Ich wage zu behaupten, dass kein Bundesland in den jetzigen Heimgesetzgebungen diese Diskussion wirklich umfassend geführt hat, sondern es kam eher zu einer Fortschreibung des herkömmlichen Heimgesetzes, aber nicht zu wirklich fortschrittlicheren Elementen, die genau dieser Frage nachgehen.
2. Wir wollen Vorgaben formulieren, die die Selbstbestimmung wirklich verbessern können. Ich nenne hier das Stichwort „Öffnung der Einrichtungen“; denn wir wollen beispielsweise, dass Bewohner und Bewohnerinnen sich im Leben in der Gesellschaft stärker einbringen können und Einrichtungen sie darin unterstützen, wenn Bürger darin wohnen.
Das bürgerschaftliche Engagement wollen wir umgekehrt sehr viel stärker in die Einrichtungen hineinbringen, verbunden sowohl mit der stärkeren Anerkennung der Selbsthilfe als auch des freiwilligen Engagements.
3. Wir brauchen nach wie vor eine bessere Zusammenarbeit und eine bessere Vernetzung der Leistungsträger. Die Aufsichtsbehörde soll in ihrem Beratungsauftrag auch gestärkt werden und ihre Arbeit mit den beteiligten weiteren Prüfbehörden abstimmen.
welchen Stellen Träger von wirkungslosen Dokumentationen und Anzeigepflichten befreit werden müssen;
denn dass wir Dokumentationen und Anzeigepflichten brauchen, ist klar. Aber oftmals sind sie eigentlich überhaupt nicht zu gebrauchen.
4. Auch diesen Punkt möchte ich heute in die Plenardebatte einbringen. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion glauben wir, ist es wirklich erforderlich, dass man an das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz des Bundes anknüpft.
Sie müssen das richtig verstehen, wir wollen keine vertragsrechtlichen Regelungen schaffen, für die der Bund jetzt zuständig ist, aber ich glaube, dass gerade im Hinblick auf den Verbraucherschutz von großer Bedeutung ist, ordnungsrechtliche Anforderungen an das Rechtsverhältnis zwischen Bewohner und Bewohnerinnen und Träger vorzusehen, damit eben auch die Aufsichtsbehörde darauf bezogen in diesem ganz sensiblen Bereich eine Prüfmöglichkeit hat. Das heißt, die zivilrechtlichen Regelungen des Bundes müssen berücksichtigt werden.
Jetzt vielleicht noch einmal ganz kurz an der Stelle zu unserem Zeitplan. Der Gesetzentwurf ist von Frau von der Leyen erst im November 2008 vorgelegt worden, noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, und die Bundesländer sind noch nicht einbezogen.
Wir kennen ihn aber, wissen, wie die Kernregelungsbereiche in diesem Gesetz aussehen. Das ist letztendlich der Grund, weil wir der Auffassung sind, wir brauchen ein Gesetz aus einem Guss, dass wir so spät vorlegen.
Die ursprüngliche Absicht und Ankündigung, im zweiten Quartal 2008 das Gesetz vorzulegen, war daran geknüpft gewesen, dass das Bundesgesetz schon längst hätte vorliegen sollen. Wir haben jetzt entschieden, dass es richtiger ist, einen solchen Weg zu gehen. Bei den Ländern Baden-Württemberg und Bayern – bei all dem, was wir gesehen haben – gehen wir stark davon aus, dass sie ihre neuen Heimgesetze erneut novellieren müssen, sobald das Bundesvertragsrecht entsprechend in Kraft getreten ist. Das wollen wir nicht.
Vielleicht noch einmal abschließend: Wir glauben, oder ich persönlich glaube, dass der Gesetzentwurf der CDUFraktion eine gute Grundlage ist, aber in manchen Punkten einfach schlicht und ergreifend nicht weit genug geht.
Deutlich wird das beispielsweise daran, dass immer wieder auf das geltende Heimgesetz Bezug genommen wird, und zwar an ziemlich vielen Stellen dieses Gesetzes. Wir haben sie einmal gezählt. Allein an fast 20 Stellen wird auf die bisherige Regelung des Bundesheimgesetzes verwiesen. Das wollen wir eigentlich nicht, weil wir diesem Gesetz insgesamt gerne einen anderen Impetus geben möchten.
Ein Nebensatz von mir als Frauenministerin, in diesem Parlament möchte ich es trotzdem sagen: Wir wollen auch nicht nur die männliche Form in einem Gesetzentwurf. Ich sage das eher mahnend am Rande.
Mein Anliegen ist es, dass wir auch die grundsätzlichen Ziele der Politik für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen in diesem Gesetz wirklich sehr stark vermitteln. Wir werden deshalb nicht nur die Anforderungen an die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigkeit entsprechend formulieren, sondern wir wollen auch Instrumente einführen, die Selbstbestimmung und Teilhabequalität fördern.
Natürlich können wir auch erneut über die unangemeldeten Prüfungen debattieren, Herr Dr. Schmitz. Dass sie unangemeldet sind – das darf ich hier vielleicht noch einmal feststellen –, ist hier Praxis in Rheinland-Pfalz, auch wenn es im Heimgesetz nicht steht. Wir machen das jetzt schon seit September des letzten Jahres.
Aber natürlich muss man sich darüber unterhalten, wie das eigentlich mit den Überprüfungen laufen soll, in welchen Abständen diese stattfinden sollen, wenngleich es auch bestimmte Vorgaben gibt.
Ich denke, die Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörde müssen auch im Hinblick darauf betrachtet werden, wie wirksam deren Maßnahmen sind. Das war meine Erkenntnis bei Casa Reha, dass wir zwar ständig geprüft haben, aber die Art und Weise, wie die Heimaufsicht prüfen und welche Konsequenzen sie daraus ziehen kann, eigentlich nicht ausreicht, um tatsächlich dafür zu sorgen, dass Qualität in der Einrichtung vorhanden ist. Auch über diesen Punkt muss man sehr gut nachdenken.
Ich stimme mit der CDU-Fraktion selbstverständlich überein, dass mehr Transparenz über die Leistungen hergestellt werden muss. Darüber hinaus wollen wir eine Plattform schaffen, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen landesweiten Marktüberblick verschafft und damit für die Kommunen eine Unterstützung in ihrer Planungsverantwortung darstellt.
Wesentliches Merkmal wird dabei natürlich sein, dass wir unser neues Gesetz sehr stark an die bestehenden Strukturen in Rheinland-Pfalz anknüpfen. Wir haben Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz, wir haben Teilhabekonferenzen in Rheinland-Pfalz – dies ist etwas ziemlich Einmaliges –, und wir haben ein landesweites Informations- und Beschwerdetelefon, das wir ausbauen wollen, um damit einen zusätzlichen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten.
Wir haben in all den Gesetzesvorhaben der letzten Jahre einen ganz klaren roten Leitfaden implementiert, nämlich „Mehr Selbstbestimmung, mehr Teilhabe“, um die Menschen dazu zu befähigen, selbstständig zu leben. Dies soll auch Ausdruck in unserem neuen Gesetz zur Fortentwicklung des Heimgesetzes finden.
Mein persönlicher Wunsch wäre es – darüber müssten Sie aber als Parlamentarier nachdenken –, die Beratungen zukünftig vielleicht parallel zu führen, sodass die externen Anhörungen zu Ihrem und zu unserem Gesetzentwurf zur Entlastung unserer Partner zusammengeführt werden können. Wir werden uns sehr anstrengen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung in das letzte Plenum vor der Sommerpause eingebracht werden kann. Es ist ein Anstoß an den Ausschuss, und ich denke, es wäre eine sehr gute Sache, wenn wir die Beratungen langfristig parallel führen könnten.
Ich möchte Sie fragen, wie mit dem Antrag der CDU verfahren werden soll? – Normalerweise kann man ihn an den Ausschuss überweisen, oder man kann auch sofort darüber abstimmen. Ich hätte die Bitte, dass Sie sich äußern, wie Sie mit dem Antrag verfahren möchten.
Vielen Dank. – Damit wird der Antrag an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Entschließungsantrag der SPD wird nur im Sozialpolitischen Ausschuss beraten. Sind Sie mit diesem Verfahren einverstanden? – Das ist der Fall. Ich danke Ihnen.
Landesgesetz zur Änderung der Gemeinde- ordnung und des Zweckverbandsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3032 – Erste Beratung
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung darf ich die Änderung der Gemeindeordnung und des Zweckverbandsgesetzes heute in das Plenum einbringen. Auf den ersten Blick ist es eine unspektakuläre Veränderung, auf den zweiten Blick aber eine deutliche Veränderung im Bereich der kommunalen Gemeindewirtschaft, da wir damit eine Möglichkeit schaffen, dass die Gemeinden weitere Optionen erhalten, für die Versorgung der Menschen zu sorgen und in der Energiewirtschaft und der Daseinsvorsorge entsprechend tätig zu werden.
Für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden und ihre Unternehmen war diese Regelung bisher von zentraler Bedeutung. Bisher durften die Gemeinden wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern, wenn der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und ebenso wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt werden kann.
Diese Subsidiaritätsklausel hat eine Betätigung der Gemeinden im Grunde genommen untersagt und private Dritte bevorzugt.
Mittlerweile stellt sich die Situation anders dar. Für die kommunalen Unternehmen ist es wichtig, dass diese restriktive gesetzliche Regelung entfällt, wenn wir über Effizienzsteigerung und die Versorgung der Menschen reden. Die privatwirtschaftlichen Unternehmen sind ohnehin nicht der Subsidiaritätsklausel unterworfen gewesen.
Wir wollen nunmehr für die kommunalen Unternehmen die gleichen Wettbewerbsbedingungen schaffen, und dies sieht unser Gesetzentwurf für § 85 Abs. 1 der Gemeindeordnung vor.
Es gilt weiterhin die Subsidiaritätsklausel, jedoch nur in den Fällen, in denen sich die Gemeinde außerhalb der Energieversorgung, der Wasserversorgung oder des öffentlichen Personenverkehrs wirtschaftlich betätigen will.
Es ist darüber hinaus notwendig, eine zweite Änderung zu erläutern. Dies ist das Örtlichkeitsprinzip. Es gibt Kommunen, die an das Örtlichkeitsprinzip gebunden sind, die aber in Konkurrenz mit den Stadtwerken anderer Länder standen, die sich bei uns um eine Betätigung bemüht haben. Von daher war es natürlich für die kommunale Familie nicht einzusehen, dass beispielsweise in Hessen diese Möglichkeit geschaffen wurde, aber in Rheinland-Pfalz nicht. Damit konnten beispielsweise Stadtwerke aus Hessen in der Stadt Neuwied Angebote zur Energieversorgung oder öffentliche Angebote anderer Art unterbreiten.
Ich denke, auf dem Gebiet der öffentlichen Daseinsvorsorge ist es wichtig, auf den Gebieten der Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgungswirtschaft, des öffentlichen Personenverkehrs sowie auch der Wohnungswirtschaft die kommunale Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden deutlich zu stärken. Deswegen waren wir der Meinung, dass es notwendig ist, § 85 der Gemeindeordnung, den wir vor Jahren verändert haben, nunmehr wieder zurückzuführen, da sich die Situation mittlerweile anders darstellt.
Bei uns herrscht die Situation, dass wir insbesondere im Bereich der Energieversorgung wieder stärker auf die