Protokoll der Sitzung vom 09.12.2009

(Mertin, FDP: Vom Land!)

Ja, vom Land!

Dieses Geld ist auf Konten abgesichert gewesen, zu denen nur die Nürburgring GmbH Zugang hatte und andere mit unterzeichnen konnten. Ohne die Nürburgring GmbH ging da nichts.

Dies war rechtlich abgesichert, das hat die Kanzlei Redeker rechtlich geprüft. Das Geld ist in die Schweiz geflossen, und es ist ordnungsgemäß wieder zurückgekommen. Nichts anderes war der Sachverhalt.

Herr Mertin, andere Eindrücke, die sich vielleicht aus Ihrer Wortmeldung ergeben haben könnten, halte ich für missverständlich. Dies sollte man auch so in der Welt lassen, bei allem, worüber wir vielleicht ansonsten streiten: Wann man auf POLIS zugreift, wann man auf das Bundeszentralregister zugreift und ob man alles andere bei welchem Wissensstand überhaupt hätte nachfragen können, müssen, dürfen oder sollen. –

Ja, man macht Geschäfte gerne mit seriösen Geschäftspartnern.

(Mertin, FDP: Ja!)

Das gilt für das Land, und das gilt für andere, und es sind sicherlich manche Zweifel im Nachhinein und auch so manche Zweifel im Verfahren angebracht. Dies gestehe ich zu. Aber – und diesbezüglich sind wir wahrscheinlich gar nicht so weit auseinander; Sie haben das vorhin ein paar Mal durchklingen lassen – dies rechtfertigt nicht, dass ein Land, wenn es mit Gesellschaften aktiv ist, gleichzeitig die Möglichkeiten in vollem Umfang

als Geschäftspartner nutzen kann, die ihm obrigkeitsstaatlich und polizeirechtlich gegeben sind. Genau an diesem Punkt gibt es Grenzziehungen, über die sich trefflich streiten lässt.

(Zuruf des Abg. Mertin, FDP)

Aber ich möchte an dieser Stelle festhalten, dass bei diesem Geschäft für das, was ausgeliehen wurde, alle Sicherheiten gegeben waren, damit eben kein Risiko bestand. Dies hat im Übrigen Finanzminister Deubel vielfach im Haushalts- und Finanzausschuss und in anderen Ausschüssen durchdekliniert, erklärt und erläutert, und wir haben sogar im Parlament darüber gesprochen. Ich glaube, das ist nicht der Punkt, und darüber sollten keine Missverständnisse stehen bleiben. Deshalb habe ich mich noch einmal zu Wort gemeldet.

(Beifall der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, darf ich Gäste im Landtag begrüßen. Ich begrüße die AG 60 plus aus Kaiserslautern. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Das Wort hat nun Herr Kollege Dr. Axel Wilke.

Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Es sei mir noch einmal erlaubt, auf die Ausführungen von Herrn Innenminister Bruch und Herrn Staatsminister Bamberger einzugehen.

Ich könnte mich kurz fassen und sagen, alles, was Herr Kollege Mertin ausgeführt hat, ist richtig. Niemand hat davon gesprochen, dass an einen Privatmann, an eine private Gesellschaft Informationen weitergegeben werden sollten. Es ging lediglich um die Frage: Konnten Sie als Landesregierung in das Bundeszentralregister hineinschauen, ja oder nein?

Sie haben ausgeführt, dass dies nicht möglich sei; aber die Vorschriften sind doch eindeutig, Herr Staatsminister Dr. Bamberger. Sie haben es auch zitiert: Die obersten Bundes- und Landesbehörden dürfen hineinschauen. Anders als bei allen anderen, die im Katalog des § 41 des Bundeszentralregistergesetzes aufgeführt sind, ist keine weitere Beschränkung der Zweckbestimmung gegeben: Nr. 8: Den Gnadenbehörden ist es erlaubt für Gnadensachen. – Nr. 4: Den Finanzbehörden ist es erlaubt für die Verfolgung von Straftaten, die in ihre Zuständigkeit gehören. – Bei den obersten Landes- und Bundesbehörden gibt es keine Einschränkungen. Es heißt nur, wie Sie richtig zitiert haben, dass der Zweck angegeben werden muss, für den die Einsichtnahme verlangt wird.

Herr Kollege Eymael hat dazu vorhin deutliche Worte gefunden. Sind denn die vielen Millionen, um die es

ging, kein berechtigter Zweck, hineinzuschauen? – Ich meine schon. Im Interesse des Steuerzahlers war es ohne Weiteres zulässig, Einblick zu nehmen. Was man hinterher damit anfängt, steht auf einem anderen Blatt.

Herr Staatsminister Bamberger, ich komme nun zu Ihren Ausführungen zu einem Vermerk des Datenschutzbeauftragten. Wir haben uns gerade noch einmal auf die Schnelle schlau gemacht: Nirgendwo in der Kommentarliteratur wird diese Einschränkung postuliert, von der er gesprochen hat. Nirgendwo steht, es müsse eine Gefahr für ein überragend wichtiges Gemeingut gegeben sein, damit eine solche Einsichtnahme erlaubt wäre.

Wenn es so wäre, frage ich Sie: Wie verhält es sich, wenn jemand die Verdienstmedaille des Landes bekommt? Wird dann ins Bundeszentralregister geschaut, ja oder nein?

(Zurufe aus dem Hause)

Dabei geht es schließlich um wichtige Güter des Gemeinwesens. Darf in diesem Fall in das Bundeszentralregister geschaut werden oder nicht? Ich muss doch von Ihnen verlangen, dass Stringenz an allen Punkten herrscht und dass Sie immer die gleiche Linie verfolgen und nicht nur nach Kassenlage entscheiden: Dort, wo es Ihnen unpassend ist, darf nicht hineingeschaut werden, weil es angeblich keine Gefahr für überragend wichtige Gemeinschaftsgüter gäbe. Dort, wo es Ihnen passend erscheint, schauen Sie hinein, ohne sich darum zu scheren. – Wenn schon, müssen Sie logisch und konsequent bleiben, und das vermisse ich bei Ihnen. Deswegen glaube ich, Sie hätten hineinschauen sollen. Sie hätten die Informationen verwerten können, dann wäre uns so mancher Ärger erspart geblieben.

(Beifall der CDU)

Ich sehe – zumindest im Moment – keine weiteren Wortmeldungen. Dann können wir diesen Tagesordnungspunkt beenden.

Ich rufe nun Punkt 2 der Tagesordnung auf:

a) Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Fachhochschule Ludwigshafen Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4003 –

Wir kommen zunächst zum Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4003 –. Vorgeschlagen ist Herr Kollege Stefan Klee. Gibt es weitere Vorschläge? – Das ist nicht der Fall.

Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Somit ist dieser Wahlvorschlag einstimmig angenommen.

b) Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Fachhochschule Trier Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4033 –

Vorgeschlagen ist die Abgeordnete Irmgard Fürst. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.

c) Wahl eines Mitglieds des Landtags RheinlandPfalz in die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/4045 –

Vorgeschlagen ist der Abgeordnete Hans-Artur Bauckhage. (Zurufe im Hause: Oh!)

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Somit ist auch der Kollege Bauckhage einstimmig gewählt.

Meine Damen und Herren, ich rufe die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung auf, die gemeinsam beraten werden:

Landesgesetz zur Förderung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität in Heimen und anderen Wohnformen (Heim- und Wohnformenquali- tätsgesetz – HWQG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/3026 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 15/4037 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4067 –

Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3481 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 15/4063 –

Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Pflege weiter verbessern – Fachkräfte in der Pflege in RheinlandPfalz sichern Antrag der Fraktion der SPD – Entschließung – – Drucksache 15/4084 –

Pflegequalität in Rheinland-Pfalz wirklich transparent machen – Ehrenamt fördern Antrag der Fraktion der FDP – Entschließung – – Drucksache 15/4088 –

Berichterstatter ist der Kollege Dr. Peter Schmitz. Ich bitte ihn hier ums Wort.

(Frau Spurzem, SPD: Grußwort?)

Ich komme jetzt zum Grußwort zur Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses, Herr Präsident.

(Heiterkeit im Hause)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/3026 – vortragen:

Durch Beschluss des Landtags vom 4. Februar 2009 (Plenarprotokoll 15/60) ist der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.