Protokoll der Sitzung vom 10.12.2008

Ich möchte mich noch einmal bedanken, dass wir im Bereich der Landwirtschaftspolitik einen großen gemeinsamen Nenner haben. Das macht uns bei der Landwirtschaft insgesamt glaubwürdig und versetzt uns in die Lage, gute Zukunftsvoraussetzungen für die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz zu schaffen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Zu einer Kurzintervention erteile ich der Frau Abgeordneten Schneider das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, ich möchte noch kurz auf zwei Punkte eingehen, die Sie angesprochen haben. Sie haben zum Thema „Weinbaustudiengang“ gesagt, dass wir zwischenzeitlich als Opposition den konstruktiven Weg beschritten haben. Dies kann ich nicht stehen lassen, weil die CDU-Fraktion – ich nehme die FDP-Fraktion mit ins Boot – von Anfang an den Weg des Weinbaustudiengangs konstruktiv und kritisch begleitet hat;

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

denn es waren die CDU- und die FDP-Fraktion, die zuerst einen Antrag für einen länderübergreifenden Weinbaustudiengang ins Parlament eingebracht haben. Diesem Weg sind Sie leider nicht gefolgt. Insofern können Sie uns nicht den Vorwurf machen, wir hätten uns nicht konstruktiv an der Diskussion beteiligt.

Ich komme zum Thema „Weinbezeichnungsrecht“.

Herr Minister, es ist schon ein bisher einmaliges Vorgehen, wie Sie mit diesem Thema umgehen, nämlich in Form einer öffentlichen Anhörung im Internet. Ich möchte kurz in die Vergangenheit zurückblicken. Wir konnten in der EU-Weinmarktreform das Schlimmste verhindern. Wir haben die wesentlichen Ziele erreicht. Dies war letztendlich nur möglich, weil wir partei- und länderübergreifend mit einer Stimme gesprochen haben.

Beim Thema „Weinbezeichnungsrecht“ verlassen Sie genau dieses Erfolgsmodell, nämlich mit einer Sprache zu sprechen. Sie machen eine Anhörung, bei der Sie heute noch nicht wissen, was dabei herauskommt. Sie fordern den Verbraucher auf, sich an dieser Befragung zu beteiligen. Mir haben Winzer aus dem Berufsstand gesagt: Wir verstehen den Fragebogen nicht. Wir wissen überhaupt nicht, was der Minister von uns wissen will.

Sie beteiligen im Vorfeld weder die Landwirtschaftskammer noch den Bauern- und Winzerverband. Dies ist ein einmaliger Vorgang. Die Verbände haben sich darüber nicht nur zu Recht geärgert, sondern auch aufgeregt. Am besten stecken Sie das ganze Ding ein und versuchen, wieder den konstruktiven Weg zu beschreiten, weil wir nur dann im Weinbezeichnungsrecht das erreichen können, was auch der Kollege Eymael gesagt hat. Wir müssen versuchen, die Qualität und das Qualitätsweinmodell in Rheinland-Pfalz zu sichern. Das werden wir mit dem Weg, den Sie beschritten haben, nicht erreichen.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Staatsminister Hering.

Frau Schneider, ich habe zum Weinbaustudiengang ausgeführt, dass sich die Opposition zunehmend konstruktiver verhält. Von einer konstruktiven Haltung zunehmend konstruktiver zu werden, ist mit Sicherheit kein Vorwurf. Vielleicht haben Sie es nur falsch verstanden.

Bezüglich des Bezeichnungsrechts werden wir diese Fragestellung, die auf uns zukommt, die Umsetzung des Kompromisses der EU-Weinmarktordnung, selbstverständlich mit den Verbänden, auch mit dem Bauern- und Winzerverband und den sechs Weinbauverbänden, die wir in Rheinland-Pfalz haben, besprechen. Wir haben uns entschieden, neben der Diskussion mit den Verbänden die Fragestellungen, die sich ergeben, weil Politik hier sehr kurzfristig entscheiden muss, auch im Internet zu veröffentlichen.

(Zuruf der Abg. Frau Schneider, CDU)

Ich will mir nicht den Vorwurf einhandeln, hier sei etwas entschieden worden, bei dem Winzer und andere Interessierte an dieser Frage keine Möglichkeit hätten zu

erfahren, welche Dinge auf sie zukämen, keine Möglichkeit hätten, überhaupt von der Problemlage Kenntnis zu erhalten und zu wissen, worüber diskutiert werde.

Ich bin der festen Überzeugung, wir werden zu den Fragen mit der Weinwirtschaft in Rheinland-Pfalz, den Winzerverbänden, aber auch den Weinbauverbänden eine einheitliche Position finden. Wir werden das auch geschlossen gegenüber Brüssel vertreten.

(Frau Schneider, CDU: Aber nicht mit dieser Vorgehensweise!)

Wir machen transparente Politik. Wir werden auch in der Öffentlichkeit transparent machen, welche Fragestellungen hier entstehen.

(Zuruf der Abg. Frau Schneider, CDU)

Frau Schneider, wir haben durchaus Rückmeldungen von Menschen, die das verstanden und sich sehr qualifiziert dazu geäußert haben. Es gibt durchaus Menschen, die das verstehen, zugegebenermaßen bei einer schwierigen Materie.

Das werden wir auch konstruktiv mit den Verbänden aushandeln, dass wir auch einzelnen Interessierten die Möglichkeit bieten, ihre Meinung und ihre Vorschläge zu äußern. Das erwartet mittlerweile die Winzerschaft und erwarten auch andere von transparenter Politik. Diese Politik machen wir in Rheinland-Pfalz.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben den Einzelplan 08 damit behandelt. Ich darf noch darauf hinweisen, dass die zweite Beratung des Landesgesetzes zur Umbenennung des Landesbetriebs Straßen und Verkehr in Landesbetrieb Mobilität bis nach den Abstimmungen zum Landeshaushaltsgesetz unterbrochen wird. Gleiches trifft auch auf die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4, 60 Jahre soziale Marktwirtschaft, zu. Diese werden ebenfalls unterbrochen.

Ich rufe nunmehr zur Beratung auf:

Einzelplan 06 – Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen –

In die Beratung wird Punkt 5 der Tagesordnung einbezogen:

Landesgesetz zur Ausführung der Insolvenz- ordnung (AGInsO) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2734 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 15/2848 –

Der Sozialpolitische Ausschuss hat gemäß § 79 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtags einstimmig auf die Berichterstattung verzichtet.

Wir haben eine Grundredezeit von 20 Minuten je Fraktion.

(Pörksen, SPD: So ist es!)

Das Wort hat Frau Kollegin Thelen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um den Einzelplan 06, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, ein großer Einzelplan. Wenn man den Finanzplan 20, der sämtliche Kredite verwaltet, außer Betracht lässt, bewirtschaftet das Sozialministerium mit allen nachgeordneten Einrichtungen den zweitgrößten Einzelplan mit Ausgaben von jeweils gut 1,6 Milliarden Euro in den Jahren 2009 und 2010 und einem Zuschussbedarf von jeweils knapp 1 Milliarde Euro.

Die Steigerung der Nettoausgaben von diesem zum nächsten Jahr werden rund 63 Millionen Euro betragen und damit 7,3 %. Von 2009 zu 2010 wird es etwas geringer ausfallen: ein Zuschussbedarf, eine Nettomehrausgabe von etwa 8 Millionen Euro oder knapp 1 %.

Wir wissen von dem Ministerium, dass etwa 90 % dieser Ausgaben durch Gesetze oder andere Verpflichtungen, die bestehen, als gebunden anzusehen sind. Zu einem dieser Titel, die man unter diese gebundenen Ausgaben fasst und bei dem dann doch noch 200.000 Euro zu finden waren, komme ich später noch einmal.

(Pörksen, SPD: Was heißt später?)

Laut der Ministerin und auch nach den vorgelegten Übersichten, die wir haben, handelt es sich bei dem Einzelplan des Sozialministeriums überraschenderweise eher um einen der einnahmenstärkeren Haushalte. Wir haben zur Gegenfinanzierung Einnahmen von rund 600 Millionen Euro zu verzeichnen.

Wenn man sich das allerdings anschaut, hat das nichts mit erwirtschafteten Einnahmen zu tun, sondern es sind Einnahmen, die uns aus Kostenbeteiligungspflichten der Kreise und der Kommunen zufließen, oder Gelder, die wir vom Bund bekommen. Dies sind quasi im Land nur durchlaufende Titel, die von uns z. B. für die Ausgaben der Grundsicherung, auch der Kreise, an die Kommunen weitergeleitet werden.

Es ist auch nicht überraschend, weil keiner bei einem Sozialetat selbst erwirtschaftete Einnahmen erwarten würde.

Wenn man sich den Sozialetat und seine vielen Vorgänger ansieht, müssen wir feststellen, dass er auf gleichbleibend hohem Niveau immer wieder mit höheren oder geringeren Steigerungsraten, aber doch immer mit einer deutlichen Steigerungstendenz hier vorgelegt und verabschiedet wird.

Als normaler Mitbürger würde man sich denken, wenn es der Wirtschaft und dem Land gut geht und wir mehr Arbeitsplätze haben, sollte sich das doch auch bei einem Sozialetat durch einen Rückgang der Ausgaben ablesen lassen.

Ich finde es ganz passend, dass der Wirtschaftsminister vorhin sehr deutlich gemacht hat, wie wunderbar die Entwicklungen dieses Landes sind und mit welch überdurchschnittlichen Steigerungsraten wir hier proper in Deutschland dastehen. Diese Steigerungsraten sind das, was uns immer wieder das Statistische Landesamt vorhält, wie überdurchschnittlich gut wir doch sind.

Deshalb wundert es einen, dass bei diesen wunderbaren Nachrichten, die wir allenthalben hören, trotz und alledem kein nennenswerter oder bemerkenswerter Niederschlag im Haushalt zu verzeichnen ist.

(Beifall der CDU und des Abg. Dr. Schmitz, FDP)

Woran also kann es liegen, dass wir offensichtlich keine positiven Wirkungen dieser wunderbaren Entwicklung von Rheinland-Pfalz im Sozialetat spüren? Schauen wir uns einmal die Fakten an, die hinter diesen tollen Steigerungsraten stehen.

Ich will vorweg einfach noch einmal ein kleines Beispiel setzen, damit noch einmal klar wird, warum man seitens des Ministeriums so großen Wert auf die Steigerungsraten und nicht auf die reinen Fakten legt. Ich mache das Beispiel mit zwei Betrieben: Das eine ist der Ein-MannBetrieb. Dieser Ein-Mann-Betrieb stellt einen Mitarbeiter ein, schafft also einen zusätzlichen Arbeitsplatz, eine 100%ige Steigerung. Das ist fantastisch.

Jetzt haben wir einen anderen Unternehmer, der hat 100 Arbeitsplätze und schafft zehn neue Arbeitsplätze. Der hat eine Steigerungsrate von nur 10 %.

Jetzt ist natürlich klar, für den Arbeitslosen ist der Unternehmer mit den 100 und mit der nur 10 %-Steigerung, der nämlich zehn zusätzliche Arbeitsplätze schafft, der viel interessantere als derjenige, der eine 100%ige Steigerungsrate für sich selbst bejubelt.