Selbst wenn der im Land zu gestaltende Anteil am gesamten Bürokratieaufwand, wie eben von Ihnen dargestellt, relativ gering ist, lohnt sich aus meiner Sicht die Arbeit, ist jede Abschaffung von solchen Regelungen konkret ein Vorteil für die Betriebe vor Ort und bringt Vorteile für die Menschen.
Die CDU bietet Ihnen, Herr Staatssekretär, bietet dem Minister eine konstruktive Zusammenarbeit auf diesem Weg an. Lassen Sie uns die Zeit der Beratung in den Ausschüssen ideologiefrei gemeinsam dafür nutzen, weitere unnötige Verfahren abzuschaffen, gegebenenfalls gegen aufkommende vordergründige Widerstände. Hier haben Sie bei uns einen fairen Partner bei einem fairen Dialog an Ihrer Seite.
Die CDU ist sich sicher, dass ein solcher systematischer Abbau von Bürokratie der richtige Weg für günstigere Standortbedingungen zur Stärkung des Wirtschafts- und Arbeitsstandortes Rheinland-Pfalz ist.
Wir knüpfen an den im Februar hier beratenen CDUAntrag an, der damals leider noch von der absoluten SPD-Mehrheit abgelehnt wurde.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, dass uns dieses Thema alle schon seit Jahren beschäftigt. Es wird uns auch weitere Jahre beschäftigen. Wir ziehen da letztlich alle an einem Strang. Wir wollen alle die Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren. Wir wollen weniger Bürokratie, und wir wollen Planungssicherheit. Außerdem wollen wir schnellere Genehmigungsverfahren. Ich glaube, da sind wir uns im Grundsatz alle einig.
Je besser, je günstiger die Rahmenbedingungen für unseren Wirtschaftsstandort sind, umso mehr Unternehmen werden hier ansiedeln, umso mehr Arbeitsplätze werden nicht nur erhalten, sondern auch neu geschaffen werden. Dieser Wettbewerb der Regionen wird letztlich auch an diesen Rahmenbedingungen entschieden werden. Deswegen können wir die Regierung nur in dem unterstützen, was sie jetzt fordert. Es ist wieder einmal ein Schritt in die richtige Richtung. Herr Staatssekretär Kühl, es ist noch nicht der Paukenschlag, so
Jedenfalls sind es einfache und kürzere Verwaltungsverfahren, zeitgemäße Rechts- und Verwaltungsvorschriften, leistungsfähige und dienstorientierte Verwaltung. Mit diesen Vorstellungen ist es jedenfalls verbunden. Es sind auch Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger, die sich unnötige Wege ersparen können. Sie haben selbst darauf hingewiesen, in der Bauordnung wird vereinfacht, sodass auch insbesondere Existenzgründer verstärkt ihren eigenen Wohnraum nutzen können, ohne dass sie dadurch Nachteile haben. Wie das bei der Bauordnung mit den Imbiss- und Verkaufswagen aussieht, wird sicherlich die Kommunen vor Ort beschäftigen. Sie werden dort versuchen, Einzelfallentscheidungen zu treffen. Aber ich sage auch einmal sehr deutlich, wenn man Vereinfachung will, dann muss auch man auch alte Zöpfe abschneiden. Das gilt auch für die Landesbauordnung.
Wir haben das schon mehrfach in den gemeinsamen Koalitionszeiten in den vergangenen Jahren gemacht. Das trifft manchmal auf Betroffenheit seitens derer, die bisher dort Pfründe verwaltet haben. Das trifft im Übrigen auch auf Verwaltungsvorschriften und Verwaltungsverordnungen zu. Diejenigen, die diese betreuen, sitzen darauf bis zum Gehtnichtmehr, weil das sozusagen ihr Eigentum ist. Man muss Widerstände überwinden, bis man Verbesserungen erreicht.
Wir haben mitbekommen, dass die Verbände der Wirtschaft dem Gesetzentwurf insgesamt positiv gegenüberstehen. Der Gemeinde- und Städtebund hat mit der Landesbauordnung das eine oder andere Problem.
Alles in allem glaube ich feststellen zu können, dass beispielsweise durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion für verschiedene straßenbaurechtliche Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren eine deutliche Verbesserung bezüglich der Höchstbearbeitungsfrist bei der Prüfung von Antragsunterlagen eintritt. Das ist ein altes Thema. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dieser Gesetzentwurf stimmt mit unseren Vorstellungen überein.
Wir werden diesen Entwurf im Ausschuss noch im Detail diskutieren. Ich gehe davon aus, dass dies ein Gesetzentwurf sein könnte, der gemeinsam im Parlament verabschiedet wird.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch den etwas ungewöhnlichen Umstand, dass der Vertreter der größeren Fraktion am Ende dieses Reigens spricht, was ich nicht beklagen möchte, komme ich fast in die
Ich will doch noch die eine oder andere Bemerkung zur politischen Einschätzung dessen machen, was uns die Landesregierung vorgelegt hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie teilen sicher mit mir die Erfahrung, dass kein Gespräch mit Handwerkern, keine Diskussion mit Unternehmern vorbeigeht, ohne dass auf Bürokratie, auf die Zahl der Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und vor allem Meldepflichten in Deutschland hingewiesen wird. Es ist tatsächlich so.
Eine aktuelle Information des Nationalen Normenkontrollrates bei der Bundesregierung sagt uns, dass die deutsche Wirtschaft rund 10.500 Informationspflichten Jahr für Jahr zu erfüllen hat. Das ist eine eindrucksvolle Zahl, jedoch nicht positiv eindrucksvoll. Man sollte sich nicht von ihr erschlagen lassen. Die Informationspflichten sind auf die Größe der Unternehmen und die Branchen sehr unterschiedlich verteilt. Viele sind schlicht unverzichtbar.
Ich warne davor, sehr eindimensional auf das Thema „Bürokratie“ zu sprechen zu kommen. Viele Vorschriften sind Ausfluss von Schutzrechten für Menschen, für Arbeitnehmer und für die Umwelt. Insofern sind sie politisch gewollt und unverzichtbar.
Es stimmt, einige Großunternehmen kommen nicht umhin, inzwischen Mitarbeiter zu beschäftigen, die sich fast ausschließlich mit diesen Informationspflichten und weiteren bürokratischen Pflichten zu beschäftigen haben. Insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen, die in Rheinland-Pfalz das Bild prägen und uns besonders am Herzen liegen, sind oftmals mit diesen Pflichten überlastet. Eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn hat uns 2003 das Ergebnis gebracht, dass Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern fast doppelt so hohe Bürokratiekosten pro Jahr und Mitarbeiter haben wie Betriebe im Bereich von 20 bis 49 Mitarbeitern. Das kann uns nicht ruhen lassen. Insbesondere in Zeiten der Krise müssen wir dafür sorgen, unseren Teil dazu beizutragen, dass Mittel und Ressourcen in Unternehmen ausschließlich bzw. vor allem dafür genutzt werden, Investitionen zu tätigen, Neueinstellungen zu organisieren oder die Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern zu ermöglichen.
Die Zahl ist von Herrn Dr. Kühl schon genannt worden. Rund 1 % der Bürokratiekosten in Unternehmen werden durch Gesetzgebung und Regelungen verursacht, die auf Landesebene vonstatten gehen. Man könnte sagen, das ist eine fast unbeachtliche Größe. Ich denke, die Zielsetzung der Landesregierung mit der Initiative „Bürokratieabbau konkret“ ist es zu sagen, dann lasst uns zumindest über dieses eine Prozent reden und schauen, was wir tun können. Diese Initiative ist sinnvoll. Ich freue mich, dass dem Reden Handeln folgt und die Landesre
gierung uns einen Gesetzentwurf vorlegt, der ein ganzes Paket von konkreten Schritten beinhaltet. Sie sind genannt worden. Ich darf mir deshalb die weitere Erläuterung sparen.
Ich möchte auf ein Instrument, die Genehmigungsfiktion, zu sprechen kommen. Ich halte dies für ein sehr brauchbares und spannendes Instrument. Von diesem wünsche ich mir, dass wir das sukzessive in anderen Bereichen einführen können. Ich glaube, wenn man das serviceorientiert ausbaut, wie es von der Landesregierung vorgeschlagen wird, dann kann das für eine spürbare Entlastung der Unternehmen sorgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema „Bürokratieabbau“ ist ein Thema, bei dem wir nicht davon ausgehen dürfen, dass es uns jemals verlässt, weil wir es zur Befriedigung aller Teilnehmer am Markt erledigt haben werden. Wir werden ständig im Zweikampf zwischen denen sein, die sagen, jetzt ist ein neues politisches oder gesellschaftliches Thema aufgetaucht bzw. ein neuer Umstand, der dringend nach einer Regulierung ruft, und denen, die sagen, wir müssen weiterhin Regulierungen abbauen.
Die Landesregierung ist sehr weit. Ich habe mir die Zahl der Reduzierung der Verwaltungsvorschriften angeschaut. Seit 1997 hat sich die Zahl der Verwaltungsvorschriften von damals 772 auf heute 385 reduziert. Das ist ein Wort. Ich denke, in diese Richtung können wir weitergehen.
Die Landesregierung hat einen ordentlichen und sehr sinnvollen Gesetzentwurf vorgelegt. Meine Fraktion unterstützt diesen gern. Ich habe sehr gern aufgenommen, dass aus den Fraktionen des Landtags positive Signale kommen und freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3192 – an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Landesverkehrsfinanzierungsgesetz – Kom- munale Gebietskörperschaften (LVFGKom) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3193 – Erste Beratung
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landesverkehrsfinanzierungsgesetz ist ein unspektakuläres, aber ein sehr wichtiges Gesetz. Es ist deshalb unspektakulär, weil Bundesrecht in Landesrecht überführt wird. Dies ist notwendig, weil die Zuständigkeit im Rahmen der Föderalismusreform auf die Länder übertragen worden ist.
Wichtig ist dieses Gesetz, weil es in sehr starkem Maße die Zukunftsfähigkeit des Wirtschafts- und Lebensstandorts Rheinland-Pfalz beeinträchtigt.
Lassen Sie mich noch einen Satz zu dem Übergang vom Bund auf die Länder sagen. Es ist festgelegt, dass der Bund dem Land Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2014 – bis zum 31. Dezember 2013 – weiterhin 65 Millionen Euro für kommunale Verkehrsinfrastrukturinvestitionen zur Verfügung stellt. Bis zum 31. Dezember 2019 gibt es noch einmal einen Betrag, der im Zuge einer Revision 2014 festgelegt wird und dann nur noch die Zweckbindung hat, für investive Maßnahmen bereitgestellt zu werden. Ab 2019 müssen die Länder diese Investitionen allein finanzieren.
Wir haben uns entschieden, dass wir uns sehr eng an dem bislang geltenden Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz anlehnen. Wir machen das deswegen, weil sowohl wir als Land als auch die Kommunen mit diesem Gesetz, das bestimmte Fördertatbestände und Fördersätze vorsieht, sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Es gibt an einigen Stellen eine Bereinigung. Sie werden im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz noch finden, dass eine Fahrzeugförderung im Bereich des SPNV möglich ist. Ich glaube, sie findet faktisch seit 2001 nicht mehr statt, weil die EU das beihilferechtlich untersagt hat.
Deswegen finden Sie diesen Fördertatbestand im neuen Gesetz nicht mehr. Dafür sind zwei Fördertatbestände hinzugekommen, die unseres Erachtens auch wichtig für die Realität in Rheinland-Pfalz sind. Auf der einen Seite wollen wir mit diesem Gesetz die Möglichkeit schaffen, in Zukunft auch verkehrstelematische Infrastruktur zu fördern. Auf der anderen Seite wollen wir mit dem Gesetz die Voraussetzung schaffen, zukünftig auch Investitionen an öffentlichen Binnenhäfen zu fördern. Sie alle wissen, dass die öffentlichen Binnenhäfen in der Verkehrsinfrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz eine besondere Bedeutung haben. Auf die Bedeutung der Verkehrstelematik, insbesondere auch im ländlichen Raum, für den ÖPNV muss ich nicht besonders hinweisen.
Wir haben uns also im Sinne der Rechtssicherheit, der Kontinuität und des reibungslosen Verwaltungsvollzuges an dem orientiert, was der Bund im Wesentlichen bislang geregelt hatte. Es gibt eine Maßnahme oder etwas in diesem Gesetz, was einem nicht direkt augenfällig ist, was aber eine besondere Bedeutung hat und auf das ich speziell hinweisen möchte. Dieses Gesetz enthält keine Befristung. Eine solche Befristung hätte natürlich nach dem, was ich eingangs gesagt habe, nahegelegen, dass nämlich nur bis 2014 von Bundesseite eine Zweckbindung für Verkehr vorgesehen ist – danach ist man frei –
und ab 2019 das Land sowieso auch in die finanzielle Verantwortung muss. Wir haben bewusst keine Befristung gemacht, weil wir zum Ausdruck bringen wollen, dass uns dieses Geld, das hier zur Verfügung steht, auch über 2014 hinaus speziell für Verkehrsinfrastruktur in diesem Land wichtig ist.
Das hat etwas mit den positiven Erfahrungen aus der Vergangenheit zu tun. Ich möchte ein Beispiel aufgreifen. Sie alle kennen die Umbaumaßnahmen, die mittlerweile sozusagen schon in nahezu zweihundertfacher Ausfertigung an rheinland-pfälzischen Bahnhöfen stattgefunden haben. Das sind Maßnahmen, die die Mobilität in diesem Lande in Verbindung mit dem RheinlandPfalz-Takt sicherstellen. Schauen Sie sich das beispielsweise – dort finden Sie es besonders eindrucksvoll – im Bereich der S-Bahn Rhein/Neckar an. Das ist etwas, was die Lebens- und Zukunftsfähigkeit dieses Landes nachhaltig beeindruckt. Deswegen ist es uns wichtig, dieses Förderinstrumentarium nicht befristet, sondern dauerhaft angelegt mit diesem Gesetzentwurf zu etablieren.
Der Kommunale Rat hat diesem Gesetz zugestimmt. Das zeigt, dass die Kommunen positive Erfahrungen mit diesem Gesetz hatten. Für die Kommunen ist es wichtig, dass wir bei der Grundkonzeption bleiben, es aber im Sinne von Aktualität – ich habe eben die Beispiele genannt – arrondieren. Ich denke, auch die Unbefristetheit dieses Gesetzes ist etwas, was ein positives Signal ausstrahlt. Ich darf Sie hier, in den Ausschussberatungen und in zweiter und dritter Lesung um Ihre Zustimmung bitten.