Protokoll der Sitzung vom 05.03.2009

Wir sind uns aber wieder einig, dass ein funktionierendes Bankenwesen erforderlich ist, damit Wirtschaften überhaupt möglich ist. Es treiben uns auch andere Fragen um. Kann man beispielsweise eine Gruppe wie die Schaeffler-Gruppe pleite gehen lassen und abwarten, was aus den Unternehmen verwertet wird? In Rheinland-Pfalz befindet sich eines in Rheinböllen und eines in Morbach. Darüber hinaus ist eines im benachbarten Homburg. Dort arbeiten sehr viele Menschen. Soll man die pleite gehen lassen, weil privatwirtschaftlich die falschen Entscheidungen getroffen worden sind? Ich will überhaupt nicht beckmesserisch sein, weil dort wie in vielen anderen Bereichen auch die Entwicklung der Konjunkturkrise falsch eingeschätzt wurde.

Oder gibt es intelligentere Lösungen, wie Arbeitsplätze bei uns fortentwickelt werden können bei im Kern gesunden Unternehmen und wissend, dass es durch die Krise Investitionszurückhaltung von Finanzinvestoren genauso wie von den wirtschaftlichen Akteuren gibt, die Firmen haben, die sich sehr wohl überlegen, ob sie im Moment in ein Invest gehen, wo sie nicht wissen, wie die Entwicklung gerade kurzfristig sein wird? Da muss man überbrückend eingreifen und mitgestalten mit den privaten Akteuren und natürlich mit der Zielsetzung, dass das Private auch privat auf die Beine kommt und genauso am Wirtschaften teilnehmen kann – nicht mehr und nicht weniger –, in guter Kooperation mit den Unternehmerverbänden, mit den Unternehmen selbst, mit den Unternehmerinnen und Unternehmern und den Gewerkschaften und denen, die in Rheinland-Pfalz dafür arbeiten, dass wir in diesem Land nach vorne kommen.

Deshalb bitte ich Sie – Sie haben Enthaltung angekündigt –, Ihre Zustimmung zu dem Nachtragshaushalt und auch zu den Begleitgesetzen zu geben. Ich sage, dass wir dem Antrag der CDU nicht zustimmen werden und können. Insofern war die Freude wie manche Vorfreude zu früh, Herr Baldauf.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Meine Damen und Herren! Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, darf ich als Gäste auf der Zuschauertribüne Schülerinnen und Schüler von der Oranienschule Altendiez der 9. und 10. Klasse begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Jetzt hat Herr Kollege Mertin das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über den Nachtragshaushalt und die dazu notwendigen Änderungen auch im Gemeinderecht,

um umzusetzen, was auf Bundesebene im Rahmen des Konjunkturpakets II beschlossen worden ist.

Auch wenn das Konjunkturpaket auf Bundesebene abschließend zwischenzeitlich in Kraft getreten ist, meine ich, rentiert es sich an der einen oder anderen Stelle trotzdem, noch einmal über das Problem von solchen Konjunkturprogrammen ein wenig nachzudenken. Vieles von dem, was heute hier beschlossen werden soll, hat zum Beispiel den Zweck, im Rahmen der Konjunktur ein Stück weit bei uns in Deutschland zum Beispiel dem Baugewerbe zu helfen.

Wenn man aber die wirtschaftliche Entwicklung bis in den Januar hinein betrachtet, stellt man fest, dass Fahrzeugbau und Werkzeugbau unter ganz erheblichen Verlusten von Aufträgen zu leiden haben, die Bauindustrie aber noch ganz gut dasteht. Wir beschließen im Konjunkturprogramm jetzt gerade eine Reihe von Maßnahmen, die genau dem Bereich, dem es zum Beispiel noch ganz gut geht, helfen soll. Das könnte, wenn es bis zum Sommer so bliebe, dazu führen, dass wir eine künstlich erzeugte viel zu große Nachfrage haben werden, was sogar noch zu höheren Preisen führen kann.

Man muss sich schon die Frage stellen, ob das Konjunkturprogramm so, wie es gestrickt worden ist, mit den sehr rigiden Fristen, in denen es auch abzulaufen hat, nicht unter Umständen in dem Bereich am Schluss sogar kontraproduktiv sein wird und dazu führt, dass die Kommunen höhere Preise zahlen.

(Beifall der FDP – Eymael, FDP: So ist es!)

Das, was dort beabsichtigt ist, den Kommunen, die durchaus finanziell in Schwierigkeiten sind, an dieser Stelle im Konjunkturinteresse jetzt Mittel in die Hand zu geben, um dort Investitionen zu tätigen, ist dem Grunde nach nicht zu kritisieren. Nur wenn man die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung im Vergleich dazu sieht, fürchte ich, fördern wir gerade einen Bereich, dem es noch zu gut geht, und fördern nicht gerade den Bereich, dem es nicht gut geht. Ob das am Schluss unserer Konjunktur hilft, bleibt eben ein Stück weit abzuwarten. Beschlossen ist es bereits. Insofern muss es umgesetzt werden.

Herr Kollege Baldauf hatte vorhin die Verschrottungsprämie – ich habe es immer noch nicht gelernt: Abwr – – – angeführt. Auch da zeigen die letzten Zahlen, dass die Verschrottungsprämie in einem begrenzten Segment des Automarktes hilft, dem Autohandel insoweit auch hilft, (Zuruf des Abg. Baldauf, CDU)

aber nicht dem Gebrauchtwagenhandel, weil plötzlich die Gebrauchtwagen, die sonst vielleicht nachgefragt worden wären, liegen bleiben, also nur sehr begrenzte Wirkungen hat, eben auch bei den Automobilherstellern in Deutschland nur eine sehr begrenzte Wirkung hat. Auch da stellt sich die Frage, ob es sinnhaft ist, auf diese Art und Weise die Dinge zu fördern. Aber gleichwohl es ist jetzt beschlossen und wird umgesetzt. Es bleibt abzuwarten, welche Wirkungen letztendlich eintreten werden.

Herr Kollege Hartloff hatte vorhin angeführt, dass wir vielleicht das Insolvenzrecht weiterentwickeln sollen. Herr Kollege Hartloff, ich wäre doch dafür, wenn man das zwischenzeitlich weiterentwickelte Insolvenzrecht überhaupt einmal zur Anwendung kommen lassen würde.

(Hartloff, SPD: Auch das!)

Ich erinnere mich, dass es vor einigen Jahren – da war ich noch als Justizminister zuständig – schon weiterentwickelt worden ist. Aber wenn wir heute immer noch Angst davor haben, dass ein Unternehmen insolvent geht, weil in der Vorstellung der Menschen verbunden ist, dass damit auch die Arbeitsplätze sofort wegfallen, haben wir es offensichtlich nicht geschafft, deutlich zu machen, dass unser Insolvenzrecht heute genau das verhindern soll, dass wir durchaus in eine Insolvenz gehen können, ohne dass am Schluss die Arbeitsplätze verschwunden sind. Deshalb muss hier auch entsprechende Aufklärungsarbeit betrieben werden. Nicht jedes Unternehmen, das von Insolvenz bedroht ist, kann sofort den Staat in Geiselhaft für irgendwelche Unterstützungsmaßnahmen wegen des drohenden Verlustes der Arbeitsplätze nehmen.

(Beifall der FDP)

Wir haben gerade das Insolvenzrecht so strukturiert, dass genau das verhindert werden soll und die Unternehmen im Interesse der Arbeitsplätze fortgeführt werden. Das gilt zum Beispiel auch für die SchaefflerGruppe. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Gruppe an vielen Stellen sehr solvente und gute Unternehmensteile hat, die auch bei einer Insolvenz des Unternehmens zu einem Erhalt der weit überwiegenden Arbeitsplätze zu deutlich günstigeren Konditionen führen würde, als wenn der Staat jetzt dort einsteigt.

(Beifall der FDP)

Aber das ist etwas, zu dem wir offensichtlich, obwohl wir es beschlossen haben, nicht den Mut haben, es in der Praxis anzuwenden. Ich gebe zu, dass die Menschen Ängste haben, wenn sie sehen, dass eine Insolvenz ansteht im Hinblick auf unser Insolvenzrecht, wie es über viele Jahrzehnte war. Aber wir haben es gerade geändert, damit die Unternehmen fortgeführt werden können und die Arbeitsplätze erhalten werden.

Ich gebe Herrn Kollegen Hartloff recht. Sollte sich herausstellen, dass wir das noch nicht hinreichend gut und präzise formuliert haben, dann muss man an der Stelle nacharbeiten. Aber es erscheint mir sinnvoller, als nur mithilfe des Steuerzahlers solche Unternehmen über die Runden zu bringen. Wenn Banken dort die Kreditwürdigkeit falsch eingeschätzt haben, müssen eben die Banken auch das marktwirtschaftliche Risiko dafür tragen.

Die systemische Frage – das ist ja ein neues Schlagwort, welches jetzt ganz beliebt ist, um abzugrenzen, wer denn nun was bekommt und wer nicht – halte ich nur für begrenzt tauglich; denn wenn ich das mit der systemischen Frage sehr ernst nehmen würde, dürfte ich dem Mittelstand ja nie helfen. Welcher Mittelständler

für sich alleine bezogen wäre dann systemisch? Keiner. Also ist doch die entscheidende Frage: Handelt es sich um ein Unternehmen, in dem ich unter den derzeit geltenden Regeln handele – EU-Recht und alles, was gilt –, um zu verhindern, dass durch staatliche Hilfen Wettbewerbsverzerrungen stattfinden? Ist es ein Unternehmen, welches unter Geltung dieser Richtlinien und Rahmenbedingungen trotzdem noch sinnhaft unterstützt werden kann? Da kommt es nicht auf die Frage an, ob es systemhaft ist oder nicht, sondern es kommt darauf an, ob es wettbewerbsfähig und überlebensfähig ist und ob die Hilfe, die wir leisten, eine Hilfe ist, die den Wettbewerb nicht verzerrt.

(Beifall der FDP)

Das ist die alles entscheidende Frage. Ist das Unternehmen groß oder klein, dann ist es unerheblich. Aber wenn wir uns auf „systemisch“ einlassen, dann handeln wir in der Weise, dass wir für den ganzen Mittelstand im Grunde genommen eine hohe Hürde aufbauen, was nicht in unserem Sinne sein kann und deshalb aus unserer Sicht in dieser Form auch nicht diskutiert werden sollte.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der Beschlüsse, die auf Bundesebene gefasst worden sind, ergibt sich faktisch die Notwendigkeit, einen Nachtragshaushalt aufzustellen. Das ist so. Das, was auf Bundesebene an Mitteln bereitgestellt wird, muss bei uns im Lande entsprechend verwandt werden. Also muss auch entsprechend ein Nachtragshaushalt gemacht werden. Das ist logisch und nachvollziehbar. Gleichwohl werden wir ihm nicht zustimmen; denn würden wir zustimmen, würden wir natürlich einen Teil der Argumentation, die bei Einbringung des Nachtragshaushaltes vorangebracht worden ist, im Nachhinein legitimieren.

Da ist z. B. die Frage der geschaffenen Rücklage. Würden wir dem Nachtragshaushalt zustimmen, würden wir auch mit unserer Stimme dieser Rücklage die notwendige Legitimation verschaffen.

Herr Kollege Hartloff, Sie werden verstehen, dass wir das an der Stelle so nicht machen werden, gleichwohl wir anerkennen, dass faktisch ein Nachtragshaushalt notwendig ist, um die Mittel verausgaben zu können. Aber wir werden nicht zustimmen, sondern uns an dieser Stelle enthalten, weil wir diese Legitimation, auch wenn wir die faktische Notwendigkeit eines solchen Nachtragshaushalts anerkennen, nicht geben wollen.

Ein Weiteres ist interessant.

Herr Kollege Baldauf, Sie haben angeführt, dass man mehr Vertrauen in die Kommunen haben sollte. Da bin ich sehr bei Ihnen. Das könnte ich alles unterstützen. Aber wenn ich mir das Bundesgesetz anschaue, so strotzt dies vor Misstrauen gegenüber den Kommunen.

(Beifall bei der FDP – Baldauf, CDU: Das ist wohl wahr!)

Das ist alles so präzise und genau festgelegt, dass wir eigentlich kaum noch eine Chance haben, es zu korrigieren. Es ist schon auf Bundesebene so festgezurrt wor

den, dass im Grunde genommen nicht viel Spielraum übrig bleibt, sondern im Gegenteil die Landesregierung sogar in der Haftung ist, für nicht ordnungsgemäß verwandte Mittel einstehen zu dürfen. Das scheint mir an der Stelle wenig hilfreich zu sein.

Gleichwohl finde ich, wenn wir genau regeln, wie die Kommunen das, was sie in Anspruch nehmen, um zinslos – dies will ich gerne anerkennen – ihre eigenen Mittel aufbringen zu können, und in welchem Zeitraum sie diesen Kredit zurückzuzahlen haben, dann hätte ich es eigentlich für gut befunden, dass wir als Land unsere eigene Selbstverpflichtung gleich mit hineingeschrieben hätten und auch hineingeschrieben hätten, wie wir die Schulden, die wir für dieses Konjunkturpaket aufnehmen, innerhalb bestimmter Fristen wieder zurückzahlen. Das hätte einen Gleichklang gegenüber den Kommunen bedeutet. Den Kommunen erlegen wir es auf. Eine eigene Selbstverpflichtung haben wir uns nicht auferlegt. Auch das finden wir an dieser Stelle durchaus kritikwürdig.

Wir werden noch Gelegenheit haben, über die Fragen von Verschuldung und Verschuldungssperren zu sprechen. Ich denke, dass es sinnvoll ist, den Bericht des Finanzministers in der nächsten Sitzung des Ausschusses abzuwarten und zwischen den Fraktionen Gespräche aufzunehmen, wie wir diese Verschuldungsgrenzen in Rheinland-Pfalz einführen und in welcher Art und Weise wir das umsetzen. Da ist eine Dringlichkeit, die eine ausführliche Debatte heute notwendig machen würde, nicht gegeben. Heute geht es nur darum, diesen Nachtrag, der eingebracht worden ist, auf den Weg zu bringen. Zu dem hatte ich bereits einiges gesagt.

Zum Antrag der CDU kann ich nur sagen, dass er das eine oder andere durchaus Bedenkenswerte und von uns auch Unterstützenswerte enthält.

Herr Kollege Baldauf, Sie werden uns auch nicht über diesen Antrag durch die Hintertür dazu bringen, Ihren Kürzungsvorschlägen der letzten Haushaltsdebatte, denen wir schon damals nicht zustimmen konnten, jetzt mittelbar durch Zustimmung zu dem Antrag zuzustimmen. Das werden wir natürlich genauso wenig tun, wie wir die Rücklage durch Zustimmung zum Haushalt legitimieren wollen und Ihrem Antrag und Ihren Kürzungsvorschlägen zustimmen. Wir werden uns auch dort enthalten und mit Interesse beobachten, wie die nun beschlossenen Maßnahmen sich letztlich auswirken werden.

Ich hoffe, dass es trotzdem die notwendige Flexibilität gibt, vor Ort gegebenenfalls die eine oder andere Maßnahme zu schieben, sollte sich herausstellen, dass die Bauwirtschaft entsprechend ausgelastet ist, um nicht zu früh, unter Umständen durch künstliche Nachfrage der öffentlichen Hand den Markt durcheinanderzubringen.

Vielen Dank. (Beifall der FDP)

Ich erteile Herrn Ministerpräsident Kurt Beck das Wort.

Vielen Dank.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Einige Bemerkungen seitens der Landesregierung. Ich bedanke mich zunächst für die Unterstützung der SPD-Fraktion. Ich bedanke mich für die differenzierte Haltung der Oppositionsfraktionen zu dem Teil, der das Konjunkturpaket betrifft.

Ich will seitens der Landesregierung unterstreichen, wir sind in einer sehr großen Herausforderungslage, deren Dauer und Tiefe noch immer nicht abschließend einschätzbar ist. Es ist selbstverständlich wahr, dass, wenn man diese Analyse mit noch so vielen Unbekannten vornehmen muss, Hilfsmaßnahmen immer ein Stück weit auf Hoffnung gebaut sind, dass die Ansätze, die man wählt und die einem zur Verfügung stehen, Wirkung in der Gesamtwirtschaft entfalten. Daran führt kein Weg vorbei. Sich von den Bemühungen, die nicht nur in Deutschland, sondern auch in allen anderen Ländern der Welt laufen, die sich an diesen konjunkturellen Bemühungen beteiligen, abzukoppeln, wäre sicher kein Weg, der verantwortbar wäre. Ich habe es so verstanden, dass das Grundübereinstimmung in diesem Hause ist.

Lassen Sie mich zum Zweiten sagen, dass es darum geht, dass wir mit diesem Konjunkturpaket so gezielt wie möglich auf die rheinland-pfälzische Situation eingehen. Dies haben wir getan. Wir haben es zum einen in der Organisationsform getan, wie diese Investitionen eingesetzt werden; denn Rheinland-Pfalz hat nun einmal – dazu stehen wir auch – eine andere kommunale Struktur als sehr viele andere Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Mit annähernd 2.500 Gemeinden vor Ort oder Gemeindeverbände etc. ist eine Steuerung nach den uns vorgegebenen und gegenüber den Rechnungshöfen nachweisbaren Grundsätzen nicht so einfach möglich, als wenn man Großgemeinden oder Samtgemeinden hat wie in anderen Teilen der Republik, wo man in der Tat andere Wege überlegen kann.

Ich will dabei betonen, dass wir in Übereinstimmung – insoweit verstehe ich die Kritik der CDU überhaupt nicht – mit den kommunalen Spitzenverbänden – eine Übereinstimmung, die gerade wieder zu Beginn der Woche im Pakt für Rheinland-Pfalz festgestellt worden ist – einen Weg gefunden haben, wonach bei kommunalen Anmeldungen, Schwerpunktsetzungen und entsprechenden Abgleichen dort, wo es geboten ist, Stichwort „Kindertagesstätten“, Stichwort „Schulen“, eine kommunale Entscheidung vorgegeben wird und wir am Ende austarieren, wie mit den Mitteln flächendeckend umgegangen wird, um die Unternehmen und Arbeitsplätze zu erreichen, um auf der anderen Seite die notwendigen Schwerpunkte und die inhaltlichen Vorgaben einhalten zu können.

Ich muss in diesem Zusammenhang nicht noch einmal daran erinnern, dass es viele sind, die nicht so ohne Weiteres am Ende sichergestellt werden können. Das 75 : 25-Verhältnis, also Bundesmittel zu staatlichen Mitteln insgesamt und zu kommunalen Mitteln, das Verhältnis 65 % in den Bereich Bildungsinfrastruktur und

35 % in sonstige Infrastrukturmaßnahmen sind Parameter, die am Ende stimmen müssen, weil ansonsten niemand weiß, wie die Auseinandersetzungen in drei, vier Jahren, wenn die Abrechnungen vorliegen, aussehen, und niemand weiß und wüsste, ob es dann nicht zu Rückforderungen kommt.