Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs „Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe“ durch die Landesregierung begann dann im Juni eine besonders intensive Gesprächsphase. In diesem Zusammenhang möchte ich mich ganz herzlich bei der Landtagsverwaltung bedanken, beim Wissenschaftlichen Dienst für die ausgezeichnete Synopse, die sowohl die vielen Gemeinsamkeiten als auch die unterschiedlichen Positionen deutlich herausgearbeitet hat. Diese haben letztendlich dazu geführt, dass der Plan, ein gemeinsames Gesetz zu machen, nicht funktioniert hat.
Die Anhörung und die Auswertung dazu haben eine Menge an Material geliefert. Es hat weitere Gespräche mit privaten Trägern, mit der Liga und vor allem auch mit der Lebenshilfe gegeben, die dazu geführt haben, dass wir in der SPD-Fraktion in einer engen Abstimmung mit der Landesregierung einen Änderungsantrag, der heute zur Entscheidung vorliegt, erarbeitet haben. Dieser Änderungsantrag bezieht sich vor allem auf Punkte, die in Gesprächen mit den Trägern und in der Anhörung in Erfahrung gebracht worden sind. Wir haben aus diesen Gesprächen mit den Anzuhörenden gelernt. Es ging vor allem um die Terminologie im Gesetz. Es ging um Fristen und den Begriff „Teilhabe“. Wir haben sehr viel aus den Gesprächen der Verbände von Menschen mit Behinderungen gelernt. Es ging auch um Datenschutz.
Im Mittelpunkt dieses Änderungsantrags stand zunächst ein Begriff, der sich zugegebenermaßen etwas unglücklich ausgewirkt hat. Er wurde von vielen als pauschale Misstrauenshaltung wahrgenommen. Das ist der Begriff „Selbstbestimmung“. Ich empfehle Ihnen, diesen Begriff einmal in einer Suchmaschine im Internet einzugeben. Sie werden die hohe Sensibilität bei den Verbänden verstehen. Das spielt besonders in den Einrichtungen der Behindertenhilfe eine große Rolle, Beispiel das Empowerment-Konzept. Ich sage noch einen Satz dazu. Statt an körperlichen und geistigen Mängel findet in diesem Konzept die Orientierung an den Potenzialen und Ressourcen statt.
Das hat dazu geführt, dass wir zunächst diese Terminologie in dem Gesetzentwurf bzw. in dem Änderungsantrag berücksichtigt haben. Wir sind von dem Wort „Selbstbestimmung“ zu anderen Begriffen übergegangen. In § 1 haben wir dazu noch die Frage der Teilhabeleistungen nach den Gesprächen mit den Verbänden der Menschen mit Behinderungen ausdrücklich hineingenommen, und zwar zu den anderen Pflege- und Unterstützungsleistungen.
Auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in § 1 ist mit einem neuen Absatz in unserem Änderungsantrag berücksichtigt. Das war etwas, das auch im Antrag der CDU-Fraktion enthalten war.
In § 5 haben wir dann die Terminologie geändert und sprechen von Einrichtungen mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung; denn da hat man berücksichtigt, dass die Sensibilität für das Wort „Selbstbestimmung“ gilt.
Dann haben wir noch vorgeschlagen, in § 5 unter einer neuen Nummer die stationären Hospize aufzunehmen. Wir werden auch bei der Frage der Zahl der Gruppen über den Änderungsantrag etwas tun und zwei betreute Wohngruppen zulassen.
Bei § 6 „Selbstorganisierte Wohngemeinschaften“ geht es darum, dass wir den Begriff geändert haben, um verständlicher zu machen, dass es bei der Selbstbestimmung eine Selbstbestimmung im Entscheiden und eine Selbstbestimmung im Handeln gibt. Das berücksichtigen wir damit.
Weitere Änderungsvorschläge beziehen sich auf Erleichterungen im Sinne der Träger, Anzeige vor der Inbetriebnahme nur wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, Nachmeldezeiträume sind verlängert worden, eine Änderungsanzeige muss nur noch einmal im Jahr erfolgen.
Diese ganze Reihe von Änderungen hat dazu geführt, dass die Verbände reagiert haben und uns zumindest aus der Praxis sehr positive Reaktionen erreicht haben. Wir freuen uns, dass die FDP im Sozialpolitischen Ausschuss unseren Änderungsantrag und den so veränderten Gesetzentwurf mitgetragen hat.
Wir werden – das sage ich an dieser Stelle, Herr Dr. Schmitz – dem Änderungsantrag der FDP ebenfalls zustimmen. Das wurde Ihnen schon signalisiert. Das ursprüngliche Vorhaben, ein gemeinsames Ergebnis aller drei Fraktionen zu erreichen, ist leider – das habe ich schon gesagt – nicht gelungen. Liebe Frau Thelen, ich achte aber diese Entscheidung der CDU-Fraktion und danke Ihnen für die Bereitschaft, dass wir zunächst einmal versucht haben, etwas Gemeinsames zu entwickeln.
Unsere Zustimmung findet in diesem Zusammenhang auch der Entschließungsantrag der FDP. Zu Nummer 2 möchte ich anknüpfen, dass wir als Ziel eine Gleichstellung der Ehrenamtlichen in den privaten Einrichtungen der Pflege und Betreuung und der Verbände in den gemeinnützigen Einrichtungen erreichen wollen. Sie schlagen dazu eine Bundesratsinitiative vor. Ich möchte ergänzen: Die FDP hat im Moment in Berlin eine besondere Position und kann das dort vielleicht mit einbringen.
Unser eigener Entschließungsantrag – Frau Thelen, ich danke Ihnen für die Bereitschaft, ihm zuzustimmen – bezieht sich auf ein Gespräch, das wir mit der BG der Wohlfahrtspflege geführt haben. Dort gab es den Wunsch, dass wir das Qualitätsmanagement, das auch Arbeitsschutz bedeutet, und die Gesundheitsförderung, die dazu führt, dass Menschen langfristig und gesund in diesen Berufen arbeiten, mit in das Gesetz einbauen sollen. Diese Möglichkeit haben wir nicht gesehen. Daraufhin haben wir diesen Entschließungsantrag eingebracht. Ich meine, dass vielleicht aus diesem nachher
wohl gemeinsam beschlossenen Entschließungsantrag etwas an Zukunftsentwicklung in diesen Bereich kommen kann.
Ich möchte Ihnen zum Ende deutlich machen, wie wir als Sozialdemokraten dieses Gesetz noch einmal auf seinen Gehalt hin überprüft haben; denn es ist nicht vom Himmel gefallen. Vor ziemlich genau drei Jahren gab es einen Diskussionsentwurf, der infolge der Gespräche von Sozialministern der sogenannten A-Länder entstanden ist. Er geht also überwiegend in die sozialdemokratische Richtung. Er hat Ziele sehr deutlich beschrieben. Ich meine, dass der Regierungsentwurf mit den Veränderungen, die wir gemeinsam vorgenommen haben, diese Ziele nicht nur abbildet, sondern weitgehend erreicht.
Es ging einmal um das Loskommen vom überkommenen Heimbegriff. Ich meine, dass eine Öffnung für die Vielfalt neuer Wohn- und Betreuungsformen besonders wichtig ist. Im Gegensatz zu Ihnen, Frau Thelen, meine ich, dass diese Öffnung durch den Entwurf in besonderem Maße unterstützt wird.
Gleichzeitig ging es um die Wählbarkeit von Leistungen. Auch hierzu ist in den Änderungsentwürfen einiges enthalten. Es geht um die Stärkung des Verbraucherschutzes. Es ist klar, dass sich das manchmal widerspricht. Die Beiträge des VdK bei der Anhörung waren durchaus anders als die der Trägerverbände. Es geht dabei um Qualitätssicherung, Transparenz und Beratung. Wir werden morgen früh über dieses Thema noch einmal sprechen.
Es geht ganz besonders – da bin ich den Verbänden der Menschen mit Behinderungen dankbar – um die Frage der Teilhabe und der Lebensweltorientierung, um die Öffnung und das Ehrenamt. Dazu liegt uns eine Entschließung vor. Es wird in der Zukunft auch sehr stark um die Menschen mit Migrationshintergrund gehen. Wir richten heute schon die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen auf die Geschichte und Lebensgeschichte ein bisschen aus, damit sie wissen, wer sich in ihren Einrichtungen befindet. Wir werden die Biografien und kulturellen Prägungen von Menschen mit Migrationshintergrund ebenfalls mit einbeziehen müssen.
Es geht gleichzeitig um bedarfsgerechte und differenzierte Angebote. Es geht um Innovation, um neue Wege und auch um neue Bereiche der Qualifikation. Ich meine, das ist auch in diesem Gesetz – wir sehen das so – enthalten. Es geht letztendlich – das wird ein Punkt sein, bei dem wir uns letztlich auch nicht unbedingt einig sein werden – um die Frage von Vernetzung – da sind wir uns wahrscheinlich einig –, aber auch um Bürokratieabbau. Ich meine, dass wir in dem Spannungsfeld zwischen notwendigem Ordnungsrecht auf der einen Seite und auf der anderen Seite einer Straffung der Vorschriften – der Vermeidung von Doppelprüfungen – einige Schritte nach vorne gegangen sind. Da werden wir aber sicherlich noch das eine oder andere in der Zukunft gemeinsam machen können.
Ich bin der Überzeugung, dass wir in diesem Jahr eine ganze Menge guter Arbeit geleistet haben, auch wenn sie manchmal zu konträren Ergebnissen geführt hat. Mit
diesem Gesetz – nach dem Entschließungsantrag der FDP ist ein Bericht in absehbarer Zeit vorgesehen – gehen wir einen wichtigen Schritt.
Die Landesregierung – das muss ich auch noch zum Abschluss sagen – hat sich bei der Erörterung der notwendigen Veränderungen, um das Gesetz auf diesen Stand zu bringen, sehr kooperativ erwiesen. Vielen Dank an Frau Ministerin Dreyer. Ich meine, wir werden heute ein gutes Gesetz verabschieden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird ein gutes Gesetz. Es ist ein gutes Gesetz, sagt Herr Kollege Dröscher. Ich darf genau damit beginnen. Was lange währt, wird endlich akzeptabel, möchte ich sagen. Das heißt nicht, dass es in vielen Dingen nicht gut ist, aber es heißt, dass der Start – vorsichtig ausgedrückt – holprig war. Da teile ich die Einschätzung von Frau Thelen ausdrücklich. Ich teile auch ihre Einschätzung, dass wir ein Anhörungsergebnis hatten, das ich bei einer sozialpolitischen Legislativinitiative so noch nie erlebt habe. Eine schärfere Kommentierung möchte ich vermeiden.
Dann ging das Gesetz – ich will ausdrücklich sagen, das freut mich – durch den Reparaturbetrieb Parlament. Kollege Dröscher hat gesagt, das ist in Kooperation mit der Landesregierung geschehen. Herr Kollege Dröscher, das gehört sich auch so. Ich danke Ihnen ganz persönlich für die Fülle an Sachverstand, die Sie eingebracht haben. Das hat dem Gesetz gut getan, sodass wir jetzt über ein ganz anderes Gesetz sprechen als das, was ursprünglich durch die Landesregierung eingebracht worden ist.
Meine Damen und Herren, in der ersten Lesung haben wir deutlich gemacht – zumindest die CDU und die FDP –, dass uns das verwundert hat, weil das ein wichtiges Gesetz ist und weil die Landesregierung bis dato immer großen Wert darauf gelegt hatte, ihre sogenannten Partner rechtzeitig einzubinden und hinter Prozesse und Entwicklungen zu bringen, die dann in dieser legislativen Bedeutung irgendwann enden.
Meine Damen und Herren, das hat mich auch gewundert; denn wir suchen im Sozialausschuss und in der Sozialpolitik an sich immer einen grundkonstruktiven Weg. In die abschließende Diskussion will ich auch keine Schärfe bringen. Ich freue mich ausdrücklich darüber, dass auch die SPD-Fraktion den Gesetzentwurf der CDU bis zuletzt mit Respekt behandelt hat und so damit umgegangen ist, wie man damit umgehen muss, wenn man weiß: Man hätte es auch so machen können. – Dass wir es jetzt anders machen, hängt mit den
Ich darf noch einmal in Ausschnitten aufführen, wo überall Probleme zu sehen waren. Übergeordnet war es, glaube ich, der Versuch, zu neuen Ufern aufzubrechen. Das ist gut. Das war seitens der Landesregierung mutig. Dieses Ziel konnte man im Grunde aber nicht erreichen. Bei der Vielzahl der guten Absichten, die man in ein Gesetz gebracht hat, ging das gar nicht, weil gleichzeitig die Balance zu wahren ist zwischen Persönlichkeitsrechten, Teilhabe und insbesondere Schutz der Heimbewohner durch den Gesetzgeber.
Es beginnt bei der Nomenklatur, die nicht nur kritisiert, sondern auch ausgetauscht wurde. Die Probleme mit der unterschiedlichen steuerlichen Beurteilung von Ehrenamtstätigkeiten – freien, gemeinnützigen und privaten – sind schon erwähnt worden. In erster Lesung haben wir das bereits angesprochen.
Weiter geht es mit der wirklich sehr unklaren, verwirrenden und – ich erlaube mir diesen Einwurf – auch jetzt noch nicht abschließend richtig klaren Kategorisierung unterschiedlicher Einrichtungen, was die Größe sowie die unterschiedlichen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen angeht.
Meine Damen und Herren, die Veröffentlichungspflicht für Einrichtungsleiter – hier war der Entwurf des bpa, des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, absolut richtig und wichtig – hätte dazu geführt, dass gerade die Heime, die gutes Führungspersonal brauchen, niemanden gefunden hätten, weil niemand bereit gewesen wäre, seinen guten Namen in der Öffentlichkeit verbrennen zu lassen. Ich bin froh, dass die SPDFraktion unseren Änderungsantrag in diesem Zusammenhang mitträgt.
Ein weiterer Punkt, der nicht zu Ende gedacht war, betrifft den – ich nenne ihn einmal so – Antikorruptionsparagrafen. In der Anhörung war dies mit der Grund dafür, dass einzelne Anzuhörende – zum Teil gewichtige Anzuhörende – von einem Misstrauensgesetz gegenüber dem Träger gesprochen haben und andere Anzuhörende gesagt haben, das sei das Gegenteil dessen, was Investoren als Vertrauensschutz und Grundlage brauchten. Beispielsweise war in diesem Antikorruptionsparagrafen nicht bedacht, dass schlussendlich zum Beispiel die Hospizbewegung die für sie unverzichtbaren Spenden, ohne die sie nicht zurechtkommt, zukünftig nicht oder nicht in ausreichender Menge hätte akquirieren können, weil sie ebenfalls unter diesen Paragrafen gefallen wäre. Auch das wird – danke schön – jetzt korrigiert.
Meine Damen und Herren, diese Fülle von Änderungsanträgen, die aus diesem Gesetz ein anderes gemacht haben, führt auch zu einer anderen Arbeitsgrundlage. Wir stimmen dem Gesetzentwurf deshalb zu – ein wenig mit angezogener Handbremse –, und zwar aus pragmatischen Überlegungen, weil nur durch diese gemeinsame parlamentarische Anstrengung das Gesetz so geworden ist, dass Verbände und Betroffene eine Grundlage haben und auch das Parlament eine gute Grundlage hat,
um weiterzuarbeiten. Ich glaube nicht, dass dies das Ende der Tage ist, was dieses Thema angeht. Wir werden weiterarbeiten müssen, um in den einzelnen Bereichen den Klärungsprozess voranzutreiben. Ich bin auch gespannt, wie die Verordnungen ausfallen werden, die das Ganze dann mit Leben füllen.
In diesem Sinne stelle ich auch zum Antrag der CDU und zu den Änderungsanträgen Folgendes fest: Liebe Kollegen von der CDU, bei allen guten Worten verstehen Sie – ich habe es im Ausschuss ja schon zum Ausdruck gebracht –, dass wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen können; denn man kann nicht beiden Entwürfen zustimmen. Sie sind sozusagen ein Opfer oppositionaler Ohnmacht geworden. Sei es drum! Zumindest werden wir Ihren Gesetzentwurf mit einer Enthaltung begleiten; so viel Respekt muss sein.
Selbstverständlich stimmen wir dann dem Entwurf der Landesregierung zu – mit den Änderungsanträgen der SPD, die wir unterstützen, und mit unseren eigenen Änderungsanträgen, die wir auch unterstützen.
Zu dem Änderungsantrag der SPD zum ursprünglichen Gesetzentwurf der CDU, die ja vorgeprescht war, sage ich: Er hat sich erledigt; durch das Verfahren hat er seine Erledigung gefunden. Da in der Adventszeit eine milde Stimmung am Platz ist, werden wir uns auch hier enthalten.
Außerdem liegen zwei Entschließungsanträge vor. Den Entschließungsantrag von Herrn Kollegen Ramsauer und Freunden werden wir mittragen. Zu unseren Entschließungsantrag bitten wir auch um Zustimmung; das ist ja schon geäußert worden.
Lassen Sie mich noch zwei Punkte zu unserem Entschließungsantrag ansprechen – ohne das Thema überzustrapazieren; wir werden ja morgen früh in der Aktuellen Stunde noch einmal über Teilbereiche sprechen.
Wir haben erstens ein Problem mit diesem Gesetz; das kommt aus dem Gutgemeinten. Das habe ich in der ersten Lesung schon dargelegt. Daraufhin habe ich mich informiert und festgestellt, dass alles noch viel schlimmer ist, als ich ursprünglich angenommen hatte. Wenn man sich die Mühe macht, einmal untereinander aufzuschreiben, wie viele unterschiedliche Informationsquellen, Angebote und Wege den Interessierten zur Verfügung stehen, dann wird man an die alte Geheimhaltungsauseinandersetzung zwischen KGB und CIA erinnert. Der KGB hat immer alles geheim gehalten. Die CIA hat die Leute mit Informationen zugeschmissen. Das dient auch der Geheimhaltung. Ich will nichts Böses unterstellen. Ich bin davon überzeugt, dass der Grundansatz positiv war.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, welches inventurbedürftige System dort entstanden ist, werden Sie aber wohl verstehen, dass wir nach einem Jahr einmal wissen wollen: Was gibt es da inzwischen alles? Wer zahlt was? Inwieweit gibt es nicht Optimierungschancen, um durch Konzentration und Effizienzsteigerung mehr zu erreichen?
Meine Damen und Herren, diese Informationen werden wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt von der Landesregierung erbitten. Frau Ministerin, ich respektiere, dass nicht alle Daten in einem Jahr zur Verfügung stehen können, darf aber auch zu Protokoll geben, dass wir an dieser Stelle nicht päpstlicher als der Papst sein wollen.
Auch zum zweiten Entschließungspunkt möchte ich nach Ansprache der Landesregierung noch eine Anmerkung machen. Herr Kollege, wir akzeptieren, dass das ein Auftrag ist, der nicht Unmögliches möglich machen soll. Wir setzen voraus, dass die Landesregierung hier auch ehrliches Engagement zeigt. Zu dem Argument, dass man Missbrauch bei den Privaten fürchten muss, muss ich allerdings sagen: Schon in der Anhörung wurde das Problem deutlich, dass man das Misstrauen nur der einen Seite gegenüber äußert.
Wenn das Argument wäre, dass man Misstrauen gegenüber Ehrenamtlern bei privaten Trägern dahin gehend hegt, dass man Unterlaufungstatbestände organisiert, so wäre das bei freien und gemeinnützigen nicht anders. Dann wäre die Konsequenz, dass wir Steuerfreibeträge, die wir bei freien und gemeinnützigen Einrichtungen tätigen Ehrenamtlichen einräumen, wegnehmen müssten. Das wollen wir ausdrücklich nicht.