Meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP, mit den vorliegenden Vorschlägen verabschieden Sie sich aus meiner Sicht aus einem verantwortungsbewussten Handeln und einer konstruktiven Diskussion in diesen wichtigen Politikbereichen.
Ich will Ihnen zugestehen, dass Ihnen das Thema vielleicht noch nie so besonders viel bedeutet hat. Das darf wirklich nicht überraschen.
Was Sie aber jetzt mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf gemacht haben, kommt einer Brandrodung ohne Rücksicht auf Verluste und Konsequenzen ziemlich nahe. Erstaunlich ist für mich das vor allem in einem Punkt, dass Sie die Interessen von Handwerksbetrieben und weiteren Selbstständigen wie Architekten oder Ingenieuren völlig außer Acht lassen. Oder wie soll ich verstehen, wenn Sie gerade in Bereichen der Aufklärungskampagne für die Bürgerinnen und Bürger, die für bauliche Veränderungen oder Investitionen im Gebäudesektor werben sollen, massive Streichungen vornehmen wollen? Wie erklären Sie es den Handwerksbetrieben, dass Sie bei den Zuschüssen für Investitionen im Energiebereich fast 2,5 Millionen Euro weniger ausgeben wollen? Auch vor dem Hintergrund einer lahmenden Konjunktur sieht eine wirtschaftsfördernde Politik aus meiner Sicht anders aus.
Sie missachten den Klimaschutz und treten zusätzlich beispielsweise der Handwerkerschaft vor das Schienbein. Vor diesem Hintergrund kann ich nur sagen, gut, dass Sie zurzeit keine Verantwortung für dieses Land tragen. (Beifall der SPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, verantwortungsbewusstes Handeln in Rheinland-Pfalz sieht anders aus.
Die SPD-Landtagsfraktion und die Landesregierung nehmen die Herausforderungen der Zukunft an. Wir wollen gestalten auch in Zeiten knapper Kassen. Wir wollen die Interessen der Verbraucher wahren. Wir wollen Klimaschutz offensiv vorantreiben. Wir wollen eine Energiewende, die uns langfristig sichere Energiequellen sichert und Kosten sparen hilft sowie die soziale Balance fest im Blick hat, weil wir nicht wollen, dass Wärme und Licht zu Luxusgütern werden. Der vorliegende Haushaltsentwurf berücksichtigt diese Zukunftsperspektive und bildet eine gute Grundlage für die beiden kommenden Jahre. Er findet deshalb unsere Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Umwelt, Energie, Forsten und Verbraucherschutz sind Themen, die uns, der FDP-Landtagsfraktion, wichtig sind und die Aufmerksamkeit auch noch um diese Zeit verdient haben
und deren Haushaltsansätze auch wir gern gut ausgestattet sehen, Herr Langner, auch wenn Sie das nicht so glauben. Wer möchte nicht mehr tun für Naturschutzprojekte oder Hochwasserschutz, für den Verbraucherschutz, ob nun für die Verbraucherzentrale mit ihren wichtigen Aufgaben oder für das Landesuntersuchungsamt, das kaum zu viel tätig sein kann, für unsere schönen Wälder mit all ihren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Funktionen oder für Energieeinsparung, Energieeffizienz und Klima?
Ich könnte die Liste weiter fortsetzen und präzisieren, wenn wir nicht Schulden und 1,2 Milliarden Euro Zinskosten pro Jahr hätten.
Herr Minister Deubel, nun haben Sie heute Morgen dafür plädiert, im Abschwung eine höhere Verschuldung zuzulassen. In der „FAZ“ – nicht heute Morgen – haben Sie ergänzend die Regel formuliert, im Aufschwung umgekehrt die Verteilung von Maßnahmen zu unterlassen. So weit, so gut. Aber in der Praxis haben Sie selbst in diesem Jahr gezeigt, dass auch Sie nicht in der Lage sind, Ihre eigene Regel zu befolgen. Dennoch hat unser Fraktionsvorsitzender, Herbert Mertin, heute Morgen sogar zugestimmt, dass Infrastrukturinvestitionen, wie z. B. im Einzelplan 14 zur Bezuschussung im Energiebereich vorgesehen, nicht das schlechteste Konjunkturprogramm sind, vor allem, wenn es dem heimischen Mittelstand zugute kommt.
Ich kann meine Rede aber dennoch nicht mit einer Wunschliste und purer Zustimmung beenden. Es gibt keinen Einzelplan, der im Ministerialbereich eine Personalvermehrung aufweist wie das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz.
Auch das Wachstum der Haushaltsansätze der Titelgruppe 71 „Energie“ von rund 3 Millionen Euro auf 11 Millionen Euro ist extrem hoch. Unbestritten sind Energieeinsparung und Erhöhung der Energieeffizienz zurzeit wohl die einzigen Ziele, die keine Konflikte auslösen und allgemein formuliert immer richtig sind. Aber auch dabei, Herr Langner, muss die Frage nach der Effizienz des Mitteleinsatzes gestellt werden.
Die konsequente Berücksichtigung dieser Frage ist Voraussetzung dafür, die groß proklamierten Ziele der Energieeinsparung und des Klimaschutzes überhaupt zu erreichen und auf dem Weg dorthin kein Geld zu verpulvern. Nehmen wir exemplarisch dafür als Beispiel den Titel mit der Überschrift „Maßnahmen zur Stärkung des Bewusstseins für nachhaltigen und effizienten Energieeinsatz“, den Herr Hartloff heute Morgen schon verteidigt hat. Die Landesregierung hat hier 1,5 Millionen Euro im Jahr 2009 und 2 Millionen Euro im Jahr 2010 in den Haushalt eingestellt. Mit unserem Antrag, eine Million an dieser Stelle und an anderer Stelle für Öffentlichkeitsarbeit noch einmal 100.000 Euro zu streichen, waren wir sehr moderat.
Am Beispiel dieses Titels lässt sich gut zeigen, dass die gleiche Wirkung auf anderem Wege fast ohne Einsatz von Steuergeldern erreichbar gewesen wäre,
Herr Langner, wenn von der Großen Koalition in Berlin nicht eine völlig falsche Anreizpolitik gemacht würde.
Zur Kompensation dieser falschen Berliner Anreizpolitik setzt das Land Rheinland-Pfalz nun auf der anderen Seite sehr viel Geld der Steuerzahler ein, um die Folgen von vermeintlich sozialer Politik wieder auszubügeln. Sie glauben das nicht? – Alle Unternehmen und auch alle Privatleute haben von sich aus ein Interesse daran, in Anbetracht der langfristig auf jeden Fall steigenden Energiepreise und unserer Importabhängigkeit Energie zu sparen und rentable Investitionen durchzuführen. Warum also braucht es Millionenbeträge für Bewusstseinsbildung?
Nehmen wir das Beispiel der Energiekosten von Gebäuden. Dort wird ein erheblicher Teil unserer Energie verbraucht. Die Landesregierung hat bereits in diesem Jahr erhebliche Mittel ausgegeben, um den Hauseigentümern das richtige Bewusstsein beizubringen.
Wenn Sie es trotz umfangreicher Kampagnen nach Meinung der Landesregierung noch nicht haben, spricht es dafür, dass das Geld nicht wirksam angelegt war.
Als Zweites stellt sich die Frage, warum die Hauseigentümer nicht das nötige Bewusstsein haben. Man mag einwenden, vorausschauendes Handeln läge den Menschen nicht so sehr. Da ist etwas dran. Der Umgang der
Aber das allein kann die gegebene Zurückhaltung bei energieeinsparenden Investitionen in Gebäuden nicht erklären.
Was also sonst? Da müssen wir uns den Umgang der Großen Koalition mit den Hauseigentümern ansehen. Nehmen wir die politisch aktuellen Themen Nebenkosten, Renovierung und Mietrecht. Dabei wird man das Gefühl nicht los, dass die Große Koalition Hausbesitzer als Reiche betrachtet, über deren Eigentum die Politik getrost nach Belieben verfügen kann. Dabei wird völlig übersehen, dass Mietwohnungen heute schon zu 20 % nur Verluste bringen und je nach Quelle zu weiteren 40 % bis 60 % keine Gewinne erzielen.
In dieser Situation kommt dazu, die Eckpunkte des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung beinhalten zahlreiche und umfangreiche Investitionsverpflichtungen. Dazu gehören der Ausbau des Anwendungsbereichs der bestehenden Energiesparverordnung und die Nutzungsverpflichtung für regenerative Energien.
Des Weiteren stehen der Erlass eines regenerativen Wärmegesetzes sowie weitere für den Wärmemarkt relevante Maßnahmen im Mittelpunkt des Entwurfes der Bundesregierung.
Dabei wird ein Haupthindernis für stärkere energetische Sanierungen im Gebäudebereich übersehen. Das ist das Mietrecht. So verlangt das geltende Recht zwar, dass Modernisierungsarbeiten durch alle Mieter zu dulden sind, jedoch nur, wenn sie von der Maßnahme finanziell profitieren. Während der Bauphase muss der Vermieter zudem Mietausfälle zwischen 50 % und 100 % einkalkulieren. Eine Mieterhöhung, um die Modernisierungskosten zu decken, ist in vielen Fällen nicht oder nur schwer durchzusetzen.
Nach der energetischen Sanierung kann der Vermieter die Betriebskosten für die neuen Anlagen in der Regel nicht auf den Mieter umlegen, da diese meist nicht Bestandteil des Mietvertrages sind. Bei alledem hat der Vermieter keinen Anteil an den Einsparungen durch energetische Modernisierungen, da die sinkenden Nebenkosten allein dem Mieter zugutekommen.
Da wundern Sie sich, dass den Hauseigentümern das notwendige Bewusstsein für Investitionen im Energiebereich fehlt.
Es ist nur zu verständlich, dass diese einseitige Belastung des Eigentümers viele Vermieter vor der energetischen Modernisierung zurückschrecken lässt.