Meine sehr geehrten Damen und Herren, betrachten wir die Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Die Finanzausgleichsmasse steigt in beiden Jahren zusammen um 91 Millionen Euro. Die Verbundmasse steigt 2009 um rund 1 Milliarde Euro gegenüber 2008 und 2010 noch einmal um rund 300 Millionen Euro.
Das Verstetigungsdarlehen ist mit einer Restschuld von rund 630 Millionen Euro in 2008 nicht nur zurückgezahlt worden, sondern durch die Zuführung zum Stabilitätsfonds entsteht erstmals ein Guthaben von 105 Millionen Euro, das im Jahr 2011 auf rund 510 Millionen Euro anwachsen wird. Bisher haben wir von der Landesregierung nichts darüber gehört, welches Konzept sie mit diesem Vermögen vorhat oder ob sie überhaupt ein Konzept dafür hat. Die Frage ist angesichts der Nettokreditaufnahme von besonderem Interesse. Die Landesregierung könnte z. B. erklären, wie sie zu einer Aufstockung der allgemeinen Finanzzuweisungen steht und wo der Sinn der wachsenden Kassenkredite liegt, wenn auf der anderen Seite mehr als 500 Millionen Euro angesammelt werden. Summa summarum besser, aber immer noch nicht gut, die Verschuldung der Kommunen ist dramatisch hoch, die Handlungsspielräume der kommunalen Gebietskörperschaften sind stark eingeschränkt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme jetzt auf unseren Entschließungsantrag zur Abschaffung der Jagdsteuer zu sprechen.
Ich weiß, es wird sich sehr oft über die Jagdsteuer lustig gemacht. Sie sollten auch einmal daran denken, welche Aufgaben die Jäger für die Allgemeinheit übernehmen.
Wie Sie wissen, ist die Jagdsteuer eine Kreissteuer. Ihre Erhebung und ihre Höhe liegt im Ermessen der Kreise. Die Jagdsteuer kann bis zu 20 % der Jagdpacht betragen, und das Gesamtaufkommen pro Jahr beträgt rund 5 Millionen Euro.
Ich habe vor zwei Jahren an dieser Stelle darauf hingewiesen – daran hat sich nichts geändert –, dass die Jagsteuer ein Relikt aus vergangenen Zeiten ist, das heute seine Berechtigung verloren hat.
Inzwischen wirkt sie sich negativ auf die Verpachtung von Jagdrevieren aus. Darunter haben insbesondere die Waldbesitzer, die Ortsgemeinden, zu leiden.
Der volkswirtschaftliche Wert der freiwilligen Leistungen der Jägerschaft für Naturschutz, Landschaftspflege und Tierschutz – ich erwähne als Einzelbeispiel die Versorgung von Unfallwild – liegt erheblich höher als das Aufkommen an der Jagdsteuer.
Wir fordern noch in dieser Legislaturperiode den ersatzlosen Wegfall der Jagdsteuer oder hilfsweise wenigstens eine Reduzierung der Höhe der Jagdsteuer als ersten Schritt. Wir fordern die Landesregierung auf, eine Kompensationsfinanzierung für die Landkreise bereitzustellen.
Meine Damen und Herren, ich komme nun zu einigen Gesetzesvorhaben der Landesregierung, und zwar zunächst zum Gesetzentwurf des Landesglücksspielgesetzes. Nach dem geltenden Landesglücksspielgesetz ist das Land nicht legitimiert, einen geeigneten Dritten mit der Ausübung der Glücksspielveranstaltungen zu beleihen.
Mit dem neuen Gesetz wird die Ausübung der Veranstaltungen auf die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH übertragen. Diese Regelung halte ich für besonders vorteilhaft, weil sie dem Grundprinzip des Glücksspielstaatsvertrags Rechnung trägt und sich das Land nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom August 2008 dadurch einen dominierenden Einfluss auf die Lotteriegesellschaft sichern kann.
Die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH ist für diese neue Aufgabe nach unserer Auffassung aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich geradezu prädestiniert. So hat sie durch eine Kundenkarte für Oddset und eine
Sperrdatei für Spielsüchtige die notwendigen Vorkehrungen getroffen und dadurch den Zugang zu diesen Glücksspielen wirksam erschwert.
Die Reduzierung der Annahmestellen auf 1.150 entspricht der Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebots. Lotto und Einzelhandel, d. h. Zeitungen, Getränke, Süßigkeiten etc., bleiben zusammen. Das halte ich für eine gute Lösung.
Sie mindert einerseits die Anonymität der Spielenden, und die Betreiber der Annahmestellen erhalten andererseits ein zweites finanzielles Standbein, das sie etwas unabhängig vom Glücksspiel macht.
Schließlich wird in dem Gesetzentwurf ein behördliches Auskunftsverlangen normiert, aufgrund dessen die Auskunftspflichtigen die erforderlichen Unterlagen der Behörde vorlegen müssen.
Unsere Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen, weil er der Intention der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006 gerecht wird und einen guten Kompromiss zwischen staatlich überwachter Glücksspielbegrenzung und Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspiels darstellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das nächste Gesetzesvorhaben ist der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Spielbankgesetzes, das wir heute in erster Beratung erörtern.
Neben einer Fülle von Detailbestimmungen, die aus dem politischen Blickwinkel heraus subsidiär sind, gibt es zwei zentrale Regelungen:
1. Die Anrechnung der auf den Spielbetrieb entfallenden Umsatzsteuer. Sie ist nach Mai 2006 nach EU-Recht zu entrichten. Dadurch, dass der Bund den Ländern einen Ausgleichsbetrag dafür eingeräumt hat, dass die Spielbankabgabe abgesenkt werden musste, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, entstehen insoweit keine Mindereinnahmen. Bei den finanziellen Vorgaben ändert sich nichts.
2. Der Gesetzentwurf enthält eine Regelung zur Zulassung einer neuen Spielbank am Nürburgring. Dieses Vorhaben halten wir für sehr problematisch. Oberstes Ziel sowohl des Glücksspielstaatsvertrages als auch des Spielbankgesetzentwurfs ist die Verhinderung der Glücksspielsucht. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Länder verpflichtet, die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen.
Wirksame Suchtbekämpfung erfordert aber – das ist leicht nachzuvollziehen – eine Begrenzung des Glücksspielangebots und keine Erweiterung. Die Einrichtung einer neuen Spielbank am Nürburgring ist vor diesem Hintergrund eher kontraproduktiv, und der Gesetzentwurf widerspricht sich insoweit selbst. Ich denke, dass im Innenausschuss noch Gelegenheit bestehen wird, um über diese Ungereimtheiten ausführlich zu beraten.
Das dritte Gesetzesvorhaben, das alle drei Fraktionen gemeinsam eingebracht haben und das ebenfalls in erster Lesung beraten wird, regelt den freiwilligen Zu
sammenschluss der verbandsfreien Stadt Cochem und der Verbandsgemeinde Cochem-Land zu der neuen Verbandsgemeinde Cochem. Die kommunale Hochzeit wird am 7. Juni 2009, am Tag der nächsten Kommunalwahl, stattfinden.
Der Zusammenschluss ist zweifelsfrei von Vorteil. Er ist aber nicht weniger vom Verfahren her zu begrüßen. Eine Eigeninitiative der beiden kommunalen Gebietskörperschaften, die in einen freiwilligen Zusammenschluss mündet, ist so etwas wie der Traum eines jeden, der sich mit Kommunal- und Verwaltungsreform auseinandersetzt.
Die Maßnahme, die zu Recht durch ein Gesetz geregelt werden muss und damit dem Beschluss des Landtags unterfällt, wird nach meiner Überzeugung einen Schub an Effektivität, Effizienz, Bürokratieabbau und Kosteneinsparungen erzeugen.
Insofern wächst dem Zusammenschluss Modell- und Vorbildcharakter zu, indem er die Leistungsfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der Kommunen befördert.
Was die Kosten angeht, muss man den Zusammenschluss zunächst als Investition betrachten. Er kostet das Land eine schöne Stange Geld. Für mich sind aber der Blick und die Erwartung in die Zukunft ausschlaggebend; denn dann wird es nach der Bewältigung der Anfangsschwierigkeiten zu einer namhaften und einer nachhaltigen Einsparung an Kosten kommen, mit der sich die anfängliche Investition schnell amortisieren wird.
Die gesetzliche Regelung weist nach Überzeugung der FDP-Fraktion in die richtige Richtung. Einzelheiten können wir im Innenausschuss weiter erörtern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum letzten Teil meiner Ausführungen, und zwar zunächst zu dem Antrag der SPD-Fraktion zur Verwaltungsreform. Bereits gestern hat unser Fraktionsvorsitzender Herbert Mertin dazu ausführlich Stellung genommen, sodass ich mich auf einige wenige Bemerkungen beschränken darf.
1. Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass es eine echte und substanzielle Reform geben muss. Das war im Übrigen auch das Ergebnis der Bürgerbeteiligung.
2. Die FDP-Fraktion ist zur Beratung und Mitarbeit einer Verwaltungsreform bereit, wenn die Landesregierung ihre Hausaufgaben macht und – ich betone – ein umfassendes Konzept vorlegt.
Ich komme zu meiner letzten Bemerkung. Unsere Fraktion sieht Handlungsbedarf und ist der Auffassung, dass die Kommunalverwaltung effizienter, kostengünstiger, bürgernaher und demokratiefest organisiert werden muss. Der Antrag der SPD-Fraktion bringt hierzu keinen
Durchbruch. Die Landesregierung soll endlich erklären, was sie wirklich will. Darauf warten wir gespannt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie fordern in Ihrem Antrag unter Abschnitt II. bereits in den Ausführungen zum ersten Spiegelstrich – ich zitiere –: „… Zusätzlich sollen Überlegungen angestellt werden, die ADD und SGDs stärker zu regionalisieren, um durch die Einrichtung schlanker, regional zuständiger Mittelinstanzen wieder regional wichtige Entscheidungsstrukturen bündeln zu können; …“
Was würden wir damit erreichen? Wir würden damit erreichen, dass wir wieder Aufgaben auf niedrigere Ebenen übertragen müssten und würden mehr Bürokratie erzeugen, als wir jetzt haben.
Das ist genau der falsche Weg. Allerdings räume ich ein, dass es ansonsten in Ihrem Antrag auch sehr interessante und zum Teil zustimmungswerte Punkte gibt.