Protokoll der Sitzung vom 06.07.2006

Herr Kollege Schreiner hat eine Zusatzfrage.

Bedeutet dieser Begriff der Kostenneutralität in Zukunft, dass die Mehrkosten, die im Moment durch die Altersteilzeit entstehen, auch in die Zukunft projiziert werden und die Nachfolgeregelung uns so viel kosten wird wie die derzeitige Regelung, oder bedeutet Kostenneutralität, dass die Nachfolgeregelung uns so viel kosten wird, als gäbe es keine Altersteilzeit?

Die Nachfolgeregelung wird bedeuten, dass es weiter Altersteilzeit gibt – alles andere wäre eine Fehlinterpretation –, dass die Randbedingungen für die Altersteilzeit allerdings so eingestellt werden, dass auch ohne den speziellen Fall im Schulbereich – Wegfall der Altersermäßigung – es im Prinzip zu einer kostenneutralen Lösung kommt.

Herr Kollege Keller hat eine zweite Zusatzfrage.

Tatsache ist, dass die größte Nachfrage für Altersteilzeit von den Lehrern gekommen ist. Herr Minister, Sie haben eben dargestellt, wo Sie Ausnahmen machen. Das ist ein durchaus großer Bereich. Warum machen Sie dann nicht auch bei den Lehrern eine Ausnahme, zumal – wie Sie eben bestätigt haben – sich das für das Land noch rechnet?

Herr Abgeordneter Keller, wir können im Bereich der Altersteilzeit nicht zweierlei Recht schaffen, sondern wir müssen natürlich in der gesamten Landesverwaltung nach den gleichen Kriterien vorgehen. Die Kriterien sind die, dass dort, wo über die Fluktuation hinaus Personal

abgebaut werden soll, Altersteilzeit in der bisherigen Form übergangsweise weiter eingesetzt werden kann. In allen anderen Bereichen – dazu gehört auch der Schulbereich – wird es eine Anschlussregelung geben.

Im Übrigen ist der nächste Termin Schuljahresbeginn 2006/2007 in Bezug auf die Genehmigung von Altersteilzeit gelaufen. Der darauf folgende Termin bezieht sich auf Schuljahresbeginn 2007/2008. Bis dahin wird es die Nachfolgeregelung geben. Insofern ist die Aussetzung im Schulbereich zurzeit irrelevant, weil im Schulbereich sowieso nur Altersteilzeit im Rahmen der Schuljahre gewährt wird und nicht sozusagen permanent, wie das in anderen Bereichen der Verwaltung der Fall ist.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Schreiner.

Wenn Sie sagen, dass auch bei Nachbesetzung und, wenn der Fall nicht gegeben ist, dass eine Altersermäßigung – Beispiel Lehrer – vorhanden ist, das für das Land kostenneutral sein soll, bedeutet das im Umkehrschluss, dass der betroffene Beamte im Vergleich zu der Situation heute finanzielle Einbußen zu erwarten hat. Welche Anreize wollen Sie schaffen, um ein solches Modell überhaupt so zu gestalten, dass es von Menschen angenommen wird?

Herr Abgeordneter Schreiner, es ist nicht zwingend, dass es zu finanziellen Einbußen kommt. Es ist genauso gut möglich, dass im Bereich der Arbeitszeit oder des Anteils der Arbeitsphase es zu Verschiebungen kommt, die dann nicht dazu führen, dass das Nettoeinkommen absinkt, sondern dass lediglich die besonders günstige Regelung einer sehr niedrigen Arbeitszeit ein Stück reduziert wird. Von daher gibt es eine ganze Reihe von möglichen Parametern, um eine kostenneutrale Altersteilzeitregelung zu organisieren.

Ich darf noch auf einen Punkt hinweisen: Der Herr Ministerpräsident hat in der Regierungserklärung angekündigt, dass anders als bisher das Land das Weiterarbeiten von Beamtinnen und Beamten bis 68 Jahre begrüßt und fördert, sodass also in Zukunft davon auszugehen ist, dass sehr viel mehr Beamtinnen und Beamte bis 68 arbeiten. Dann ist es natürlich sinnvoll, eine Altersteilzeitregelung auch unter Einbeziehung dieser nicht im Regelfall, aber auf Antrag nach hinten geschobenen Altersgrenze zu organisieren. Dies alles muss natürlich in einer Neuregelung in eine vernünftige Relation gebracht werden. Unser Ziel ist eine Neuregelung, die auch in Anspruch genommen wird; denn wenn wir ein Ergebnis hätten, das nicht in Anspruch genommen würde, würde das eintreten, was ich eben in der Beantwortung der Anfrage gesagt habe, dass uns dann nämlich die Einsparungen aus der Arbeitsphase fehlen würden. Das wäre dann eine ziemlich teure Angelegenheit.

Herr Kollege Bracht hat eine Zusatzfrage.

Herr Minister, ich habe noch eine Frage, und zwar haben Sie dargestellt, für welche Bereiche Sie jetzt die bisherige Altersteilzeitregelung fortgelten lassen wollen. Sie haben dargestellt, dass es im Schulbereich jetzt in der Übergangsphase kein Problem darstellt. Nun gibt es aber einen relativ großen weiteren Block von Mitarbeitern. Da sagen Sie, dass Sie davon ausgehen, dass eine Nachfolgeregelung im Frühjahr oder im Sommer 2007 möglicherweise oder wahrscheinlich als Zielgröße von Ihnen ins Auge gefasst wird. Gibt es für diese Mitarbeiter der Landesregierung eine wie auch immer geartete Übergangsregelung oder eine Perspektive aufseiten der Landesregierung, dass mögliche Nachfolgeregelungen rückwirkend in Anspruch genommen werden können oder Ähnliches? Was machen Sie mit denen, die von keiner Folgeregelung erfasst sind?

Zunächst einmal ist es im Bereich der Altersteilzeit nicht so, dass man dramatisch von ganz bestimmten Terminen abhängt, sondern Altersteilzeit wird häufig mit 55 Jahren beantragt, manchmal auch etwas später. Wir haben nun eine Zeit von etwa einem Dreivierteljahr bis einem Jahr, in der keine neuen Bewilligungen ausgestellt werden. Es wird natürlich im Gesetzgebungsverfahren auch zu überlegen sein, ob etwa dem, was Sie gerade angesprochen haben, dass im Blockmodell Altersteilzeit möglicherweise auch für das halbe oder eine Jahr rückwirkend gewährt werden kann, gefolgt wird. Das ist nicht auszuschließen; denn im Blockmodell ist es immer so, dass in den ersten Jahren die Arbeitszeit weiter 100 % beträgt und dann lediglich in der Belastung des Arbeitgebers eine deutliche Reduzierung und im Nettoeinkommen eine gewisse Reduzierung stattfindet. Von daher wäre es durchaus vorstellbar, in eine solche Richtung zu gehen, dass im Ergebnis im Nachhinein keine Lücken entstehen. Das wird aber genau geprüft werden müssen.

Weitere Zusatzfragen sehe ich nicht. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Herbert Mertin und Thomas Auler (FDP), Beamtenbesoldung – Nummer 3 der Drucksache 15/78 – betreffend, auf.

Herr Mertin, bitte schön.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche finanziellen Einsparungen sind im Landeshaushalt zu erwarten, wenn beim gehobenen und höheren Dienst die Eingangsbesoldung aus der jeweils nächstniedrigeren Besoldungsgruppe erfolgt (auf der Basis der Einstellungen des Jahres 2005) ?

2. Hält die Landesregierung die Absenkung der Beamtenbesoldung für einen Beitrag zur Gerechtigkeit in der Lohnpolitik im öffentlichen Dienst?

3. Welche weiteren Kürzungen bei den Beamtinnen und Beamten plant die Landesregierung?

4. Wie will die Landesregierung verhindern, dass junge Beamte von anderen Bundesländern abgeworben werden?

Es antwortet der Herr Finanzminister.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Auf der Grundlage der Einstellungen des Jahres 2005 sind durch die von der Landesregierung vorgesehene Absenkung der Eingangsbesoldung in den Laufbahnen des gehobenen und des höheren Dienstes unter Berücksichtigung der von der Absenkung unmittelbar ausgenommenen Bereiche die folgenden jährlichen Einsparungen zu erwarten: 2007 ca. 2,6 Millionen Euro, 2008 ca. 7,8 Millionen Euro und 2009 ca. 13 Millionen Euro.

Bei der Ermittlung dieser Beträge wurde ein In-KraftTreten der Regelung zum 1. Juli 2007 sowie aufgrund ressortabhängig zeitlich divergierender Einstellungstermine als fiktiver Einstellungszeitpunkt jeweils die Jahresmitte zugrunde gelegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die ermittelten Einsparvolumina wegen weiterer vorgesehener Ausnahmen durch so genannte Korridore von bis zu 10 % bzw. bei den berufsbildenden Schulen von bis zu 30 % verringern können.

Zu Frage 2: Grundsätzlich handelt es sich bei der Besoldung der Beamtinnen und Beamten auf der einen Seite und der Entgeltgewährung an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes auf der anderen Seite um zwei komplexe Bezahlungssysteme mit zahlreichen spezifischen schon verfassungsrechtlich bedingten systemimmanenten Unterschieden, sodass sich die Frage einer Gegenüberstellung der jeweiligen Besonderheiten oder gar ein Aufrechnen vermeintlicher Vor- und Nachteile des einen Bezahlungssysstems gegenüber dem anderen verbietet.

Die beabsichtigte Absenkung der Eingangsbesoldung sieht die Landesregierung deshalb – wie der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung vom 30. Mai 2006 bereits ausgeführt hat – als schmerzlichen, aber auch im Rahmen der politischen Schwerpunktsetzung notwendigen Schritt an, auch um die bisherige

Einstellungspraxis des Landes beizubehalten, um möglichst vielen jungen Bewerberinnen und Bewerbern eine Beschäftigungsmöglichkeit bieten zu können.

Zu Frage 3: Weitere Kürzungen bei den Beamtinnen und Beamten sind von der Landesregierung nicht geplant.

Zu Frage 4: Die Landesregierung geht nach wie vor davon aus, dass die ohnehin zeitlich befristete Absenkung der Eingangsbesoldung die Attraktivität einer Beschäftigung als Beamtin oder Beamter im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz nicht schmälern wird. Ein interessanter und abwechslungsreicher sowie letztendlich auch sicherer Arbeitsplatz wird auch zukünftig von leistungsbereiten Bewerberinnen und Bewerbern als maßgeblich und entscheidend für deren Berufswahl angesehen werden, wie auch anzumerken ist, dass sich die Attraktivität einer Beschäftigung im Dienst des Landes nicht allein über das Grundgehalt definiert.

Nur exemplarisch darf an dieser Stelle auf längere Arbeitszeiten in anderen Ländern sowie auf zum Teil ungünstigere Regelungen bei der jährlichen Sonderzahlung hingewiesen werden.

Dass sich die Landesregierung im Übrigen einer im Einzelfall gegebenen bestehenden Gefahr einer Abwerbung qualifizierter Beamtinnen und Beamter durch andere Länder sehr bewusst ist, sei dadurch dokumentiert, dass auch ein Korridor von maximal 10 % bzw. 30 % bei berufsbildenden Schulen der Neueinstellungen vorgesehen ist, innerhalb dessen von einer Absenkung der Eingangsbesoldung abgesehen wird.

So weit die Beantwortung.

(Beifall der SPD)

Gibt es weitere Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall. Dann bedanke ich mich.

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Alexander Licht und Hans-Josef Bracht (CDU), Masterplan Hunsrück – Nummer 4 der Drucksache 15/78 – betreffend, auf.

Herr Licht, bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Flughafen Frankfurt-Hahn existiert schon seit Jahren ein Masterplan. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen wurde die Entwicklung des Flughafens Frankfurt-Hahn bisher in einer Landesentwicklungsplanung nicht adäquat berücksichtigt?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dies kurzfristig zu korrigieren und durch Aufstellung

eines regionalen Entwicklungsplans sich dem Masterplan des Flughafens anzupassen?

3. Welche bisher in der Landesplanung festgelegten Zielhierarchien bezüglich des Masterplans Hunsrück sollen dabei zum Tragen kommen bzw. müssten umgesetzt werden?

4. Wie wird die Landesregierung eine Vorteils-/Nachteilsausgleichsregelung in künftige Planungen aufnehmen?

Zur Beantwortung erteile ich Herrn Innenminister Bruch das Wort.

Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Bereits im Landesentwicklungsprogramm (LEP) III, erstellt 1995, hat die Landesregierung den Ausbau des ehemaligen Militärstandorts Hahn landesplanerisch verankert.

Wenn Sie sich die Entwicklung anschauen – wem sage ich das, der in der Entwicklung drin ist –, dann sind diese zehn Jahre eine Erfolgsgeschichte. Sie ist mit vielen verbunden, die hier gewirkt haben: dem Ministerpräsidenten, dem damaligen stellvertretenden Ministerpräsidenten und mit vielen anderen. – Die Landesregierung war eigentlich der Motor der damaligen Entwicklung: Initiiert wurden die Polizeifachhochschule, die B 50, vom damaligen Wirtschaftsminister die Reaktivierung der Bahnlinie und Ähnliches mehr. Von daher gesehen war es richtig, im Landesentwicklungsprogramm III diese Zielvorstellung zu definieren.