Dieter Burgard

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Herr Präsident, ich nehme die Wahl an. Herzlichen Dank für das Vertrauen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Gibt es erste Erkenntnisse über die Schäden, die durch das Sturmtief „Xynthia“ in rheinland-pfälzi- schen Wäldern verursacht worden sind?
2. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen der Schäden auf den Holzmarkt ein?
3. Welche weiteren Erkenntnisse sind nach Ansicht der Landesregierung aus den Auswirkungen des Sturmtiefs auf Waldschäden für Rheinland-Pfalz zu ziehen?
4. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz der Forstleute und der Rettungskräfte bei der Beseitigung der Schäden, insbesondere in den Wäldern, als auch bei den sonstigen Aufräumarbeiten sowie der Hilfe für betroffene Bürgerinnen und Bürger?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aussprache zum Jahresbericht 2008 bietet Gelegenheit, auch grundsätzlich über 35 Jahre Arbeit des Bürgerbeauftragten zu reflektieren. Diese 35 Jahre stehen für bürgernahes Petitionsrecht mit dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss.
Seit 1974 haben wir in Rheinland-Pfalz die Institution des Bürgerbeauftragten, zunächst mit Dr. Johannes Baptist Rösler. Ihm folgte 1987 Walter Mallmann. Seit 15 Jahren ist Ullrich Galle erfolgreicher Bürgerbeauftragter.
Dr. Rösler verstarb am 31. März dieses Jahres. Er hat nachhaltig dieses Amt geprägt. Zu Beginn seiner ersten Amtszeit versprach er, die neue Institution des Bürgerbeauftragten zu dem zu machen, was sie nach Ansicht des Gesetzes und seiner Meinung nach sein sollte: eine Einrichtung unbürokratischer Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger im Verkehr mit den staatlichen Behörden. Dies ist ihm eindrucksvoll gelungen. In den Nachrufen zu seinem Tod wurde deutlich, sein Wirken aus demokratischer und sozialer Überzeugung heraus widmete sich persönlichen Schicksalen und den vielfältigen Belangen der Menschen. Dankbar sollten wir auf Dr. Röslers besonderen Einsatz als erstem Bürgerbeauftragten schauen.
Mehr als 100.000 Eingaben von 1974 bis heute belegen, dass diese unmittelbare Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, sich an den Bürgerbeauftragten und damit indirekt an den Landtag zu wenden, hohe Akzeptanz, ja Vertrauen findet und gerne rege genutzt wird. Eine hohe Zahl bedeutet aber auch tausendfache Unzufriedenheit von Bürgern gegenüber den öffentlichen, den kommunalen und den Landeseinrichtungen.
Die hohe Erfolgsquote von 70 % macht sicherlich den Bürgerinnen und Bürgern auch Mut, sich an das Büro des Bürgerbeauftragten Ullrich Galle mit seinen Mitarbeitern zu wenden.
Der Jahresbericht zeigt Erfolge, aber auch Grenzen des Machbaren auf. In den Eingaben geht es vom Maschendrahtzaun bis zu Fragen der Friedhofssatzungen, von hohen Anschlussgebühren bis zum Streit über Kinderspielplätze.
Herr Kollege Ernst, Sie haben die Zahl der unerledigten Petitionen angeschnitten. Ich denke, einmal liegt es an der intensiven Bearbeitung im Büro des Bürgerbeauftragten, aber auch teilweise an der Verschleppung durch Behörden auf den verschiedensten Ebenen. Ich denke, Ziel ist es immer, am Schluss einen Erfolg für den Bürger zu haben. Da ist Standhaftigkeit oder etwas Ausdauer vonnöten.
Sie haben auch darüber gesprochen, dass im Jahresbericht der 60. Jahrestag der Menschenrechte nochmals so ausführlich dargestellt wurde. Ich denke, es ist gera
de an einem so besonderen Jahrestag wie dem 60. Jahrestag der Menschenrechte allemal wert, dies auch in Erinnerung zu rufen.
Sie haben die Machart dieses Berichtes angesprochen. Schauen Sie beispielsweise einmal in das Bundesland Thüringen. Sie haben uns mehr oder weniger in ihrem Bericht als Vorbild genommen. Unser Bericht ist sehr ausführlich. Ich denke, es ist ein gutes Recht dieses Hohen Hauses, informativ und ins Detail über die Arbeit aufgeklärt zu werden.
Nach wie vor sind auch die rund 30 Sprechtage des Bürgerbeauftragten, die großen Anklang finden, Beleg von seiner großen Bürgernähe. Der Bürgerbeauftragte ist vor allem Zuhörer, Ratgeber und Organisator von Hilfe und Aufklärung. Menschen mit Behinderungen, Menschen im Strafvollzug, Asyl suchende Menschen, Menschen in materieller Not und Menschen in sozialer Bedrängnis wissen es zu schätzen, wenn sie beim Bürgerbeauftragten mit Respekt Gehör und meist auch Hilfe finden.
Bürger fühlen sich gegenüber öffentlichen Verwaltungen oft ohnmächtig und auch nicht kundenfreundlich beraten und informiert. Es zeigt sich immer wieder, mehr und verständliche Kommunikation ist sicherlich ein Schlüssel zu mehr Zufriedenheit der Kunden.
Mitwirkung im Petitionsverfahren ist eine Pflicht, die von allen öffentlichen Einrichtungen beachtet werden muss. Lästiges Abtun von Petitionen hilft keinem, sondern es sollte die Chance ergriffen werden, auch eigenes Handeln infrage zu stellen, dies gegebenenfalls auch zu ändern oder eine Bestätigung des Vorgehens zu bekommen. Moderne Dienstleister hinterfragen sich auch immer wieder selbstkritisch.
Zum kundenorientierten Handeln von Verwaltung gehören auch verständliche Antragsformulare und Bescheide. Mit dem neuen Recht auf Informationszugang und dem Verbraucherinformationsgesetz können Bürgerinnen und Bürger seit 2008 noch mehr Transparenz einfordern. Das Netzwerk von Ansprechpartnern des Bürgerbeauftragten auf kommunaler, auf Landes- und auf grenzüberschreitender Ebene ist Basis für viele unbürokratische Hilfen und das Eingehen auf Petenten.
Sorgen bereiten sicherlich die Eingaben, die die Bundesagentur für Arbeit betreffen, was künftig noch verstärkt wird, wenn die Zukunft der ARGEn nicht gesichert sein sollte.
Die große Zahl von Eingaben, die mit dem SGB II in Zusammenhang stehen, betrafen oft die Kosten der angemessenen Unterkunft, Bewilligung und Fortzahlung von Arbeitslosengeld II, Gewährung von einmaligen Beihilfen, zum Beispiel bei Klassenfahrten, Wohnungsausstattungen, Fahrtkosten oder Bewerbungs- und Weiterbildungskosten sowie die Art und Weise der Bearbeitung.
Bei der Bearbeitung ist sicherlich ein großer Mangel, wenn die persönlichen Berater in den ARGEn nur eingeschränkt erreichbar sind.
Seit Januar 2005 trat das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Damit begann die segensreiche Arbeit der Härtefallkommission. Lösungen können – so zeigt es die Praxis – vermehrt zügig schon im Vorfeld der Härtefallkommission in den Ausländerbehörden gefunden werden. Letzte Woche verständigten sich die Innenminister bei ihrer Herbstkonferenz in Bremen beim Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge in Deutschland. Die Duldung wird um zwei weitere Jahre verlängert.
Von dieser Regelung profitieren bundesweit rund 30.000 Menschen. Sie können zwei weitere Jahre bleiben und müssen nicht fürchten, Anfang des Jahres in den unsicheren Status der Duldung zurückzufallen.
Die SPD-Fraktion begrüßt hier eine Liberalisierung und fordert zugleich eine endgültige gesetzliche Lösung beim Bund.
Mit großen und kleinen Anliegen wandten sich wieder Hunderte Inhaftierte der Justizvollzugsanstalten an den Bürgerbeauftragten. Der 2008 in der Justizvollzugsanstalt Trier durchgeführte Sprechtag hat in der Nachbereitung einige Verbesserungen bewirkt. Grundsätzlich hat die Strafvollzugskommission als Unterausschuss des Petitionsausschusses in den letzten Jahren in allen Justizvollzugsanstalten Einblick gewinnen können. Der Bürgerbeauftragte sorgt nachhaltig durch das persönliche Gespräch vor Ort mit den Inhaftierten und der Leitung und dann auch im Justizministerium dafür, dass der Strafvollzug ein Stück mehr auf die Rechte achtet und die Zeit der Haft humaner gestaltet wird.
Die räumlichen Verhältnisse haben sich durch die geringere Belegung und auch die Neubaumaßnahmen in Wittlich weiterhin verbessert, doch die Probleme beispielsweise bei Arbeitsmöglichkeiten durch die Wirtschaftskrise sind spürbar.
Der Bericht des Bürgerbeauftragten geht auch auf die Weiterentwicklung des Petitionsrechts ein. Bürgerbeauftragter Ullrich Galle hat sich schon seit Jahren mit der Thematik der öffentlichen Petitionen beschäftigt und begrüßt den Vorstoß der SPD-Fraktion; denn er sieht hier einen Meilenstein für das Petitionswesen und auch eine Stärkung der Demokratie.
Die SPD-Fraktion hat sich in ihrer Klausur auf dem Hambacher Schloss vor wenigen Wochen klar für die Erweiterung des Petitionsrechts um die öffentliche Petition ausgesprochen. Petitionen, die von allgemeinem Interesse sind, können per Internet von einer größeren Zahl von Bürgern unterstützt und diskutiert werden. Wir wollen vorangehen, das Petitionsrecht zeitgemäß weiterzuentwickeln und auch die positiven Entwicklungen und Erfahrungen von der Bundesebene auch auf die Landesebene übertragen.
Die SPD-Fraktion will – ich hoffe, dies geschieht auch gemeinsam mit den anderen Fraktionen – im kommen
den Jahr die rechtlichen Voraussetzungen für öffentliche Petitionen schaffen. Die Kolleginnen und Kollegen der SPD im Petitionsausschuss erwarten auch hier weiterhin eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, dem Büro des Bürgerbeauftragten, der Landtagsverwaltung und auch den Ausschusskolleginnen und Ausschusskollegen der beiden anderen Fraktionen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mein Wunsch ist es heute, dass es 2010 weniger Petitionen und mehr zufriedene Bürger mit ihren Verwaltungen geben wird. Dem Bürgerbeauftragten Ullrich Galle, seinem Vertreter Herrn Schöpflin mit den kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung danke ich im Namen der SPD-Fraktion ganz herzlich für die hervorragende Arbeit.
Dies ist mehr als eine Pflichterfüllung. Es ist Respekt vor der Bewältigung der nicht einfachen Aufgabe, Tausenden von Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln, dass sie mit ihren kleinen und großen Anliegen Resonanz finden. Einvernehmliche Abhilfe ist unermüdlich das Ziel.
Der Bürgerbeauftragte und der Petitionsausschuss stärkten 2008 und auch weiterhin die Stellung der Bürgerinnen und Bürger. Die Bürger wissen, Petitionsrecht ist ihr gutes Recht.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Anfang 2007 beantragte die SPD-Fraktion einen ersten Opferschutzbericht für Rheinland-Pfalz. Diesem Antrag folgten alle Fraktionen hier im Landtag im Mai 2007.
Die SPD-Fraktion lud kurz danach schon zu einem ersten öffentlichen Fachgespräch zum Thema „Opfer
schutz“ mit Professor Bock, Kriminologe der Universität Mainz, und weiteren Fachleuten der Polizei, Straffälligenhilfe, dem WEISSEN RING und der Staatsanwaltschaft ein, um nächste Schritte zu beraten.
Die 141 Seiten im ersten vorliegenden Opferschutzbericht vom 2.12.2008 sind weit mehr als eine Bestandsbeschreibung. Dieser Bericht bietet eine Analyse und zeigt Tätigkeitsfelder auf, die es noch weiter auszubauen gilt, so die Häuser des Jugendrechts oder die Interventionsstellen.
Der Bericht legt die Messlatte für die nun alle zwei Jahre folgenden Opferschutzberichte sehr hoch. Die besondere Schutzbedürftigkeit der Opfer von Straftaten wird verdeutlich. Der Bericht rückt auch einzelne Opfergruppen, wie traumatisierte Flüchtlinge, mit ins Blickfeld.
Heute, am Tag der Menschenrechte, zum Opferschutzbericht zu sprechen, muss auch bedeuten, dass wir auf die Persönlichkeitsrechte, die grundlegenden Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, den Schutz vor Folter, Körper- und Prügelstrafen sowie Schutz vor grausamer, erniedrigender Behandlung hinweisen, wie es in Artikel 5 der Menschenrechte seit dem 10. Dezember 1948 niederschrieben ist.
Der Bericht zeigt klar auf, dass es sich beim Opferschutz um eine Querschnittsaufgabe handelt. Die Arbeitsfelder Soziales, Inneres, Justiz und Bildung sind hier im Wesentlichen gefordert. Deshalb war es gut, dass nun auch zum ersten Mal eine Arbeitsgruppe „Fokus Opferschutz“ im Ministerium der Justiz tagte, an der 29 Vertreterinnen und Vertreter von mehreren Ministerien, Justiz, Polizei, Anwaltschaft und Ärzteschaft, Jugendhilfe und freie Träger teilnahmen. Sie gaben wichtige Anregungen für die Verbesserung des Opferschutzes und warben für einen sensiblen Umgang mit den Belangen von Kriminalitätsopfern.
Die SPD-Fraktion dankt insbesondere den Ministern Bamberger und Bruch, dass sie mit ihren Mitarbeitern der Ministerien das Thema „Opferschutz“ immer wieder in das Bewusstsein der Bevölkerung bringen und auch konkrete Schritte einleiten.
Dem Blick auf den Opferschutz und die Opferrechte wurde lange Zeit in der Gesellschaft nicht der gebührende Raum gegeben. Der eingetretene Bewusstseinswandel ist zu begrüßen und hat auch durch einzelne Akteure, wie den kürzlich verstorbenen Fernsehmoderator Eduard Zimmermann, der durch die Sendung „ Vorsicht Falle! – Nepper, Schlepper, Bauernfänger“ das Augenmerk auch auf die Situation der Kriminalitätsopfer gerichtet hat.
Zimmermann war 1976 Mitbegründer des WEISSEN RINGS, der größten Opferschutzorganisation Europas. Ein Zitat von Eduard Zimmermann zur Zivilcourage will ich in Erinnerung rufen: Wenn Menschen auf offener Straße bedroht, geschlagen, beraubt und gedemütigt werden, greifen Passanten nur zu selten ein. Für die Opfer eine bittere Erkenntnis, für das Gemeinwesen ein Armutszeugnis. –
Innenminister Bruch verlieh vor zwei Wochen zum zehnten Mal die Preise für Zivilcourage an Bürgerinnen und Bürger, die Zivilcourage bewiesen und sich in besonderem Maße für andere eingesetzt haben. Zivilcourage ist – so Minister Bruch bei der Verleihung – Mut im täglichen Leben, eine unerschrockene Haltung, ein entschlossenes, zupackendes Verhalten im Alltag. Sie hat nichts mit falsch verstandenem Heldentum zu tun. Niemand muss seine Gesundheit oder sogar sein Leben aufs Spiel setzen. Oft ist es schon hilfreich, andere ebenfalls zum Handeln zu animieren, um Unterstützung zu bitten oder die Polizei zu benachrichtigen. Passivität hilft nur den Tätern und überlässt die Opfer ihrem Schicksal.
Eduard Zimmermann sagte des Weiteren, als Jugendliche in einer U-Bahn-Station einen Passanten angriffen: Es geht nicht in erster Linie um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts, sondern um seine Anwendung. – Ein Beitrag für mehr Sicherheit und zugleich Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist sicherlich das junge, humane rheinland-pfälzische Jugendstrafvollzugsgesetz. Die Entwicklung der Straftaten zeigt der Bericht in einer sehr differenzierten Darstellung über den Zeitraum von zehn Jahren.
Entgegen der medialen Berichterstattung nahmen zum Beispiel Diebstahlsdelikte, Mord, Totschlag sowie Sexualdelikte in Rheinland-Pfalz deutlich ab. Aber dagegen nahmen zum Beispiel Vermögensdelikte deutlich zu.
Beim Opferschutz geht es meistens nicht um die großen Gewalttaten. Es geht zum Beispiel um Einbruch im häuslichen Bereich, der bei den Menschen das Vertrauen in ihr geschütztes Zuhause tief erschüttert, ja Menschen traumatisieren kann.
Ein Netzwerk der Hilfen ist im Opferschutzbericht beschrieben, die auch auffordern, dass Opfer nicht schweigen, dass Traumatisierte einer nachhaltigen Hilfe der Therapie bedürfen.
Die Landesregierung investiert in die Personalverstärkung im Bereich der Polizei und in der Justiz in der Präventionsarbeit, so durch die Leitstelle Kriminalprävention und in Projekte wie „Guter Start ins Kinderleben“, polizeiliche Beratungszentren, Deeskalationstraining, Mediation, Streitschlichter im schulischen Bereich. All dies sind Beispiele der intensiven Arbeit, Opfern an der Seite zu stehen.
Der Landtag ist aufgefordert, immer wieder den Opferschutz zu thematisieren. Wir haben dies bisher auch im Bereich Stalking getan oder bei der Rechtsfragestellung des Opfers, Schutz vor Menschenhandel, Täter-OpferAusgleich, Gewaltschutzgesetz usw.
Danken will ich heute auch stellvertretend den vielen Ehrenamtlichen, so der Gruppe SOLWODI mit Schwester Lea Ackermann, die sich vorbildlich Opfern, insbesondere Frauen mit ausländischer Herkunft, widmet.
Erstmals wurde im September der Journalistenpreis „Opferschutz“ vom Justizminister vergeben. Mit dem Preis werden Beiträge ausgezeichnet, die nicht nach Sensation gieren oder eine plumpe voyeuristische Betroffenheit erzeugen und bedienen. Vielmehr soll ein Gefühl für das Opfer und seinen Weg vermittelt werden.
Mit Blick auf die Charta der Menschenrechte weise ich abschließend auf unsere Landesverfassung vom 18. Mai 1947 hin, wo unter den Freiheitsrechten der Einzelperson gleich in Artikel 1 Abs. 2 steht, dass der Staat die Aufgabe hat, die persönliche Freiheit und die Selbstständigkeit des Menschen zu schützen. Tun wir alles, auch diesen Auftrag mit zu erfüllen. Arbeiten wir gemeinsam daran, dass es weniger Opfer gibt und der Opferschutzbericht 2010 wieder positive Entwicklungen bei den Hilfen für die Opfer aufzeigen kann.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Lejeune, ich finde es sehr bedauerlich, dass Sie dem Bereich des Strafvollzugs in Ihrer Rede so wenig Raum eingeräumt haben. Ich habe ihn fast ganz vermisst. Ich denke, Justiz besteht auch zu einem großen Teil aus Strafvollzug.
In der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die gestern 60 Jahre Bestand hatte, werden in Artikel 3 die Freiheit und die Sicherheit als Grundrechte beschrieben.
In den Artikeln 5 und 29 lesen wir, dass niemand unmenschlicher oder erniedrigender Strafe unterworfen werden darf und Freiheiten nur Beschränkungen unterliegen dürfen, um Rechte und Freiheiten anderer zu sichern.
In Kapitel „Justizvollzug“ des Doppelhaushalts können wir klar erkennen, wie alle Anstrengungen in RheinlandPfalz unternommen werden, den Strafvollzug so zu gestalten, dass der Gefangene befähigt wird, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen und dabei auch die Sicherheit für die Gesellschaft und der Schutz vor Gewalt im Strafvollzug Ziel ist.
Wir setzen uns dafür ein, dass die derzeit 400 Jugendlichen, die 180 Frauen und die rund 3.000 Männer, die aktuell in Haft sind, den Strafvollzug als Chance nutzen, Chance für Bildung, berufliche Qualifikation und das Abkommen von krimineller Laufbahn durch soziale Sicherheit.
Die SPD begrüßt es, dass in beiden kommenden Jahren ein deutlicher Schwerpunkt im Gesamthaushalt in den notwendigen Aufstockungen des Personals in Justizvollzugseinrichtungen gesetzt wird. Herr Kollege Wilke, Sie haben die Beförderungssituation angesprochen. Wenn Sie die Personalausgaben insgesamt betrachten, dann liegen wir bei einer Steigerung von fast 6 %. Das ist eine große Schippe, die wir draufgesattelt haben und die durch die personelle Verstärkung im gesamten Personal der Arbeit zugutekommt, denke ich.
„P.R.O.: Sicherheit in Rheinland-Pfalz“: Dieses Programm wird mit der notwendigen Ausstattung Schritt für Schritt versehen. Insgesamt 111 neue Stellen im Justizvollzug, darunter allein 89 neue Stellen zur Umsetzung des Landesjugendstrafvollzugsgesetzes, 21 Sozialarbeiter, 7 Lehrer und 5 Psychologen, zeugen vom klaren Willen, dass wir mit Menschen für Menschen investieren wollen.
Hinzu kommen 18 spezielle Mitarbeiterstellen im neuen Justizvollzugskrankenhaus Wittlich zur Einrichtung einer Abteilung „Krisenintervention“ für psychisch auffällige Gefangene. Zehn Psychiatriepfleger, sieben Krankenpfleger und ein Arzt können in Zukunft gezielt dem begegnen, was im Strafvollzug wie auch in der gesamten Gesellschaft außerhalb der Mauern immer mehr Probleme bereitet, nämlich der Zunahme psychischer Erkrankungen.
Auch für die forensisch-psychiatrische Ambulanz bei der JVA Ludwigshafen sind vier zusätzliche Stellen – zwei Psychologen- und eineinhalb Sozialarbeiterstellen – im Haushalt zusätzlich eingestellt worden. Zusätzliche Haushaltsmittel stehen auch zur Abgeltung von bestehenden Überstunden bereit. Im Sommer 2009 steht die Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus der JVA Wittlich an, der auch zum Abbau von Überbelegungen in Rohrbach dringend benötigt wird. Gut ist, dass die Gefangenenzahlen in den letzten beiden Jahren rückläufig waren und die Überbelegung deutlich reduziert wurde, ja, dass im offenen Vollzug sogar Plätze nicht besetzt sind.
Ein neues Wirtschaftsgebäude mit Küche, Bäckerei und Wäscherei in Wittlich erfordert nun weitere 20 Millionen
Euro, und auch die dringend notwendige Sanierung der Justizvollzugsschule wird weitere Mittel erfordern.
Im Rahmen des Programms zur Verbesserung der Sicherheit der Justizvollzugseinrichtungen soll in den nächsten beiden Jahren auch schwerpunktmäßig über den Wirtschaftsplan des LBB ein neues Pfortengebäude in der Justizvollzugsanstalt Diez für über 4 Millionen Euro finanziert werden. Darüber hinaus erhält Zweibrücken einen weiteren neuen Küchentrakt.
Es ist gut, dass zusätzliche Mehreinnahmen bei den Arbeitsbetrieben zu erwarten sind, beispielsweise durch mehr Aufträge durch den LBB sowie auch durch andere Landesbehörden. Für die SPD-Fraktion ist es ein klares Ziel, die Arbeitsverwaltung neu zu strukturieren. Auf der Agenda für 2009 steht eine intensive Behandlung dieses Themas, so auch durch die Betrachtung von Modellen bei der Eigenproduktion und deren Vermarktung. Ein Beschäftigungsgrad von 51 % im geschlossenen Vollzug ist für uns noch zu wenig.
Wir wollen mehr Inhaftierte in Beschäftigung, mehr in die berufliche Bildung bringen; denn Wegsperren, Verwahren und bloßes Absitzen sind unvereinbar mit einem modernen Strafvollzug.
Zu dem Antrag der CDU, mehr Jugendarrestplätze einzurichten und nach einem anderen Standort zu suchen, sagt die SPD-Fraktion, dass wir dazu bereits den ersten Schritt eingeleitet haben. Es gibt erste konkrete Pläne. Wir lehnen Ihren Antrag ab; denn Sie stellen grundsätzlich den Standort Koblenz infrage. Sie suchen nach Alternativstandorten.
Wir sind der Meinung, dass wir nicht vorschnell von dem guten Justizstandort Koblenz abkommen sollten, und sehen auch Synergieeffekte darin, dass die Jugendarrestanstalt neben der bestehenden JVA Koblenz angesiedelt wird.
Zur Entlastung der frisch sanierten Arrestanstalt in Worms mit 28 Plätzen sollen zunächst auf der Basis der bestehenden Vereinbarung weiterhin in der Jugendarrestanstalt Lebach im Saarland regelmäßig 13 Jugendliche zum Vollzug des Jugendarrests Platz finden. Die unmittelbare zeitnahe Konsequenz nach einer verübten Tat, gerade bei Jugendlichen, ist und bleibt eines der wichtigsten Ziele. Gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sehen wir die Notwendigkeit eines frühen, gezielten Übergangsmanagements, um der durch die mit einem Gefängnisaufenthalt einhergehenden Stigmatisierung der Betroffenen sowie einer kriminellen Entwicklung durch den Verlust von Wohnung, Arbeitsplatz und sozialen Beziehungen zu begegnen.
60 Jahre Menschenrechtserklärung, ja, sogar 60 Jahre Grundgesetz sind für uns auch der Auftrag, es nicht nur bei schönen Worten auf dem Papier zu belassen, sondern auch im Bereich des Strafvollzugs und der Sozialisierung konkret die Bedingungen zu verbessern, damit die Rechte, aber auch die Pflichten erfahrbar werden.
Erfahrbar wird dies vor allem durch Menschen, die eine sehr verantwortungsvolle und auch schwierige Arbeit leisten. Die SPD-Fraktion dankt ausdrücklich allen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Strafvollzug und auch den ehrenamtlichen Vollzugshelfern. Wir danken Herrn Staatsminister Dr. Heinz Georg Bamberger sowie Frau Staatssekretärin Beate Reich mit ihrem gesamten Team im Ministerium, dass sie in den letzten Jahren zur Sicherheit für die Gesellschaft und die Zukunft der Haftentlassenen viel beigetragen haben. Es hat sich sehr viel Wichtiges bewegt und befindet sich auch weiterhin in Bewegung.
Horst Eckel, das Fußballidol der Weltmeisterschaft im Jahr 1954, ist ein Rheinland-Pfälzer, der sich ehrenamtlich im Strafvollzug engagiert.
In einem Interview sagte er sehr authentisch und überzeugend: Die Gefangenen sollen den Weg zurück in die Gesellschaft finden. Es gibt für mich nichts Schöneres als zu hören, wenn einer es geschafft hat, ein neues Leben in der Freiheit zu beginnen. –
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, damit solch schöne Erfahrungen für Horst Eckel und für uns alle in Zukunft immer wahrscheinlicher werden. Der gut ausgestattete Haushalt gerade im Strafvollzugsbereich ist eine positive Grundlage dafür.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor sechs Monaten berieten wir in erster Lesung einen von der CDU eingebrachten Gesetzesantrag zum Einsatz von Störsendern von Handys in Justizvollzugsanstalten.
Die SPD-Fraktion war offen für eine Anhörung von Sachverständigen, und wir hatten zu diesem Zeitpunkt auch schon einige Bedenken angemeldet, insbesondere zur Kosten-Nutzen-Relation, aber auch zu den technischen Problemen, die bestehen.
Heute, nach der Anhörung und auch nach den Beratungen in der Fraktion und im Rechtsausschuss, ist für uns klar, dass gerade bei der technischen Machbarkeit noch mehr offene Fragen bestehen. Klar ist für uns weiterhin, der Einsatz von Handys in rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten ist und bleibt strikt verboten. Wenn ein Handy in der Haftanstalt gefunden wird, ist dies eine Gefahr, die aber durch eine scharfe Kontrolle und mit technischen Geräten immer wieder gebannt wird. Bisher gab es zwölf Fälle in Rheinland-Pfalz.
Tatsache ist, dass bis zum heutigen Tag in Deutschland keine einzige Justizvollzugsanstalt solch einen Störsender in Betrieb genommen hat, wie ihn die CDU verlangt. Baden-Württemberg will erstmals in einer im Bau befindlichen Haftanstalt in Offenburg, die privat betrieben wird, die also auch weniger oder schlechter qualifiziertes Personal aufweist, im Sommer 2009 einen Störsender in Betrieb nehmen. Die Kosten belaufen sich auf rund 1 Million Euro.
In Baden-Württemberg sagt das Justizministerium, dass höchstens eine zweite Haftanstalt mit solch einem Störsender ausgestattet werden soll. In Betrieb kann der Störsender nur gehen, wenn es mit der Bundesnetzagentur eine Rahmenvereinbarung gibt, die sich aber erst im Entwurfsstadium befindet. Unter anderem muss sich der Gesetzgeber dabei verpflichten, sicherzustellen, dass der Mobilfunkverkehr außerhalb der Anstaltsmauern nicht gefährdet ist.
Die Sachverständigen haben technische Probleme aufgezeigt:
1. Probleme mit benachbarten Frequenzbändern wie Personennotsignalsystemen, 2. die Störungsfreiheit im Umfeld, 3. eine hohe Trennschärfe, die bei Justizvollzugsanstalten mit angrenzendem Wohn- oder Gewerbegebiet notwendig ist, ist sehr teuer und dann auch noch immer nicht zu 100 % zu gewährleisten.
Ein weiteres genanntes Problem ist die Störung der Flugsicherheit bei der Navigation. Es bestehen also verschiedene technische Probleme, die bis heute nicht gelöst sind.
Am Freitag wird der Antrag der CDU zum systematischen Abbau von Bürokratie behandelt. Weniger Landesgesetze sollte unsere Richtung sein und nicht mehr.
Wir brauchen aus unserer Sicht auch kein Gesetz, das aus drei Artikeln besteht. Wir brauchen kein neues Gesetz; denn ein neues Gesetz macht nur dann Sinn, wenn wir es real anwenden wollen.
Realität und Praxis ist die im April dieses Jahres von der Landesregierung vorgestellte Strategie „P.R.O.: Sicherheit in Rheinland-Pfalz“: Prävention, Reaktion und Opferhilfe sind die Überschriften eines realitätsbezogenen Maßnahmenkatalogs, der gerade der Sicherheit einen zentralen Stellenwert einräumt.
Der Haushaltsentwurf 2009/2010 spiegelt dies wider. Rund 110 neue zusätzliche Stellen im Justizvollzugsbereich sind ein klarer Beleg dafür, und die weitere Stärkung personeller Ausstattung, aber auch Baumaßnahmen und weitere technische Entwicklungen sind in diesem Maßnahmenkatalog aufgeführt.
Dieser eindrucksvolle Maßnahmenkatalog wird aktuell Schritt für Schritt abgearbeitet. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wissen, dass wir uns sowohl für die Opfer einsetzen, Prävention gezielt fördern als auch wirksam die Kriminalität in Rheinland-Pfalz bekämpfen.
In ihrer heutigen Presseerklärung haben die Gewerkschaft Strafvollzug und der Bund der Strafvollzugsbeamten klar herausgestellt, dass durch die Bereitstellung finanzieller Mittel, insbesondere für den personellen Bereich, in Rheinland-Pfalz die Voraussetzungen geschaffen werden, um einen zielgerichteten und effektiven Vollzug zu gewährleisten. Den heute vorliegenden Gesetzentwurf lehnen wir ab, da er auf eine unausgereifte und kostenintensive Technik setzt.
Zehn Haftanstalten in den Justizvollzugsanstalten würden mindestens 10 Millionen Euro beim Einsatz von Störsendern aufwenden müssen. Auch wenn bereits zwölf Handys entdeckt wurden und die Dunkelziffer möglicherweise 100 % beträgt, so würde der Einsatz
doch in keiner gesunden Relation zum finanziellen Aufwand von 10 Millionen Euro stehen.
Technisch werden die Justizvollzugsanstalten durch immer besser werdende Suchgeräte wie ComstopGeräte besser ausgerüstet. Die Personenkontrollen durch geschulte Bedienstete werden immer weiter verbessert.
Nach dem Trierer Fall der Flucht von Agovic Ende 2000, wo gerade Menschen die Schwachstellen waren, hat die Landesregierung mit dem damaligen Justizminister Herbert Mertin stark technisch, baulich und auch personell aufgerüstet.
Wir setzen nach wie vor auf gut ausgebildetes und engagiertes Personal und eine menschenwürdige Ausgestaltung im Strafvollzug zur Sozialisierung der Inhaftierten.
Nur dies verhindert wirklich eine erneute Straffälligkeit.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aussprache zum Jahresbericht 2007 des Bürgerbeauftragten Ullrich Galle bietet Gelegenheit, die umfangreiche Arbeit näher zu beleuchten, Entwicklungen in Augenschein zu nehmen und schließlich die geleistete Arbeit des Bürgerbeauftragten, seines Teams und des Ausschusses anzuerkennen.
Das Petitionswesen hat im Ländervergleich in Rheinland-Pfalz einen hohen Stellenwert, ein hohes Ansehen. Die Bürger vertrauen dem Bürgerbeauftragten, Herrn Galle, und dem Petitionsausschuss. Anerkennung findet die Person des Bürgerbeauftragten auf Bundesebene, ja europaweit, was sich vor fast genau einem Jahr am 2. Juni 2007 bei seiner Wahl in Mainz zum Präsidenten des Europäischen Ombudsmann-Instituts zeigte.
Hinter der hohen Erfolgsquote stecken Erfolge in Tausenden Einzelfällen und hin und wieder auch Erfolge in Eingaben von grundsätzlicher Natur, die der Allgemeinheit dienen und uns allen weiterhelfen.
Einzelfälle im Bericht machen deutlich, wie groß die Bandbreite des Aufgabenfelds in der Petitionsarbeit ist. Gleichzeitig sollen die Bürgerinnen und Bürger ermutigt werden, Rat und Unterstützung beim Bürgerbeauftragten zu suchen.
Der Bürgerbeauftragte und der Petitionsausschuss nutzen die Möglichkeiten, die die Gesetze bieten, um sich bestmöglich für die Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, sie zu beraten und zu unterstützen.
Mangelhafte Kommunikation ist leider immer noch oft die Ursache von Konflikten von Bürgern mit Verwaltungen. Mehr Kundennähe, mehr Transparenz und Freundlichkeit kosten nichts und können auch von Verwaltungen erwartet werden. Verwaltungen sind Dienstleister, müssen sich Kritik stellen und respektvoll mit ihr umgehen.
Der Bürgerbeauftragte Ullrich Galle nimmt hartnäckig und erfolgreich die ständigen Herausforderungen als Zuhörer, Gesprächspartner, Aufklärer, Ratgeber und auch Organisator von Hilfe an.
Seine zahlreichen auswärtigen Sprechtage, Sprechtage hier in Mainz und auch die gerade im Jubiläumsjahr 60 Jahre Rheinland-Pfalz 2007 geleistete Öffentlichkeitsarbeit belegen den großen Anklang und die Bürgernähe.
Viele anerkennende Dankschreiben sind ein Beleg für Kundenzufriedenheit.
Eine Schlichtung in Streitfällen soll nun verstärkt im Land außergerichtlich erreicht werden. Durch die Stärkung der
Schiedsleute wird bereits ein Stück der Arbeit des Bürgerbeauftragten geleistet. Das Vermeiden von juristischem Streit und das Abschließen von Vergleichen gelingt dem Bürgerbeauftragten tagtäglich.
Bei Eingaben müssen wir immer wieder sehen, dass es in unserem Land nach wie vor an Kinderfreundlichkeit mangelt, z. B. wenn Kinder auf Spielplätzen in der Nachbarschaft spielen. Streit zwischen Nachbarn mit und ohne Kinder sowie zwischen Gemeinden und Anliegern ohne Kinder ist leider immer noch Realität.
Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen, Menschen im Strafvollzug, Menschen in finanzieller Not und Menschen in sozialer Bedrängnis, Menschen auf der Flucht vor Diktatur und Krieg finden über Petitionen respektvolles Gehör und meist auch Hilfe.
Die Arbeit im Ausländerrecht zeigt, dass es im Vorfeld der Härtefallkommission in den Ausländerbehörden unseres Landes deutlich mehr Aufenthaltserlaubnisse gibt und auch mehr Integrationsbereitschaft vorliegt. Es kommt dadurch zu deutlich weniger Anträgen an die Härtefallkommission.
Humanitäre Gründe finden verstärkt im Asylverfahren Berücksichtigung. Im Petitionsausschuss gab 2007 Innenstaatssekretär Roger Lewentz auch einen Bericht über die kompetente und vertrauensvolle Arbeit der Härtefallkommission, die mit dem zehnköpfigen Gremium in unserem Bundesland vorbildlich arbeitet.
Mit großen und kleinen Anliegen wandten sich wieder über 200 Strafgefangene an den Bürgerbeauftragten. Die räumlichen Verhältnisse haben sich durch den deutlichen Rückgang in der Belegung im Jahr 2007 verbessert. Die SPD-Fraktion sieht in der jetzigen günstigen Belegungssituation die Chance, auch mit Blick auf den Neubau der JVA in Wittlich einen deutlichen qualitativen Schub und mehr Freiräume zu erreichen.
Die Finanzierung von Ausbildungsmaßnahmen in Haftanstalten für junge Menschen war Gesprächsinhalt der Strafvollzugskommission bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg im Herbst 2007. Mehr Mittel der berühmten Bundesagentur für Arbeit sind auch mit Blick auf das neue Jugendstrafvollzugsgesetz notwendig und auch schon teilweise zugesagt. Ich fordere in diesem Zusammenhang mehr Flexibilität und Weitsicht in den Arbeitsagenturen gerade im Übergangsmanagement vor der Strafentlassung und Wiedereingliederung.
Der erstmals stattgefundene Sprechtag des Bürgerbeauftragten in einer Justizvollzugsanstalt – in der JVA Rohrbach – zeigte zum einen, dass es oft kleine Dinge des Haftalltags sind, die von den Häftlingen beklagt werden. In der Folge des Besuchs zeigte sich aber auch, wie zeitnah und flexibel Verbesserungen mit dem Ministerium und der JVA-Leitung erreicht werden können.
Das Verständnis und das Bemühen der Verantwortlichen nach Verbesserungen und dem Erreichen von besseren Standards in den Justizvollzugsanstalten ist gefordert, so beim Informationszugang, der Weiterbildung von Häftlingen, der Freizeitgestaltung, der ärztlichen Versorgung und auch der gemeinsamen Vollzugsplanung.
Die Legislativeingaben sind ein wichtiges Instrument im Petitionswesen, um Vorschriften zu hinterfragen, ob sie aktuell noch sinnvoll und auch gerecht sind. Gespräche im Petitionsausschuss mit Ministerien, Verbänden und Institutionen wie der GEZ schärfen dort das Problembewusstsein, zeigen neue Wege auf und weisen darauf hin, dass es nicht so bleiben muss, wie es schon immer geregelt war.
Wenn ich dem Bürgerbeauftragten Ulrich Galle mit seinem Team im Namen der SPD-Fraktion herzlich danke, geschieht das in Kenntnis der hohen Arbeitsbelastung von ihm und seinem Team. Die Kolleginnen und Kollegen der SPD im Petitionsausschuss sehen auch in Zukunft zuversichtlich eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten, mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den zuständigen Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und auch den Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses der beiden anderen Fraktionen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend stelle ich fest: Die Arbeit des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses war 2007 wieder erfolgreich. Sie ist unverzichtbar und auch weiter den Bürgern nahe.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Ich möchte doch noch einmal kurz auf das eingehen, was Herr Ernst vorhin geäußert hat. Er hat heute das wiederholt, was er schon vor zwei Tagen in der Presseinformation der CDU erklärte. Er zerredet die erfolgreiche Arbeit des Bürgerbüros der Landesregierung und greift sie an. Er zieht auch die Qualität der Arbeit des Bürgerbeauftragten in der Presseinformation in Zweifel. Die Stoßrichtung Ihrer Äußerungen ist durchsichtig, haltlos und unqualifiziert.
Die CDU hat schon öfter bewiesen, dass sie nicht rechnen kann. Nun beweist sie, dass sie Äpfel von Birnen nicht unterscheiden kann.
Es gibt mehr als einen Unterschied zwischen dem Bürgerbeauftragten, der ein Organ des Landtags ist, und dem Bürgerbüro der Landesregierung. Unser noch von der CDU geführtes Nachbarland Saarland kennt bisher nur einen Bürgerbeauftragten, der unmittelbar beim Büro des Ministerpräsidenten sitzt und sich auch als Bürgerlotse bezeichnete. Ganz konkret wird aber dort überlegt, das Modell Rheinland-Pfalz zu übernehmen, einen Bürgerbeauftragten auch beim Landtag einzurichten. Dazu ist Herr Galle nun wieder in den Petitionsausschuss des Saarlandes eingeladen worden.
Wenn Herr Galle 2007 auch in Thüringen oder Schleswig-Holstein als Ratgeber für neue Petitionsgesetze angehört wurde und rheinland-pfälzische Gesetzestexte übernommen werden, so ist das doch ein Beleg dafür, dass sich das Petitionswesen bewährt hat. Unser Land ist Vorbild für andere Bundesländer.
Wir haben für Bürgerinnen und Bürger mehrere Möglichkeiten, sich mit Anliegen Hilfe suchend an Einrichtungen und Personen zu wenden, und zwar zunächst an die Verwaltungen selbst, wo der Mangel besteht, oder an die Landesregierung oder den Landtag. Wenn er sich an mehrere unterschiedliche Stellen gleichzeitig wendet, ist das sein gutes Recht. In Rheinland-Pfalz sind die Hilfen und Kümmerer vielfältig und sollten nicht nach den Kosten beurteilt werden. Diese Hilfen rechnen sich auf jeden Fall.
Landrat Dr. Brechtel vom Landkreis Germersheim hat ebenfalls, wie er schreibt, ein Bürgerbüro ähnlich des Bürgerbüros der Landesregierung eingerichtet. Das gute bewährte Beispiel der Landesregierung macht auch in den Kreisen, egal welche Führung dort ist, Schule. Was würden die Christdemokraten sagen, wenn der Ministerpräsident und die Ministerien kein Gehör mehr für die unmittelbaren Anliegen der Bürgerinnen und Bürger haben?
Wenn Sie den Bericht des Bürgerbeauftragten aufmerksam gelesen haben, konnten Sie auch erfahren, dass z. B. sehr wenige Eingaben im Verhältnis zur Einwohnerzahl aus dem Landkreis Südliche Weinstraße kamen. Die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass sich ihr Ministerpräsident auch in seinem Heimatkreis um die Anliegen seiner Mitbürgerinnen und Mitbürger unmittelbar kümmert.
Er hat offene Ohren und ein offenes Herz für ihre Anliegen. Die Landesregierung und der Landtag sind und bleiben bürgernah, ob das dem Kollegen Ernst und seinen wenigen Mitstreitern passt oder nicht. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es scheint der CDU heute besonders wichtig zu sein, diesen Antrag einzubringen. Wenn man die leeren Reihen sieht, elf Personen, elf Kolleginnen und Kollegen der CDU sind anwesend – – –
Ich denke, wir haben heute die erste Beratung, aber schon im Vorfeld haben wir die Presseerklärung Ihres Kollegen Herrn Dr. Wilke mitbekommen, in der es unter anderem heißt: „In rheinland-pfälzischen Haftanstalten sind in den Jahren 2005 bis 2007 12 Handys mit SIMKarte und drei SIM-Karten sichergestellt worden.
Es ist allerdings von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.“
Hohe Dunkelziffer: Mit einem solchen gewählten Begriff stehen Sie weiterhin in der Tradition Ihrer bekannten Schwarzmalerei, Panikmache und dem Schüren von Ängsten.
Der Antragsteller hebt das erhebliche Sicherheitsrisiko hervor, wenn ein Handy in die Haftanstalt gelangt.
Die SPD-Fraktion sieht auch eine Gefahr, die aber durch scharfe Kontrollen gebannt wird. Der Einsatz von Handys in rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten ist und bleibt strikt verboten.
Hin und wieder kommen Häftlinge mit Handys zum Haftantritt, oder Besucher haben Handys bei sich. Die Geräte werden dann direkt bei der ersten scharfen Kontrolle in Obhut genommen. Illegal eingeschmuggelte Handys in einer größeren Zahl zu unterstellen, ist daher schon sehr dreist.
Unsere JVAs sind insbesondere auch nach dem Fall Agovic in Trier, was die Einbringung von Gegenständen angeht, sensibilisiert. Viel Geld ist in neue Technik und in mehr Personal und deren Schulung investiert worden. Intensive Kontrollen sind in Rheinland-Pfalz Standard, so beim Einlass, auch bei wiederholten Zellenkontrollen, die sehr erfolgreich sind und abschreckend wirken.
In den Besuchsregelungen der JVAs steht klar nachzulesen: Vor jedem Besuch findet eine Personenkontrolle mithilfe eines Detektorrahmens, einer Handsonde und durch Abtasten statt. Es dürfen keinerlei Gegenstände, insbesondere keine Schriftstücke, Zigaretten, Taschen, Handys usw.
in die Anstalt gebracht werden.
Regelungen greifen nicht immer, da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, wissen selbst, wie es beispielsweise mit dem Handyverbot im Parlament oder auch in den Ausschussräumen bestellt ist. Die Realität sieht leider manchmal etwas anders aus.
Aber beim Einsatz von Störsendern in JVAs sind Bau- und auch Sicherheitsfragen für uns noch offen.
So hat sich bei Versuchen in drei JVAs in der Schweiz gezeigt, dass dies durch die Nähe zur Wohnbebauung nur in zwei JVAs komplett realisiert werden konnte. Betrachten wir beispielsweise die Situation in der jetzigen JVA Wittlich mit relativ verwinkelten Baukörpern und der nahen Wohnbebauung bzw. der Justizvollzugsschule mit Internat, so sind sicherlich Probleme zu erwarten. Gleiches gilt auch für funkgesteuerte Rufanlagen.
Sicherlich müssen in einem nächsten Schritt Fachleute, Sicherheitstechniker und die Bundesnetzagentur Auskunft geben, und die Beratungen im Rechtsausschuss sollten gründlich geführt werden. Das wohl wirksamste Stören, das durch dauerhafte Unterdrückung durch permanente Funkbestrahlung zu erreichen ist, ist nur beschränkt praktikabel und nicht immer angemessen. Hohe Kosten von mehreren 100.000 Euro pro Haftanstalt bedürfen auch einer besonderen Prüfung, ob die Anwendung dieser Technik sinnvoll ist.
Dass die CDU einen Gesetzentwurf zum Einsatz von Störsendern in JVAs ins Parlament einbringt, wie er bereits im Bundesrat vor drei Jahren behandelt wurde, aber dann der Föderalismusreform zum Opfer gefallen ist, ist für uns keine Überraschung. So sprachen Sie schon vor fünf Monaten im Rechtsausschuss über die Situation. Sie fordern jetzt wieder mehr Eile. Sie wollen ein Hopplahopp-Verfahren, ein eigenes Gesetz, ein Justizvollzugsmobilfunkverhinderungsgesetz – insgesamt 42 Buchstaben –, ohne dieses Gesetz in ein neues Justizvollzugsgesetz einzubetten.
In Ihrer Gesetzesbegründung wird aber ausdrücklich als Möglichkeit die Übernahme in ein Justizvollzugsgesetz genannt. Der heute vorgelegte Gesetzentwurf der zahlenmäßig größten Oppositionspartei scheint mir doch ein wenig ein eifriges Nachrennen nach dem Gesetzentwurf von Baden-Württemberg zu sein, als dass es im Konzert mit den meisten Bundesländern oder im Zusammenhang mit einem kompletten neuen Justizvollzugsgesetz gesehen werden kann. Sie verweisen auf BadenWürttemberg und wissen genau, dass nach einer ersten Beratung im dortigen Parlament am 30. April, also gerade einmal vor zwei Wochen, noch keine genauen technischen und juristischen Einschätzungen vorliegen. Die SPD-Fraktion fordert Sie auf: Lassen Sie uns gemeinsam in den folgenden Beratungen das Thema „Störsender für den Mobilfunkverkehr in JVAs“ nüchtern bearbeiten, ohne unnötige Hetze und ohne Panikmache.
Vielen Dank.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Mit welchen Maßnahmen begegnet die Landesregierung dem Problem der Jugendkriminalität?
2. Welche Möglichkeiten im erzieherischen Umgang mit jugendlichen und heranwachsenden Straftätern bie
3. Hält die Landesregierung die vorgeschlagene Verschärfung des Jugendstrafrechts (etwa die Einfüh- rung sog. „Erziehungscamps“, die Anhebung des Höchstmaßes der Jugendstrafe, die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Kinder oder die Regelanwen- dung von Erwachsenenstrafrecht bei 18- bis 21- Jährigen) für erforderlich?
4. Wie viel Prozent der 18- bis 21-Jährigen werden in Rheinland-Pfalz nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, und wie liegt das Land damit im Vergleich zu den anderen Ländern?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 1. August 1912 wurde durch die preußische Regierung ein Gefängnis für den Erziehungsvollzug an straffälligen Jugendlichen in Wittlich eingerichtet. Das war das erste seiner Art in Deutschland. Vor nunmehr 95 Jahren hatte erstmals der Erziehungsgedanke in unserem Gefängniswesen Einzug gefunden, doch erst 2007 erhalten wir nun ein eigenes Jugendstrafvollzugsgesetz.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns dies mit Urteil vom 31. Mai 2006 aufgegeben, und neun Bundesländer haben über alle Parteigrenzen hinweg einen gemeinsamen Entwurf erarbeitet, der im Juni dem Landtag vorgelegt wurde.
Das ist ein Gesetzeswerk, das mit besonderem Engagement von Herrn Minister Dr. Heinz Georg Bamberger, Frau Staatssekretärin Beate Reich und Herrn Abteilungsleiter Gerhard Meiborg geschaffen werden konnte. Die Leitungen der Jugendstrafanstalten Wittlich und Schifferstadt, die eine schwierige Arbeit zu bewältigen haben, brachten sich mit den Bediensteten ein. Dies gilt ebenso für Experten aus verschiedenen Fachrichtungen.
Allen Mitwirkenden sage ich im Namen der SPDFraktion herzlichen Dank für diesen intensiven Einsatz.
In der Öffentlichkeit hat, auch durch die gravierenden Vorkommnisse – so der Foltermord in Siegburg am 11. November 2006 –, der Jugendstrafvollzug ein größe
res Interesse gefunden. Die Landesregierung machte stets deutlich, dass Rheinland-Pfalz im Strafvollzug kein Dumping und auch keine Privatisierung will. RheinlandPfalz setzt auf die personelle Präsenz, und wir sehen technische Aufrüstung nicht als Heilmittel gegen Gewalt in der Haft an.
Die Rückfallquoten in bundesdeutschen Anstalten sind bei jungen Menschen mehr als unbefriedigend. Wir sehen dies realistisch und haben in den vergangenen Monaten intensive Gespräche, Anhörungen und Besuche vor Ort durchgeführt, um zu erkennen, wie der Weg in der Zukunft Erfolg versprechender sein kann.
Wir haben nicht am schnellsten, aber dafür sehr gründlich daran gearbeitet und den vom Bundesverfassungsgericht festgesetzten Zeitraum genutzt. Die drei Fraktionen des Landtags haben Änderungsanträge erarbeitet, die unterschiedliche Akzente setzen sollen. Positiv ist, dass über 90 % der 113 Paragrafen des Gesetzentwurfs die Zustimmung aller Fraktionen finden. Es ist sicherlich kein Beinbruch, wenn nun kein gemeinsamer Änderungsantrag vorgelegt wird, doch es gab dafür eine Chance, die man vonseiten der CDU und der FDP nicht genutzt hat.
Ein Wettlauf um ein noch Mehr an Festlegungen, Repressionen und Finanzforderungen darf heute nicht das Gebot der Stunde sein, sondern wir von der SPDFraktion wollen mit unserem Änderungsantrag ein Mehr an Chancen für Entwicklungen im Vollzug.
Wir vertrauen den beiden Jugendstrafanstalten in Schifferstadt und Wittlich, dass sie mit dem neuen Gesetz die Chancen für die Häftlinge vermehren und ihre eigenen Gestaltungsräume, so in Therapien, Freizeitangeboten, in Regeln der Entlassungsvorbereitung und des Übergangs, nutzen. Heute geben wir das Handwerkszeug und die Basis dafür und gehen auch mit unserem Änderungsantrag über den Mindeststandard des neuen Entwurfs hinaus.
Ein Leitziel des neuen Gesetzes ragt heraus: mehr Erziehung. Für uns ist klar, ein Jugendlicher, der ein Vergehen begangen hat, hört nicht auf, ein Jugendlicher zu sein, und er bedarf der Erziehung. Er hat sein Leben noch vor sich, ein Leben, das er in Freiheit führen soll. Erziehung muss da gerade Erziehung zu einer straffreien Freiheit sein. Der straffällig gewordene Jugendliche soll seinen Platz in der Gesellschaft und nicht hinter Mauern einnehmen. Junge Häftlinge sind Täter, aber oft genug sind sie auch Opfer, Opfer von Gewalt und Missbrauch im Kindesalter und fehlerhafter, meist mangelhafter Erziehung.
Die schwedische Schriftstellerin Astrid Lindgren wäre heute 100 Jahre alt geworden. Anlässlich der Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels 1978 führte sie unter dem Thema „Niemals Gewalt“ Folgendes aus: „Ich glaube, wir müssen von Grund auf beginnen. Bei den Kindern.“ „Ein Kind, das von seinen Eltern liebevoll behandelt wird und das seine Eltern liebt, gewinnt
dadurch ein liebevolles Verhältnis zu seiner Umwelt und bewahrt diese Grundeinstellung sein Leben lang.“ „Verhaltensnormen brauchen wir alle, Kinder und Erwachsene, und durch das Beispiel ihrer Eltern lernen die Kinder mehr als durch irgendwelche anderen Methoden. Ganz gewiss sollen Kinder Achtung vor ihren Eltern haben, aber ganz gewiss sollen auch Eltern Achtung vor ihren Kindern haben.“
So weit Astrid Lindgren, die geistige Mutter von Ronja, einer Räubertochter.
Ich weise auch auf die noch folgende Beratung des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit hin. Dieses Landesgesetz ist sicherlich auch ein wichtiger Baustein zur Prävention von Straftaten Jugendlicher.
Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Jugendstrafvollzugsgesetz stellt besonders heraus: Der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten ist nur durch Erziehung und Resozialisierung der Jugendlichen zu erreichen.
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Definition von Ziel und Aufgabe des Jugendstrafvollzugs und deren Verhältnis zueinander.
Weitere Punkte sind die Verbesserungen bei der Sozialtherapie, bei der zeitigen Entlassungsvorbereitung und beim Übergangsmanagement zwischen Strafvollzug und dem anschließenden Leben in Freiheit.
Neu ist die Aufnahme des Jugendstrafvollzugs als eigenständige, freie Vollzugsform neben offenem und geschlossenem Vollzug. Jugendliche werden gerade in der freien Form mehr gefordert als hinter Gittern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, dies sehen Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Landesparlamenten und in den Regierungen, zum Beispiel in BadenWürttemberg, genauso wie wir. Wir setzen auf die freie Form.
Die Mitarbeit, der strukturierte Tagesablauf, die Auseinandersetzung mit der Tat und die Folgen für das Opfer sind in der freien Form Forderungen an den jungen Straftäter.
Sätze in der Pressemitteilung des CDU-Abgeordneten Wilke, die Vollzugslockerungen müssten von den Gefangenen verdient werden, helfen uns wenig weiter.
Wir sehen Lockerungen nicht als Gnadenerweis, sondern als ein notwendiges Mittel an, um Entlassungen vorzubereiten und um die Freiheit in Straffreiheit zu erproben. Junge Gefangene sollen zur Mitarbeit am Vollzugsziel motiviert werden. Grenzen und auch Konsequenzen bei Überschreitung sollen sie erfahren. Die Haftzeit soll genutzt werden. Verwahrvollzug, bloßes
Wegsperren darf es auf keinen Fall geben, sondern es muss ein ständiges Bemühen, ständige Angebote an die Inhaftierten geben.
Mehr junge Häftlinge brauchen die Chancen des offenen Vollzugs und auch Vollzugslockerungen. Ja, auch die freie Form ohne Gefängnismauern brauchen sie. Differenzierter den einzelnen jugendlichen Täter sehen, heißt, auch ihm eine differenzierte Haft zu ermöglichen, so auch durch Sozialtherapie.
Das Vollzugsziel muss im Mittelpunkt stehen, und wir dürfen nicht aufhören, an die Veränderung von jungen schwierigen Menschen zu glauben. Unerschütterliche optimistische Grundhaltung muss Basis sein; denn wir dürfen keinen jungen Menschen aufgeben.
Die CDU-Fraktion kritisiert den Entwurf der Landesregierung in wenigen Punkten. Wir kritisieren ihn nicht, sondern wir konkretisieren Punkte und ergänzen den Entwurf um Optionen wie die freie Form der Unterbringung.
Wenn die CDU grundsätzlich den geschlossenen Vollzug als die Regelvollzugsform ansieht und dies damit begründet, dass im geschlossenen Vollzug bessere Möglichkeiten sind, den erzieherischen Ansatz des Gesetzes umzusetzen und auf die Gefangenen einzuwirken, verkennt die CDU zum Beispiel die Möglichkeiten der Subkultur in den Anstalten und das wenig hilfreiche Wegschließen.
Sie sollte einmal genauer hinschauen, wie ernüchternd gering der Erfolg in den letzten Jahrzehnten im geschlossenen Vollzug war.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem neuen Gesetz haben wir sicher keine Garantie dafür, dass alles besser und jeder junge Häftling resozialisiert wird. Wenn nur ein Drittel mehr junge Straftäter auf den Pfad des straffreien Lebens zurückkehrt, hat sich die Mühe schon gelohnt. Für die SPD-Fraktion ist klar: Wir erreichen sicherlich nicht das letzte schwarze Schaf. Doch die Sorge um dieses muss uns auch weiter umtreiben.
95 Jahre Erziehungsvollzug in Rheinland-Pfalz haben wir hinter uns. Schauen wir, dass wir am hundertsten Jahrestag des Erziehungsvollzugs 2012 mit guten Erfahrungen und Resultaten aus dem Gesetz wieder ein Stück weitergekommen sind und viel mehr junge Häftlinge von krummen und schiefen Wegen weggeführt haben, damit junge Menschen wieder Chancen haben und sie nutzen können, und zwar für ihr Leben in Freiheit und unser Leben in Sicherheit.
Vielen Dank.
Herr Minister, Sie haben geschildert, dass die Innenminister länderübergreifend zusammenarbeiten. Können Sie bestätigen, dass die Personen, die hier vonseiten der NPD agieren, wie Peter Marx, gerade auch in anderen Bundesländern teilweise erfolgreich waren und dort beispielsweise konkret NPD-Räte gewählt wurden, wo teilweise auch Mehrheiten in Gemeinderäten entstanden
sind, diese Gefahr also doch sehr konkret war und teilweise auch in anderen Bundesländern erfolgreich war?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Dr. Lejeune, zunächst herzlichen Dank für die klaren Worte eingangs Ihrer Rede.
Der Justizhaushalt ist für die Jahre 2007 und 2008 gut ausgestattet. Eine deutliche und notwendige Steigerung von rund 9 % ist besonders im Bereich Strafvollzug, auf den ich speziell eingehen will, veranschlagt. 9 % mehr wurden angesetzt, bevor die schrecklichen Ereignisse in der Haftanstalt in Siegburg, nämlich der Häftlingsmord, stattgefunden haben.
Gestiegene laufende Ausgaben für Kleidung, Essen, Zellenausstattung, Energie und Personal sind bei der hohen Belegungszahl zu veranschlagen.
Herr Kollege Dr. Wilke, der Anstieg der Verurteilungen zu Haftstrafen ist ein bundesweiter Trend. Dieser hat mit Rheinland-Pfalz im Speziellen nichts zu tun. Lesen Sie die Statistiken, und machen Sie sich schlau!
Gerichtsurteile zur Belegung von Zellen mit mehreren Gefangenen erfordern ständig Investitionen in neue Einzelhaftplätze. Neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Inhaftierte stehen auf der Prioritätenliste ganz oben. Um die Sicherheit innerhalb des Gefängnisses zu gewährleisten, setzt Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren auf die personale Präsenz in den Justizvollzugsanstalten. Moderne Sicherheitstechnik unterstützt wirksam, kann und darf aber den menschlichen Kontakt nicht ersetzen. Hier werden gut ausgebildete, motivierte Vollzugsbedienstete eingesetzt.
Durch den persönlichen Kontakt der Bediensteten werden die Gefangenen in ihrem Verhalten einschätzbar. Jedem von uns muss jedoch klar sein: Ein risikofreies Leben gibt es vor und auch hinter geschlossenen Türen nicht. Es lassen sich weder Suizide noch Übergriffe auf andere Gefangene oder Bedienstete ganz vermeiden. So wie Gewalt in der Gesellschaft vor den Gefängnismauern in unterschiedlichsten Formen auftritt, so ist gerade das zwangsweise Leben auf engem Raum in den Justizvollzugsanstalten nicht ohne Konflikte.
Intensive, praxisorientierte Ausbildung, an den Problemen ausgerichtete Fortbildungen, zum Beispiel zur Deeskalation, zur Krisenintervention, und die Stärkung der sozialen Dienste setzt die Justiz aktiv gegen Gewalt in den Haftanstalten ein. Die Sicherheit ist in den rheinland-pfälzischen Haftanstalten sehr hoch.
Der Anstieg von psychischen Erkrankungen in der Gesellschaft spiegelt sich bei den Inhaftierten verstärkt wider und erfordert bei psychisch auffälligen Straftätern besondere Anstrengungen. Sozialarbeit, therapeutische Angebote und zusätzliche Krankenhausstationen im Vollzug werden in Rheinland-Pfalz weiter ausgebaut.
Lassen Sie mich an dieser Stelle für die SPD-Fraktion die Gelegenheit nutzen, den Beamtinnen und Beamten insbesondere des mittleren Vollzugsdiensts in den Justizvollzugsanstalten zu danken, die mit einem besonnenen Umgang zur Sicherheit in rheinland-pfälzischen Gefängnissen wesentlich beitragen.
Justizvollzug in Rheinland-Pfalz generell ist ein Bereich hoheitlicher Aufgaben und wird durch Vollzugsbeamte ganzheitlich wahrgenommen. Natürlich wäre es kurzfristig betrachtet am billigsten, die Gefangenen einfach wegzuschließen und von schlecht ausgebildeten „schwarzen Sheriffs“, wie es beispielsweise in Hessen teilweise geschieht, bewachen zu lassen. Das hat aber etwas mit einem modernen, am Gebot der Resozialisierung orientierten Strafvollzug nichts zu tun.
Im Strafvollzug arbeiten schon seit Jahren auch Private, so zum Beispiel Lehrer, Ärzte und private Organisationen wie die Straffälligenhilfe, Entlassenenhilfe, Drogenberatung und Aidshilfe. Sie arbeiten eng mit den Hauptamtlichen zusammen. Die SPD will diese Zusammenarbeit stärken und ausbauen.
Den ehrenamtlichen Vollzugshelferinnen und -helfern sagen wir auch für ihre nicht einfache vorbildliche Arbeit Dank, die nicht im Rampenlicht der Öffentlichkeit steht. Für den rheinland-pfälzischen Strafvollzug sind im Doppelhaushalt insgesamt 130 neue Personalstellen eingeplant. Vorrangig dient diese deutliche Stellenvermehrung für Personal dem Neubau der JVA Wittlich. Ende 2008 sollen die dann neu ausgebildeten Beamten bei den 650 zusätzlichen Haftplätzen eingesetzt werden.