Walter Wirz
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Herr Minister, welche Auswirkungen haben die gestiegenen Winterdienstkosten auf das vorgesehene Bauprogramm für das laufende Jahr? Ist durch die gestiegenen Kosten mit Einschränkungen zu rechnen, oder wird dies ausgeglichen?
Herr Staatssekretär, ich habe noch eine Frage. Womit hat die Kassenärztliche Vereinigung den Ausstieg aus der Mitarbeit bei der Impfaktion begründet? Halten Sie die 1.091 gemeldeten Impfärzte in der regionalen Aufteilung für ausreichend? Ich beziehe mich auf Pressemeldungen der letzten Woche, dass sich überwiegend Impfärzte in den städtischen Bereichen gemeldet haben, aber das flache Land ziemlich brach liegt. Was haben Sie vor, dagegen zu unternehmen?
Herr Minister, woher weiß ich denn, ob ich Gegenstand des Bildmaterials von Google bin, ohne umfangreiche
Internetrecherchen anzustellen? Gibt es da keine andere Möglichkeit, als diesen umständlichen Weg zu machen? Wenn ich Widerspruch einlege, kann ich das nicht obligatorisch machen, sondern ich muss einen Grund haben.
Herr Minister, wenn ich Sie richtig verstanden habe, spielt das Fahrzeitkriterium, das seinerzeit bei der Planung eine Voraussetzung war, nicht mehr die Rolle, die seinerzeit diesem Kriterium beigemessen wurde.
Herr Minister, nur zur Verdeutlichung: Darf ich aus Ihrer Antwort schließen, dass andere Planungen nicht weiterverfolgt werden?
Sie haben jetzt dargelegt, dass die Planung aus den verschiedensten Gründen auf der alten Trasse erfolgt. Ich frage: Werden bei der Hunsrückbahn weitergehende Planungen nicht weiterverfolgt?
Frau Präsidentin, Herr Kollege Guth! Ich verstehe zwar Ihre Argumentation hier, dass Sie sich auf das Jahr 2003 berufen und eine Stellungnahme des damaligen Wirtschafts- und Verkehrsministeriums anführen, aber die Situation im Jahr 2003 interessiert im Augenblick recht wenig, wenn wir die Jetztsituation betrachten müssen.
Meine Damen und Herren, all die öffentlich-rechtlichen Verkehrsunternehmen sind nicht das Problem. Das Problem sind unsere kleinen Unternehmen im ländlichen
Raum, die von den Erträgen ihrer Linienfahrten oder wie auch immer nicht leben und nicht sterben können.
Wenn hier nichts passiert – der Antrag geht ja in diese Richtung, dass man den Unternehmen eine stärkere Hilfe zukommen lassen soll, damit sie eben von ihrer technischen Ausstattung her eine bessere Qualität bieten können –, wenn die Konzessionsträger, die die Linien ausschreiben, nur die Bedingungen verschärfen und entsprechend andere zusätzliche Bedingungen aufnehmen, dann werden wir damit dem Problem nicht gerecht. Dann müssen wir damit rechnen, dass wir demnächst nur noch die Großen haben, und die Kleinen sind von der Bildfläche verschwunden.
Das wollen wir nicht, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Hering, ich möchte einmal feststellen: Sie – nicht Sie persönlich, sondern Ihre Partei – ist nicht erst seit 2006 hier in der Verantwortung für unsere Verkehrswege und Verkehrsinfrastruktur im Land.
Ich möchte weiterhin feststellen – das wird zwar immer wieder gern gesagt –, dass die Brücken – – –
Herr Ministerpräsident, darum geht es jetzt aber nicht. Es geht um etwas anderes.
Warten Sie doch einmal ab, worum es geht.
Es wird zwar immer wieder gerne von Ihnen ins Feld geführt, dass die Bauträgerschaft bei vielen Dingen, auch bei Fernstraßen, beim Bund liege. Aber, Herr Minister, Sie wissen doch genauso gut wie ich, dass der Bund gerade in diesen Dingen nichts tut, was das Land nicht will. Das wissen wir doch. Das Land hat im Endef
fekt eine größere Mitsprache bei diesen Dingen als der Bundesverkehrsausschuss. Auch das ist eine Tatsache, und das will ich hier festhalten.
Meine Damen und Herren, ich kann mich daran erinnern, dass wir vor vielen Jahren hier ein dickes Buch hatten, das Landesstraßenprogramm, in dem auch Brückenbauwerke aufgelistet waren. Wir haben damals schon gesagt, dass das vom Finanzbedarf her ein Programm für 30 und mehr Jahre ist. Das hat es immer noch gegeben.
Ich glaube, es ist auch noch gültig. Wenn das so ist und man nur beschränkte Mittel hat, dann ist es nicht mehr als richtig, wenn man eine Prioritätenliste aufstellt. Wir erwarten von einer Landesregierung, dass sie solche Prioritäten aufstellt, damit man auch weiß, in welcher Reihenfolge man überhaupt zur Realisierung in diesem Bereich kommt.
Ich habe zwar Verständnis dafür, dass Sie sich über eine solche Forderung ärgern – Sie wollen sich nicht in die Karten schauen lassen, das ist völlig klar –, aber das lassen wir Ihnen hier nicht durchgehen. Wir erwarten von Ihnen als Landesregierung, dass Sie klipp und klar sagen, in welchen Zeiträumen Sie hier etwas verwirklichen können und verwirklichen werden. Es ist unser Recht, das von Ihnen zu verlangen, und es ist Ihre Pflicht, dem Parlament klaren Wein einzuschenken.
Vielen Dank.
Aber nur zur Berichterstattung.
Das haben Sie aber nicht zu entscheiden. So weit kommt es noch, dass Sie das zu entscheiden haben.
Ich nehme das Wort zur Berichterstattung.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der gemeinsame Antrag von FDP und CDU „60 Jahre soziale Marktwirtschaft – 60 Jahre erfolgreiche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung für RheinlandPfalz“ wurde im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in seiner 23. Sitzung am 30. Oktober 2008 beraten. Der Antrag wurde von der SPD-Mehrheit abgelehnt.
Den Alternativantrag der SPD „60 Jahre soziale Marktwirtschaft – Soziale Marktwirtschaft zukunftsfähig fortführen“ hat der Ausschuss in seiner 23. Sitzung am 30. Oktober 2008 beraten. Das Beschlussergebnis lautet: Der Antrag wurde von der SPD-Mehrheit gegen die Stimmen von CDU und FDP angenommen.
So weit meine Berichterstattung.
Herr Präsident, wenn ich darf, würde ich dann jetzt – – –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Beratung des Doppelhaushaltes 2009/2010 erfolgt in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, die für uns alle eine große Herausforderung darstellen. Die Herausforderungen betreffen sowohl die Finanzwelt als auch in immer stärkerem Maße die Realwirtschaft. Diese Lage erfordert ein klares und konsequentes Konzept der Wirtschaftspolitik. Deshalb ist es sehr schade, dass der Zeitrahmen für die gleichzeitige Beratung des Haushalts und des gemeinsamen Antrags von CDU und FDP „60 Jahre soziale Marktwirtschaft“ so eng ist, dass eine dem Thema angemessene Debatte nicht möglich ist.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle nur so viel sagen: Die gegenwärtige Wirtschafts- und Finanzkrise ist keine Widerlegung des Modells der sozialen Marktwirtschaft. Diese Krise ist ein Zeugnis dafür, was geschieht, wenn leichtsinnig und unverantwortlich gegen Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft verstoßen wird. Die Erneuerung, nicht die Überwindung der sozialen Marktwirtschaft ist die richtige Antwort auf die Finanz- und Wirtschaftskrise.
Meine Damen und Herren, im Zuge der Bankenkrise hat es auch die LBBW erwischt. Man kann in der Tat von Glück reden, dass unser Land nicht mehr in der Pflicht als Miteigentümer steht; allerdings sind unsere Sparkassen Anteilseigner. Die Sparkassen und ihr Verband müssen in eigener Verantwortung entscheiden, ob und in welcher Weise sie sich jetzt engagieren sollen. Viele von uns sind in den Sparkassengremien vertreten. Meine persönliche Meinung kennen Sie. Ich glaube auch nicht, dass es unseren Sparkassen und ihrem Verband guttut, sich nun in ein erhöhtes Risiko zu begeben. Meine Damen und Herren, wir müssen darüber hinaus auch Wert darauf legen, dass die Geschäftsfelder unserer Sparkassen und der LBBW sich ergänzen und sich nicht überschneiden.
Aber die Herausforderungen werden nicht durch wirtschaftliche Störungen allein hervorgerufen, sondern auch durch die Gefährdung wichtiger Grundlagen einer modernen Industriewirtschaft und durch falsche politische Entscheidungen. Ich denke dabei an die von der Europäischen Union in Umsetzung der Klimaschutzpolitik beabsichtigten Versteigerungen von CO2Emissionszertifikaten, die – wenn sie so realisiert werden, wie sie von Frankreich und anderen vorgeschlagen werden – eine erhebliche einseitige Belastung des Industriestandortes Deutschland mit seinen Kohlekraftwerken, seiner Chemischen Industrie, der Metallindustrie und anderen Branchen bedeuten.
Auch wir in Rheinland-Pfalz wären davon massiv betroffen. In diesem Bereich werden in Kürze für unsere Wirtschaft elementare Entscheidungen getroffen, und ich kann nur hoffen, dass die Bundesregierung einmütig dafür kämpft, dass Schaden von unserem Land abgewendet wird. Dieses Beispiel mahnt uns im Übrigen, dass wir Umweltpolitik nicht gegen wirtschaftliche Vernunft betreiben dürfen. Wenn dies geschieht, so schaden wir Arbeit und Wohlstand in unserem Land genauso, wie wir der Umwelt schaden.
Ich füge hinzu, man hätte von Anfang an wissen müssen, dass sich Länder mit hohen Anteilen an Kernkraftwerken und Wasserkraftwerken mit entsprechend weniger CO2-Ausstoß dies anrechnen lassen und die Last auf die anderen abschieben wollen.
Meine Damen und Herren, Energie ist und bleibt das Fundament einer modernen Wirtschaft und unseres Wohlstandes. Energie ist eine der wichtigsten Branchen der Wirtschaft. Deshalb war es ein schwerer Fehler dieser Landesregierung, die Kompetenz für die Energiepolitik aus dem Wirtschaftsministerium in das Umweltministerium zu verlagern.
Meine Damen und Herren, zu den Kernaufgaben der Wirtschaftspolitik des Landes gehören Investitionen in die Infrastruktur und damit in die Zukunft. Eine bedarfs- und zukunftsgerechte Infrastruktur eines Landes ist die elementare Voraussetzung für wirtschaftliche Prosperität. Hierbei denke ich neben unseren Landesstraßen insbesondere an unsere dringendsten Verkehrsprojekte, ohne deren Verwirklichung unser Land in weiten Teilen den Anschluss an die wirtschaftliche Entwicklung verpasst und damit auch die dringend benötigten Arbeitsplätze im Land nicht schaffen kann.
Herr Minister, wir erkennen die Bemühungen um den Lückenschluss der A 1 an, und wir sind auch dem Land Nordrhein-Westfalen dankbar, dass es die Planungen bis in den rheinland-pfälzischen Bereich der Abfahrt Adenau übernommen hat. Nicht zufrieden allerdings sind wir mit dem Fortgang des Hochmoselübergangs. Jetzt haben wir nach langer Verzögerung endlich Baurecht, doch nun vermissen wir den wirklichen Willen dieser Landesregierung, die Finanzierung dieses Kernprojektes für das ganze Land gegenüber dem Bund auch sicherzustellen.
Ich fordere Sie auf: Nutzen Sie die Chance, die sich jetzt stellt, wo der Bund im Zuge seiner Konjunkturpolitik die öffentlichen Investitionen deutlich verstärken will. Sie müssen noch beweisen, dass Sie den Hochmoselübergang nun auch wirklich wollen.
So müssen auch für andere Projekte endlich die nötigen Planungsentscheidungen herbeigeführt werden, damit es weitergeht beim Anschluss der B 10 an die Autobahn im elsässischen Weißenburg etc.
Zum Thema „Nürburgring“ ist es zu begrüßen, dass die Landesregierung den Nürburgring fortentwickelt. Die am Nürburgring auf den Weg gebrachten Investitionen sind nicht nur aus der Sicht eines örtlichen Abgeordneten die wichtigsten Investitionsmaßnahmen der Region überhaupt, meine Damen und Herren. Diese Investitionen tragen wesentlich zur wirtschaftlichen Gesundung der Region bei.
Wir können natürlich darüber diskutieren – Herr Kollege Mertin ist gerade leider nicht anwesend –, ob man dies oder jenes auch hätte anders machen können. Diese Investitionsentscheidung wurde bekanntlich zu einem Zeitpunkt getroffen, als von Finanzkrise noch keine Rede war. Deshalb halte ich einen Nachsteuerungsbedarf dieses Projektes nicht für ausgeschlossen.
Aber es ist müßig, heute darüber zu diskutieren, ob nicht dies oder jenes anders hätte gemacht werden müssen. Wir befinden uns in der derzeitigen Situation und müssen damit leben. Ich bin der Landesregierung und dem Land Rheinland-Pfalz sehr dankbar, dass sie diese Maßnahme ermöglicht hat.
Hierzu gehört aus meiner Sicht – dies sage ich auch wieder in Richtung meines Kollegen Mertin – ebenfalls die Einrichtung einer Spielbankdépendance, weil sie nicht nur das Angebot abrundet, sondern auch Teil des Gesamtkonzeptes ist. Dies war von Anfang an bekannt, meine Damen und Herren. Deshalb – man möge es mir nachsehen – sehe ich die Dinge in diesem Zusammenhang etwas anders, als dies heute Morgen in der Haushaltsrede dargestellt wurde.
Meine Damen und Herren, wir müssen eine Vielzahl unserer Rheinquerungen erneuern und ergänzen. Ich fordere die Landesregierung auf, dazu endlich eine Prioritätenliste vorzulegen, die Grundlage der Finanzierungsentscheidung sein muss. Herr Minister, ohne eine solche Prioritätenliste wird es eigentlich keine Entscheidung geben können.
Wir vermissen ausreichende Investitionen in die Landesstraßen. Die Ansätze reichen nicht aus, um den Gesamtzustand der Straßen sichtbar zu verbessern und zugleich Neubaustrecken und Ortsumgehungen zu bauen. Der LBM nimmt wieder verstärkt Kredite auf, um sein Personal zu bezahlen, allen Behauptungen einer effizienten kaufmännischen Führung zum Trotz. Das müssen Sie endlich beenden. Wir fordern Sie auf, den Zustand der Landesstraßen neu zu bewerten, daraus den Investitionsbedarf aktuell zu beziffern und dies mit einer ausreichenden Investitionsplanung zu verbinden.
Meine Damen und Herren, der wesentliche Teil der Mittel, die unser Land für die unmittelbare Förderung der Wirtschaft aufwenden kann, stammt aus den Regionalförderungen der Europäischen Union mit einer entsprechenden Kofinanzierung durch das Land. Das ist in der Summe ausreichend Geld, wir sind aber in der Gestaltung an die Vorgaben der EU-Programme gebunden. Dabei stellt sich natürlich die Frage, ob diese Programme auch auf unser Land passen. Wir sollten deshalb einmal auswerten, was aus den EU-Programmen der ausgelaufenen Förderperiode geworden ist, wie sie angenommen wurden und was sie bewirkt haben, also
eine Evaluierung dieser Maßnahmen insgesamt durchführen.
Die neuen Programme, die für die beiden kommenden Jahre maßgeblich sind, sind anders gestrickt. Sie sind nicht mehr wie bisher auf die weniger starken Regionen beschränkt. Das ist bedeutsam für ein Land wie Rheinland-Pfalz mit großen ländlichen Räumen.
Wir fordern, dass die Bemühungen, gleichwertige Lebensbedingungen in den ländlichen Räumen herzustellen, deshalb nicht aufgegeben werden.
Sie müssen klarstellen, welche eigenen Akzente Sie in diesem Rahmen setzen können oder wollen, wo da eine konzeptionelle Linie verfolgt wird, die die Strukturprobleme des Landes im Blick hat. Herr Wirtschaftsminister, dazu reicht es nicht, in Serie teure Broschüren zu verteilen und zahllose Veranstaltungen auszurichten, auf denen das Lob des Wirtschaftsministers gesungen wird.
Unter den Ministerien des Landes ist das Wirtschaftsministerium eines der lautesten Hurraschreier. Herr Hering, ich spreche Sie persönlich an. Kurt Beck ist doch jetzt zurück. Die Nachfolgekampagne können Sie jetzt fürs Erste abblasen.
Den Schönheitswettbewerb können Sie erst einmal bis 2011 zurückstellen, wenn ein sozialdemokratischer Oppositionsführer gesucht wird.
Meine Damen und Herren, aktuell bestimmt die Wirtschaftskrise unsere Aufmerksamkeit. Wir sollten aber den Blick auf die langfristigen Aufgaben in unserem Land nicht verlieren. Wir brauchen mehr Arbeitsplätze im Land selbst, am liebsten so viel wie im Bundesdurchschnitt, Herr Ministerpräsident.
Wir brauchen ein höheres mittelfristiges Wachstum, damit wir wirklich im Reigen der Bundesländer aufholen. Wir brauchen mehr Inlandsprodukt je Einwohner, um so stark wie der Durchschnitt der Länder zu werden.
Wir brauchen ein höheres Einkommensniveau der Menschen, um gleichen Wohlstand wie in ganz Deutschland zu erreichen, und wir brauchen auch ausgeglichenere Lebensverhältnisse in den Regionen unseres Landes.
Bis dahin liegt noch eine große Wegstrecke vor uns.
Vielen Dank.
Herr Minister, ich beziehe mich auf Ihre Äußerungen zur Finanzierung des Hochmoselübergangs. Da würde ich Ihnen empfehlen, dann, wenn Sie schon hier sind, den Redebeiträgen auch zuzuhören. Ich habe gefordert, den Hochmoselübergang aus den Möglichkeiten der erhöhten öffentlichen Investitionsmittel des Bundes zu finanzieren, und dass Sie sich darum kümmern sollen. Aber Sie waren es doch, die hier vor dem Parlament erklärt haben, dass Sie der Erhöhung der Maut zustimmen würden, um die Mittel dafür zu erhalten. Dann bitte machen Sie es auch.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, ich hatte den Eindruck, dass Sie sich der Tatsache bewusst sind, dass alle Regelungen und Hilfestellungen des Landes bezüglich der finanziellen Hilfen für unsere Exportwirtschaft eigentlich eine gewisse Hilflosigkeit gegenüber der fehlenden Nachfrage im Exportbereich darstellen. Die dort entstandenen Probleme können wir vom Land nicht regeln. Hier gibt es nicht nationale, sondern nur globale Regelungen. Dann wären wir eigentlich wieder bei den Verwerfungen, die durch die Finanzkrise entstanden sind.
Herr Minister, Sie dürfen sich nichts vormachen. Wenn Sie einzelne wenige positive Meldungen verkünden, dann darf das nicht über die schwierige Gesamtsituation gerade unserer Exportwirtschaft und der Wirtschaft, die von der Binnenkonjunktur abhängig ist, hinwegtäuschen.
Herr Kollege Hartloff hat im ersten Teil der Aktuellen Stunde zur Finanzkrise gesagt, dass diese Debatte notwendig sei, um nach Möglichkeit soziale Verwerfungen für die Zukunft zu vermeiden. Ich bin durchaus seiner Meinung. Aber eine kritische Bewertung der Gesamtumstände darf nicht das eigene Tun im Land ausklammern. Dabei denke ich in diesem Zusammenhang an die Landesbank Rheinland-Pfalz, an die Tochter der Bank, Landesbank Rheinland-Pfalz International. Ich habe noch die Worte des Vorstandsvorsitzenden Dr. Jaschinski der Landesbank Baden-Württemberg im Ohr, der gesagt hat, dass diese beiden Institute erheblichen Wertberichtigungsbedarf produziert haben, um es vornehm auszudrücken.
Wir sollten zur Kenntnis nehmen, dass keine unserer Landesbanken sich davon ausnehmen kann. Sie sind gewissermaßen einem Herdentrieb in der Gier nach schnellem Geld und Gewinn gefolgt.
Wir müssen uns fragen, wie die milliardenfach gehandelten sogenannten Finanzderivate aus marktwirtschaftlicher Sicht eingestuft werden können. Wir müssen uns in diesem Zusammenhang die Frage stellen, ob der Umstand, dass auch unsere Landesregierung Forderungen von Banken an Kreditnehmer im Wohnungsbaubereich an andere Banken verkauft hat, ohne dass im Einzelnen die Kreditnehmer oder Kreditempfänger davon gewusst haben, gleichzusetzen ist mit dem Handeln von Banken, die im Wege von Derivaten ihre Forderungen an Kreditnehmer ohne deren Wissen weiterverkauft haben. Das sollten wir einmal bewerten. Ich weiß nicht, zu welchem Ergebnis eine juristische Bewertung kommt.
Nach meinem Gefühl ist hier in eklatanter Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen worden. Wenn dies so ist, sollten wir uns in diesem Zusammenhang auch die Frage stellen, wie es dazu gekommen ist, dass diese Finanzblase international geplatzt ist.
Man sollte zur Kenntnis nehmen, dass die virtuellen Geldmengen, die in der Finanzwirtschaft derzeit noch im Handel sind, den Wert des weltweiten Bruttosozialprodukts, also den Wert des gesamten Weltwirtschaftsergebnisses, um ein Vielfaches übersteigen. Dieser Umstand kehrt das bisherige Verständnis von Volkswirtschaft, von Finanzen und Währungspolitik ins Gegenteil um. Es kehrt es auch in das Gegenteil dessen um, was in den Konferenzen von Bretton Woods einmal als Grundlage für ein Weltwährungssystem festgelegt worden ist.
Es ist kaum noch zu vermeiden, dass diese Finanzkrise auf die reale Wirtschaft durchschlägt. Eine Maßnahme dagegen wäre es, Anstrengungen für das Erstarken der Binnenkonjunktur zu unternehmen.
Ich sagte es bereits, auf der Exportseite können nur internationale oder, besser gesagt, global wirkende Maßnahmen helfen. Voraussetzung ist aber generell eine Neuordnung der Regelungen des Geldmarktes, und zwar nicht nur national, sondern auch global.
Die Vorschläge der Bundesregierung, die in diesen Tagen gemacht worden sind, werden nach unserer Überzeugung der Lage nicht gerecht.
Ich sage einen letzten Satz.
Herr Finanzminister, ich stimme Ihnen in der Kritik zu, dass es nicht Maßnahmen sein können, die überwiegend durch die Länder und die Gemeinden getragen werden, sondern der Bund muss auch seinen Beitrag dazu leisten.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Guth, ich mag Sie. Aber das, was Sie hier vorführen wollen, was Sie mit der Belastung der Wirtschaft veranstalten, gleicht einem Hütchenspiel.
Ich beziehe mich bei meinen Ausführungen ausdrücklich auf unseren Antrag zu Punkt 9 der Tagesordnung, zu dem wir heute nicht reden dürfen.
Ja, es ist schon bemerkenswert, dass eine Fraktion zwar das Recht hat, einen Antrag zu stellen, gleichwohl zu dem Antrag im Parlament nicht mehr reden darf. Sie sollten sich einmal überlegen, was das für ein Demokratieverständnis ist.
Meine Damen und Herren, der Grundgedanke der streckenabhängigen Maut für Lkw ist richtig. Es können so nutzungsgerechte Preise für die Bundesfernstraßen erhoben werden. Die Praxis aber sieht leider etwas anders aus.
Die Einnahmen aus der Lkw-Maut werden eben nicht ausschließlich zum Bauen und zum Unterhalt der Bundesfernstraßen eingesetzt. Es werden die Schienenwege quersubventioniert und der Bundeshaushalt von der Inanspruchnahme von Steuereinnahmen entlastet. Die Lkw-Maut brachte keine wesentliche Erhöhung der Mittel für die Bundesfernstraßen mit sich. Daran ändert sich nach der neuesten Finanzplanung des Bundes auch in Zukunft nichts. Damit wird an dieser Stelle auch der Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern verzerrt.
Niemand bestreitet, dass die Schiene ihre Leistungen für den Güterferntransport verbessern muss. Dazu muss aber der Wettbewerb auf der Schiene viel offener werden. Das geht nur, wenn die Deutsche Bahn AG nicht zugleich die Bedingungen für die Trassennutzung festsetzt, obwohl sie zugleich auch Wettbewerber ist.
Natürlich müssen auch auf der Schiene Entgelte für die Trassennutzungen des Güterfernverkehrs erhoben werden, die die Kosten der Infrastruktur abbilden und gleichfalls zweckgebunden wieder verwendet werden müssen. So liest man es auch in dem bekannten PällmannGutachten, das noch die rot-grüne Bundesregierung im Vorfeld der Einführung der Lkw-Maut bestellt hatte.
Die Erhöhung der Lkw-Maut nach nur zwei Jahren Laufzeit kommt in einer Zeit dramatischer Verteuerung des Treibstoffs, der gewaltige Steuererhöhungen, unter anderem drei Prozentpunkte Mehrwertsteuer, vorangingen.
Die Politik trägt auf diese Weise erheblich zur derzeitigen Inflation von über 3 % und in erheblicher Weise zur Dämpfung der Binnenkonjunktur bei.
Vor diesem Hintergrund sollten sich eigentlich alle Erhöhungen von Steuern und Abgaben von allein verbieten.
Die Angaben des Bundesverkehrsministers zur Einnahmenverbesserung durch die Maut, Erhöhung von rund 1,5 Milliarden Euro in 2009 und dann ein Absinken auf 1,01 Milliarden Euro ab 2011, werden von den Verbänden der Transportwirtschaft aufgrund nachweisbarer plausibler Gründe bezweifelt. Diese sprechen von 2,2 Milliarden Euro Mehreinnahmen und einer durchschnittlichen Mauterhöhung von 62 % über ein Gesamtjahr.
Der Bundesverkehrsminister geht offenbar von einer rasanten Wirkung der Mauterhöhung zum Kauf neuer schadstoffärmerer Lkw aus.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Guth, das sage ich auch an Ihre Adresse, dazu sind die Unternehmen in diesem Ausmaß überhaupt nicht in der Lage, da ein großer Teil der heute dominierenden Fahrzeuge der
Schadstoffklasse Euro-Norm 3 noch längst nicht abgeschrieben ist und die Unternehmen die Finanzierung vorzeitiger Neuanschaffungen derzeit überhaupt nicht leisten können.
Den Einsatz der Lkw-Maut als Anreizmittel zum Kauf neuer schadstoffarmer Lkw stellen wir grundsätzlich infrage. Die Unternehmen der Wirtschaft brauchen verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen für ihre Investitionen.
Wenn z. B. ein Fahrzeug nach den geltenden technischen Normen neu angeschafft wird, muss es ohne nachträgliche Erhöhung von Abgabenzahlungen wegen des technischen Standards genutzt werden können, bis es wirtschaftlich abgeschrieben ist. Das Abgabenrecht darf nicht zu solchen Lenkungszwecken eingesetzt werden.
Richtig ist es vielmehr, Normen nach dem Stand der Technik für Neufahrzeuge zu setzen. Die Minderung des Schadstoffausstoßes erfolgt dann in den üblichen kalkulierbaren Zeiträumen, in denen die Fahrzeuggenerationen ersetzt werden.
Ein ärgerliches und in der öffentlichen Diskussion zu sehr verschwiegenes Thema ist die Frage, in welchem Umfang die gleichmäßige Erhebung der Maut in Deutschland überhaupt gelingt.
Herr Präsident, ich komme im zweiten Teil noch einmal darauf zurück.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hatte in der vorigen Runde mit der Feststellung angefangen, dass wir sehr oft aus der Branche Klagen hören, dass insbesondere mittel- und osteuropäische Unternehmen gezielt und kalkuliert die Maut-Zahlungen unterlassen und unterlaufen, da sich die Quote, mit der dies festgestellt und geahndet wird, bei diesen Unternehmen immer noch rechnet. Vor jeder Erhöhung der Maut sollte daher der Nachweis erbracht werden, dass sich die Kontrolle substanziell verbessert hat.
Herr Minister Hering, ich möchte nun zu Ihnen kommen. Die offenen oder versteckten Drohungen des Bundesverkehrsministers, welche Projekte ohne höhere Maut gefährdet sind, weisen wir entschieden zurück.
Sie haben als unser Verkehrsminister und Parteigenosse heute das gleiche Spiel mit dem Stichwort „Hochmoselübergang“ begonnen. Sie sollten sich besser dafür einsetzen, dass die Maut für die Straßen eingesetzt wird, auf denen sie erhoben wird. Dann hätten wir noch Geld übrig, und Sie könnten sich uns und Ihnen diese unnötigen Drohungen ersparen. Dann wäre alles finanziert, wenn nicht die Fremdnutzung dieser Geschichten käme.
Ich habe zu Beginn für meine Fraktion erklärt, dass wir den Grundgedanken einer streckenbezogenen Maut für richtig halten. Nach der Vorlage aller Gutachten musste man davon ausgehen, dass diese Einnahmen wieder zweckgerecht verwendet werden. Das ist aber leider nicht der Fall. Da dies nicht so ist, haben wir für heute Punkt 9 der Tagesordnung „Keine Erhöhung der LkwMaut“ beantragt.
Das Fazit lautet: Wir wollen keine Erhöhung der LkwMaut zum jetzigen Zeitpunkt und unter den gegebenen Voraussetzungen, sondern eine gesetzliche Zweckbindung der Einnahmen für die Bundesfernstraßen, wie das Hessen im Bundesrat beantragt hat. Ich bitte Sie, diese Initiative zu unterstützen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, ich möchte einige wenige Feststellungen treffen. Herr Kollege Thomas Günther hat Forderungen gestellt, dass die Landesregierung alles versu
chen soll, um die entsprechenden Brückenprojekte im Land schneller voranzubringen. Er hat auch gesagt, soweit ich Ihn verstanden habe – – –
Diese Einschränkung muss ich auch bei Ihnen machen, das ist hier kein Einzelfall, meine Damen und Herren.
Er hat gesagt, dass es uns bekannt ist, dass die Folgekosten daraus das Land nicht allein stemmen kann. Das hängt bei Bundesprojekten mit dem Bundesverkehrswegeplan zusammen.
Herr Minister, das ist nichts Neues. Sie haben gesagt, dass der Bundesverkehrswegeplan in der Fortschreibung ist.
Ja, für das Jahr 2015. Aber die Vorbereitungen für eine Fortschreibung werden mit dem Land abgestimmt.
Wir wissen ganz genau, dass keine Maßnahme in eine Priorität kommt, die das Land nicht will.
Deshalb sollten Sie hier wirklich nicht so tun, als ob Sie darauf überhaupt keinen Einfluss hätten. Das ist nämlich nicht der Fall. Das stimmt nicht.
Zweitens: Alles das, was wir zu den notwendigen Brückenbauprojekten im Land gesagt haben, gibt Ihnen keinen Anlass, hier laut zu werden.
Ich verstehe zwar, dass Sie von der einen oder anderen Aussage emotional berührt sind, aber diese Gründe waren hier nicht gegeben. Ich bin Ihnen dankbar – auch das will ich sagen –, dass Sie hier von dieser Stelle aus erklärt haben, dass Sie die gesamte Problematik im zuständigen Ausschuss noch einmal erörtern wollen. Dafür bin ich Ihnen außerordentlich dankbar. Das haben wir aufgenommen. Von dieser Möglichkeit werden wir dann auch rege Gebrauch machen.
Ich will noch etwas sagen. Ich verstehe auf der einen Seite, dass Sie sich davor scheuen, auch eine politische Prioritätenliste der Maßnahmen, die erkennbar notwendig sind, hier zu machen. Das verstehe ich, aber in einem Parlament haben wir nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, Sie danach zu fragen, in welcher Priorität Sie die einzelnen Dinge sehen und wie Sie sie dann auch entsprechend umsetzen wollen. Nicht mehr und nicht weniger tun wir hier. Nicht mehr und nicht weniger wünschen wir von Ihnen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich berichte jetzt zu Tagesordnungspunkt 2, Landesgesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes.
Durch Beschluss des Landtags vom 28. Februar 2008 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner 17. Sitzung am 10. April 2008 und in seiner 18. Sitzung am 29. April 2008 beraten. Die Beschlussempfehlung für den Gesetzentwurf einschließlich der beschlossenen Änderungen lautet: Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen.
Ich möchte es mir ersparen, die vier Seiten Änderungen zu verlesen und verweise auf die Drucksache 15/2268. Ich möchte noch ergänzen, alle vorliegenden Änderungsanträge der CDU wurden mehrheitlich abgelehnt.
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 3, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der Landesbank Baden-Württemberg und der LRP Landesbank Rheinland-Pfalz. Durch Beschluss des Landtags vom 14. Mai 2008 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner 20. Sitzung am 27. Mai 2008 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 20. Sitzung am 3. Juni 2008 beraten. Änderungsanträge gab es keine. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
So weit die Berichterstattung zu den zwei Tagesordnungspunkten.
Ich darf für meine Fraktion, die CDU-Fraktion, Folgendes zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung sagen:
Meine Damen und Herren, die heute zur Beratung anstehende 11. Novelle des Sparkassengesetzes erfolgt vor dem Hintergrund einer großen Veränderung der
Landschaft der öffentlich-rechtlichen Geldinstitute in Deutschland und damit auch in Rheinland-Pfalz.
Die Rechtsgrundlagen mussten im Zuge der Anpassung an europäisches Recht deutlich verändert werden. Die Gewährträgerschaft im herkömmlichen Sinne gibt es nicht mehr. Die Zahl der Landesbanken in Deutschland nimmt im Zuge eines großen Konzentrationsprozesses stetig ab. Die Landesbank Rheinland-Pfalz gibt es nun als rechtlich eigenständiges Bankinstitut auch nicht mehr. Sie ist zur Filiale und zum spezialisierten Kompetenzzentrum des Konzerns Landesbank BadenWürttemberg geworden.
Im Land haben sich Sparkassen von Landkreisen und Städten zu größeren Einheiten zusammengeschlossen und werden sich weiter zusammenschließen müssen. Dieser Prozess setzt sich fort und muss sich wegen einer ständig verschärfenden Wettbewerbssituation in einem globalen Markt fortsetzen.
Natürlich muss auch das Sparkassengesetz des Landes Rheinland-Pfalz als wichtigste Rechtsgrundlage der öffentlich-rechtlichen Institute im Land diesen Entwicklungen angepasst werden. Das ist unstrittig, meine Damen und Herren.
Über alle beschriebenen Veränderungen hinweg bleiben aber die Aufgaben und die Geschäftsfelder der Sparkassen unseres Landes unverzichtbar. Sie garantieren die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger und der mittelständischen Wirtschaft mit allen erforderlichen Finanzdienstleistungen in der Fläche und mit einer besonderen Berücksichtigung der Bedürfnisse in der Region, ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer kommunalen Träger. Dazu brauchen sie Selbstständigkeit und alle autonomen Entscheidungskompetenzen eines wirtschaftlich eigenständig handelnden Unternehmens.
Meine Damen und Herren, genau hier bringt der Gesetzentwurf der Landesregierung Einschränkungen, die unnötig, kontraproduktiv und nicht sachgerecht sind. Es ist unverkennbar eine zentralistische Tendenz festzustellen, die aus diesem Gesetzentwurf spricht. Die Kompetenzen sowohl des Sparkassenverbandes wie die des Landes werden sichtlich zulasten einzelner Sparkassen erweitert. Dieser Tendenz will die CDU-Fraktion entgegentreten und ihr Einhalt gebieten. Wir wollen die Kompetenzen lieber bei den Sparkassen als beim Sparkassenverband und dem Land belassen.
Wir haben exemplarische Änderungsanträge gestellt.
1. Wir wollen, dass die Sparkassen und ihre Träger das letzte Wort über die Gehälter der Sparkassenvorstände und die Vergütung der Verwaltungsräte haben. Es geht bei den Vorstandsgehältern nicht um märchenhafte Summen, wie man dies bei den Großbanken und Großkonzernen feststellen kann. Heute aber müssen sich auch unsere regionalen Sparkassen in einem geänderten Umfeld und sinkenden Gewinnen behaupten. Dazu brauchen sie Führungspersonal, das auf einem Markt gewonnen und geworben werden muss, in dem andere Institute für vergleichbare Aufgaben inzwischen weit mehr bieten als unsere Sparkassen. Das gilt auch für die Genossenschaftsbanken.
Die Sparkassen sollen und müssen sich als Wirtschaftsunternehmen betätigen, und sie sollen im Wettbewerb bestehen können.
1999 haben wir in diesem Landtag gemeinsam beschlossen, dass die örtlichen Sparkassen diese Kompetenz wieder haben sollen. Die Gründe, mit denen wir das seinerzeit beschlossen haben, haben nichts von ihrer Aktualität und Sachgerechtigkeit eingebüßt. Das Gegenteil ist der Fall. Die allgemeine Wettbewerbssituation erfordert mehr denn je mehr Handlungsfreiheit der Sparkassen und keine Einengung. Jetzt soll das alles mit dem fadenscheinigen Argument wieder zurückgenommen werden, es gelte, Rechtssicherheit zu schaffen.
Meine Damen und Herren, welche Rechtsunsicherheit hat in den letzten zehn Jahren geherrscht? Es gibt wirklich überhaupt keinen Anlass, daran etwas zu ändern, es sei denn, dass es hierfür bei der SPD ideologische Gründe gibt.
Aber das sind für uns schon gar keine Argumente, die man gelten lassen kann.
2. Wir wollen, dass eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde – sprich des Landes – für die Bestellung des Leiters der Prüfstelle des Sparkassenverbandes nicht erforderlich ist. Die Bestimmungen zur Prüfung von Sparkassen sollen dem Europarecht angepasst werden – jawohl, sind wir dafür –, aber genau dies verlangt die EU überhaupt nicht. Wieso sollen wir jetzt darüber hinausgehen? Es gibt keinen überzeugenden Grund hierfür.
3. Die CDU-Fraktion wendet sich nicht gegen die stimmberechtigte Mitwirkung der Vertreter der Sparkassenmitarbeiter in den Verwaltungsräten. Sie ist allerdings zur Wahrung der Rechte der Mitarbeiter und zur Vertretung ihrer Interessen neben dem Personalvertretungsgesetz nicht zwingend erforderlich. Der Verwaltungsrat nimmt die wirtschaftliche Verantwortung des Trägers der Sparkasse wahr und muss alle dementsprechenden Beschlüsse fassen. Dieses Gremium soll zuallererst den Träger der Sparkasse vertreten. Dieser Träger ist das Volk der jeweiligen Gebietskörperschaft und wird durch seine kommunalen Selbstverwaltungsgremien vertreten, die aufgrund eines urgewählten Mandats der Gesamtbevölkerung dieser Gebietskörperschaft verpflichtet sind.
Deshalb halten wir es zur Wahrung der Interessen der Mitarbeiter für ausreichend, wenn die Zahl der stimmberechtigten Arbeitnehmervertreter ein Viertel der Gesamtsitze des Verwaltungsrates beträgt. Wir wollen aber, dass die Gesamtzahl der Mitarbeitervertreter gegenüber dem bisherigen Recht nicht verringert wird. Deshalb beantragen wir in diesem Kontext, die Höchstzahl der Verwaltungsratssitze zu vergrößern. Damit bleibt die absolute Zahl der Mitarbeitervertreter wie bisher gleich.
Ach hören Sie doch auf mit Kosten. Herr Minister, hören Sie in diesem Zusammenhang mit Kosten auf. Das passt nun wirklich nicht dahin.
Meine Damen und Herren, die Sparkassen stehen im Wettbewerb, und das ist gut so; denn Wettbewerb erhöht die Angebotsqualität und grenzt auch wirtschaftliche Macht ein. Es gibt die Genossenschaftsbanken und die mittlerweile überall vertretenen nationalen und internationalen Geschäftsbanken, oft mit spezialisierten Angeboten für den Mittelstand oder auch für den Privatkunden, die alle von dem Kuchen profitieren wollen.
Meine Damen und Herren, dieser Wettbewerb wird nicht leichter, sondern härter. In den nächsten Jahren wird die Rheinland-Pfalz-Bank als Teil der Landesbank BadenWürttemberg als profiliertes und spezialisiertes Institut für den Mittelstand ihre Position auf dem Markt in Rheinland-Pfalz aufbauen. Natürlich gibt es dabei Schnittmengen zu dem, was die regionalen Sparkassen leisten und leisten können. Das gilt umso mehr, als sich die Sparkassen zu größeren und kräftigeren Einheiten zusammenschließen und – ich füge hinzu – in vielen Landesteilen auch zusammenschließen müssen.
Die Sparkassen müssen nicht zuletzt auch Finanzdienstleistungen für die mittelständische Wirtschaft anbieten, die auf den europäischen Binnenmarkt und darüber hinaus angelegt sind. Deshalb müssen diese Institute die selbstständige Entscheidungskompetenz haben, um sich auf diesem Markt behaupten zu können. Ich erinnere in diesem Zusammenhang noch einmal daran, dass wir das Sparkassenrecht in den vergangenen Jahren immer in einem grundsätzlichen Konsens hier in diesem Hohen Hause geschaffen haben. Das hat angesichts der Aufgaben der Sparkassen und der differenzierten politischen Mehrheiten in Land und Kommunen auch seine Berechtigung. Es wäre deshalb kein gutes Zeichen, wenn die Anträge meiner Fraktion hier im Plenum in Bausch und Bogen niedergestimmt werden, wie dies im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr geschehen ist.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, wenn dies der Fall sein wird, dann können und werden wir dem Gesetzentwurf der Landesregierung und den Änderungen der SPD-Fraktion aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu unserem Bedauern nicht zustimmen.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Konjunkturaufschwung hat seinen Höhepunkt überschritten. Die Erwartungen der Unternehmen an die Zukunft sind weit weniger optimistisch als noch im letzten Jahr. Herr Schweitzer, insofern stimme ich Ihnen zu: Das letzte Jahr war in dieser Beziehung wesentlich besser. – Sie sind weit weniger optimistisch, wenn auch nur eine kleine Minderheit eine Verschlechterung erwartet.
Die Bundesregierung hat, wie im Übrigen heute Morgen in den Nachrichten zu vernehmen war, ihre Wirtschaftswachstumserwartungen an das laufende Jahr nun noch einmal auf 1,8 % reduziert. Das ist auch die Quintessenz der Botschaft des Mittelstandsbarometers, den die Experten von Ernst & Young vorgelegt haben. Dies sind keine Prognosen von Theoretikern am grünen Tisch, sondern das Ergebnis von direkten Befragungen von immerhin 3.000 mittelständischen Unternehmen in ganz Deutschland, davon 165 in Rheinland-Pfalz, in einer Größenordnung von 30 bis 200 Mitarbeitern.
Die Politik muss diese Botschaften ernst nehmen, meine Damen und Herren. Dem Aufschwung fehlt die Stabilität und die Dauerhaftigkeit, vor allen Dingen aber fehlt uns
das binnenwirtschaftliche konjunkturelle Standbein. Den Unternehmen fehlen Vertrauen und ausreichender Optimismus. Die Erneuerung der sozialen Marktwirtschaft – so sehen wir das – bleibt eine unverzichtbare Aufgabe. Hohe Bruttoarbeitskosten, zu hohe Abgabenbelastungen, zu niedrige Nettoeinkommen der Bürgerinnen und Bürger, zu hohe und steigende Energiekosten, überregulierter Arbeitsmarkt und viel zu viel Bürokratie bleiben die Baustellen für eine dauerhaft prosperierende Wirtschaft, für Wachstum und mehr Wohlstand für alle.
Wenn der Ministerpräsident dieses Landes und SPDBundesvorsitzende meint, die Politik könne jetzt nach links schwenken, um der Ansammlung frustrierter SPDGenossen und Gewerkschafter, Altkommunisten aus der Ex-DDR und linksradikalen Sektierern,
die sich Linkspartei nennt, meine Damen und Herren, die Stimmen wieder abzujagen, dann tut er das Gegenteil von dem, was jetzt eigentlich geboten ist. Er zertrampelt damit das zarte Pflänzchen Konjunktur, das wir doch pflegen und päppeln sollten und müssten, um daraus einen kräftigen Baum werden zu lassen.
Aber auch für unser Land Rheinland-Pfalz enthält die Studie ganz spezielle Botschaften, bei denen wir nicht einfach so zur Tagesordnung übergehen können. Noch möchte eine Mehrheit der Unternehmen ihre Investitionen im kommenden Jahr steigern, aber diese Mehrheit gehört mit 14 Prozentpunkten zu den weitaus Schwächsten in ganz Deutschland und liegt deutlich unter dem Durchschnitt.
Noch ungünstiger ist die Erwartung für Neueinstellungen von Mitarbeitern. 22 % der Unternehmen wollen die Zahl der Mitarbeiter steigern, 17 % sie aber vermindern. Dies ist ein Wert ganz am Ende des Ländervergleichs. Dies verheißt nichts Gutes für Wachstum und Konjunktur in Rheinland-Pfalz im kommenden Jahr. Schon gar nicht kann es bei solchen Erwartungen ein Aufsteigerland sein, das die Zahl seiner Arbeitsplätze im Land und seine Wirtschaftskraft wenigstens annähernd auf den Durchschnittswert der Bundesländer bringt.
Wie soll denn die Zahl der in Rheinland-Pfalz beschäftigten Arbeitnehmer je 1.000 Einwohner von jetzt 393 auf 420, dem Durchschnitt in ganz Deutschland, steigen, wenn in Rheinland-Pfalz fast niemand mehr zusätzlich einstellen will, meine Damen und Herren? Wie soll denn das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner von 24.800 Euro auf 29.800 Euro, wie im deutschen Durchschnitt, steigen, wenn nur eine Minderheit der Unternehmen mehr investieren will?
Sie haben diese Legislaturperiode mit dem Versprechen begonnen: Wir sind das Aufsteigerland. Wir werden sogar Bayern einholen. – Meine Damen und Herren, aber wie soll das denn gehen, wenn die Unternehmen des Mittelstands die Chance nicht sehen, dass sich Investitionen und Personaleinstellungen in RheinlandPfalz rentieren?
Durchwachsen mit fallender Tendenz beurteilen die Unternehmen die besonderen landespolitischen Bedingungen. Nur noch mittelmäßig wird die Bildungspolitik beurteilt. Von bisher ordentlichem Niveau sinkt das Urteil über die Infrastruktur, die regionale Förderpolitik, die Mittelstandspolitik insgesamt und die regionalen Rahmenbedingungen. Überall liegt das Urteil der Unternehmen in Rheinland-Pfalz jetzt unter dem Bundesdurchschnitt.
Ist dies der Anreiz für Unternehmen, in Rheinland-Pfalz statt anderswo in Deutschland zu investieren? Ist dies das Urteil über ein Aufsteigerland, meine Damen und Herren? – Diese Landesregierung sollte solche Signale sehr ernst nehmen; denn sie künden von schwindendem Vertrauen und schwindender Zustimmung.
Meine Damen und Herren von der Landesregierung, Sie haben daher allen Anlass, Ihre Politik zu überdenken.
Ich komme in der zweiten Runde weiter darauf zurück.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister Hering, immerhin ist die Landesregierung nun offenbar bereit, wenigstens die Ergebnisse dieser Befragung ernsthaft zur Kenntnis zu nehmen, wenngleich Sie natürlich – das ist menschlich verständlich – auch andere Fakten suchen, um das, was hier im Argen liegt, zu überdecken. Sie können solche Tendenzen aber eben nicht mit einer neuen Kommunikationswelle, mit teuren Standortkampagnen und schönen Reden oder Jubelarien überdecken. Irgendwann müssen die Fakten stimmen. Die Aufgabenfelder sind klar. Für die Landespolitik sind dies bessere Schulen für erfolgreiche Berufsbildung. Sie sollten das Votum der Wirtschaft zur aktuellen Schulpolitik sehr ernst nehmen.
Es stimmt im Übrigen mit dem überein, was unsere Fraktion wochenlang immer wieder gesagt hat, meine Damen und Herren.
Die Anstrengungen für eine bessere Infrastruktur müssen noch verstärkt werden. Wir brauchen eine flächendeckende DSL-Versorgung.
Es geht um die lange verzögerten Lückenschlüsse bei den Bundesfernstraßen, die drohenden Engpässe beim Schienengüterverkehr. Die Förderung des Mittelstandes muss transparenter und unkomplizierter werden. Letztlich müssen Forschung und Wirtschaft deutlich besser ausgestattet werden, als dies bisher geschehen ist.
Fast in der Mitte der Legislaturperiode bestätigt die Mittelstandsstudie auch noch etwas anderes: Die SPDAlleinregierung hier in Rheinland-Pfalz ist wohl nicht das Gelbe vom Ei und ist schlecht für die Wirtschaft dieses Landes. Meine Damen und Herren, Sie sollten Ihre Politik überdenken.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Im ersten Halbjahr 2007 wuchs die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz um 3 %. Das sind 0,1 Prozentpunkte mehr als im westdeutschen Durchschnitt mit Berlin, aber es ist genau der exakt gleiche Wert des westdeutschen Durchschnitts ohne das Land Berlin. Verlässliche Angaben für das zweite Halbjahr 2007 werden erst im Februar vorliegen.
Die Zahl der gemeldeten Arbeitslosen sank im Dezember 2007 um 17 % gegenüber dem Vorjahresmonat. In Westdeutschland betrug dieser Wert 16,5 %. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeitsort in Rheinland-Pfalz wächst im Dezember 2007 gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,2 %. Der Wert für Westdeutschland beträgt hier nur 2,1 %.
Die Zahl der Stellenangebote sinkt im Dezember 2007 in Rheinland-Pfalz gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,5 %. Der Wert für Westdeutschland beträgt hier 7,8 %.
Meine Damen und Herren, das sind positive Zahlen. Da will ich gerne zustimmen und dies gern konzedieren, Frau Kollegin Mohr.
Sie haben auch gesagt, dass das Jahr 2007 positiv für das Land Rheinland-Pfalz verlaufen ist. Auch das will ich gern konzedieren.
Wenn Sie aber die Gesamtsituation des Landes analysieren und auch andere Zahlen mit dem Umland vergleichen, sieht die Situation ein bisschen anders aus. In unseren wirtschaftlich wichtigsten Nachbarländern steigt die Zahl der Stellenangebote, in Hessen um 21,3 % und in Baden-Württemberg um 10,4 %.
Unter Berücksichtigung unserer Auspendlerrate wäre der Abbau von Arbeitslosigkeit in Rheinland-Pfalz in dieser Größenordnung ohne diese Nachbarlandseffekte nicht möglich gewesen. Warum in aller Welt sollen jetzt aber solche Zahlen Anlass sein, eine Aktuelle Stunde zum Thema „Wirtschaftsentwicklung in Rheinland-Pfalz“ zu veranstalten? Das Thema wäre besser anders formuliert: „In Rheinland-Pfalz nichts Neues“; denn gegenüber dieser Situation hat sich bis heute nichts verändert.
Beim Bruttoinlandsprodukt je Einwohner liegt RheinlandPfalz nach wie vor auf dem drittletzten Platz in Westdeutschland. Das langjährige Wirtschaftswachstum in Rheinland-Pfalz liegt weit unter dem westdeutschen Durchschnitt. Die Schere zwischen Bayern, BadenWürttemberg und Hessen auf der einen und einem Land wie Rheinland-Pfalz auf der anderen Seite geht immer weiter auf, anstatt dass sie zugeht.
Die Zahl der Erwerbstätigen, der Arbeitnehmer und der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten je 1.000 Einwohner in Rheinland-Pfalz liegt auf dem zweitschlechtesten Platz in Westdeutschland und deutlich unter dem Durchschnitt. Wir sind mehr denn je auf Arbeitsplätze auch in den Nachbarländern angewiesen. Diesen verdanken wir eine vergleichsweise günstige Quote der Arbeitslosen, Herr Ministerpräsident. Nichts hat sich daran verändert oder lässt auch nur einen Hauch von Bewegung zum Positiven erkennen.
Wir sollten die regionalpatriotischen Emotionen, die sich in diesem Zusammenhang entfalten, besser in partnerschaftliches, föderatives Denken ummünzen; denn damit wäre möglicherweise auch schon viel geholfen.
Die Perspektiven für das Jahr 2008 sind leider auch nicht günstiger. Für ganz Deutschland – dies bedauern wir – gehen die Wachstumsprognosen zurück. Erst in diesen Tagen lesen wir Zeitungsberichte über die erheblich gedämpften Wirtschaftserwartungen zum Beispiel für die Region Pfalz. Dies war gestern im Pressespiegel nachzulesen.
Der Ministerpräsident unseres Landes nimmt seine Rolle als SPD-Bundesvorsitzender zum Anlass, beachtlich hohen flächendeckenden Mindestlöhnen das Wort zu reden, zum Schaden für den Arbeitsmarkt und zum Schaden für alle, die auf einfache, weniger produktive Arbeit für ihren Lebensunterhalt angewiesen sind. Der
Ministerpräsident dieses Landes fordert auch für dieses Jahr wieder hohe Lohnabschlüsse, als wenn das nicht die Sache der Tarifparteien wäre und als ob die Lohnabschlüsse nicht dem Wachstum der Produktivität entsprechen müssten, wenn sie nicht Arbeitsplätze vernichten sollen.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss und im zweiten Teil weiter darauf zurück.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schweitzer, ich habe überhaupt kein Problem damit, wenn wir uns gemeinsam über Erfolge freuen. Ich muss Ihnen ganz offen sagen, ich bin trotzdem der Meinung, dass eine positiv stimmende Momentaufnahme nicht die Betrachtung eines Gesamtbildes ersetzen kann. Das ist zwar menschlich verständlich, wird aber der Sache nicht gerecht. Ich bedauere es außerordentlich, dass wir bei einem so komplexen Thema wie Wirtschaftspolitik nicht mehr Zeit haben, für unser Bundesland alle Dinge beim Namen nennen zu können.
Ein Grundproblem, das wir in der Bundesrepublik und damit auch in Rheinland-Pfalz haben, ist die Binnenkonjunktur. Diese Binnenkonjunktur hängt ganz wesentlich von dem Umstand ab, dass der Aufschwung, den wir in unserem Vaterland zu verzeichnen haben, bis heute nicht die Familieneinkommen erreicht hat. Das liegt nicht nur an den Bruttotarifabschlüssen, sondern liegt zum großen Teil daran, dass die Belastung der Arbeitnehmereinkommen nach wie vor viel zu hoch ist. Nach den Erhebungen des Bundes der Steuerzahler ist das durchschnittliche Jahresgehalt eines Arbeitnehmers in Steuerklasse I inzwischen mit über 50 % belastet. Darf es irgendjemand hier wundern, dass die Binnenkonjunktur felsenfest am Boden bleibt?
Maßgebliche politische Kräfte in unserer großen Koalition in Berlin verweigern sich bedingungslos jeder Debatte über die Entlastung der Arbeitnehmerhaushalte. Herr Finanzminister, Sie haben mindestens 2 % prognostiziert. Ein Haushaltsüberschuss muss mindestens vorhanden sein, damit man über Steuersenkungen reden kann.
Mit Blick auf den Haushalt unseres Bundeslandes ist das der Sankt-Nimmerleins-Tag.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will nicht die ganze historische Breite dieses Vorgangs noch einmal darstellen.
Herr Staatssekretär, ich will Sie nur noch auf einige Dinge hinweisen. Wenn Sie heute hier die Opferrolle spielen, dann tun Sie das zu Recht. Sie, nicht in Ihrer
Person, aber in Ihrer Funktion, und das Land sind Opfer eines sehr seltsamen Rechtsempfindens.
Ich unterstelle einmal, dass Sie das sicherlich auch getan haben. Ich habe damals in einem Schreiben von 2005 – ich muss sinngemäß aus dem Gedächtnis zitieren, ich habe es nicht vorliegen; Frau Kohnle-Gros hat es dargestellt – auf all die öffentlich gehegten Zweifel hingewiesen, die mit dem Abschluss eines solchen Vertrags mit diesem Verein zusammenhingen.
Darunter waren auch die Zweifel bezüglich der Solvenz dieses Vereins, ob er überhaupt in der Lage wäre, die von uns schon 1995 in dem Vertrag geforderten Nachgüsse zu bezahlen. Auch das waren öffentlich gehegte Zweifel, sodass wir gebeten haben, dass die Landesregierung prüft, bevor sie einen solchen Vertrag unterzeichnet.
Es war meines Erachtens mit einer nicht zu verantwortenden Blauäugigkeit verbunden, ohne eine solche Prüfung eine solche Verpflichtung mit einem solchen Vertragspartner einzugehen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bundestag und Bundesrat beraten derzeit den Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2008. Dieser überaus umfangreiche Gesetzentwurf enthält eine Rechtsänderung, die zwar im Text recht knapp formuliert ist, es aber in sich hat. Es geht um die Änderung des § 42 der Abgabenordnung, der die sogenannten Steuergestaltungen behandelt.
Künftig steht der Steuerbürger – sprich, das Unternehmen – nach dieser Änderung in der Beweispflicht nachzuweisen, dass er mit der buchstabengetreuen Anwendung des Steuerrechts wesentliche andere Ziele verfolgt, als möglichst wenig Steuern zu zahlen. Gelingt ihm das nicht, wendet das Finanzamt das Steuerrecht so an, wie es meint, dass der Staat es gern hätte oder es für den Staat gut ist und nicht für den Steuerbürger.
Es geht dabei nicht um Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung, es geht um eine Anwendung des Steuerrechts, die unzweifelhaft dem Buchstaben des Gesetzes entspricht. Dies will der Staat künftig den Bürgern verwehren. Um ein sehr zugespitztes Beispiel zu nennen, müsste man künftig nachweisen, dass man nicht heiratet, um über das Ehegatten-Splitting weniger Steuern zu zahlen, sondern weil man seine Frau wirklich liebt. Das ist jedenfalls die Logik dessen, was künftig neues Abgabenrecht werden soll, meine Damen und Herren.
Es geht nicht um Steuerrecht, es geht vielmehr um die Frage, wie der Staat mit seinem eigenen Recht umgeht und wie er mit seinen Bürgern umgeht. Wenn Recht nur noch Recht sein soll, wenn es der Exekutive passt, dann ist das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtssicherheit verletzt. Ich bezweifle deshalb auch, dass diese Rechtsänderung vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Schon aus solchen staatspolitischen Gründen darf eine solche Änderung nicht Gesetz werden, meine Damen und Herren.
Steuerrechtlich geht es um Fragen, die die wirtschaftliche Substanz von Unternehmen treffen können. Unser überaus kompliziertes Steuersystem, das als das komplizierteste auf der Welt gilt, kennt so viele Verästelun
gen, dass die verschiedensten rechtlichen Gestaltungen von Geschäften möglich sind: Je nachdem, welche Variante man wählt, kann sie zu einer Besteuerung der wirtschaftlichen Tätigkeit zwischen 20 % und 80 % des Umsatzes oder des Ertrages führen.
Bei diesen Fragen sollen die Unternehmen nun der Willkür der Verwaltung unterworfen werden. Großkonzerne mit hochbezahlten Steuerspezialisten werden auch damit noch zurechtkommen, aber der Mittelstand wird der Gekniffene sein.
Es kommt hinzu, dass man seit einem Jahr für Rechtsauskünfte und Beratungen durch die Finanzverwaltung, zu denen man gezwungen ist, wenn man unter solchen Verhältnissen wirtschaften muss, teure Gebühren abliefern darf. Die Verwaltung verlangt Geld dafür, dass sie den Bürgern erklärt, was rechtens ist. Meine Damen und Herren, das ist jedenfalls nicht meine Vorstellung von einem Staat, dessen Souverän der Bürger und nicht die Verwaltung ist.
Wenn also der Gesetzgeber ein so überkompliziertes Steuerrecht will, mit dem er in oft widersprüchlicher Weise wirtschaftliches Verhalten lenken will, und dann feststellt, dass ihm die Wirkungen dieses Rechts aus dem Ruder laufen, dann ist es aber doch absurd, das Recht der Willkür der Verwaltung zu überlassen. Dann muss der Staat das Recht ändern, damit es überschaubar, eindeutig und für jedermann nachvollziehbar ist.
Dies ist jetzt zu fordern, anstatt diese fiesen Tricks, mit denen die Bürger drangsaliert werden.
Vor diesem Hintergrund ist es für uns schon interessant, wie sich die Landesregierung im Bundesrat bei dieser Frage verhält, meine Damen und Herren. Wenn Ministerpräsident Beck – er ist gerade leider nicht da – etwas für die Bürger und insbesondere für den Mittelstand unseres Landes tun möchte, sollte er diesem Treiben von Herrn Steinbrück ein Ende bereiten und diese Änderung im Bundesrat ablehnen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Minister, sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, die Realisierung der angesprochenen Projekte zu beschleunigen?
Herr Minister, ist Ihnen der Beschluss des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments vom 18. Juni bekannt, nach dem noch im Juli dieses Jahres im Europäischen Parlament endgültig über die Postrichtlinie mit dem Ziel abgestimmt werden soll, dass diese am 31. Dezember 2010 für alle Mitgliedsländer in Kraft treten soll?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In einem gemeinsamen Antrag vom 6. Dezember letzten Jahres haben die Fraktionen von CDU und FDP beantragt, der Landtag möge die Landesregierung auffordern, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die seit 1980 durch Verordnung geforderte einheitliche Farbe von Taxis nicht mehr zwingend sein soll, sondern als Kennzeichnung von Taxis ausschließlich einheitliche Leuchtzeichen zugelassen werden sollen.
Bei der Beratung dieses Antrages im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr wurde durch die SPD beantragt, den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages damit zu befassen. Das geschah wohl in der Hoffnung, dass man diesen Antrag bereits hier entsprechend abschmettern könnte. Aber der Wissenschaftliche Dienst des Landtags kommt in seiner gutachterlichen Stellungnahme vom 11. Januar 2007 zusammenfassend zu dem Ergebnis, nämlich einem anderen Ergebnis, dass eine solche Regelung möglich ist.
Ziel unseres Antrages war und ist es, im Rahmen der Entbürokratisierung Vorschriften, auf die wir unseres Erachtens ohne Nachteile für die Betroffenen und die Öffentlichkeit verzichten können, zu streichen. Das Gegenteil wäre der Fall, es hätte mehr Vorteile für die Betroffenen. Diese Vorschriften stellen nach unserer Auffassung eine Überregulierung dar. Daher könnten sie außer Kraft gesetzt werden. Diese Eigenschaften treffen auf die Vorschriften der einheitlichen Taxifarbe als überregulierend zu.
Ich darf für die CDU erklären, wir gingen bei der Stellung des Antrages von dem Grundsatz aus, so wenig Vorschriften wie nötig und so viel Freiheit wie möglich.