Protokoll der Sitzung vom 11.11.2009

(Beifall der SPD)

Konsolidierung verlangt nicht nur sparsame Mittelverwendung, sondern auch stabile Einnahmen. Darüber haben wir in der Aussprache zur Fragestunde bereits debattiert. Wir in Rheinland-Pfalz werden im Zuge unserer Konsolidierungsbemühungen keine Politik zulasten Dritter machen. Die Kommunen in unserem Land können sich darauf verlassen, dass wir unsere Haushalte nicht zulasten der kommunalen Haushalte konsolidieren.

Mit der Einführung des Konnexitätsprinzips, des Stabilisierungsfonds und der Verstetigungsdarlehen und der Vorfinanzierung der Projekte im Konjunkturprogramm haben wir bereits eindrucksvoll gezeigt, dass sich unsere Kommunen auf uns verlassen können.

Wir werden einen weiteren Schritt tun und das begleitend zur Haushaltsaufstellung 2011 in Gesetzesform gießen. Wir werden den kommunalen Finanzausgleich an einer wichtigen und entscheidenden Stelle verändern. Wir werden den Soziallastenansatz stärken, damit die Kommunen – das sind in erster Linie die kreisfreien Städte und Landkreise, die besonders unter dem Anstieg der Soziallasten zu leiden haben – ein Stück mehr vom Kuchen bekommen. Wir werden den Anteil der allgemeinen Zuweisungen gegenüber den Zweckzuweisungen stärken. Wir werden die Schlüsselzuweisungen B 2 stärken, dort die Soziallasten als Bedarfsansatz.

(Beifall der SPD)

Wir werden beginnend mit dem nächsten Jahr in einem auf längere Frist angelegten Gutachten mit der Zielsetzung, das parallel zur Kommunal- und Verwaltungsreform 2014 umzusetzen, den kommunalen Finanzausgleich grundsätzlich reformieren und an die neuen Strukturen anpassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie mich fragen, wie der Haushalt des Landes RheinlandPfalz in der Zukunft genau aussehen wird, muss ich Ihnen sagen, dass ich das nicht weiß. Ich weiß, dass Alan Key, einer der großen Computerpioniere unserer Zeit, recht hat. Alan Key hat einmal gesagt, wer die Zukunft vorhersagen will, muss sie selbst gestalten. Diese Landesregierung wird den Landeshaushalt gestalten. Sie sind gern eingeladen, das konstruktiv zu begleiten.

(Beifall der SPD)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmungsfolge. Wir stimmen zunächst ab über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/3986 –.

Das Wort hat Herr Kollege Bracht zur Geschäftsordnung.

Ich beantrage getrennte Abstimmung über die beiden Antragsbestandteile.

Es ist getrennte Abstimmung zu den Änderungsbestandteilen beantragt worden. Wer ist dafür? – Dann kann ich davon ausgehen, dass es so gemacht wird.

Dann stimmen wir zunächst über Kapitel 09 19, Titel 633 04 neu, „Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse zur Einführung einer generellen Lernmittelfreiheit“ – 10 Millionen Euro für 2010 – ab.

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer ist dagegen? – Der Änderungsbestandteil ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der FDP und CDU abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Kapitel 20 04, Titel 831 01, „Erwerb und Erhöhung von Beteiligungen“ Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer ist dagegen? – Der Änderungsbestandteil ist mit den Stimmen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der FDP abgelehnt.

(Zurufe von der CDU: Nein!)

Nichtbeteiligung. Sie müssen sich schon einmal mit Handzeichen äußern.

(Zurufe von der CDU)

Herr Kollege Bracht, klären Sie es auf: nichtbeteiligt oder enthalten.

Wenn Sie nach Enthaltung gefragt hätten, hätten wir uns dabei gemeldet.

Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, der Änderungsbestandteil ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der FDP bei Stimmenthaltung der CDU abgelehnt.

Werte Kolleginnen und Kollegen, damit ist der Änderungsantrag insgesamt abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 15/3975 –. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und FDP angenommen.

(Ramsauer, SPD: Das sind diejenigen, die gerade eben die Schulden erhöhen wollen!)

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3825 – in zweiter Beratung. Wir haben dabei den Änderungsantrag nicht zu berücksichtigen. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 15/3825 – unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.

(Schweitzer, SPD: Spielverderber!)

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Wer ist dagegen?

(Baldauf, CDU: Sie müssen noch einmal fragen, wer sich enthält!)

Für Enthaltung ist kein Raum.

(Heiterkeit bei der CDU)

Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Abstimmung über Punkt 5. Es ist eine Abstimmung über den Antrag in der Sache vereinbart.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/3971 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der FDP abgelehnt.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Schul- gesetzes (SchulG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/3125 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Jugend – Drucksache 15/3962 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/3985 –

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Wehner.

Herr Kollege Wehner, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. Der Landtag hat am 26. März 2009 den Gesetzentwurf der CDU – Drucksache 15/3125 – federführend an den Ausschuss für Bildung und Jugend und gleichzeitig mitberatend an die Ausschüsse für Gleichstellung und Frauenförderung und den Rechtsausschuss überwiesen.

Der Ausschuss für Bildung und Jugend hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 9. Juni, am 2. Juli und am 27. Oktober mit folgender Beschlussempfehlung beraten: Der Gesetzentwurf wird abgelehnt.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter.

Es ist eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart worden. Ich bitte um Wortmeldungen. – Das Wort hat Herr Kollege Dr. Wilke.

(Ramsauer, SPD: Oje! Muss das sein? Müssen wir das ertragen?)

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es sind seit März, seit der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs hier im Plenum acht Monate vergangen – eine überraschend lange Zeit, aber auch eine vernünftige Zeit; denn es ist ein Gesetzentwurf gewesen, der einer sehr vertieften Betrachtung bedurfte.

Es hat uns gefreut, dass sich auch die beiden anderen Fraktionen dieses hohen Hauses sehr intensiv und engagiert mit unserem Entwurf auseinandergesetzt haben. Die FDP hat ebenso die SPD-Fraktion eine Expertenanhörung veranstaltet. Es sind zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes erstellt worden, weswegen also niemand draußen in der Bevölkerung diesem Landtag den Vorwurf machen kann, sich hier nicht intensiv auseinandergesetzt zu haben.

Wo stehen wir heute? – Sie, die SPD-Fraktion, lehnen diesen Gesetzentwurf weiterhin ab.

(Pörksen, SPD: Sehr vernünftig!)

Das bedauern wir, weil wir genau wissen, es gibt bei Ihnen auch andere Strömungen, die dies durchaus mittragen würden, wenn man sie denn ließe.