David Langner

Sitzungen

15/5 15/6 15/11 15/13 15/14 15/15 15/20 15/25 15/27 15/31 15/34 15/36 15/37 15/39 15/44 15/46 15/48 15/50 15/55 15/57 15/71 15/76 15/79 15/80 15/83 15/85 15/90 15/92 15/93 15/96 15/102 15/103

Letzte Beiträge

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Weiner, wir haben heute des
Öfteren darüber gesprochen, dass man in einer solchen Debatte auch eine Bilanz der letzten fünf Jahre ziehen kann. Im Grunde genommen zieht sich das, was Sie auch heute wieder gezeigt haben, wie ein roter Faden durch Ihre Politik in den letzten fünf Jahren, was die Umwelt- und den Energiebereich anbelangt. Sie bauen immer einen großen Popanz auf und stellen irgendwelche Dinge dar, die angeblich nicht richtig laufen, sind aber selbst an der eigenen Substanzlosigkeit nicht zu übertreffen.
Sie gaukeln immer irgendwelche scheinbaren Aktivitäten vor. Der Gipfel war für mich heute, dass Sie sich dann, als es um das Konzept ging, auf einen Antrag der Kollegen der FDP berufen haben. Etwas Eigenes von Ihnen kenne ich nicht, habe ich noch nie gelesen und haben Sie auch heute an dieser Stelle nicht vorgestellt. Das, was Sie immer an scheinbaren Aktivitäten vorgaukeln, ist pure Augenwischerei.
Vor uns liegt ein Haushalt, der den allgemeinen Einsparvorgaben unterliegt. Auch hier kann ich Ihnen deutlich widersprechen; denn der Einzelplan 14 muss und wird sich diesen Sparvorgaben anpassen. Das bedeutet, dass wir Rückgänge im Personalbereich haben. Aus den Gesprächen mit den Beschäftigten aus den unterschiedlichen Bereichen weiß ich, dass sich alle dieser Zwänge bewusst sind.
Meiner Fraktion erscheint es notwendig, dass wir die Schritte immer wieder erklären und eine klare Personalentwicklung haben. Die Politik muss in der Lage sein, Aufgaben zu definieren und diese mit dem notwendigen Personal zu versehen.
Wir können nicht von den Beschäftigten immer mehr fordern, eine gleichbleibende Qualität anmahnen und darüber erschrocken sein, wenn diese von einem immer kleiner werdenden Personalbestand nicht mehr geleistet werden kann.
Herr Weiner, in dem Zusammenhang ist es bemerkenswert – Herr Kollege Hartloff hat das heute Morgen schon angesprochen –, dass Sie globale Minderausgaben von 31 Millionen Euro vorschlagen. Dabei sparen Sie gewisse Bereiche aus, die personalintensiv sind, wie zum Beispiel die Bildung und die Polizei.
Herr Weiner, was bedeutet das für die übrigen Bereiche? Was wollen Sie wirklich einsparen, die Forstabteilung im Ministerium? Sind das die 31 Millionen? Ich werde mich morgen bewerben, wenn man an dieser Stelle so viel verdienen kann.
Die zweite Frage ist: Wohin wollen Sie mit den Leuten? Wollen Sie diese hinauswerfen und entlassen? – Sie werfen einfach einmal etwas in den Raum hinein. Es stecken aber keine Substanz und kein Konzept dahinter.
Sie können überhaupt nicht klar sagen, wie Sie es umsetzen wollen. Das ist doch das Problem.
Frau Schäfer wird gleich noch etwas zum Verbraucherschutz sagen. Frau Schäfer ist dafür bekannt, dass sie im Ausschuss oder auch hier im Plenum immer sehr deutlich darauf hinweist, wie wichtig Kontrollen für den Verbraucherschutz sind, und dann anmahnt, dass beim Landesuntersuchungsamt kein Stau stattfindet, dass Proben zeitnah bearbeitet werden müssten usw.
Ich komme noch einmal auf die 31 Millionen Euro Einsparungen zurück. Der Verbraucherschutzbereich wurde explizit nicht ausgespart. Das bedeutet, Sie müssten auch in diesem Bereich Personalkürzungen vornehmen. Sie müssten dann in Kauf nehmen, dass eben weniger Leute dafür zuständig sein würden. Wenn Sie Ihre eigenen Anträge ernst nehmen, ist das an dieser Stelle so.
und sagen, da werde nicht genügend getan. Sie müssen sich vorwerfen lassen, dass Ihnen an dieser Stelle die Ernsthaftigkeit fehlt. Wenn es darauf ankommt, wollen Sie den Verbraucherschutz in Wahrheit beschneiden. Das ist das Resultat dieses Antrags: Sie wollen Kontrollen zurückfahren. Das ist das Resultat. Sie lassen den Verbraucher im Regen stehen. Das ist Ihre Verbraucherschutzpolitik – nicht unsere.
Dann ist es schon verwunderlich, wenn Sie in dem einzigen Entschließungsantrag, den Sie heute eingebracht haben, die Verbraucherzentrale auffordern wollen, ein Konzept vorzulegen, um Beratungslücken zu schließen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe die Arbeit der Verbraucherzentrale in den letzten fünf Jahren sehr gut kennengelernt, und ich weiß, wie flexibel und wie kurzfristig die Kolleginnen und Kollegen der Verbraucherzentrale auf neuen Beratungsbedarf reagieren. An dieser Stelle sei auch noch einmal daran erinnert: Rheinland-Pfalz liegt im bundesweiten Vergleich auf Platz 1 des Verbraucherschutzindexes. Ich glaube, dass wir vor diesem Hintergrund Nachhilfe ausgerechnet von Ihnen überhaupt nicht brauchen.
Im Gegensatz dazu, Frau Schäfer, bekommen die Verbraucherzentralen von uns neue Planungssicherheit. Wir stellen den Verbraucherzentralen neues, zusätzliches Geld zur Verfügung, und wir geben eine Verpflichtungsermächtigung für die nächsten Jahre in Höhe von 1,7 Millionen Euro.
Das bedeutet: Die SPD redet nicht immer nur schön, sie handelt. Die Verbraucherzentralen erhalten damit wichtige Voraussetzungen, um langfristig Experten an sich zu binden und damit die Qualität der Beratungen zu verbessern. Das hilft den Menschen in Rheinland-Pfalz. Wir wollen auch das Angebot in der Fläche erweitern. Die Wege zur Verbraucherberatung werden mit der SPD in Rheinland-Pfalz kürzer.
Meine Damen und Herren, ein besonderes Anliegen meiner Fraktion und der Landesregierung bleibt der Tierschutz. Insofern ist es, denke ich, ein richtiges Signal an die zahlreichen Aktiven in diesem Bereich, dass der Bau von Tierheimen bis ins Jahr 2013 mit 1,6 Millionen Euro bezuschusst wird. Somit werden zahlreiche notwendige Maßnahmen in den Kommunen ermöglicht.
Viel Zustimmung hat die SPD-Fraktion von den Natur- und Umweltverbänden für den vorliegenden Haushalt erhalten. Die Grundlagenuntersuchungen und die Landschaftspflege im Naturschutz erhalten gegenüber 2010 zusätzliche Mittel in Höhe von 400.000 Euro. Insbesondere Bewirtschaftungspläne – Herr Weiner hat es dankenswerterweise auch angesprochen –, die von den Natur- und Umweltverbänden immer wieder gefordert werden, können damit vermehrt erstellt werden. Auch bei den Naturschutzmaßnahmen gibt es eine Erhöhung um 350.000 Euro. Über 3 Millionen Euro können auf diese Weise in Rheinland-Pfalz für den Naturschutz ausgegeben werden. Dies nutzt der Natur, aber auch den Menschen. Es ist ein Beitrag für die Attraktivität von Rheinland-Pfalz. Auch der Tourismus wird davon profitieren. Dazu zählt sicher auch die Erhöhung der Zuschüsse an die Naturparke in Rheinland-Pfalz.
Sicherlich stellt auch die gleichbleibende Übernahme von Verantwortung durch die Landesregierung für das Freiwillige Ökologische Jahr ein gutes Signal für die Natur- und Umweltverbände dar. Ich selbst habe kürzlich zusammen mit Ministerin Margit Conrad ein Gespräch mit „FÖJlern“ aus Rheinland-Pfalz geführt.
Es war erkennbar, dass die Politik der Bundesregierung ob der Abschaffung der Wehrpflicht zu der großen Sorge führt, wie die allgemein nützliche Arbeit der „FÖJler“ fortgeführt werden kann. Die SPD in Rheinland-Pfalz steht für diesen Freiwilligendienst, und wir zeigen auch mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf, dass wir bereit sind, finanziell dazu beizutragen.
Meine Damen und Herren, wir unterstützen den Betrieb Landesforsten auch im kommenden Haushalt mit über 73 Millionen Euro, und wir bilden in Rheinland-Pfalz weiterhin junge Menschen im Forstbetrieb aus. Dieses Engagement der Landesregierung verdient Anerkennung. Meine Fraktion weiß um die Problematik des Altersdurchschnitts bei Landesforsten. Wir wissen, was die Kolleginnen und Kollegen im Forst leisten und welche vielfältigen Aufgaben sie bis hin zur Waldpädagogik übernehmen. Da ist es gut, dass wir bei Landesforsten
2011 zwölf Stellenhebungen vornehmen können. Die SPD will, dass der Wald auch in Zukunft einen hohen Stellenwert genießt. Deshalb werden wir auch weiterhin sehr genau auf die zukünftige Personalenwicklung in diesem Bereich schauen.
Da der Wald ein wichtiger Speicher für den Wasserhaushalt ist, komme ich damit zum nächsten Bereich, zum Hochwasserschutz. Auf den ersten Blick könnte der Eindruck entstehen, dass unser Engagement in Rheinland-Pfalz in diesem Bereich nachlässt. Aber weit gefehlt. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sind wir unseren Verpflichtungen in den letzten Jahren in hohem Maße nachgekommen. Wir haben in Rheinland-Pfalz wichtige Schutzmaßnahmen auf den Weg und zum Abschluss gebracht. Wir haben auch die Diskussion vor Ort ausgehalten, wenn es um den Bau von Poldern ging. Wir haben uns nicht in die Büsche geschlagen, als es darauf ankam, für die Rheinanwohner Rückhaltebecken auszuweisen und zu bauen, damit die Wahrscheinlichkeit größerer Schäden geringer wird. Aber hören wir auch nicht auf, weiterhin Projekte in Angriff zu nehmen.
Der Bau für den Hochwasserschutz in Koblenz-Lützel ist dafür ein Zeichen, aber auch der Baubeginn des Polders in Mechtersheim. Weitere Projekte wie in Lahnstein hat die Ministerin bereits angekündigt. Auch die „Aktion Blau“, die neben ökologischen Aspekten auch praktischen Hochwasserschutz an kleineren Flüssen bedeutet, werden wir in Rheinland-Pfalz mit Erfolg fortsetzen.
Meine Damen und Herren, außerdem nehmen wir 2011 mehr Geld für die Verstärkung von Deichen in die Hand. Wir wollen fast 11 Millionen Euro in diesen Bereich investieren. Dies ist auch ein Resultat der EnqueteKommission „Klimawandel“.
In diesem Zusammenhang ist es gut, dass wir das Klimakompetenzzentrum etablieren, auch im Haushalt etablieren. Es war Wille des Parlaments, dass wir die Folgen in Rheinland-Pfalz im Blick haben und Antworten auf die Gefahren geben können, die durch den Klimawandel für Landwirtschaft, Waldbau und eben auch die Bevölkerung entstehen. Wir wollen Handlungsanweisungen für die unterschiedlichen Akteure geben können, die sich auf steigende Temperaturen und Wetterextremereignisse einstellen wollen oder müssen.
Kommen wir zum Schluss zum Bereich Energie. Seit 2006 gehört dieses wichtige Zukunftsthema in den Kompetenzbereich des Umweltministeriums, und auch hier bietet es sich natürlich an, am Ende der Legislatur eine kleine Bilanz zu ziehen. Der Haushaltsansatz mit 11,3 Millionen Euro kann gegenüber dem Vorjahr nochmals leicht gesteigert werden. Hier lohnt sich ein Rückblick: 2007 waren es „nur“ 6,8 Millionen Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies zeigt: Wir machen in Rheinland-Pfalz ernst mit der Energiewende. Wir treiben den Ausbau der erneuerbaren Energien voran.
Wir halten unser finanzielles Engagement in diesem wichtigen Politikfeld trotz Sparvorgaben auf hohem Niveau, weil wir wissen: Die Atomenergie ist nicht die Lösung der Zukunft.
Gerade wir in Rheinland-Pfalz müssen in lokalen und regionalen Strukturen denken. Gerade wir in RheinlandPfalz müssen die Stadtwerke vor Augen haben. Wir in Rheinland-Pfalz müssen die Arbeitsplätze bei Unternehmen aus der Branche der erneuerbaren Energien im Blick haben.
Die SPD in Rheinland-Pfalz tut dies, auch mit dem vorliegenden Haushalt, und das ist gut so.
Herr Weiner, lassen Sie mich auch noch etwas zur Geothermie sagen, die Sie eben angesprochen haben. Wir haben im Ausschuss noch einmal darüber diskutiert.
Ich habe mir noch einmal herausgesucht, was die CDU in der Vergangenheit zum Thema „Geothermie“ alles gesagt hat.
Da haben wir Anträge der CDU-Fraktion. 25. Februar 2008 oder 9. Juli 2009.
Als Begründung hieß es, in der Erdwärme liegt eine Zukunftschance für unser Land, oder, Rheinland-Pfalz hat hervorragende geologische Voraussetzungen für die Nutzung der Geothermie, oder eine Pressemeldung vom 18. Juli 2008 des Herrn Kollegen Gebhart:
Die Erdwärme kann eine rheinland-pfälzische Antwort auf die Herausforderung des Klimawandels sowie der hohen Energiepreise sein.
Es gibt nur wenige Gegenden in Deutschland, die so gut geeignet für die Nutzung der Erdwärme sind wie speziell der Oberrheingraben. –
Herr Weiner, auch an dieser Stelle kein Konzept, keine Substanz. Sie springen gerade immer auf das auf, was
aus Ihrer Sicht up to date ist, wo Sie meinen, Sie können irgendwelche billigen Stimmen gewinnen. Das wird sich auch am 27. März für Sie nicht auszahlen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die SPDFraktion sind Naturschutz, Verbraucherschutz und Energiepolitik ein zentrales Anliegen. Wir arbeiten zum Wohl der Menschen in Rheinland-Pfalz. Wir handeln aktiv und stehen zu unserer Verantwortung.
Die vorgelegten Sparvorschläge der Opposition zeigen, für CDU und FDP spielt dieses Ressort keine Rolle, neue Ideen, Fehlanzeige.
Aber die Bürgerinnen und Bürger können sich auf uns, auf die SPD, verlassen. Mit großem Engagement, mit hoher Kompetenz und den richtigen Konzepten haben Naturschutz, Verbraucherschutz und verantwortliche Energiepolitik hier eine Heimat in Rheinland-Pfalz.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Proteste in Rheinland-Pfalz in den verschiedensten Städten, die weiteren Zulauf bekommen, weil an immer mehr Stellen der Protest gegen die Atompolitik der Bundesregierung laut wird, und die Proteste rund um die Atomtransporte in der Bundesrepublik haben uns veranlasst, heute dieses Thema wieder im Landtag auf die Tagesordnung zu setzen.
Die Proteste zeigen deutlich, Sie haben mit der Verlängerung der Atomlaufzeiten einen gesamtgesellschaftlichen Konsens aufgekündigt;
denn mit den Beschlüssen der rot-grünen Bundesregierung war die Frage, wie wir zukünftig unsere Energie in der Bundesrepublik Deutschland sicherstellen, im Konsens mit der Bevölkerung gelöst. Das steht im Gegensatz zu dem, was Sie jetzt in Berlin gemacht haben.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie haben in Ihrem ersten Regierungsjahr mehr oder weniger nur miteinander gestritten und im Grunde nicht wirklich etwas auf den Weg gebracht. Im Interesse der Menschen in diesem Land würde ich mir manchmal wünschen, Sie wären beim Streiten geblieben und würden nicht solche Entscheidungen treffen, wie sie bei der Gesundheitspolitik oder bei der Laufzeitverlängerung stattgefunden haben.
Das, was Sie gestern hier in der Gesundheitspolitik versucht haben darzustellen, dass Sie im Grunde ein solidarisches System wollen und das allgemeiner Konsens war, versuchen Sie immer wieder bei der Atompolitik deutlich zu machen. Sie verkaufen das immer als
eine Wohltat für die Bürgerinnen und Bürger, dass die Energiepreise damit auf einem erträglichen Maß gehalten werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, man muss deutlich machen, mit welchen Steuergeldern die Atompolitik an dieser Stelle subventioniert worden ist. Das haben wir alle in der Vergangenheit bezahlt und werden es in der Zukunft noch bezahlen müssen, um diese Energie am Laufen zu halten.
Die Taschen werden bei den Atomkonzernen voll gemacht. Das ist keine Wohltat für die allgemeine Bevölkerung.
Ich hatte gemeinsam mit Frau Schellhaaß diese Woche ein interessantes Erlebnis. Wir haben in einer Schule über Atompolitik diskutiert. Der Kollege der CDU, der auf Ihrer Liste für die Landtagswahl antritt, hat sich ein wenig von dem distanziert, was in Berlin beschlossen worden ist. Aus meiner Sicht gibt es zwei Möglichkeiten.
Er hat gesagt, das wäre nicht ganz in seinem Sinne gewesen.
Man kann zwei Möglichkeiten sehen. Man könnte einmal sagen, er hat Rückgrat gezeigt. Das ist zu dem zu sehen, was Sie hier im Parlament immer gezeigt haben. Er hat wirklich die Interessen von Rheinland-Pfalz in den Fokus genommen.
Als andere Möglichkeit könnte man sagen – dieser Verdacht drängt sich eher bei mir auf –, dass Sie immer dann, wenn es vor Ort darum geht, diesen Kurs zu verteidigen, Ihr Mäntelchen bzw. Fähnchen nach dem Wind drehen und das an dieser Stelle nicht verteidigen, weil Sie wissen, dass die Mehrheit der Bevölkerung diesen Kurs ablehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es sollte uns an mehreren Stellen zu denken geben, dass die Stadtwerke Mainz bei der EU wegen massiver Wettbewerbsverzerrung klagen. Ich wiederhole noch einmal das, was ich an dieser Stelle schon mehrmals gesagt habe. Die Atomlaufzeitverlängerung handelt gegen die Interessen von Rheinland-Pfalz. Wir haben hier die Unternehmen, die im Bereich der erneuerbaren Energien Arbeitsplätze und Innovationen schaffen, die weltweit auf diesem Markt erfolgreich sind. Wir haben nicht die Vorteile der Atomenergie bei uns im Land.
Ich hätte mir gewünscht, dass die CDU und FDP diesen Kurs nicht weiter auf der Bundesebene verfolgt, sondern klar gesagt hätten, in Rheinland-Pfalz leben und profitieren wir von und mit den erneuerbaren Energien. Hier profitieren die Stadtwerke von den erneuerbaren Ener
gien. Wir tragen diesen Kurs nicht mit. Das haben Sie nicht geschafft.
Insofern ist es richtig, wichtig und hat die Unterstützung der SPD-Landtagsfraktion, dass die Klage der Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wird. Wir als Land Rheinland-Pfalz müssen gegen die Laufzeitverlängerung und dagegen klagen, dass der Bundesrat an dieser Entscheidung nicht beteiligt worden ist. Diese Klage ist im Interesse der Menschen in Rheinland-Pfalz und im Interesse der Bundesrepublik.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Weiner, zum einen maße ich mir nicht an, die Entscheidungen alter Bundesregierungen, die zu Zeiten regiert haben, zu denen ich noch nicht auf der Welt war, zu kritisieren oder zu bewerten, aber ich sage zum andern: Es kann durchaus sein, dass aus der damaligen Sicht die Entscheidung für die Atomkraft – ich nenne einmal die Stichworte Ölkrise etc. – eine richtige gewesen sein mag. Das will ich auch gar nicht in Abrede stellen.
Zu dem, was Sie aber heute in Berlin machen, wo Sie die Alternativen vor Augen haben und das Rad an der Stelle zurückdrehen, werden Sie sich in der Zukunft den Vorwurf machen lassen müssen, dass Sie die erneuerbaren Energien in Deutschland wesentlich verhindert oder zumindest gebremst haben.
Sie sagen, wir als SPD hätten es versäumt, die Versorgungslücke zu schließen. Als die rot-grüne Bundesregierung gemeinsam – ich betone, gemeinsam – mit den großen Energiekonzernen den Atomausstieg beschlossen hat, waren Sie es doch, die laut gerufen haben: Wenn wir wieder drankommen, machen wir das alles wieder rückgängig. – Sie haben doch damals mit der Entscheidung, das so laut und deutlich zu sagen, verhindert,
dass wir weiterkommen konnten, dass die großen Energiekonzerne gesagt hätten, okay, die Atomenergie ist Geschichte; das Ende ist absehbar.
Sie haben doch immer wieder die Versprechung gemacht, dass es weitergehen kann. Ich bin mir heute nicht sicher, ob wir nicht, wenn es nach Ihnen geht,
irgendwann noch einmal über eine Laufzeitverlängerung reden werden. Darauf kann sich an dieser Stelle doch niemand mehr verlassen.
Herr Weiner, Sie haben gesagt, die SPD hätte ideologisch beschlossen, aus der Atomenergie auszusteigen.
Schauen wir uns doch einmal an, was das Atomkonzept der Bundesregierung an dieser Stelle sagt. Sie haben doch ganz klar ideologisch beschlossen, die Laufzeiten zu verlängern. Wie verhalten Sie sich aber, wenn es um den Ausbau der erneuerbaren Energien geht? Ich nenne noch einmal das Beispiel mit dem Ausbau der Stromnetze. Was steht dazu im Energiekonzept? Da steht an dieser Stelle, dass man in den nächsten Jahren ein Konzept vorlegen wird. Zu einem entscheidenden Punkt, zu dem wir uns sicher einig sind, dass der wichtig und notwendig ist, um den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben, sagen Sie: Och, da schauen wir mal. Da legen wir demnächst einmal ein Konzept vor. –
Wichtig war Ihnen, dass die Laufzeiten verlängert werden. Das war doch der entscheidende Punkt. Das ist sicherlich auch aus ideologischen Gründen heraus geschehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, daher wiederhole ich das noch einmal, was ich in der ersten Runde auch schon gesagt habe: Es ist ein richtiger und wichtiger Schritt im Interesse der Menschen in RheinlandPfalz und im Interesse der Bundesrepublik, dass die Klage gegen die Bundesregierung eingereicht wird und wir gegen den Entscheid klagen, den der Bundestag gefasst hat, weil wir der Ansicht sind, dass die Länder an dieser entscheidenden Frage zum Wohl der Menschen in diesem Land beteiligt werden müssen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor uns liegt die aktuell geänderte Version des Landes-Immissionsschutzgesetzes. Ich glaube, es gut, dass man sich nach zehn Jahren das eine oder andere einmal anschaut und an der einen oder anderen Stelle
Die Ministerin hat wesentliche Punkte des Gesetzes vorgestellt.
Ich will zwei, drei Punkte aus unserer Sicht noch einmal ansprechen, einmal das Thema „Kinderlärm“. Herr Kollege Weiner hat sich darauf bezogen.
Herr Weiner, vielleicht erinnere ich Sie noch einmal daran, dass Ihre Kollegin Klöckner das Thema „Bevölkerungsrückgang“ ganz oben auf ihre Tagesordnung gesetzt hat.
Ich glaube, wenn wir über Kinderlärm reden, dann haben wir in Rheinland-Pfalz nicht das Problem, dass wir zu viel Kinderlärm haben, sondern wir haben das Problem, dass wir zu wenige Kinder haben. Insofern ist es nicht nur in Sonntagsreden gutzuheißen, dass man auf Kinder auch Rücksicht nehmen muss und sie ihre Freiheiten und Möglichkeiten bekommen müssen, sondern man muss eben auch einmal den Mut haben, dies in solche Gesetzestexte zu gießen und sich klar dazu zu bekennen. Das hätte ich an dieser Stelle von Ihnen erwartet und nicht die eine oder andere einschränkende Bemerkung.
Ich glaube, dass der vorliegende Gesetzentwurf noch einmal deutlich macht, dass wir strengere Regeln für die Nachtarbeit brauchen. An dieser Stelle ist es sicherlich ein Fortschritt, dass wir deutlich machen, dass das nur in Ausnahmefällen geschehen kann und die Nachtruhe der Bevölkerung an dieser Stelle eine hohe Priorität genießt.
Ich glaube, auch zu dem, was zu Laubbläsern, Rasenmähern etc. gesagt worden ist, bietet der Gesetzentwurf gegenüber den Regelungen von 2000 eine Klarstellung, eine Verdeutlichung. Auch diesen Weg kann meine Fraktion mitgehen.
Im letzten und vielleicht interessantesten Punkt, der wahrscheinlich – so vermute ich einmal – in der Bevölkerung als am interessantesten wahrgenommen und diskutiert wird, geht es um die Außengastronomie.
Ich habe mit den Kollegen Mertin und Heinrich vor einigen Monaten in Koblenz mit den Wirtschaftsjunioren zusammengesessen. Es gab in Koblenz die Initiative, an dieser Stelle zu sagen, wir brauchen verlängerte Außengastronomiezeiten.
Wir wissen alle, dass wir uns an dieser Stelle in einem schwierigen Feld bewegen, weil diejenigen, die in den Altstädten unserer Städte in der Nähe von Restaurants und Gastronomiebetrieben wohnen, ein Anrecht darauf haben, Nachtruhe zu haben, und deutlich wird, dass nicht derjenige sozusagen ein Vorrecht hat, der Party machen will, sondern natürlich das Gleiche für den gilt, der dort wohnt.
Ich glaube, insofern ist die Regelung, die wir vorschlagen, eine richtige und eine gute, weil den Kommunen die Möglichkeit gegeben wird, an dieser Stelle flexibel zu arbeiten, weil die Kommunen entscheiden können, in welchen Gebieten es sinnvoll ist, die Außengastronomie zu verlängern. Ich denke, das ist im Sinne der Außengastronomie, weil an lauen Sommerabenden – über diese Zeit reden wir insbesondere – nicht mehr passieren muss, dass die Gäste frühzeitig das Lokal bzw. die Außengastronomie verlassen und woanders hingehen, weil sie draußen nicht mehr bedient werden.
Wir stellen auf der anderen Seite sicher, dass in Gebieten, in denen ein hohes Interesse der Anwohner besteht, Beschränkungen vorgenommen werden.
Ich glaube, insofern haben wir an dieser Stelle eine Regelung getroffen, die für die Bundesgartenschau in Koblenz sicherlich eine hohe Relevanz hat, weil ein Sonderereignis berücksichtigt werden kann, weil wir bei Großveranstaltungen dieser Art zusätzliche Möglichkeiten schaffen.
Insofern wird meine Fraktion den weiteren Prozess positiv und wohlgesonnen begleiten. Ich freue mich auf die Diskussion in den Ausschüssen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Weiner, lieber Herr Mertin, ich fand es fast schon ein bisschen peinlich, wie Sie heute Morgen versucht haben, Ihren Kotau vor den Energiekonzernen zu verbrämen und zu verschönen, und wie Sie versucht haben, alles irgendwie in ein gutes Licht zu rücken.
Herr Mertin, wenn Sie davon sprechen, dass wir eine Verlässlichkeit in die Energiepolitik brauchen, muss man
doch einmal fragen, wer diese Verlässlichkeit seit Jahren infrage stellt. – Es hat eine Einigung zwischen Rot-Grün und den Energiekonzernen in dieser Frage gegeben. Man hat sich darauf einstellen können, dass die Atomkraftwerke eine begrenzte Laufzeit haben.
Dazu komme ich gleich noch.
Es waren Ihre Parteien, die immer wieder deutlich gemacht haben, dass sie das rückgängig machen werden. Man muss ganz klar sagen, dies ist keine Verlässlichkeit in der Energiepolitik, weil man sich eben nicht darauf verlassen kann, was irgendwann einmal entschieden worden ist.
Ich möchte einen zweiten Punkt nennen. Welche Bundesregierung war es denn, die im Bereich der erneuerbaren Energien zugesagte Förderungen nun plötzlich im Handstreichverfahren gekürzt hat? – Auch in diesem Fall war wiederum die Verlässlichkeit nicht gegeben, und man musste sich plötzlich neu auf Dinge einstellen. Das waren doch auch Ihre beiden Fraktionen, Ihre beiden Parteien.
Meine Damen und Herren, insofern muss doch auch ein bisschen Redlichkeit an dieser Stelle in diese Debatte einziehen.
Herr Kollege Weiner, ich habe darüber gestaunt, als Sie gesagt haben, die CDU in Rheinland-Pfalz habe den Kollegen Röttgen in Berlin unterstützt. Ich habe dieser Tage noch einmal nachgeschaut: Ich habe in den letzten Tagen von Ihnen keine Aussagen zum sogenannten Atomkompromiss gefunden, und ich habe auch in den letzten Monaten keine Äußerung aus der rheinlandpfälzischen CDU gehört, die den Kurs von Herrn Röttgen unterstützt hätte. – Im Gegenteil, es gab einen CDUBundestagsabgeordneten aus dem Norden von Rheinland-Pfalz, den ich recht gut kenne, weil er aus meinem Wahlkreis stammt, der einer der Wortführer war, wenn es darum ging, die Atomlaufzeiten besonders stark zu verlängern. Das ist auch Ihre Stimme, die Sie in Rheinland-Pfalz äußern. Ich habe von anderen prominenten Vertretern Ihrer Partei nichts zu dieser Sache gehört. Sie haben in dieser Frage die Interessen von RheinlandPfalz schmählich vernachlässigt. Das müssen Sie sich ins Stammbuch schreiben lassen.
Das sollen andere beurteilen, Herr Licht.
Ich möchte etwas zur bezahlbaren Energie sagen. Das Argument, das wir immer hören, lautet, es sei alles bezahlbar. Wenn Sie nun hören, dass Frau Kempfert sagt,
die Energiekosten würden teurer, können Sie meinetwegen noch sagen, die Expertin hat keine Ahnung, und Sie können sie einfach ignorieren.
Aber in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 8. September sagt der RWE-Vizechef Rolf Martin Schmitz auf die Frage, ob nun die Strompreise sinken sollen: So einfach ist es nicht. – Er sagt weiter, dass die Laufzeitverlängerung zwar dämpfend auf den Strompreis wirkt, aber dass dennoch der Strompreis in den kommenden Jahren tendenziell steigen wird. – Das ist doch die Wahrheit! Sie versuchen, den Menschen permanent etwas vorzumachen.
Bitte erklären Sie mir noch einmal, wie wettbewerbsgerechte Preise entstehen sollen, wenn vier große Konzerne den Markt beherrschen. Sie haben doch mit Ihrer Entscheidung verhindert, dass kleinräumig Konkurrenz entstehen kann und die Verbraucher eine größere Auswahl zwischen einzelnen Anbietern haben. Das ist doch auch Ihr „Verdienst“ an dieser Stelle.
Ich möchte noch einen letzten Aspekt sagen. Herr Kollege Röttgen hat angekündigt, es sei notwendig, dass die Atomkraftwerke terrorsicher gebaut werden müssten. Nichts ist davon übrig geblieben.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie spielen mit Leib, Leben und Gesundheit der Menschen in diesem Land.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Rufen wir uns noch einmal in Erinnerung, warum wir heute über die beiden Gesetzesvorhaben sprechen und sie beschließen. Seit dem 1. März gilt das neue Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Bisherige Gesetze des Landes sind damit teilweise in diesem Bereich infrage gestellt.
Zweitens: Wir haben in Rheinland-Pfalz eine über jahrzehntelange gut geübte und auf breiter Basis akzeptierte Regelung bei den Knackpunkten, auf die ich gleich noch zu sprechen komme, getroffen.
Nun ist es immer gut, wenn Gesetze von Zeit zu Zeit auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden. Der Landtag, der
Ausschuss und meine Fraktion haben dies getan. Wir haben das Gespräch mit den Betroffenen gesucht und Antworten erhalten. Bei der zuletzt durchgeführten Anhörung hat sich bestätigt, was ich an dieser Stelle bereits am 27. Mai gesagt habe: Die gefundenen Formulierungen stoßen auf eine breite Zustimmung. Viele Verbände haben sich gar nicht zu Wort gemeldet, sondern klar erkennen lassen: Wir sind mit dem Gesetzentwurf einverstanden.
Nun gibt es zwei Punkte, die intensiver diskutiert worden sind, zum einen die Gewässerrandstreifen und zum anderen die Ablagerungen von Gegenständen in Überschwemmungsgebieten. Meine Fraktion erkennt bei den Gewässerrandstreifen an, dass seit Beginn der Regelung im Jahr 2003 kein Gewässerrandstreifen förmlich ausgewiesen werden musste. Es ist zu begrüßen, dass hier immer Vereinbarungen im Sinne aller Beteiligten getroffen werden konnten. Aber – da gehe ich auf den uns vorliegenden Änderungsantrag von CDU und FDP ein – wir brauchen dennoch eine gesetzliche Handhabe, um ein Instrument an der Hand zu haben, das es uns ermöglicht, Vorgaben des EU-Rechts im Zweifelsfall auch durchzusetzen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch daran, dass die Umweltverbände an diesem Punkt lieber eine sehr strenge und starre Lösung gehabt hätten. Es ist unsere Überzeugung, dass der Gewässerschutz mit dem vorliegenden Entwurf gewährleistet ist.
In der Vergangenheit hat es hier keine Probleme gegeben. Deshalb stehen wir zu unserem Entwurf, der im Übrigen auch von den Bauern und Winzern akzeptiert und sogar begrüßt wird.
Entschädigungsregelungen, wie von CDU und FDP gefordert, sind übrigens in § 52 Wasserhaushaltsgesetz niedergelegt. Eine zusätzliche Regelung in RheinlandPfalz ist aus unserer Sicht nicht notwendig.
Bei der Ablagerung in Überschwemmungsgebieten – das ist der zweite Knackpunkt, den wir intensiv in der Anhörung diskutiert haben – bleibt meine Fraktion auch bei ihrem ursprünglichen Entwurf. Wie gesagt, wir haben in der Vorbereitung des Gesetzes alle Interessengruppen angeschrieben und daraufhin bereits Kompromisse gefunden.
Auch bei der Ablagerung haben wir uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Die jetzt getroffene Regelung, dass grundsätzlich keine Ablagerung stattfinden darf, aber Ausnahmen genehmigt werden können, dient dem Schutz der Bevölkerung bei Hochwasserereignissen und ermöglicht auf der anderen Seite bei Bedarf eine flexible Handhabe zum Beispiel für Waldbesitzer und andere, die Ablagerungen vornehmen möchten.
So sehr wir uns alle manchmal unbürokratische Lösungen wünschen, wenn, wie wir häufig in der EnqueteKommission „Klimawandel“ gehört haben, Hochwasserereignisse immer rascher eintreten, muss eine Aufsichtsbehörde innerhalb von Stunden sagen können, wo Gegenstände zügig aus dem Weg geräumt werden müssen. Auch Bagatellmengen helfen hier nicht weiter;
denn je nach Größe des Flusses können bereits kleinere Gegenstände fatale Folgen haben.
Meine Fraktion sieht keine Schwierigkeiten mit dieser Regelung aus der Vergangenheit. Insofern ist die gut geübte Praxis in Rheinland-Pfalz aus unserer Sicht beizubehalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Erfolge in Rheinland-Pfalz beim Umgang mit dem Rohstoff Wasser, bei der Wasserqualität, beim vorbildlichen Hochwasserschutz und bei der Renaturierung von Gewässern sollten wir als Anlass nehmen, diesen Weg weiter konsequent fortzusetzen. Die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe meiner Fraktion tun dies. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Wir fragen die Landesregierung zur Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes:
1. Welche Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz erwartet die Landesregierung in Bezug auf die geplante Verkürzung der Wehr- und Zivildienstdauer von neun auf sechs Monate?
2. Wie ist die Haltung der Landesregierung zur beabsichtigten freiwilligen Verlängerung um drei bis sechs Monate?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe gleich auf das ein, was der Kollege Weiner
gesagt hat. Ich glaube, Rheinland-Pfalz bekommt mit dem Beschluss des heutigen Tages ein modernes und ein allen Beteiligten gerecht werdendes Jagdgesetz.
Wir müssen uns noch einmal verdeutlichen, dass ein Landesjagdgesetz ein wichtiger Teil zum Schutz der Natur, des Waldes, der Landwirtschaft und des Weinbaus ist. Ich nenne den Weinbau, weil wir in der Fraktion explizit die besondere Stellung des Weinbaus für Rheinland-Pfalz – das schlägt sich auch im Änderungsantrag nieder – deutlich gemacht haben.
Ich glaube, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen wichtigen Beitrag zur notwendigen Balance in der Natur zwischen Tier, Pflanzen und Menschen leisten. In vielen Punkten hat sich in den zurückliegenden Monaten gezeigt, dass es entgegenstehende Meinungen in den beteiligten Verbänden gegeben hat.
Das hat sich in der Anhörung noch einmal widergespiegelt. Sicherlich hat der Landesjagdverband an der Stelle eine besondere Position eingenommen. Er musste sich an der einen oder anderen Stelle auch der Kritik der anderen beteiligten Verbände erwehren.
Bei aller Kritik, die es im Vorfeld gegeben hat, zeigt sich aber, dass der von der Landesregierung eingebrachte Entwurf gut und richtig ist.
Ich will ein paar Punkte nennen. Die neuen Pachtzeiten, die wir festgelegt haben, nämlich acht Jahre in der Regel und fünf Jahre in besonderen Ausnahmefällen, geben allen Beteiligten eine neue Flexibilität.
Ich will noch einmal den Weinbau nennen, der auch Teil des Pachtvertrags sein kann. Dieser bleibt zwar Sonderkultur, es steht aber explizit im Gesetz, dass in Pachtverträgen die Belange des Weinbaus mit einbezogen und entsprechende Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Herr Weiner, Sie haben die Jagd in der Umgebung von Grünbrücken angesprochen. Ich glaube, es ist unstrittig, dass es sinnvoll ist, ein solches Jagdverbot in der Umgebung von Grünbrücken auszusprechen. Das tut der Gesetzentwurf zum ersten Mal.
Ich sage noch etwas zur Liste der bejagbaren Tiere.
Herr Weiner, Sie haben es angesprochen. Das ist in dem Zusammenhang eine Forderung der Natur- und Umweltverbände gewesen. Ich will auch an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, dass die Liste der bejagdbaren Tiere nicht heißt, dass diese Tiere ohne Weiteres geschossen werden.
Das bedeutet, dass sie dem Schutz des Landesjagdgesetzes unterstehen, zum Teil ganzjährige Schonzeiten haben, der Hege der Jägerinnen und Jäger unterliegen und entsprechend vorgesorgt werden kann, damit diese Tiere in unseren Wäldern und unserer Natur auch leben können.
Ich glaube, das muss an dieser Stelle einfach noch einmal deutlich erklärend gesagt werden, weil es viele Missverständnisse gibt.
Ich will noch einen weiteren strittigen Punkt nennen, weil wir ihn auch nicht in die Änderungen mit aufgenommen haben. Das sind die Abschusspläne für das Schwarzwild. Auch das war eine Forderung, die von vielen geäußert worden ist. Die behördliche flexible Anordnung zum Abschuss von Schwarzwild ist nach wie vor möglich, wenn der Bestand an einer Stelle sehr stark zunimmt. Insofern halten wir es für nicht notwendig, einen speziellen Abschussplan für Schwarzwild festzulegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihnen liegt nun ein gemeinsamer Änderungsantrag der FDP und der SPD vor.
Herr Weiner, jetzt komme ich noch einmal zu dem, was Sie gesagt haben. Das hat mich schon ein bisschen überrascht, weil ich glaube, dass das, was Sie dargestellt haben, ein Zerrbild von dem ist, was eigentlich stattgefunden hat. Alle drei Fraktionen haben nach der Anhörung die gemeinsamen Gespräche gesucht. Diese haben auch stattgefunden.
Sie sind für Ihre Fraktion mit konkreten Vorschlägen in diese Gespräche hineingegangen. Es war durchaus möglich, dass wir gemeinsam einen Kompromiss an dieser Stelle finden. Sie haben von Ihrer Fraktion die Gespräche irgendwann abgebrochen. Das ist das eine.
Sie haben heute keinen Änderungsantrag vorgelegt, um Ihre Positionen darzulegen.
Ich glaube, Sie haben folgendes Problem. Sie haben die Forderungen aller Verbände zusammen in einen Topf getan und gedacht: Das ist wunderbar. Damit sind alle zufrieden. Wir sind sozusagen die Helden des Landtags.
Sie haben dann aber festgestellt, dass das nicht der Fall ist, sondern dass Sie Kritik von den unterschiedlichen Verbänden zu diesen Vorschlägen bekommen. Ihnen hat dann an dem gewissen Punkt einfach die Courage gefehlt zu sagen, wir legen auch einen Änderungsantrag vor, weil Sie nicht den Mut hatten, Ihre Position klar und deutlich darzulegen.
Ich muss ehrlich sagen, von einer Oppositionsfraktion, die sich bemüht, redlich bemüht, nach der nächsten Landtagswahl Regierungsverantwortung zu übernehmen, hätte ich mir mehr erwartet. Sie haben die landespolitische Verantwortung an dieser Stelle nicht über
nommen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU.
Anders – dies muss man einfach sagen – waren die Gespräche mit der FDP. Ich bin sehr froh, dass wir heute gemeinsam einen Änderungsantrag vorlegen können. Ich glaube, das widerlegt Ihre These, die Sie aufgestellt haben, dass Ihnen das alles viel zu schnell und zu zügig vonstatten ging. Mit der FDP waren die Gespräche an dieser Stelle möglich.
Ich glaube, dass der vorliegende Änderungsantrag – ich will jetzt nicht auf jeden einzelnen Punkt eingehen – unter der Überschrift stehen kann, wir stärken das Miteinander der an der Jagd beteiligten Personen und Gruppen. Wir sorgen dafür, dass die Eigentümer mit beratender Stimme in den Hegegemeinschaften dabei sind, damit wir an dieser Stelle Fehlleitungen oder -ent- wicklungen frühzeitig bremsen und die Eigentümer sich frühzeitig an dem Prozess beteiligen können. Wir ändern noch einmal die Zusammensetzung des Landesjagdbeirats zugunsten der Eigentümer. Im Kreisjagdbeirat werden die Hegegemeinschaften speziell noch einmal berücksichtigt.
Ich bin auch froh darüber, dass wir die Wahl des Kreisjagdmeisters neu ordnen und die Beteiligung der Jagdgenossenschaften und Eigentümer an dieser Stelle ermöglichen. Ich höre, dass auch die Jägerschaft an dieser Stelle diesen Kompromiss mittragen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das muss ich noch einmal deutlich sagen, es war Herr Schindler, der das in der Anhörung deutlich gemacht hat, ein Kollege aus Ihrer Fraktion, Ihrer Partei. Er hat gesagt: Bitte macht zügig bei diesem Landesjagdgesetz. Wir haben in diesem Fall auch innerhalb des Bauern- und Winzerverbands widersprüchliche Positionen und Meinungen. Das zerreißt uns an der einen oder anderen Stelle. Wir möchten rasch Klarheit in diesen Punkten haben. –
Insofern ist es richtig, dass wir es heute gemeinsam mit der FDP verabschieden. Ich hätte mir gewünscht, dass die CDU mit dabei gewesen wäre.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir heute die richtigen Rahmenbedingungen für die Jagd in Rheinland-Pfalz geben. Die Jagd in Rheinland-Pfalz ist auf eine neue Grundlage gestellt. Ich finde, auf eine gute Grundlage.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Schneider, ich denke, zum einen, das, was Sie versuchen, sozusagen aufzubauen, dass dieses Gesetz ein so umstrittenes Gesetz ist, geht von dem ab, was in der Realität passiert; denn – wie gesagt – die Gespräche mit Herrn Kollegen Weiner – – –
Für mich als umweltpolitischer Sprecher der SPDFraktion sind die Kollegen Frau Schellhaaß von der FDP und Herr Weiner von der CDU-Fraktion die Ansprechpartner. Ich hatte auch den Eindruck – ich glaube, das ist Ihr Problem an der Stelle, deshalb mussten Sie sich so aufregen –, die Kommunikation innerhalb Ihrer Fraktion stimmt an dieser Stelle nicht.
Ich hatte das Gefühl, Herr Kollege Weiner wäre gerne in vielen Punkten mit uns gegangen. Aber Sie haben ihm in der Fraktion insgesamt irgendwann einmal das Vertrauen entzogen, mit uns zu verhandeln an dieser Stelle. Das war der Punkt.
Es jetzt so darzustellen, als ob wir nicht kommunikativ und gemeinsam Dinge beraten wollten – – – Wir haben die Gespräche geführt, und die FDP hat das richtig gemacht. Ich habe das gestern im Rechtsausschuss auch gesehen. Da gab es eben eine Enthaltung, weil der Änderungsantrag an dieser Stelle nicht vorhanden war.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, insofern tun Sie nicht so, als ob das alles hoppla-hopp und ganz zügig durchgezogen worden ist. Wir haben sehr wohl immer wieder das Gespräch mit Ihnen gesucht. Das Gespräch ist von Ihnen abgebrochen worden. Insofern müssen Sie mit den Konsequenzen leben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir erleben momentan auf der Bundesebene, dass bei der Bundesregierung erneut das Kapitel mit der Überschrift „Wir sind alles, nur nicht einig“ aufgeschlagen wird. Wir müssen feststellen, dass leider auch bei einem solch wichtigen Thema wie der Energiepolitik ein absolutes Chaos herrscht, was das Vorgehen auf der Bundesebene betrifft. Ich fange mit einem Zitat an: „Energiepolitik hängt künftig mehr als heute von der engen Abstimmung zwischen Bund und Ländern ab. Denken Sie nur an den Ausbau der Netze. Deshalb halte ich den fairen Umgang miteinander für wichtig. Zudem müssen wir eine rechtssichere Entscheidung finden, die Investitionen nicht unter Vorbehalt einer Verfassungsgerichtsentscheidung stellt.“
Das ist die Antwort auf die Frage, ob der Bundesrat an den Entscheidungen über die Laufzeitverlängerungen beteiligt werden soll. Die Antwort stammt vom Ihrem Bundesumweltminister Norbert Röttgen.
Ich denke, das, was er in einem Interview mit der „F.A.Z.“ vom 20. Mai gesagt hat, kann man nur unterstreichen. Aber was passiert bei den Kolleginnen und Kollegen der Bundestagsfraktion? Was passiert bei den Kolleginnen und Kollegen in anderen Länderparlamenten? Wir stellen fest, dass ausgerechnet die Landesregierungen – etwa Hessen, Baden-Württemberg und Bayern –, die 2002, als es um das Atomausstiegsgesetz ging, gefordert haben, die Länder zu beteiligen, nunmehr fordern, dass der Bundesrat nicht beteiligt wird. Was für eine verkehrte Welt sehen wir an dieser Stelle? Wir hören, dass die Vertreter dieser Bundesländer sagen, sie wollen an einem solchen Verfahren explizit nicht beteiligt werden. Das sagen sie, obwohl die Laufzeitverlängerung durchaus Auswirkungen auf die Bundesländer hat; denn sie müssen länger Verantwortung für diese Anlagen tragen. Das steht im Gegensatz zu dem, was beim Atomausstiegsgesetz beschlossen worden ist.
Liebe Freunde von der Opposition, ich glaube, Sie versuchen hier wieder einmal, zu tricksen, zu mogeln und Ziele, die Sie sich anscheinend irgendwann gesetzt haben, mit aller Kraft durchzusetzen, obwohl Sie mittlerweile erkannt haben – erst recht nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen –, dass die Menschen in der Bundesrepublik den Atomausstieg wollen. Wir wollen nicht mehr weiter auf die Kernenergie setzen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich habe einfach das Gefühl, dass Sie sich, ähnlich wie bei den Forderungen nach Steuersenkungen, irgendwann einmal auf dieses Ziel verständigt haben, aber seit Jahren nicht mehr darauf geachtet haben, dieses Ziel der Realität anzupassen.
Wir brauchen keine Debatte darüber, ob die Laufzeiten der Atomkraftwerke verlängert werden sollen, sondern wir brauchen eine Debatte darüber, wie wir den Energiebedarf decken und wie wir den Energiefluss, den wir aufgrund der erneuerbaren Energien haben, sinnvoll verteilen können. Es geht darum, dass wir die Netze nach modernen Standards ausbauen und die notwendigen Speicherkapazitäten schaffen.
Aber es geht nicht darum, zu behaupten, Atomenergie sei kompatibel mit erneuerbaren Energien. Diese Behauptung stellen Sie ständig auf. Aber wir müssen immer wieder feststellen, dass dies einfach nicht der Realität entspricht.
Wir haben an dieser Stelle häufig und oft auch intensiv über erneuerbare Energien diskutiert. Das ist, seitdem es in Berlin eine andere Bundesregierung gibt, nicht mehr der Fall. Das grüne Mäntelchen, das Sie sich eine Zeit lang immer wieder umgehängt haben, ist längst im Altkleidercontainer gelandet. Meine Damen und Herren, ich würde mich darüber freuen, wenn wir wieder dazu übergingen, über die zukünftige Entwicklung der erneuerbaren Energien zu sprechen, statt veraltete Debatten über Atomenergie zu führen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich ein paar Anmerkungen machen.
Herr Weiner, wenn Sie von der Linie der Bundesregierung sprechen, dann ist das eigentlich schon fast lachhaft an dieser Stelle.
Wenn man wirklich sieht, was für ein Zickzackkurs das ist, wie die Ministerin richtig dargestellt hat, dass der Kollege Mappus aus Baden-Württemberg den eigenen Umweltminister zum Rücktritt auffordert, wenn Sie ein Gutachten in Auftrag geben, was die Beteiligung im Bundesrat anbelangt, und Ihr eigener CDU-Bundesum- weltminister – ich habe es Ihnen am Anfang zitiert – in der „F.A.Z.“ sagt, ich würde den Bundesrat, ich würde die Länder beteiligen, wenn Sie dann von der Linie der Bundesregierung in dieser Frage sprechen, dann weiß ich wirklich nicht mehr, was eine Linie ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Frau Schellhaaß, Sie haben die dauerhafte Wiederholung dieses Themas hier im Parlament moniert, aber warum wiederholen wir denn dauernd dieses Thema?
Weil Sie in der FDP und in der CDU immer noch an einem uralten und veralteten Kurs festhalten und die Zeichen der Zeit nach wie vor nicht erkannt haben und weil wir in der Pflicht sind, dies hier an dieser Stelle immer wieder zu thematisieren, weil wir in der Energiepolitik neue Wege gehen müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich kann verstehen, wenn man bundesweit – Sie beide zusammengenommen – mittlerweile bei etwa 38 % liegt, dass Ihnen jedes Thema unangenehm ist, das in der Öffentlichkeit nicht diese positive Resonanz findet.
Aber dennoch ist es wichtig, dass dieses Thema hier zur Sprache kommt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sie haben auch davon gesprochen, wir hätten hier kein Atomkraftwerk in Rheinland-Pfalz, Frau Schellhaaß. Auch das ist richtig.
Nur habe ich dann zwei Fragen. Die erste Frage: Warum bringen Sie beide hier, CDU und FDP, nicht den Einsatz für die erneuerbaren Energien, obwohl wir dazu Unternehmen in Rheinland-Pfalz haben, denn hier werden Arbeitsplätze geschaffen, hier werden Steueraufkommen in Rheinland-Pfalz geschaffen?
Sie setzen immer wieder auf die Atomenergie und gehen damit einen Weg, der Rheinland-Pfalz überhaupt nichts nützt.
Die zweite Frage, die sich natürlich stellt, oder die Anmerkung, die man an dieser Stelle geben muss: Die Demonstrationen zum Jahrestag von Tschernobyl haben doch gezeigt, die Menschen in Rheinland-Pfalz bewegt dieses Thema, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Natürlich. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, weil mich das sehr intensiv geprägt hat damals, weil meine Sandkiste im Garten damals nicht mehr zu benutzen war, Herr Eymael.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund bewegt die Menschen dieses Thema. Es ist wichtig, dass wir das hier immer auf die Tagesordnung setzen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass Sie in der Koalition in Berlin gerade in der Energiefrage einiges zu klären haben. Vor diesem Hintergrund ist es nahezu schon skandalös, dass Sie im Herbst ein Energiekonzept vorlegen wollen, aber vorher schon im Sommer – die Ministerin hat es angesprochen – die Atomlaufzeiten verlängern wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, seriöse, zuverlässige Energiepolitik sieht anders aus. Wir werden Ihnen das auch in Zukunft immer wieder vorhalten,
weil es die Pflicht ist und weil wir in der Verantwortung für die Menschen in diesem Land stehen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion bringt heute eine Änderung des Landeswassergesetzes und des Landesabwasserabgabengesetzes in den Landtag ein. Warum tun wir dies?
Zum Ersten ist am 1. März dieses Jahres das neue Wasserhaushaltsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Daraus ergeben sich Änderungen gegenüber den bisher gültigen Regelungen in Rheinland-Pfalz. Das sind Regelungen, die sich aber in unserem Land bewährt haben und die es aus unserer Sicht beizubehalten gilt.
Zum Zweiten steht in Rheinland-Pfalz außerdem noch aus, dass wir die Richtlinie der EU über technische Vorschriften für Binnenschiffe umsetzen.
Es gibt also mindestens zwei gute Gründe für den vorliegenden Gesetzentwurf.
Ich will auf die einzelnen Punkte eingehen:
Erstens ermöglichen wir im vorliegenden Entwurf des Landesabwasserabgabengesetzes die elektronische Signatur zur Feststellung der Abwasserabgabenerhebung. In der Praxis funktioniert das bereits. Bisher mussten aber noch die Bescheide der Behörde in Papierform erstellt, unterschrieben und verschickt werden. Ich will es einmal so sagen: Moderne Kommunikation traf auf recht veraltete Vorgehensweisen. Durch den nun vorliegenden Entwurf ergibt sich eine deutliche Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens.
Ich nenne einen zweiten Punkt: Für die Binnenschiffer ist es sicher eine wichtige Botschaft, dass durch die Umsetzung der EU-Richtlinie keine zusätzlichen Kosten für
die rheinland-pfälzischen Binnenschiffer anfallen. Die betroffenen Schiffe auf dem Rhein als Bundeswasserstraße müssen die Vorgabe bereits heute erfüllen.
Drittens geht es in § 89 um die Ablagerung von Gegen- ständen in Überschwemmungsgebieten. Hier bleiben wir bei der geübten und bewährten Praxis in RheinlandPfalz. Eine kurzfristige Ablagerung kann unter bestimmten Umständen von den zuständigen Behörden erlaubt werden. So ist gewährleistet, dass Überschwemmungsgebiete nicht zu Tabuzonen werden und Arbeiten weiter verrichtet werden können. Grundsätzlich bleibt aber ein Ablagerungsverbot bestehen, um die Gefahr durch große, weggeschwemmte Gegenstände bei Hochwassern, die erhebliche Schäden verursachen können, zu vermeiden. Wir schaffen auch die notwendige Rechtssicherheit für die Unternehmen, Landwirte und Waldbesitzer, die in Überschwemmungsgebieten arbeiten müssen.
Ich will einen vierten wichtigen Punkt nennen: Das ist § 15 a zu den Gewässerrandstreifen. Hier wollen wir auch bei der ursprünglich in Rheinland-Pfalz geltenden Regelung bleiben. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes schreibt eine generelle Breite der Gewässerrandstreifen von fünf Metern fest. Das ist eine an sich recht unflexible Lösung. In Rheinland-Pfalz wollen wir weiter durch Rechtsverordnung auf regionale Erfordernisse eingehen können und somit wichtige Abweichungen und Flexibilität insbesondere für die Landwirtschaft erreichen.
Im Gegenzug besteht sicherlich durch die „Aktion Blau“ in unserem Land ein bewährtes Instrument zur Renaturierung von Gewässern und die Schaffung von Auenlandschaften, sodass der Gewässerschutz hohe Priorität genießt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns den vorliegenden Gesetzentwurf in aller Sachlichkeit diskutieren. Die Rückmeldungen der betroffenen Verbände an unsere Fraktion waren bisher klar und deutlich: Die gefundenen Formulierungen stoßen auf eine breite Zustimmung.
Wir setzen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den erfolgreichen Schutz der Gewässer, den Hochwasserschutz und die Nutzung moderner Medien und damit einen Rückgang des Verwaltungsaufwandes fort. Wir sorgen dafür, dass bewährte Regelungen in RheinlandPfalz erhalten bleiben.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach 30 Jahren – die Frau Ministerin hat teilweise von 60 Jahren gesprochen – darf, ja muss ein Gesetzgeber ein Gesetz überprüfen und aktuelle Entwicklungen berücksichtigen. Deshalb ist es richtig und gut, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf für ein neues Landesjagdgesetz vorlegt. Es ist auch gut, dass sich Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland mit dieser Thematik intensiv auseinandersetzt und die neu gewonnenen Kompetenzen der Länder nutzt.
Rheinland-Pfalz ist das waldreichste Bundesland. Insofern tragen wir eine besondere Verantwortung und müssen eine Vorreiterrolle einnehmen. Ich weiß, dass die Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern sehr aufmerksam verfolgen, wie wir mit dieser Thematik umgehen.
Die zurückliegenden Monate haben gezeigt, dass es beim Landesjagdgesetz unterschiedliche Interessenlagen gibt. Die Landesregierung hat dies in dem vorlie
genden Entwurf berücksichtigt. Auch meine Fraktion hat im Vorfeld eine Fülle von Gesprächen mit Vertretern aller Interessengruppen geführt, die sich direkt oder indirekt mit der Jagd befassen. An dieser Stelle danke ich allen Gesprächspartnern für ihre offenen Worte.
Für das Parlament beginnt der Gesetzgebungsprozess heute offiziell. Meine Fraktion hat bereits im Umweltausschuss angekündigt, dass wir eine Anhörung zum Landesjagdgesetz durchführen wollen. Wir wollen alle Verbände anhören, bevor wir endgültig über den Gesetzentwurf entscheiden, weil wir so die notwendige Transparenz im Gesetzgebungsverfahren bekommen. Diese Initiative meiner Fraktion ist von allen Gesprächsteilnehmern begrüßt worden.
Beantragen konnte das noch keiner; es ist nur angekündigt worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Jagd ist letztlich Mittel zum Zweck. Ein Landesjagdgesetz muss in erster Linie die Interessen der Gesamtbevölkerung sowie der Grundeigentümer berücksichtigen, wobei natürlich auch hier der Satz gilt: Eigentum verpflichtet. – Es verpflichtet die Eigentümer, aber auch die Jägerinnen und Jäger zur Nachhaltigkeit und zur Gewährleistung der ökologischen Ausgewogenheit einer Tier- und Pflanzenwelt, die vom Menschen in Unordnung gebracht wurde und nun vom Menschen im Gleichgewicht gehalten werden muss. Das Landesjagdgesetz hat unmittelbar mit dem Erhalt der Artenvielfalt in der Tierwelt, aber auch in der Pflanzenwelt zu tun. Der Wald als wichtiger ökologischer Lebensraum, als Sauerstoff- und Rohstofflieferant sowie als Wasserspeicher muss auch im Zentrum eines Landesjagdgesetzes stehen. Die Bürgerinnen und Bürger, die sich vielleicht fragen, was sie mit einem solchen Gesetz zu tun haben, müssen wissen, dass eine moderne Jagd moderner Umwelt- und Artenschutz ist.
Die Bevölkerung erkennt die Folgen der Jagdgesetzgebung beispielsweise auch an der Anzahl der Wildunfälle oder an den Abschussregelungen für Haustiere, die streng reglementiert bleiben.
Natürlich müssen bei der Jagd auch die Interessen der Bauern und der Winzer berücksichtigt werden. Wildschäden gilt es zu vermeiden. Auch dies gelingt nur mit den entsprechenden Regelungen im Landesjagdgesetz.
Ein gutes Landesjagdgesetz verschafft den Jägerinnen und Jägern Akzeptanz in der Bevölkerung. Deshalb ist es auch notwendig, dass die Grenzen aufgezeigt werden und klare Richtlinien für die Jagd enthalten sind. Ich denke, gerade dieser Aspekt muss Grundlage der weiteren Diskussion sein.