Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein humaner Strafvollzug und ein sicherer Strafvollzug waren schon immer Anliegen der CDU-Fraktion hier im Landtag. Dieses Gesetz, das wir hier heute in abschließender Beratung behandeln, ist aus unserer Sicht ein
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Wilke. Ich bitte, den Lärmpegel etwas nach unten zu schrauben. Danke schön.
Dass Mobiltelefone im Strafvollzug nichts zu suchen haben, ist bekannt und auch schon als Gesetzgebung vorhanden. Nur, in vielen Ländern hat sich bereits gezeigt, dass sich Strafgefangene nicht daran halten. Dass in Berlin in einem Jahr über 800 Mobiltelefone im Strafvollzug gefunden wurden und auch in BadenWürttemberg seit Jahren immer um die 150 bis 180 Mobiltelefone entdeckt werden, spricht dafür, dass etwas im Argen liegt.
Nun haben wir lernen müssen, auch in der Beratung im Ausschuss, in der Sachverständigenanhörung, dagegen etwas unternehmen kann man, wenn man wirklich etwas machen will, nur, wenn man dafür eine gesetzliche Grundlage schafft. Dafür ist dieser Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben und heute noch einmal behandeln, gut und notwendig.
Die technischen Möglichkeiten, Handy-Missbrauch im Strafvollzug zu bekämpfen, gibt es. Es wurden uns mehrere Systeme vorgestellt. Ich gebe auch offen zu, was noch überlegungsbedürftig ist, ist die Wirtschaftlichkeit dieser Systeme.
(Pörksen, SPD: Das kostet über 1 Million! Es ist doch lachhaft, von Wirtschaftlichkeit zu sprechen!)
Der Sachverständige aus Baden-Württemberg hat in der Ausschussberatung in aller Deutlichkeit erklärt, dass einer einmal den Anfang machen muss. In BadenWürttemberg wurde das Gesetz verabschiedet, um eine gesetzgeberische Initialzündung zu erzeugen,
damit diejenigen, die solche Geräte heute noch teuer herstellen und verkaufen, dazu gebracht werden, sie in wirtschaftlicherer Weise zu produzieren.
Wenn ich an die IMSI-Catcher denke, die auch vorgestellt wurden, so ist dies schon ein deutlich wirtschaftlicheres System.
Die Geräte sollen besser und vor allen Dingen auch billiger werden. Dazu leistet das Gesetz einen Beitrag, und es soll auch Druck auf die Mobilfunknetzbetreiber ausüben. Das ist ein ganz zentraler Punkt. Sie haben bisher um dieses Thema einen riesigen Bogen gemacht und gesagt, dass natürlich auch sie der Auffassung sind, dass Mobilfunk im Strafvollzug nichts zu suchen habe, dass sie aber auch nicht dafür verantwortlich seien. Wir wollen Druck auf die Mobilfunknetzbetreiber ausüben, dagegen vorzugehen.
Nach der Anhörung im Ausschuss muss man einmal ganz klar festhalten, deren Interessen sind nicht ernsthaft tangiert. Um es noch einmal ganz klar festzuhalten: Es gibt eben kein Grundrecht, einen Meter vor der Gefängnismauer ungestört mit dem Mobiltelefon telefonieren zu können. Das Argument der Mobilfunknetzbetreiber, sie hätten Störungen zu befürchten, ist nicht seriös.
Folglich haben schon vor Rheinland-Pfalz mindestens vier Länder dieses Thema gesetzgeberisch angepackt. Drei Länder haben es im Rahmen einer umfassenden Novelle des Landesstrafvollzugsgesetzes geregelt und die Regelung dort integriert. Baden-Württemberg hat dazu – wie auch wir es für Rheinland-Pfalz vorschlagen – ein eigenes Gesetz gemacht. Herr Minister, wir haben schon mehrfach von Ihnen hören müssen, bis zu einer umfassenden Novellierung des Landesstrafvollzugs werde es noch ein paar Jahre dauern. So lange gilt in Rheinland-Pfalz noch das Bundesstrafvollzugsgesetz, und damit haben wir keine gesetzgeberische Grundlage. Wenn in Rheinland-Pfalz ein Gesetz frühestens im Jahr 2010 erarbeitet wird, so besteht bis zu diesem Zeitpunkt eine Periode, in der ganz offensichtlich Handlungsbedarf besteht.
Ich gebe auch zu – dies wird sicherlich von Herrn Burgard, der wahrscheinlich nach mir sprechen wird, hervorgehoben werden –, in Rheinland-Pfalz besteht das Problem gar nicht in dem Maße wie beispielsweise in Berlin oder Baden-Württemberg.
Aber zum Ersten weiß man nicht, wie viele Strafgefangene in Rheinland-Pfalz möglicherweise cleverer sind und ihr Mobiltelefon so gut verstecken, dass keiner es findet, und zum Zweiten kann das, was in BadenWürttemberg und in Berlin schon der Fall ist, in Kürze auch in Rheinland-Pfalz entsprechend sprunghaft ansteigen. Deswegen wollen wir nicht erst bis 2010 abwarten, sondern jetzt ist gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben.
Herr Minister, wir waren auch hoffnungsvoll, dass Sie in der ersten Lesung im Mai ein Gesetz, wie wir es vorgelegt haben, mit einer gewissen Ergänzung als überlegenswert angesehen haben. Aber wenn ich sehe, wie die weitere Beratung im Rechtsausschuss verlaufen ist, dann haben sich doch in der Regierungsfraktion die Hardliner durchgesetzt, die das Gesetz für überflüssig halten.
Wir als CDU bleiben dabei. Wir können uns keine Gesetzeslücke, kein Vakuum leisten. Dieses Gesetz ist notwendig, und zwar jetzt. Wer es ablehnt, der schadet der Sicherheit im Strafvollzug. Deswegen bitten wir doch darum, dass dieses Hohe Haus unserem Gesetzentwurf zustimmt.
Werte Kolleginnen und Kollegen, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, bitte ich Sie doch darum, darauf zu achten, den Geräuschpegel zu senken und den Rednerinnen und Rednern zuzuhören.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor sechs Monaten berieten wir in erster Lesung einen von der CDU eingebrachten Gesetzesantrag zum Einsatz von Störsendern von Handys in Justizvollzugsanstalten.
Die SPD-Fraktion war offen für eine Anhörung von Sachverständigen, und wir hatten zu diesem Zeitpunkt auch schon einige Bedenken angemeldet, insbesondere zur Kosten-Nutzen-Relation, aber auch zu den technischen Problemen, die bestehen.
Heute, nach der Anhörung und auch nach den Beratungen in der Fraktion und im Rechtsausschuss, ist für uns klar, dass gerade bei der technischen Machbarkeit noch mehr offene Fragen bestehen. Klar ist für uns weiterhin, der Einsatz von Handys in rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten ist und bleibt strikt verboten. Wenn ein Handy in der Haftanstalt gefunden wird, ist dies eine Gefahr, die aber durch eine scharfe Kontrolle und mit technischen Geräten immer wieder gebannt wird. Bisher gab es zwölf Fälle in Rheinland-Pfalz.
Tatsache ist, dass bis zum heutigen Tag in Deutschland keine einzige Justizvollzugsanstalt solch einen Störsender in Betrieb genommen hat, wie ihn die CDU verlangt. Baden-Württemberg will erstmals in einer im Bau befindlichen Haftanstalt in Offenburg, die privat betrieben wird, die also auch weniger oder schlechter qualifiziertes Personal aufweist, im Sommer 2009 einen Störsender in Betrieb nehmen. Die Kosten belaufen sich auf rund 1 Million Euro.
In Baden-Württemberg sagt das Justizministerium, dass höchstens eine zweite Haftanstalt mit solch einem Störsender ausgestattet werden soll. In Betrieb kann der Störsender nur gehen, wenn es mit der Bundesnetzagentur eine Rahmenvereinbarung gibt, die sich aber erst im Entwurfsstadium befindet. Unter anderem muss sich der Gesetzgeber dabei verpflichten, sicherzustellen, dass der Mobilfunkverkehr außerhalb der Anstaltsmauern nicht gefährdet ist.
1. Probleme mit benachbarten Frequenzbändern wie Personennotsignalsystemen, 2. die Störungsfreiheit im Umfeld, 3. eine hohe Trennschärfe, die bei Justizvollzugsanstalten mit angrenzendem Wohn- oder Gewerbegebiet notwendig ist, ist sehr teuer und dann auch noch immer nicht zu 100 % zu gewährleisten.
Ein weiteres genanntes Problem ist die Störung der Flugsicherheit bei der Navigation. Es bestehen also verschiedene technische Probleme, die bis heute nicht gelöst sind.
Am Freitag wird der Antrag der CDU zum systematischen Abbau von Bürokratie behandelt. Weniger Landesgesetze sollte unsere Richtung sein und nicht mehr.
Wir brauchen aus unserer Sicht auch kein Gesetz, das aus drei Artikeln besteht. Wir brauchen kein neues Gesetz; denn ein neues Gesetz macht nur dann Sinn, wenn wir es real anwenden wollen.
Realität und Praxis ist die im April dieses Jahres von der Landesregierung vorgestellte Strategie „P.R.O.: Sicherheit in Rheinland-Pfalz“: Prävention, Reaktion und Opferhilfe sind die Überschriften eines realitätsbezogenen Maßnahmenkatalogs, der gerade der Sicherheit einen zentralen Stellenwert einräumt.
Der Haushaltsentwurf 2009/2010 spiegelt dies wider. Rund 110 neue zusätzliche Stellen im Justizvollzugsbereich sind ein klarer Beleg dafür, und die weitere Stärkung personeller Ausstattung, aber auch Baumaßnahmen und weitere technische Entwicklungen sind in diesem Maßnahmenkatalog aufgeführt.
Dieser eindrucksvolle Maßnahmenkatalog wird aktuell Schritt für Schritt abgearbeitet. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wissen, dass wir uns sowohl für die Opfer einsetzen, Prävention gezielt fördern als auch wirksam die Kriminalität in Rheinland-Pfalz bekämpfen.
In ihrer heutigen Presseerklärung haben die Gewerkschaft Strafvollzug und der Bund der Strafvollzugsbeamten klar herausgestellt, dass durch die Bereitstellung finanzieller Mittel, insbesondere für den personellen Bereich, in Rheinland-Pfalz die Voraussetzungen geschaffen werden, um einen zielgerichteten und effektiven Vollzug zu gewährleisten. Den heute vorliegenden Gesetzentwurf lehnen wir ab, da er auf eine unausgereifte und kostenintensive Technik setzt.
Zehn Haftanstalten in den Justizvollzugsanstalten würden mindestens 10 Millionen Euro beim Einsatz von Störsendern aufwenden müssen. Auch wenn bereits zwölf Handys entdeckt wurden und die Dunkelziffer möglicherweise 100 % beträgt, so würde der Einsatz
Technisch werden die Justizvollzugsanstalten durch immer besser werdende Suchgeräte wie ComstopGeräte besser ausgerüstet. Die Personenkontrollen durch geschulte Bedienstete werden immer weiter verbessert.
Nach dem Trierer Fall der Flucht von Agovic Ende 2000, wo gerade Menschen die Schwachstellen waren, hat die Landesregierung mit dem damaligen Justizminister Herbert Mertin stark technisch, baulich und auch personell aufgerüstet.