuldet ist.

(Beifall der SPD)

Ich möchte einige Überschriften aus der Stellungnahme der SPD-Fraktion vom Juli letzten Jahres aufzeigen und darstellen, was im LEP IV geschehen ist.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Wir haben gesagt, Ziel muss ein schlankes und übersichtliches LEP IV sein. Genau dies ist jetzt geschehen. Wenn es darin möglicherweise immer noch Gesetzestexte gibt, schließe ich das gar nicht aus, aber es ist deswegen nicht falsch. Manchmal ist es auch ganz gut, wenn man ein Gesetz noch einmal vor Augen gehalten bekommt; denn nicht jeder kennt die Gesetze auswendig, auch die Planer nicht. Deswegen ist es meiner Meinung nach ganz vernünftig, hin und wieder ein Gesetz im LEP IV aufzuführen.

(Beifall bei der SPD)

Das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung wird nicht eingeschränkt. Genau das geschieht nicht. Dies war ebenfalls eine Behauptung, mit der Sie durch die Gegend gegeistert sind. Sie haben behauptet, man habe gar nichts mehr zu sagen, ein absolut lächerlicher Vorwurf, den Sie verbreitet haben.

(Frau Wopperer, CDU: Das haben Sie doch selbst gesagt! Das haben wir doch gar nicht gesagt!)

Ich habe etwas ganz anderes gesagt, aber das können Sie gern nachlesen, wenn Sie wollen.

Wir haben gesagt, wir möchten, dass dieses Ziel erreicht wird, und genau dies ist geschehen. Wir haben formuliert, dass der Bürokratieabbau vorangetrieben werden soll. Wenn Sie beispielsweise beim Kooperationsgebot verlangen, dass eine Art Kontrolle eingeführt wird oder Druck ausgeübt wird, frage ich Sie: Wer soll das machen? Ist es Bürokratieabbau, wenn anschließend die ADD, die Sie doch abschaffen wollen, sich um Kooperationsgebote kümmern soll?

(Frau Wopperer, CDU: Sie haben das gesagt, nicht wir!)

Ich habe das nicht gesagt. Wie kommen Sie auf einen solchen Quatsch? – Sie haben es doch gerade selbst erzählt! Gerade eben haben Sie gesagt, wenn man Kooperationsgebote einführen will, was man tun kann und was eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit ist, muss man sie überprüfen.

Wie wollen Sie die Daseinsvorsorge in den nächsten Jahren im Land in der Fläche sicherstellen, wenn nicht mit Kooperationen? – Das läuft doch heute schon, und dies muss man natürlich in einen solchen Planungsentwurf auch hineinschreiben. Ob sich die Zuordnungen im Nachhinein jeweils genauso ergeben, wie sich dies die Menschen z. B. in Meisenheim oder Kirn vorstellen, ist eine ganz andere Frage. Aber wenn Sie fordern, es muss auch ein gewisser Druck dahinterstehen, frage ich Sie: Sollen sie Geld bezahlen, wenn sie es nicht tun oder Ähnliches? Wer kontrolliert das? – Dies verstehen wir nicht unter Bürokratieabbau.

(Beifall bei der SPD)

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Lebensverhältnisse im Land und in den Städten gleichwertig sind. Dies ist ein Punkt, den wir damals etwas missverständlich formuliert vorgefunden haben.

Wir denken, insgesamt ist dies eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung unseres Landes. Weiteres dazu folgt gleich von meinem Kollegen Noss.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Ich darf Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar das Zweite Bataillon für Operative Information der Bundeswehr in Koblenz sowie Seniorenstuben, Gesangsverein und Landfrauen aus Großniedesheim. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Kollegen Licht das Wort.

Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich einen Punkt herausgreifen möchte. Dies ist die Kooperationsverpflichtung. Ich möchte sie deswegen aufgreifen, da eine ganze Reihe Kommunalpolitiker Ihrer Couleur vor Ort fast einen Aufstand proben, was dort zu erwarten ist.

Herr Minister, auch das, was Sie gesagt haben, kann mich nicht beruhigen. Herr Pörksen, so, wie es in das LEP IV hineingeschrieben ist, ist es eine Verpflichtung, die planerisch auch Auswirkungen auf all diejenigen hat, die finanzielle Anträge bearbeiten müssen, also auf die Kreisverwaltungen, auf die SGD und auf die Planungen insgesamt. Bei allen Dingen, die Sie in das LEP IV hineingeschrieben haben, gibt es eine Kooperationsverpflichtung. Das heißt, die Stadträte, die es trifft, müssen sich miteinander verständigen.

Wenn schließlich aus dem Ministerium gesagt wird, dies werde gar nicht so heiß gegessen, wie es vor Ort gekocht wird, kann mich das nicht beruhigen. Wären Sie uns gefolgt und wären bei den Freiwilligkeiten geblieben oder zu Freiwilligkeiten gekommen, wäre dies durchaus ein Weg gewesen, den wir gemeinsam hätten gehen können. Die Kommunen kooperieren doch ohnehin schon. Herr Minister, Sie haben soeben Beispiele dazu genannt. Es funktioniert auch. Aber immer dann, wenn Sie Druck erzeugen und wenn Sie ein Muss kreieren, werden Sie genau das Gegenteil erreichen, und dies ist die Entmündigung von kommunaler Selbstverwaltung. Das wollten wir nicht, das wollen wir nicht, und das wollen wir auch in Zukunft nicht.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat nun Herr Kollege Auler.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, auch von uns ein Lob an die Mitarbeiter Ihres Hauses, die nach Ihrer Aussage ca. 6.500 Punkte durcharbeiten mussten. Sie haben damit ein großes Mengenproblem bewältigt, und wir danken Ihren Mitarbeitern dafür, dass dies so gut funktioniert hat.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Zentrum unserer Kritik am ersten Entwurf des LEP IV war der Hinweis, dass er überreguliere, die eigenständigen und eigenverantworteten Initiativen der Kommunen erwürge und teilweise heftig in die Selbstverwaltung der Gemeinden eingreife. Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass sich die Zahl der verbindlichen Ziele von 156 auf 72 verringert habe. Untersucht man die 84 entfallenen Ziele, so fällt auf, dass es tatsächlich nicht 84 Ziele sind, die entfielen, sondern lediglich 50, da die übrigen Ziele wiederum mit anderen Zielen verknüpft worden sind.

Betrachtet man in der Folge, in welchen Kapiteln wie viele Ziele entfallen sind, so sehen wir, dass in dem wichtigen Kapitel 2, in dem es um die Entwicklung der Gemeinden geht, nur vier Ziele entfallen sind. In dem ebenfalls zentral bedeutsamen Kapitel 3, der Daseinsvorsorge, entfallen neun Ziele. Dagegen sind in dem Kapitel 4, Landschaftsstruktur und Freiraumanalyse, das nicht so viel politische Brisanz aufweist, immerhin 26 Ziele entfallen, also genau die doppelte Menge der Ziele, die in den Kapiteln 2 und 3 entfallen sind.

Was bedeutet das? – Das bedeutet, dass die quantitative Reduktion der Zahl der Ziele zunächst keine Aussage über das Maß der qualitativen Veränderung des LEP-IVEntwurfs machen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Herzstück des Entwurfs ist die Entwicklung der Gemeinden. Der Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung von Gemeinden ist grundsätzlich richtig. Die Regelung der Wohnflächenausweisung ist etwas flexibler geworden, indem sie von der starren Bindung an den Rheinland-Pfalz-Takt, die wir sehr kritisiert hatten, nunmehr Abstand nimmt.

Nur für die Wohnflächenausweisung, welche die Eigenentwicklung übersteigt, wird eine entsprechende infrastrukturelle Voraussetzung vorgesehen. Ebenso wie eine gute Infrastruktur Voraussetzung für Gewerbeansiedlung und neue Arbeitsplätze darstellt, ist eine hinreichende Verkehrsanbindung auch für die Wohnflächenentwicklung förderlich.

Dass bei der Ausweisung neuer Wohn- und gemischter Flächen der Gesichtspunkt der degressiven Flächeninanspruchnahme zu beachten ist, findet unsere Zustimmung. Zersiedlung muss aus vielen Gründen vermieden werden. Ob dies allerdings von Mainz aus immer wieder geregelt werden muss, das wage ich zu bezweifeln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein zweiter Abschnitt mit zentraler Bedeutung sind die interkommunale Zusammenarbeit und der Finanzausgleich. Nach wie vor hält unsere Fraktion den Kooperationszwang der zentralen Orte in den Mittelbereichen des ländlichen Raums nicht für gerechtfertigt, wogegen es sich mir nicht erschließt, dass gerade in den zentralen Orten der Mittelbereiche, dort, wo es sich um Verdichtungsräume handelt, jetzt nur eine Empfehlung zur Zusammenarbeit vorgesehen ist.

Das Ziel ist doch sowohl für den ländlichen Raum als auch für Verdichtungsräume die Nutzung von Synergieeffekten bei der Kooperation, damit effiziente Aufgabenerledigung mit sparsamem Ressourceneinsatz stattfindet. Warum also diese Trennung, warum an dieser Stelle wieder der allmächtige Staat, der kommunale Initiativen lähmt?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch ein drittes Feld möchte ich beispielhaft erwähnen, bei dem sich praktisch nicht viel geändert hat, nämlich der Einzelhandel in den Kommunen. Was hier zum großflächigen Einzelhandel bestimmt wird, nämlich Zentralitätsgebot – 2.000 m² Verkaufsfläche nur in Mittel- und Oberflächen, ausnahmsweise 1.600 m² Verkaufsflächen

in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion, aber mit mehr als 3.000 Einwohnern, und weiterhin die Vorschrift, innenstadtrelevante Sortimente nur in Innenstädten zuzulassen –, halte ich schon für eine abenteuerliche Vorschrift, gerade im Hinblick darauf, dass damit das Ministerium die Entscheidung von mutigen Betriebsgründern schlichtweg abwürgt.

(Beifall der FDP)

Wenn man die Sortimentsliste betrachtet und die Unterschiede von Grundversorgung zu den innenstadtrelevanten Sortimenten zu verstehen versucht, tut man sich schwer. Da zählen z. B. Zeitschriften, Blumen und sogar Babyartikel zu den innenstadtrelevanten Sortimenten, wogegen Glas und Porzellan der Grundversorgung zugeordnet sind. Herr Minister, ist das Innenministerium der Meinung, dass es in Dörfern künftig keine Babys mehr gibt? (Beifall der FDP)

Meine Damen und Herren, ich will das Ergebnis des neuen Entwurfs kurz politisch bewerten: Der neue Entwurf hat nun etwas mehr den Charakter eines Rahmens erhalten, wenigsten in bestimmten Abschnitten. Die Planbarkeit in bestimmten Feldern ist für die Gemeinde flexibler geworden, und die operative Umsetzung im Rahmen der nachgeordneten Regionalplanung weckt die Hoffnung, dass im Wege der Beteiligung die Belange der Kommunen besser zur Geltung kommen können.

Auf der anderen Seite bestehen nach wie vor unverändert harte Regelungen, die viel zu sehr ins Detail gehen, wo die Kräfte des Marktes und der Kommunen im Einzelfall bessere, effizientere und kostengünstigere Lösungen hervorbringen würden, wenn man sie nur ließe. Einzelfälle werden vermutlich in Zukunft recht selten berücksichtigt. Ich hoffe – das ist heute von Ihnen schon gesagt worden, Herr Minister –, dass man auch Zielabweichungsverfahren durchführen wird. Wir wissen aber, wie lange Zielabweichungsverfahren dauern. Ich hoffe nicht, dass den Kommunen dann die Zeit davonläuft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was das weitere Prozedere angeht, so wiederholt die FDP-Fraktion ihre Anregung, die von der SPD-Fraktion abgelehnt worden ist, die Rechtsverordnung als Zustimmungsverordnung unter Parlamentsvorbehalt zu stellen.