dass wir mit der Verabschiedung dieses Gesetzes einen sehr wichtigen Schritt nach vorne gehen in der Frage der Partizipation von Migranten und Migrantinnen oder Menschen mit Migrationshintergrund.
Ich glaube auch, wenn Innenpolitiker, Sozialpolitiker und Sozialpolitikerinnen und wenn sich die kommunalen Spitzenverbände und Migrantinnen und Migranten selbst und deren Organisationen, Aussiedler und Aussiedlerinnen – mit wenigen Ausnahmen – und deren Organisationen auf dieses Gesetz verständigen, was heute verabschiedet werden soll, dann ist das auch ein gutes Zeichen.
Vor zwei oder drei Jahren haben wir uns noch über die Frage gestritten, wie eigentlich die Zukunft unserer noch sogenannten Ausländerbeiräte aussehen soll. Es ist ein gutes Zeichen dafür, dass sich in unserem Land viele aufmachen, das Thema „Integration und Migration“ ernst zu nehmen und auch zusammenzuwirken und eigene
Es ist ein gutes Ergebnis. Ich möchte das hier noch einmal ausdrücklich sagen. In Nordrhein-Westfalen gibt es nur Modelle und Modellkommunen, in denen diese Konzeption durchgeführt wird. Es gibt kein anderes Bundesland, in dem die Ausländerbeiräte so umgestaltet wurden, wie jetzt mit diesem Gesetz in Rheinland-Pfalz die Beiräte umgestaltet werden im Sinne von Integrations- und Migrationsbeiräten. Das heißt, Rheinland-Pfalz wird absoluter Vorreiter mit dieser Gesetzgebungsinitiative sein. Ich hoffe, wie Sie alle hier im Parlament, dass das entsprechende Früchte tragen wird und die Hoffnung, die wir mit diesen Beiräten verbinden, sich auch tatsächlich realisieren wird.
Die Landesregierung hat es sich zu ihrem Ziel gemacht, die Partizipation von Migrantinnen und Migranten zu stärken, natürlich auch die Teilhabe. Das ist aber heute nicht unser explizites Thema. Es geht um Partizipation.
Ich durfte letzte Woche am 3. Integrationsgipfel teilnehmen. Dort haben es Migrantenorganisationen tatsächlich auch so formuliert: Integration ist Partizipation.
Damit keine Missverständnisse aufkommen, das heißt nicht, dass wir als Landesregierung nicht nach wie vor dazu stehen, dass EU-Ausländern und -Ausländerinnen eigentlich das kommunale Wahlrecht gehört und dass sie dieses Wahlrecht auch ausüben können müssen und wir einfach seit vielen Jahren auch im Bundesrat darum streiten, eine entsprechende Verfassungsänderung zu bewirken, die aber immer an der Opposition bzw. an der CDU/CSU auf Bundesebene scheitert. Das ist bedauerlich.
Nichtsdestotrotz glaube ich – unabhängig von dieser Forderung –, dass es günstig ist, wenn man Menschen insgesamt mit Migrationshintergrund – das sind eben Ausländer und Ausländerinnen, es sind auch nicht EUAusländer, es sind die Spätaussiedler, es sind Eingebürgerte – in Form von Beiräten beteiligt, damit sie ihr Wissen und ihre Erfahrung in das ganz Alltägliche einbringen können und in der Gestaltung der kommunalen Anliegen auch dementsprechend mitwirken können.
Ich glaube, die positive Resonanz bei der Anhörung im Innenausschuss hat auch noch einmal gezeigt, dass wir heute ein zukunftsweisendes Gesetz verabschieden. Es sind eigentlich alle wichtigen Dinge hier genannt worden, ich möchte aber noch einmal hervorheben – auch weil es in der Presse zu Schlagzeilen gekommen ist –, dass auch grundsätzlich Spätaussiedler und -siedlerinnen hinter diesem Gesetzentwurf stehen. Es sind wirklich nur einige Stimmen, die sich dagegen gewehrt haben.
Auf dass keine Missverständnisse aufkommen – Herr Dr. Schmitz hat den Stichtag angesprochen –: In diesem Gesetzentwurf ist das passive Wahlrecht so geregelt,
dass alle Einwohner und Einwohnerinnen wählbar sind, das heißt, auch alle Spätaussiedler und -siedlerinnen. Völlig egal, unabhängig von Stichtagen, jeder Einwohner in Rheinland-Pfalz ist wählbar. Ich denke, das ist der richtige Weg.
Integration geht alle an. Deshalb ist es wichtig, dass sich die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen bei den ganz normalen Fragen einbringen können, was letztendlich auch die Deutschen selbst betrifft.
Das beginnt bei der Integration vor Ort, den Fragen der Kindererziehung, der Schulen, der Freizeit und der Sportvereine. All diese Fragen werden unterschiedlich empfunden. Dieses unterschiedliche Empfinden kann uns nur dann etwas bringen, wenn wir es zur Gestaltung sozusagen der unterschiedlichen Zugangswege einbringen.
Wir nehmen das sehr ernst. Ich glaube, wenn jeweils der Rat vor Ort das auch sehr ernst nimmt, dass dann Migranten und Migrantinnen zu einer Bereicherung in der Gestaltung des kommunalen Lebens führen.
Wir haben auch das Thema „Entbürokratisierung“ ernst genommen. Ich glaube, es ist ein ganz wichtiges Signal an die Kommunen gewesen, dass dann keine Wahlen mehr durchzuführen sind, wenn nicht entsprechend viele Interessierte da sind. Ich glaube, auch das war ein konsequenter Schritt, um nicht den Frust über dieses Thema „Wahl zu Ausländerbeiräten“ in der Vergangenheit auch dauerhaft in Zukunft anhalten zu lassen.
Sie haben ganz viele Projekte angestoßen. Bei unserem ersten Integrationsgipfel sind viele Projekte ausgezeichnet worden, die von den Ausländerbeiräten in den Kommunen angestoßen und begleitet worden sind.
Immer mehr Kommunen arbeiten an eigenen Integrationskonzepten. Auch das wurde von den Ausländerbeiräten mit initiiert. Wir freuen uns darüber, dass die Zahl der kommunalen Integrationsbeauftragten wächst. Es gibt sogar einige Kommunen, die schon jetzt feiwillig sogenannte Integrationsausschüsse und -beiräte gegründet haben, ohne dass überhaupt schon ein Gesetz verabschiedet worden ist.
Ich möchte hier ganz explizit die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte (AGARP) nennen; denn sie ist immer wichtiger Partner in der Integrationsarbeit. Sowohl die AGARP als auch der Initiativausschuss für Migrationspolitik haben im Vorfeld zu diesem Gesetzgebungsverfahren ganz wichtige Integrationsarbeit geleistet, indem sie die Anliegen an den Gesetzgeber transportiert und selbst in den eigenen Kreisen darüber diskutiert haben, wie der richtige Weg aussehen könnte.
Ich freue mich sehr, dass bei unserer Informations- und Mobilisierungskampagne für die Beiratswahl im nächsten Jahr auf der Grundlage des neuen Gesetzes auch die AGARP und der Initiativausschuss wieder mitma
chen werden, um möglichst viele Menschen zur Wahlurne zu bringen, sodass wir auch bessere Wahlergebnisse haben, vor allem, dass sich viele Männer und Frauen zur Wahl stellen, um diese Beiräte mit Leben zu erfüllen.
Wenn wir schon bei den Frauen sind, dann freue ich mich auch, wenn wir es schaffen, noch ein paar mehr Frauen zu mobilisieren, dass sie in diesen Beiräten aktiv werden. Es sind immerhin schon 32 %, was eigentlich relativ viel ist. Das ist eine gute Ausgangsbasis, aber wir könnten es im Rahmen dieser neuen Konstruktion schaffen, dass es noch mehr Frauen sind, die ihr Wissen und ihr Können einbringen, glaube ich.
Meine sehr geehrten Herren und Damen! Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund stärker zu forcieren und sie zu verstärken. Wir wollen gemeinsam zum Ziel kommen.
Wir haben uns im Integrationskonzept vieles vorgenommen. Die Reform der Ausländerbeiräte war ein wichtiger Mosaikstein. Wir hoffen, dass es in der konkreten Umsetzung vor Ort dementsprechend Früchte tragen wird.
Ich möchte Herrn Dr. Schmitz sagen, dass wir offen sind und nach zwei oder drei Jahren gern wissen wollen, ob es sich so ereignet hat, wie wir es uns erhofft haben. Hat das Gesetz wirklich mehr Partizipation gebracht, oder gibt es noch Hürden, die wir verändern müssen, sodass sich die Menschen so effektiv einbringen können, wie wir es wünschen? Insofern können wir es uns gut vorstellen, dass wir eine entsprechende Evaluierung der Beiräte nach einer bestimmten Zeit vornehmen.
Ich möchte mich abschließend bei allen herzlich bedanken, dass wir das gemeinsam hinbekommen haben. Ich möchte mich explizit bei Frau Weber und Herrn Dr. Edinger vom Stab der Landesbeauftragten bedanken. Herzlichen Dank auch dafür, dass Sie sich effektiv eingebracht haben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor wir zur Abstimmung kommen, begrüße ich auf der Zuschauertribüne Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 115. Mainzer Landtagsseminar. Seien sie herzlich willkommen im Landtag!
Zunächst ein Hinweis: In Artikel 2 des Gesetzes wird die Landkreisordnung verständlicherweise geändert. Dort ist aus Versehen in § 49 a Abs. 2 Satz 3 von „Bürger der
Gemeinde“ die Rede. Es muss natürlich richtigerweise heißen „Bürgerinnen und Bürger der Landkreise“.
Wir kommen zunächst zum Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP. Wer diesem Antrag – Drucksache 15/2795 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Änderungsantrag ist einstimmig angenommen.
Wir stimmen nun ab über die Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung – Drucksache 15/2781 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in zweiter Beratung unter Berücksichtigung zuvor beschlossener Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 15/2081 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmten möchte, denn bitte ich sich, vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Ich danke Ihnen.
Gesetz zur Verhinderung von Mobilfunkverkehr auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalten (Justiz- vollzugsmobilfunkverhinderungsgesetz – JVollzMVG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/2178 – Zweite Beratung