Protokoll der Sitzung vom 11.11.2009

Herr Staatssekretär, unter der Kenntnis, die Sie eben vorgetragen haben, habe ich eine Frage. Vom Gesundheitsministerium wurde vor Donnerstag angekündigt, dass am 2. November die Impfungen für die chronisch Kranken beginnen werden. Die Rückmeldungen aus den Arztpraxen am Montag und Dienstag waren, dass diese Arztpraxen diesen Impfstoff nicht bekommen konnten, er von Apotheken nicht abrufbereit war und selbst teilweise freitags mit der Impfung nicht begonnen werden konnte.

Die zweite Zusatzfrage dazu ist – – –

(Zurufe von der SPD)

Okay, ich habe Ihnen jetzt viel Luft gelassen. Aber die zweite Frage können Sie nicht sofort nachschieben.

Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Das Gesundheitsministerium hat nicht angekündigt, dass die Impfung der chronisch Kranken am 2. November beginnt, sondern in der Woche, die mit dem Montag, den 2. November, beginnt. Das ist ein gewisser Unterschied, Herr Baldauf.

(Pörksen, SPD: Für die nicht! Das wissen die nicht!)

Was den zweiten Punkt angeht, ich hatte gesagt, wir hatten weniger Impfstoff geliefert bekommen. Das hat dazu geführt, dass am 2. November weder in allen 150 Apotheken noch bei allen Impfärztinnen und Impfärzten der notwendige Impfstoff verfügbar war, sodass nicht überall damit begonnen werden konnte. Es konnte aber dort begonnen werden, wo der Impfstoff vorhanden war. Bei allen 150 Apotheken, die sich um dieses Thema kümmern, war der Impfstoff spätestens am Freitag, den 6. November.

Eine Zusatzfrage von Frau Kollegin Grosse.

Herr Staatssekretär, in Bezug auf die Gesamtplanung, können Sie uns Ihrerseits eine Einschätzung zur Koordination auf Bundesebene geben?

Auf der Bundesebene ist es so, dass die Empfehlungen, wer geimpft werden soll, von der Ständigen Impfkommission und von den beiden Instituten, Robert KochInstitut und Paul-Ehrlich-Institut, kommen. Man muss feststellen, dass es in den vergangenen Wochen sehr unterschiedliche Stimmen aus Fachärztekreisen, der Arzneimittelkommission der Bundesärztekammer gegeben hat. All das hat dazu beigetragen, dass es sehr viele Fragen in der Bevölkerung gegeben hat.

Uns erreichen auch Anrufe, in denen mitgeteilt wird, der eine Kinderarzt sagt, man solle die Kinder auf jeden Fall impfen lassen, und der andere Kinderarzt sagt, man solle die Kinder auf gar keinen Fall impfen lassen. Wir haben großes Verständnis dafür, dass das Irritationen und Fragen auslöst.

Wir können nur sagen, wir haben uns gemeinsam mit allen Ländern auf eine einheitliche Impfstrategie verständigt, und diese Impfstrategie heißt, dass zuerst die Menschen aus dem Gesundheitswesen, dann Polizei und Feuerwehr und danach die chronisch Kranken geimpft werden. Dafür ist die notwendige Vorsorge getroffen worden.

Das heutige Gespräch, zu dem der Bundesgesundheitsminister seine Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern eingeladen hat, wird – so ist unsere Hoffnung, das ist auch der Wunsch und die Absicht, mit der unsere Ministerin dort teilnimmt – dazu beitragen, dass auch auf der Bundesebene wieder die notwendige Klarheit einkehrt.

Eine Zusatzfrage von Frau Kollegin Anklam-Trapp.

Herr Staatssekretär, im Moment werden im Land Rheinland-Pfalz vorrangig medizinisches Personal und die Mitarbeiter von Hilfsorganisationen geimpft. Ich möchte Sie nach der Einschätzung fragen. Wie viele von diesen Menschen werden von diesen Impfungen derzeit erreicht?

Wir sind bei unseren Planungen im Pandemieplan davon ausgegangen, dass die Zahl der Menschen, die unter medizinisches Personal, Polizei und Feuerwehr fallen, etwa 260.000 Personen in Rheinland-Pfalz betrifft. Diese haben von den ersten Lieferungen bisher 60.000 Impfdosen zur Verfügung gestellt bekommen, während knapp 140.000 Impfdosen an die Apotheken gegangen sind.

Wir haben im Augenblick noch keine Übersicht darüber, wie viele derer, die dieses Angebot bekommen haben, sich impfen zu lassen, es tatsächlich in Anspruch nehmen. Es gibt einzelne Meldungen aus dem Land, sehr unterschiedliche Berichte. Es gibt zum Beispiel im Bereich der Feuerwehr – – – Hier in Mainz, habe ich mir sagen lassen, hat sich ein sehr großer Teil der Leute impfen lassen. Es gibt in Teilen des medizinischen Personals, der Menschen, die in Krankenhäusern und Arztpraxen arbeiten, eine sehr andere Verhaltensweise. Da kann man im Augenblick noch keinen einheitlichen Trend ausmachen. Ich vermute, dass es heute in der Gesundheitsministerkonferenz auch darüber einen Informationsaustausch zwischen den Ministerinnen und Ministern geben wird.

Eine Zusatzfrage von Frau Kollegin Thelen.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, von den Betroffenen werden zum Teil sehr unterschiedliche Meldungen be

kannt, wie die Ärzte auf festgestellte Fälle reagieren. Sie haben davon gesprochen, dass die Umsetzung des Pandemieplans von Ihnen kommuniziert wurde. Es gibt aber Ärzte, die auch auf das Bundesseuchengesetz zurückgreifen und komplette Familien unter Quarantäne stellen. Gibt es Verhaltensregelungen, die seitens des Landes an die betroffenen Ärzte kommuniziert werden, damit ein einheitliches Verfahren praktiziert werden kann?

In Rheinland-Pfalz ist es wie in vielen anderen Ländern auch so geregelt, dass die Entscheidung von den örtlichen Gesundheitsämtern getroffen werden soll. Es gibt innerhalb der Ärzteschaft sehr unterschiedliche Auffassungen, was die Gefährlichkeit und die Impfnotwendigkeit angeht. Das hat auch Auswirkungen darauf, wie der einzelne Arzt oder die einzelne Ärztin in bestimmten Fällen mit der Empfehlung umgeht, dass Klassen geschlossen werden, der Unterricht ausfällt oder Familien unter Quarantäne gestellt werden. Das ist aber eine Angelegenheit, die auf der örtlichen Ebene von den kommunalen Gesundheitsämtern geregelt werden sollte.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Schellhaaß.

Herr Staatssekretär, warum führen die Gesundheitsämter in Anbetracht der schwierigen, um nicht zu sagen unzumutbaren Bedingungen für die Impfärzte keine Impfaktionen durch? Für die Impfärzte ist es ungeheuer schwierig, die Leute im Zehnerpack zusammenzubekommen. Auch müssen sie Rückzahlungen leisten, wenn von den Zehnerimpfdosen nicht alle abgenommen werden.

Frau Abgeordnete Schellhaaß, ich spreche zuerst den letzten Punkt an. Die Ärzte müssen nichts zurückzahlen. Sie tragen nicht das Risiko.

Ich komme zum zweiten Punkt. Ich glaube nicht, dass man davon sprechen kann, dass die Situation für die niedergelassenen Ärzte unzumutbar sei. Es gibt ein großes Interesse und Anrufe. Die Leute kommen vorbei. Das ist aber nun einmal so, und zwar je nachdem, welche Schlagzeilen man gerade gelesen hat.

Ich hatte gesagt, dass bis zum 12. Oktober fest vereinbart war, dass die Kassenärztliche Vereinigung die Organisation übernimmt. Deshalb hatte man darauf gesetzt, dass die Impfung über die niedergelassenen Ärzte stattfinden soll. Wir haben aber aufgrund der veränderten Situation schon in der vergangenen Woche mit dem Landkreistag gesprochen, dass selbstverständlich überall dort, wo es notwendig sein sollte – das kann man im

Augenblick nicht absehen –, auch die Gesundheitsämter in die Impfung einbezogen werden können.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Enders.

Herr Staatssekretär, wie kompetent ist die Hotline Neue Grippe im Ministerium besetzt? Ich frage das unter dem Aspekt, dass ich am Freitag von Eltern angerufen wurde. Diese hatten dort angerufen und wollten für ihre 12jährige Tochter eine Auskunft haben. Man konnte ihnen dort keine Auskunft über Impfstellen für Kinder geben und auch nicht feststellen, ob überhaupt jemand registriert ist, der Kinder impfen wird.

Das ist ein bisschen schwierig. Sie fragen mich nach einem Sachverhalt, den ich nicht kennen kann. Ich scheue mich, Urteile über Dinge abzugeben, die ich nicht kenne. Wenn es so gewesen sein sollte, wäre das bedauerlich. Ich habe eine solche Kritik bisher nicht gehört.

Ich habe eine Nachfrage. Meine Frage lautete konkret: Wie kompetent ist die Hotline besetzt?

Die ist so kompetent besetzt, dass alle Fragen, die von den Bürgerinnen und Bürgern gestellt werden, beantwortet werden können.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Günther.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, die Kritik der Impfärzte setzt auch da an, dass sie überfordert sind. Deshalb fordern sie, dass die Gesundheitsämter, nachdem die Hilfsorganisationen geimpft wurden, auch öffnen und eine Impfung für die breite Öffentlichkeit vornehmen. Ist das in nächster Zukunft vorgesehen?

Ich habe gerade davon gesprochen, dass wir bereits in der vergangenen Woche mit dem Landkreistag gesprochen und gesagt haben, dass dort im Land, wo es notwendig sein sollte, weil es zu wenige Impfärzte und

Impfärztinnen gibt, auch der öffentliche Gesundheitsdienst in die Impfung mit einbezogen werden sollte. So soll es auch geschehen.

(Pörksen, SPD: Das wurde vor zwei Minuten gesagt!)

Eine weitere Zusatzfrage der Kollegin Frau AnklamTrapp.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich möchte Sie nach der Kostenerstattung für die Impfleistung der Impfärzte in Rheinland-Pfalz fragen. Ist die Tätigkeit, die die Impfärzte übernehmen, kostendeckend? Was erhalten sie?

Die Impfärzte erhalten sechs Euro. Das ist eine Vereinbarung, die mit der Kassenärztlichen Vereinigung zu der Zeit getroffen worden ist, als wir alle davon ausgehen mussten, dass die Kassenärztliche Vereinigung die Organisation der Impfung übernimmt.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wirz.

Herr Staatssekretär, ich habe noch eine Frage. Womit hat die Kassenärztliche Vereinigung den Ausstieg aus der Mitarbeit bei der Impfaktion begründet? Halten Sie die 1.091 gemeldeten Impfärzte in der regionalen Aufteilung für ausreichend? Ich beziehe mich auf Pressemeldungen der letzten Woche, dass sich überwiegend Impfärzte in den städtischen Bereichen gemeldet haben, aber das flache Land ziemlich brach liegt. Was haben Sie vor, dagegen zu unternehmen?

Den Grund, den die Kassenärztliche Vereinigung angegeben hat, konnte man den Medien entnehmen. Die Kassenärztliche Vereinigung hat sich darüber echauffiert, dass die AOK und einige andere Kassen in diesem Jahr anders als in den Vorjahren nicht mehr die saisonale Grippeimpfung für alle ihre Mitglieder bezahlen wollen, sondern nur noch für die Mitglieder, die unter die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission fallen.

Das war der Grund, den die Kassenärztliche Vereinigung angegeben hat, weshalb sie sich zurückzieht. Ich glaube, es ist nicht nur mir schwergefallen, die Begründung zu verstehen und nachzuvollziehen.

Sie haben recht. Wir haben noch nicht ausreichend Ärzte. Die Situation ist in den Regionen des Landes

unterschiedlich. Es kommen aber jeden Tag neue dazu. Der Stand im Internet ist überholt. Die Nachricht von gestern Nachmittag lautete 1.091. Wenn ich jetzt bei der AOK anrufen würde, wären wir vielleicht bei 1.134. Auch das ist der Grund dafür, weshalb wir schon in der vergangenen Woche gesagt haben, wir müssen uns die Möglichkeit vorbehalten, dass der öffentliche Gesundheitsdienst über die Gesundheitsämter mit einbezogen wird, damit es keine Ungleichbehandlung im Land gibt.

Es liegen noch Zusatzfragen der Kolleginnen Frau Ebli, Frau Schäfer und Frau Schellhaaß vor.

Das Wort hat Frau Abgeordnete Ebli.

Herr Staatssekretär, trifft es zu, dass sich die Ärztinnen und Ärzte, die bereit waren, sich als Impfärzte zur Verfügung zu stellen, freiwillig gemeldet haben, und es nicht eine Selbstverständlichkeit ist, dass niedergelassene Ärzte impfen müssen?

Es ist so, dass alle Ärzte, die sich an der Impfaktion beteiligen, das aus freien Stücken und, wie ich vermute, auch aus Verantwortung tun. Sie werden dazu nicht gezwungen und können dazu auch nicht gezwungen werden.