Herr Staatsminister, sehen Sie vor dem Hintergrund, dass bei General Motors rund 84 Milliarden Dollar Verluste aufgelaufen sind, der amerikanische Staat in der Zwischenzeit 13,6 Milliarden Dollar Überbrückungskredit gewährt hat – die weiteren Forderungen betragen noch einmal 16,4 Milliarden Dollar – und dafür im Grundsatz die Lizenzen und Patente an den amerikanischen Staat verpfändet worden sind, Chancen, dass wir eine eigenständige europäische Lösung für Opel hinbekommen, oder ist eine solch enge Verzahnung mit GM gegeben, dass wir davon im Grundsatz nur träumen können und es wenig realistisch ist?
Nicht erst seit den Gesprächen des neuen Bundeswirtschaftsministers zu Guttenberg ist bekannt, dass GM
bereit ist, die Patente für Opel zur Verfügung zu stellen. Ich habe bereits ausgeführt, dass auch dort die Bereitschaft erklärt wurde, dass GM eine Minderheitsbeteiligung akzeptiert.
Vonseiten GM, aber auch von denen, die Opel getrennt in Europa fortführen wollen, weiß ich, dass eine Kooperation von GM und Opel weiterhin notwendig ist, um die Skaleneffekte nutzen zu können, weil der Anteil der Fahrzeuge von Opel zu gering ist, um einen eigenständigen Automobilkonzern aufzubauen. Der Verbund mit einem großen Partner ist notwendig.
Ich halte es für möglich, dass diese Fragen positiv geklärt werden können, weil auch die USA und GM ein Interesse haben, dass Opel weiter existiert, die Skaleneffekte gemeinsam genutzt werden können und der forschungsintensive Standort Rüsselsheim weiterhin in den Gesamtkonzern eingebunden werden kann.
Deswegen bin ich der festen Überzeugung, dass sich diese Fragen positiv klären lassen. Sie müssen auch positiv geklärt werden, weil sie für ein tragfähiges Zukunftskonzept Grundvoraussetzung sind.
Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 der Hauptschule Ringstraße Bad Kreuznach, Verwaltungsangestellte der Berufsbildenden Schule Wissen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Katasteramtes Argenschwang. Seien Sie alle herzlich willkommen im Landtag!
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU), Bürgerbeteiligung bei der Kommunalreform – Nummer 2 der Drucksache 15/3245 – betreffend, auf.
1. Handelt es sich bei den für die zweite Phase der Bürgerbeteiligung zur Kommunalreform veranschlagten 545.000 Euro um eine feststehende Endsumme, und wie schlüsseln sich diese Kosten auf (Kosten für Organisation und Struktur, Agenturkosten für den Entwurf der Broschüre, Druckkosten, Versand- bzw. Zustellungskosten, Kosten für die Auswertung)?
3. Welche konkreten Forderungen der Bürgerinnen und Bürger liefen nach der ersten Phase der Bürgerbetei
4. Wie stuft die Landesregierung die Umfrageaktion im direkten Vorfeld der Kommunalwahl verfassungsrechtlich ein?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ziel der Landesregierung ist es von Anfang an gewesen, die Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln.
Daraus ergibt sich, dass wir auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligen müssen und wollen. Deswegen haben wir sie sehr frühzeitig eingebunden.
Eine Bürgerbeteiligung, wie sie diese Kommunal- und Verwaltungsreform vorsieht und wie wir sie jetzt durchführen, hat bundesweit noch keinen vergleichbaren Vorläufer gehabt. Die Landesregierung hat mit dieser Bürgerbeteiligung auch ein Experiment gewagt. Nach den bisherigen Erfahrungen beurteile ich das Experiment als sehr erfolgreich.
Warum? – Über 3.000 Bürgerinnen und Bürger haben sich in der ersten Stufe der Bürgerbeteiligung an diesem Projekt beteiligt. Wir haben neun Regionalkonferenzen auf Fachebene (Kommunalpolitikerinnen und Kommu- nalpolitiker), fünf Bürgerkongresse und sechs Planungszellen – das ist ein enges Zusammentreffen von Bürgerinnen und Bürger, die willkürlich ausgewählt wurden, um Initiativen für eine zukünftige Verwaltung zu entwickeln – durchgeführt.
Diese Bürgerinnen und Bürger haben sich von sich aus und ohne Kostenerstattung in den Diskussionsprozess eingebracht. Sie waren sozusagen Experten in eigener Sache. Ich denke, sie haben wertvolle Vorschläge, Hinweise und auch Kritik für die Beratungen zur Kommunal- und Verwaltungsreform gegeben.
Die überwiegend positive Resonanz und die konstruktiven Beiträge der ersten Bürgerbefragung und Bürgerbeteiligung haben die Landesregierung in ihrer Absicht bestärkt, die Bürgerinnen und Bürger in der zweiten Stufe an den Vorbereitungen der Kommunal- und Verwaltungsreform zu beteiligen.
In der zweiten Stufe der Bürgerbeteiligung, die jetzt läuft, werden in einer repräsentativen Umfrage landesweit 10.000 Telefoninterviews, eine Online-Umfrage und flankierende Informationsmaßnahmen durchgeführt.
So haben aufgrund der verteilten Informationsblätter, des Informationsfaltblattes, bis heute etwa 1.150 Bürgerinnen und Bürger nähere schriftliche Informationen beim Ministerium des Innern und für Sport abgefordert.
Zu Frage 1: Die Landesregierung hat für die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung zur kommunalen Verwaltungsreform einen Festbetrag von 545.000 Euro veranschlagt. Dieser Betrag gliedert sich wie folgt auf:
370.000 Euro für die Durchführung der repräsentativen Befragung und der Online-Umfrage sowie die Auswertung und Ergebnisdokumentation.
Zu Frage 2: Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Deutsche Post AG beauftragt, Informationsfaltblätter in der Zeit vom 18. bis 20. März als Postwurfsendung an alle Haushalte, die dann Tagespost erhalten, zu verteilen.
Zu Frage 3: Die Landesregierung möchte die vielfältigen Anregungen, Vorschläge und Hinweise aus der ersten Stufe der Bürgerbeteiligung soweit als möglich im Rahmen der kommunalen Verwaltungsreform umsetzen.
Dazu zählen beispielsweise eine Verlagerung von Aufgabenzuständigkeiten des Landes auf die Kommunen, eine Verlagerung von Aufgabenzuständigkeiten innerhalb des kommunalen Bereichs auf Kommunen der örtlichen Ebene, eine Optimierung von Gebietsstrukturen der verbandsfreien und der Verbandsgemeinden, ein Ausbau der inneren kommunalen Zusammenarbeit, beispielsweise auch ein Ausbau des Bürgerservices der kommunalen Verwaltungen durch zusätzliche Bürgerbüros, zusätzliche mobile Bürgerservices und erweiterte E-Government-Möglichkeiten und -Angebote mit einer unmittelbaren Beteilung der Bürgerinnen und Bürger in der kommunalen Selbstverwaltung.
Die Landesregierung bereitet deswegen derzeit gesetzliche Regelungen und Konzepte zur Umsetzung dieser Maßnahmen, also die 64er-Liste und was dazugehört, mit einem Vorschaltgesetz wegen der jetzt vorliegenden Veränderungen in der Gebietsreform vor.
Zu Frage 4: Die Durchführung einer repräsentativen Umfrage und einer Online-Umfrage sowie die Informationen im Vorfeld dieser Befragung begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Sie können sicher
Die repräsentative telefonische Umfrage sowie die Online-Umfrage zur kommunalen Verwaltungsreform und die begleitenden Informationen sind Teil der schon zu Projektbeginn vorgesehenen zweiten Stufe der Bürgerbeteiligung. Mit der Durchführung der Befragung ist ein externes Unternehmen beauftragt.
Die Befragungen gehören zum Verfahren der kommunalen Verwaltungsreform und dienen ausschließlich dazu, Meinungen von Bürgerinnen und Bürgern zu vorliegenden Reformvorschlägen und Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern an kompetente und bürgerfreundliche Verwaltung zu erkunden.
Die in Printmedien geschalteten Anzeigen und Informationsfaltblätter sind allein zur Vorbereitung der Befragungen gedacht und auch so ausgelegt. Die Befragungen sowie die begleitenden Informationen sind rein sachlich ausgerichtet. Sie haben nicht den Charakter einer Werbung für die Landesregierung.