Protokoll der Sitzung vom 07.10.2009

Für die Landesregierung hat Herr Wirtschaftsminister Hering das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es stellt sich nicht die Frage, ob wir die Dienstleistungsrichtlinie umsetzen und den einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz etablieren. Dazu sind wir schlicht und ergreifend aufgrund der europäischen Vorgaben verpflichtet. Wir können in Rheinland-Pfalz entscheiden, in welcher Weise wir diese umsetzen und wo wir den einheitlichen Ansprechpartner ansiedeln.

Darüber, wie wir ihn konzipiert haben, gibt es offensichtlich keinen Streit. Es wird für sinnvoll erachtet, dass wir die Entscheidung getroffen haben. Ich will differenzieren, dass der einheitliche Ansprechpartner mit seinen Serviceleistungen nicht nur EU-Bürgern zur Verfügung steht, die nicht in Deutschland ansässig sind, sondern selbstverständlich auch Einheimischen.

Wir wollen die Möglichkeiten, die wir bereits in Rheinland-Pfalz zur Verwaltungsvereinfachung insbesondere bei Existenzgründungen geschaffen haben, nutzen und weiter ausbauen und damit die Existenzgründungen auch für diejenigen weiter vereinfachen, die unabhängig von der Einbindung des eigentlichen Ansprechpartners Existenzgründungen im Dienstleistungsbereich auf den Weg bringen wollen.

Es wird darüber diskutiert, ob die Entscheidung des Landes sinnvoll ist, dies zunächst bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen anzusiedeln. Diese Entscheidung ist sinnvoll, weil wir dort Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, die sich in Genehmigungsverfahren auskennen und bereits bisher solche Verfahren koordiniert und gesteuert haben. Nirgendwo anders könnten wir das kurzfristig mit überschaubarem Aufwand umsetzen, wie dies bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen möglich ist. Niemand kann eine präzise Aussage darüber machen, in welchem Umfang der Ansprechpartner in Anspruch genommen wird. Das war mit der entscheidende Grund, die jetzige Entscheidung zu treffen.

Herr Eymael, man muss den Brief der Kammern genau lesen. Darin steht, dass für das Land keine Ausgaben entstehen, weil sie davon ausgehen, dass der gesamte Aufwand vollständig durch Gebühren zu decken ist. Das ist ein Trugschluss.

Wollen Sie den Aufwand für den Vorlauf, wie die Entwicklung der EDV-Verfahren und das Vorhalten des Personals, in den ersten Jahren kostendeckend in den Gebühren auf 50 Antragsteller verteilen? Dann würden

gegebenenfalls Gebühren in der Größenordnung von mehreren Tausend Euro entstehen. Nach EU-Recht ist es schlicht und ergreifend verboten, abschreckende Gebühren zu erheben.

Diese müssen überschaubar sein. Wir werden das ohne Gebühren umsetzen, weil wir genehmigungsfreundlich sind und weiterhin neue Dienstleistungen in RheinlandPfalz haben wollen. Die Anzahl der Existenzgründungen in Deutschland soll steigen.

(Beifall der SPD – Licht, CDU: Wer zahlt das bei uns?)

Herr Licht, wir betrachten es als ein Stück sinnvoller Wirtschaftsförderung, dafür zu sorgen, dass Existenzgründungen in unserem Land entstehen. Wir wollen mehr Existenzgründer im Land Rheinland-Pfalz haben. Wir wollen keine Institution schaffen, die zur Abschreckung beiträgt, Existenzgründer in Rheinland-Pfalz zu werden. Das wäre mit hohen Gebühren der Fall. Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns.

(Licht, CDU: Das kann man als abschreckend bezeichnen! – Zuruf des Abg. Eymael, FDP)

Die Aussage der Kammern ist, wenn dies vollständig durch Gebühren gedeckt werden kann. Da Sie nicht wissen, in welchem Umfang die Antragsverfahren über alle Ansprechpartner laufen, heißt das doch, dass Sie den Aufwand durch diejenigen decken müssen, die Anträge stellen.

(Zuruf des Abg. Eymael, FDP)

Lassen Sie mich doch einmal ausreden. Sind Sie doch nicht so nervös.

(Zuruf des Abg. Eymael, FDP)

Sicher sind Sie nervös.

Wenn das weniger sind, ist die Gebühr höher. Das ist eine reine mathematische Rechnung.

Die Kammern haben zwar die Forderung gestellt, die Entscheidung des Landes ist aber auf keine große Kritik der Kammern gestoßen, weil diese sagen, sie seien ganz froh, nicht in der Anfangsphase mit dem Aufwand behelligt zu sein, und sich auf andere Aufgaben konzentrieren zu wollen.

Wir werden alles nach drei Jahren genau evaluieren. Wir arbeiten intensiv mit den Starterzentren zusammen und haben auch vereinbart, dass dort entsprechende Anträge aufgenommen werden können. Wir haben gemeinsam mit den Kammern EDV-Verfahren entwickelt. Dies alles zeigt, dass es eine enge Kooperation gibt.

Die elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für diese Aufgabe eingesetzt werden, können selbstverständlich auch weiterhin andere Aufgaben bei der SGD wahrnehmen. Deswegen sind wir sehr flexibel. Dadurch ist der Aufwand geringer, als wenn wir andere Institutionen schaffen.

Auch in Landesregierungen, in denen die FDP mit regiert, sind Lösungen gefunden worden, einen Ansprechpartner über staatliche Organisationen anzusiedeln.

Herr Licht, ich bin froh, dass Sie eine Position gefunden haben. Ich hätte beinahe meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen falschen Vorwurf gemacht. Ich habe die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebeten, mir die Position der CDU aufzuschreiben. Sie haben mir daraufhin mitgeteilt, dass sie das nicht können. Daraufhin habe ich gesagt, man muss doch darstellen können, wie die Position der CDU ist.

(Licht, CDU: Ich hatte sie deutlich im Ausschuss gesagt! Da haben Sie nicht zugehört!)

Ich muss den Mitarbeitern recht geben, dass man das nicht feststellen konnte. Im Abstimmungsverfahren im Innenausschuss hat die CDU ihre Zustimmung gegeben. Im Wirtschaftsausschuss hat sie sich der Stimme enthalten und im Rechtsausschuss ihre Ablehnung kundgetan. So flexibel war die CDU bei dem Gesetzesvorhaben.

(Beifall bei der SPD)

Wir werden das in Rheinland-Pfalz effizient und kostengünstig umsetzen. Wir halten es auch für richtig, diese Serviceleistung für ein mittelstands- und existenzfreundliches Land zunächst ohne Gebühr auf den Weg zu bringen. Wir werden das gemeinsam mit den Kammern evaluieren und wollen damit einen Beitrag zur Entbürokratisierung für Rheinland-Pfalz leisten.

Herr Licht, ich bin guter Dinge, dass Sie nach drei Jahren in Ihrer Meinungsbildung nicht mehr so flexibel sind, sondern mit uns die Auffassung vertreten, dass dies ein guter und richtiger Zwischenschritt gewesen ist.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Vielen Dank.

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/3693 – in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Somit ist der Gesetzentwurf in dritter Beratung mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/3694 – in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dage

gen? – Somit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf in dritter Lesung mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgebührengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3695 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 15/3833 –

Es wurde im Ältestenrat vereinbart, den Gesetzentwurf ohne Aussprache zu behandeln.

Ich darf dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Mertin, das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Gebührenrecht in Deutschland und auf europäischer Ebene fußt auf unterschiedlichen Rechtssäulen.

Das deutsche Gebührenrecht berücksichtigt auch das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers. Das europäische Recht gebietet, dass das Kostendeckungsprinzip gilt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dafür Sorge getragen werden, dass, wenn europäisches Recht zur Anwendung kommt, diesem Unterschied auch Rechnung getragen wird.

In seiner Sitzung am 21. September 2009 hat der Haushalts- und Finanzausschuss einmütig beschlossen, Ihnen zu empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Vielen Dank.

Wer der Beschlussempfehlung, die die unveränderte Annahme empfiehlt, zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Somit ist die Beschlussempfehlung und damit der Gesetzentwurf – Drucksache 15/3695 – in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Vielen Dank.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3696 Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Drucksache 15/3834 –