Protokoll der Sitzung vom 01.10.2008

Wie stark der zu erwartende Abschwung sein wird, hängt zum einen davon ab, wie sich der private Konsum in den nächsten Monaten entwickelt. Ansehnliche Lohnabschlüsse, ein immer noch nicht abgeschlossener Beschäftigungsaufbau und die inzwischen zu beobachtende Normalisierung im Bereich der Energiepreise bilden an sich günstige Voraussetzungen, das Verbrauchervertrauen zu stärken und die Binnennachfrage der privaten Haushalte zu beleben.

Die in den vergangenen Wochen bekannt gewordenen alarmierenden Nachrichten im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise geben andererseits Anlass zu tiefer Besorgnis. Es war angesichts der Laufzeitstrukturen amerikanischer Immobilienkredite zu erwarten, dass 2008 das Hauptjahr der Krise sein würde. Insofern wurden in den konjunkturellen Vorausschätzungen bereits gewisse Bremseffekte der Subprimekrise eingepreist. Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage kann Ihnen jedoch niemand sagen, ob ein dramatischer Konjunktureinbruch bevorsteht oder nicht. Wie bereits in meiner Vorrede dargelegt, gilt es zunächst, einen Kollaps der Finanzmärkte zu vermeiden.

Ob die konjunkturelle Abschwächung durch die Finanzmarktkrise stärker ausfällt als bislang im Rahmen der Finanzplanung und der Steuerschätzung des Bundes und der Länder berücksichtigt, wird von der Landesregierung aufmerksam beobachtet.

Welche Auswirkungen sind nun von den aktuellen Konjunkturaussichten für den Landeshaushalt zu erwarten? Bedingt durch die nachlassende konjunkturelle Dynamik und die Steuerausfälle durch die Unternehmensteuerreform kann in den nächsten beiden Jahren im Landeshaushalt nur noch mit Steuereinnahmenzuwächsen in Höhe von rund 300 Millionen Euro per annum gerechnet werden. Im vergangenen Jahr waren es 993 Millionen Euro. Im Jahr 2006 stiegen die Steuereinnahmen um 763 Millionen Euro.

Die Steuereinnahmen wurden auf der Basis der Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres angesetzt. Der Steuereinnahmenverlauf des laufenden Jahres zeigt, dass die Einnahmenerwartungen für 2008 deutlich übertroffen werden können. Gleichwohl liegt unsere Steuereinnahmenveranschlagung für 2009 lediglich auf der Höhe des Regionalisierungsergebnisses vom Mai.

Die für 2010 im Haushalt eingestellten Steuern unterschreiten das regionalisierte Ergebnis der Steuerschätzung sogar um 166 Millionen Euro. Der Abschlag dient der Absicherung gegen drohende Steuerminderein

nahmen im Zusammenhang mit heute strittigen Besteuerungsfragen. Ich halte diese Veranschlagung im Rahmen des bislang unterstellten verhaltenen konjunkturellen Abschwungszenarios nicht für optimistisch. Ich warne allerdings auch davor, die Möglichkeit eines von der Finanzmarktkrise verursachten starken konjunkturellen Einbruchs zu negieren.

Die sonstigen Einnahmen im Regierungsentwurf belaufen sich in den beiden Haushaltsjahren auf jeweils knapp 2,1 Milliarden Euro. Auf die in der alten Finanzplanung noch vorgesehenen Einmalerlöse wird verzichtet. Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Risiken haben wir allerdings die Möglichkeit zur Aktivierung von Vermögen im Haushaltsgesetz vorgesehen. Auf der Ausgabenseite engen die gestiegene Inflation und die höheren Zahlungen an die Kommunen den Konsolidierungsspielraum ein.

Ohne die Zahlungen an den landeseigenen Pensionsfonds steigen die Ausgaben um 2,3 % in 2009 und um 1,9 % in 2010. Angesichts der derzeitigen Preissteigerungsrate von rund 3 % ist dies ambitioniert.

Nur so sind die für die nächsten beiden Jahre vorgesehenen Konsolidierungsschritte in Höhe von 81 Millionen Euro in 2009 und 70 Millionen Euro in 2010 zu realisieren. Dabei entfallen rund zwei Drittel der Konsolidierung auf die weitere Anhebung der Vorsorgezahlungen an den Pensionsfonds und das restliche Drittel auf einen Abbau der Nettokreditaufnahme. Für 2008 erwarten wir eine um die Zahlungen an den Pensionsfonds bereinigte Nettokreditaufnahme in Höhe von 407 Millionen Euro. Diese soll in 2009 auf 309 Millionen Euro und in 2010 auf 239 Millionen Euro abgesenkt werden.

Dabei haben wir die Personalausgaben mit 4,941 Milliarden Euro in 2009 und 5,055 Milliarden Euro in 2010 so dotiert, dass das Versprechen der Landesregierung abgesichert ist, das Ergebnis des neu auszuhandelnden Tarifvertrages für die Beschäftigten der Länder ohne Veränderung auch für die Landesbeamten zu übernehmen.

(Beifall der SPD – Bracht, CDU: Wissen Sie schon, wie hoch der Tarifvertrag ist?)

Die Investitionen im Landeshaushalt steigen 2009 um 17 Millionen Euro auf 1,321 Milliarden Euro und im Jahr 2010 um weitere 25 Millionen Euro auf 1,346 Milliarden Euro. In den Landesbetrieben werden zusätzlich 343 Millionen Euro in 2009 und 305 Millionen Euro in 2010 investiert. Zusammen ergibt sich eine Investitionsquote von 12,6 % bzw. 12,2 %. Bereinigt man die kameralen Investitionen um den Aufbau des Finanzvermögens beim Pensionsfonds, verbleibt eine Investitionsquote von 10,5 % in 2009 und 10 % in 2010. Im Vergleich der westlichen Flächenländer liegen wir damit auf einem der vorderen Plätze.

Die Mittel des kommunalen Finanzausgleichs steigen 2009 um 52 Millionen Euro auf 1,794 Milliarden Euro und in 2010 auf 1,833 Milliarden Euro. Für Zinsen werden wir in den nächsten beiden Jahren voraussichtlich jeweils 1,2 Milliarden Euro aufwenden müssen. Damit sind rund

9 % der Ausgaben im Landeshaushalt durch Zinsen gebunden.

Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen zusammen mit dem Regierungsentwurf für den Haushalt die Finanzplanung für die Jahre 2008 bis 2013 vorgelegt. Auch in den Finanzplanungsjahren 2011 bis 2013 werden die Rahmenbedingungen für eine weitere Konsolidierung des Haushalts nicht mehr so günstig sein wie in den vergangenen beiden Jahren. Vier wesentliche Punkte sind zu nennen.

1. In den Finanzplanungsjahren 2011 bis 2013 ergeben sich auf der Basis der Steuerschätzung vom Mai 2008 Zuwächse von etwas über 470 Millionen Euro per annum. In den Jahren 2006 bis 2008 nahmen die Steuereinnahmen um jahresdurchschnittlich knapp 660 Millionen Euro zu. Im Vergleich sinkt damit das Konsolidierungspotenzial bereits um 180 Millionen Euro per annum.

2. Die Anzahl der Pensionäre wird ab 2009 deutlich zunehmen, ab 2011 ist mit einer weiteren Beschleunigung zu rechnen. Die Beamtenjahrgänge, die von 2013 bis 2020 die Regelaltersgrenze erreichen, sind außergewöhnlich starke Jahrgänge. Die größten übertreffen die Beamtenzahl eines Durchschnittsjahrgangs um ein Drittel. Ab 2011 werden sich diese starken Jahrgänge bereits in einer deutlichen Zunahme der Ruhestandsversetzungen bemerkbar machen. Für die Jahre 2011 bis 2013 ist deshalb mit einem jährlichen Anstieg der Pensionsausgaben um rund 80 Millionen Euro zu rechnen.

3. In den Jahren 2010 bis 2012 laufen Schuldpapiere des Landes aus, die sehr günstig finanziert waren. Für die Anschlussfinanzierung muss damit gerechnet werden, dass am Markt lediglich Zinssätze zu realisieren sein werden, die 1 bis 2 Prozentpunkte über dem vormaligen Zinsniveau liegen. Die Zunahme der Zinsausgaben aufgrund dieses Zinsstruktureffektes beläuft sich in den Jahren 2011 bis 2013 auf durchschnittlich rund 50 Millionen Euro. Insgesamt muss mit Zinsmehrbelastungen in Höhe von 85 Millionen Euro per annum gerechnet werden.

4. Die Kommunen werden nach vollständiger Tilgung des vom Land gewährten Verstetigungsdarlehens ab 2011 wieder deutlich höhere Zuwächse im kommunalen Finanzausgleich realisieren. Nach den Regeln des Stabilisierungsfonds steigen die garantierten KFA-Mittel um die durchschnittliche Steigerung der Landessteuern der vergangenen neun Jahre zuzüglich 3 Prozentpunkte. In den Jahren 2011 bis 2013 werden deshalb voraussichtlich Steigerungsraten in Höhe von 6 % beziehungsweise 7 % erreicht. Dies entspricht jahresdurchschnittlichen Zuwächsen des kommunalen Finanzausgleichs von rund 120 Millionen Euro. In den letzten Jahren waren es lediglich 17 Millionen Euro pro Jahr.

Insgesamt errechnen sich bei Pensionen, Zinsen und kommunalem Finanzausgleich jährliche strukturelle Mehrbelastungen in Höhe von 286 Millionen Euro. Bei gleichzeitig deutlich verminderten Steuereinnahmenzuwächsen gegenüber dem Konsolidierungszeitraum 2006 bis 2008 in Höhe von 184 Millionen Euro per annum wird deutlich, dass die bisherige Konsolidierungsgeschwin

digkeit im Finanzplanungszeitraum nicht weiter durchgehalten werden kann.

Die Landesregierung strebt den ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2013 an. Wir wollen die Nettokreditaufnahme im Landeshaushalt bis zum Jahr 2013 auf die Höhe der Vorsorgezahlungen an den landeseigenen Pensionsfonds beschränken. Dies ist gleichbedeutend mit einem ausgeglichenen Haushalt eines Landes ohne Pensionsvorsorge. Dies bedeutet auch, dass wir ab 2013 im Haushalt keine neuen Schulden mehr bei Dritten aufnehmen müssen. Da der Pensionsfonds seine Mittel in Landespapieren anlegt, werden wir sozusagen nur noch Kredite bei uns selbst aufnehmen.

(Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU – Billen, CDU: Das machen wir jetzt schon!)

In der Ihnen vorliegenden Finanzplanung haben wir dargelegt, welche Bedingungen an diese Aussage geknüpft sind.

Zum einen müssen sich die vom Arbeitskreis „Steuerschätzung“ prognostizierten Steuereinnahmen realisieren. Das bedeutet auch, dass auf Bundesebene keine wesentlichen Steuersenkungen bis 2013 beschlossen werden. In unserer Finanzplanung haben wir gegenüber den regionalisierten Prognosen des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ Risikoabschläge gebildet, die sich auf die schon genannten 166 Millionen Euro in 2010 belaufen und auf 219 Millionen Euro in 2013 anwachsen. Hierdurch sollen heute absehbare Steuereinnahmenrisiken neutralisiert werden.

Zweitens sind die konjunkturellen Schwankungen zu beachten. In der Steuerschätzung ist für die Jahre ab 2010 ein „konjunkturneutrales“ Wachstum auf dem Potenzialpfad zugrunde gelegt. Die prognostizierten Steuereinnahmen stellen keine auf der Basis eines erwarteten konkreten Konjunkturverlaufs berechneten Steuereinnahmen dar, sondern weitgehend konjunkturneutrale Steuereinnahmen. Die tatsächlich realisierten Steuereinnahmen und damit auch die realisierte Nettokreditaufnahme werden beziehungsweise wird um den konjunkturellen Effekt zu bereinigen sein. Hierzu werden zurzeit im Rahmen der Föderalismusreform II Verfahren diskutiert und praktikable Vorgehensweisen erarbeitet.

Um 2013 den ausgeglichenen Haushalt zu realisieren, ist für die Jahre 2009 bis 2013 eine weitere Konsolidierung des Landeshaushalts um 439 Millionen Euro geplant. Die Konsolidierungskomponenten setzen sich aus dem weiteren Ausbau der Vorsorge für zukünftige Pensionen und dem Abbau der Nettokreditaufnahme im Landeshaushalt zusammen. Die jährlichen Zuflüsse an den Pensionsfonds sollen bis 2013 um 290 Millionen Euro ausgeweitet werden. Statt heute 321 Millionen Euro werden dann 611 Millionen Euro an Zuführungen und Zinsen an den Pensionsfonds fließen.

Die Nettokreditaufnahme im Landeshaushalt soll bis 2013 gegenüber 2008 insgesamt um 168 Millionen Euro auf 560 Millionen Euro zurückgeführt werden. Ab dem Jahr 2013 nehmen wir damit keine Kredite mehr bei Dritten auf. Die Nettokreditaufnahme wird auf die Vermögensbildung im Pensionsfonds beschränkt. 50 Milli

onen Euro Vorsorge werden 2013 bereits aus laufenden Einnahmen geleistet.

Im Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2013 ergibt sich eine Konsolidierungsleistung von rund 88 Millionen Euro per annum.

Die vorgesehenen Ausgabenzuwächse, die nach Abzug der erklärten strukturellen Vorbelastungen in den Jahren 2009 bis 2013 maximal zur Erreichung des ausgeglichenen Haushalts realisiert werden dürfen, sind äußerst ambitioniert. Die Ausgabenarten, die nach Abzug der Vorsorgezahlungen, Zinsverpflichtungen, der Pensionen und der Zahlungen des Landes im kommunalen Finanzausgleich verbleiben, stellen im Grunde die Mittel dar, die dem Land zur aktuellen Bereitstellung öffentlicher Landesaufgaben zur Verfügung stehen. Diese Ausgaben werden nur halb so stark wachsen können wie die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Wir werden also weitere reale Einsparungen vornehmen müssen.

Meine Damen und Herren, im vergangenen Jahr konnten alle neuen Länder und die finanzstarken Länder Baden-Württemberg und Bayern bereits ausgeglichene Haushalte realisieren. Viele werden sich die Frage stellen, warum Rheinland-Pfalz erst für 2013 einen ausgeglichenen Haushalt anstrebt.

Die neuen Länder erhalten vom Bund im laufenden Jahr 10,2 Milliarden Euro Ergänzungszuweisungen, die ihre Finanzausstattung weit über die der anderen Länder hinaushebt, um die teilungsbedingten Infrastrukturnachteile aufholen zu können.

(Bracht, CDU: Nichts als Entschuldigungen! – Pörksen, SPD: Eure Vorschläge kommen ja morgen!)

Diese Mittel werden bis 2019 schrittweise abgebaut. Hinzu treten die sogenannten Korb-II-Mittel, die sich auf insgesamt 51 Milliarden Euro im Zeitraum 2005 bis 2019 belaufen. Im Ergebnis liegen die bereinigten Einnahmen pro Einwohner auf Länderebene bei den ostdeutschen Flächenländern durchschnittlich um fast 1.300 Euro höher als im Durchschnitt der alten Flächenländer West. Hätte Rheinland-Pfalz die gleiche Ausstattung wie ein neues Land, hätte es 2007 einen Überschuss von über 4 Milliarden Euro ausgewiesen.

(Bracht, CDU: Super Vergleich, den Sie da anstellen!)

Der Überschuss von Sachsen, das in etwa so groß ist wie Rheinland-Pfalz, betrug dagegen nur 2 Milliarden Euro. Dieses Beispiel zeigt im Übrigen, welche Probleme die neuen Länder bis 2019 noch zu bewältigen haben.

(Wirz, CDU: Dann ist das doch falsch gewesen, die Entscheidung!)

Auch zwischen finanzstarken und finanzschwachen alten Flächenländern bestehen deutliche Unterschiede in der Finanzausstattung. Die Finanzschwäche der Kommunen der ärmeren Länder wird – wie schon gesagt – über den Länderfinanzausgleich nur teilweise ausgeglichen. Da diese Ausgleichsmittel über die Länderhaushalte fließen, zeigt sich die Finanzschwäche der

finanzarmen Flächenländer auf der reinen Länderebene nicht. Bei einer konsolidierten Betrachtung der Landes- und Gemeindeebene errechnen sich jedoch Einnahmenunterschiede zu den finanzstärkeren Ländern in einer Spanne von 300 bis 680 Euro je Einwohner. In Rheinland-Pfalz standen dem Land und seinen Kommunen auch nach Finanzausgleich seit dem Jahr 2000 jährlich rund 270 Euro pro Einwohner weniger an Einnahmen zur Verfügung als dem Durchschnitt der alten Länder einschließlich Gemeinden. 270 Euro mal 4 Millionen Einwohner sind 1,08 Milliarden Euro. Das hätten wir mehr, wenn wir eine durchschnittliche Finanzausstattung hätten.

(Billen, CDU: Wenn wir uns mit Luxemburg ver- gleichen, wo sind wir denn dann? – Zuruf von der SPD: Es sprach der Bankdirektor!)

Das heißt, auch eine durchschnittliche Finanzausstattung hätte bei Weitem genügt, um den Landeshaushalt 2007 im Plus abschließen zu können.

Im Übrigen, Vergleich zu Luxemburg: Die Luxemburger kommen sehr gern nach Rheinland-Pfalz, und ein Großteil der Einwohnerzuwächse kommt genau aus dieser Region. Das zeigt, dass man hier gut leben kann.

(Beifall der SPD – Wirz, CDU: Das ist ja nicht die Frage!)

Meine Damen und Herren, die Ausgaben von Land und Kommunen in Rheinland-Pfalz lagen 2007 deutlich unter dem Durchschnitt der alten Flächenländer. Bereinigt man die rheinland-pfälzischen Ausgaben um die im Ländervergleich in ihrem Umfang einmaligen Vorsorgeleistungen in Höhe von 74 Euro je Einwohner, lag das Land 2007 auf dem drittgünstigsten Rang – trotz einer überdurchschnittlichen Zinsbelastung.

Ich hoffe – ich hoffe dies zumindest; die Wirkung scheint nicht so groß zu sein –, ich konnte durch diese Ausführungen der Diskussion um die Finanzsituation des Landes zu etwas mehr Sachlichkeit verhelfen.

(Pörksen, SPD: Das glaube ich nicht! – Ramsauer, SPD: Das hat sich schon gezeigt, dass das nicht der Fall ist!)

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir an dieser Stelle auch einige Bemerkungen zur Frage einer Schuldenbegrenzung und der rheinland-pfälzischen Position hierzu in der Föderalismusreformkommission.

Die derzeitigen Regelungen in Artikel 115 des Grundgesetzes und den Landesverfassungen sind zu weit gefasst und in Bezug auf die Berücksichtigung konjunktureller Schwankungen unbefriedigend.

Wir befürworten eine finanzwirtschaftlich sinnvolle Weiterentwicklung der Schuldenbegrenzung. Drei zentrale Bausteine sind zu nennen: