Peter Wilhelm Dröscher
Sitzungen
15/7
15/18
15/23
15/27
15/36
15/37
15/39
15/48
15/50
15/51
15/60
15/67
15/68
15/70
15/75
15/76
15/78
15/79
15/80
15/87
15/89
15/92
15/95
15/96
15/102
15/103
Letzte Beiträge
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Politik gestaltet die Rahmenbedingungen für das Zusammenleben der Menschen in unserer Gesellschaft. Unser Landeshaushalt schreibt wesentliche Bereiche dieser Rahmenbedingungen für die Menschen in Rheinland-Pfalz fest. Der Einzelplan 06, über den wir gerade reden, muss im Zeichen der Schuldenbremse auch daraufhin beurteilt werden, ob er diese Gestaltungsaufgabe leisten kann. Meine Antwort lautet: Ja. –
Der Einzelplan 06 ist in seinem Entwurf von Kontinuität, Effizienz und Zukunftsorientierung geprägt. Deshalb zunächst einmal ein herzliches Dankeschön an die Ministerin und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diesen Entwurf vorgelegt haben.
Dafür spricht auch, dass es keinen Änderungsantrag der CDU, sondern nur einen Änderungsantrag der FDP, den Frau Thelen schon erwähnt hat, gibt.
Sozialdemokratische Sozialpolitik in Rheinland-Pfalz ist von sozialer, solidarischer und fairer Verantwortung geprägt. Ihre Schwerpunkte liegen im Bereich der Familie. Hier weise ich noch einmal auf das Landesgesetz zum Schutz des Kindeswohls, auf die im Haushalt mit einem erheblichen Betrag enthaltenen Hilfen zur Erziehung und die Beratungen – insbesondere erlebe ich das im Bereich der Schuldnerberatung – hin.
Ein Punkt lässt sich mit anknüpfen, dass wir nämlich in diesem Haushalt den Bereich der Kinderarmut und die Arbeitslosigkeit der Eltern im Bereich der Arbeitsmarktpolitik ansprechen. Wir kommen nachher noch darauf zurück. Die Sozialdemokraten wenden sich eindeutig gegen Dumpinglöhne und kämpfen für Mindestlöhne.
Ein weiterer Punkt ist die Solidarität der Generationen. Der Aktionsplan „Gut leben im Alter“ und die Initiative „Menschen pflegen“, die seit vielen Jahren ein Schwerpunkt ist, wurden erwähnt.
Frau Thelen, die Kritik an dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe und an dem Aktionsplan „Gut leben im Alter“ muss ich zurückweisen. Ich denke, dass
Sie den Aktionsplan nicht ausreichend gelesen haben; denn in diesem wird ganz eindeutig eine Bestandsaufnahme mit hineingenommen. Dieser Aktionsplan soll die Basis für das Erarbeiten von Maßnahmen für eine Politik der verantwortlichen Solidarität der Generationen und nicht nur eine Bestandsaufnahme sein. Ich denke, wir haben im Parlament ausreichend darüber gesprochen.
Hinsichtlich des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe habe ich von der einen kritischen Geschichte gelesen. Wir haben bei der Erarbeitung des Gesetzes ganz eindeutig auch Räume für die Öffnung in diesen Bereichen vorgenommen. Ich denke, dass sich auch diese Fälle lösen lassen. Es ist aber verständlich, dass Sie diese Kritik aufgreifen.
Ich will noch die Demenzkampagne erwähnen, die in Zukunft eine große Rolle spielen wird, wenn unsere Gesellschaft angesichts der demografischen Entwicklung größere Aufgaben bekommen wird.
Sie haben auch die Probleme der Menschen mit Behinderungen angesprochen, Frau Thelen. Unser Leitbild heißt hier: „Leben wie alle – mittendrin von Anfang an“. Wir setzen die UN-Konvention in einem Aktionsplan um. Wir waren gemeinsam in einem Heim in Scheuern, liebe Frau Thelen, lieber Herr Dr. Schmitz, und dort hat man uns gesagt, Menschen mit Behinderungen brauchten eine leichte Sprache. Dieser Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention bringt das beispielhaft. Ich empfehle allen Kolleginnen und Kollegen, dort einmal hineinzuschauen.
Die Integrationsbetriebe im Land sind ebenfalls ein wichtiger Schritt. Wir haben zurzeit 69, wenn ich das richtig eruiert habe, mit über 700 Stellen. Auch das Budget für Arbeit und das persönliche Budget wirken daran mit, dass Menschen mit Behinderungen wirklich eine Normalisierung erleben können. Rheinland-Pfalz, so wird gesagt, ist das Budgetland. Ich denke, das ist ein erfolgreicher Weg.
Dass wir etwa 600 Millionen Euro für Eingliederungshilfe ausgeben, ist ein anderer Aspekt. Ich meine, dass hier auch darüber nachgedacht werden muss, wie das in Zukunft laufen kann.
Ein weiterer Punkt ist eine gute Gesundheitsversorgung im ganzen Land. Ich verweise auf den Masterplan zur ärztlichen Versorgung auch im ländlichen Raum, auf die Förderung der Selbsthilfe, auf unser Geriatriekonzept, das die Krankenhauslandschaft verändern wird, auch in Richtung eines bewussteren Umgangs mit den Bedürfnissen älterer Patienten. Der Bereich Aufklärung ist hier besonders zu erwähnen. Ich werde nachher auch noch ein Wort zur Landeszentrale für Gesundheitsförderung sagen.
Ich denke, wir müssen den Bereich der Prävention immer weiter in den Mittelpunkt stellen. Diesbezüglich vermissen wir immer noch ein Bundespräventionsgesetz.
Auf die Themen „Menschen mit Migrationshintergrund“ und „Gleichstellung“ will ich jetzt nicht näher eingehen;
das wird meine Kollegin Ingeborg Sahler-Fesel nachher noch tun.
Ein Wort noch zur Dezentralisierung, die Sie angesprochen haben. Ich selbst bin, liebe Frau Thelen, in einen solchen Prozess der Dezentralisierung bei einem großen Träger mit eingebunden und habe dort mehrfach auch Gespräche zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, innerhalb der Leitungsebene, mit den Eltern und auch mit Betroffenen moderiert. Diese Prozesse sind sensibel. Sie haben gesagt, es werde gegen die Interessen der Betroffenen gearbeitet. Manchmal muss man erst feststellen, wo die Interessen der Betroffenen überhaupt liegen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Eltern ist es oft schwierig loszulassen. Ich wünsche mir da manchmal ein bisschen mehr Mut. Das haben wir in Scheuern auch sehr kontrovers diskutiert.
Ein Bereich ist mir besonders wichtig, nämlich die Arbeitsmarktpolitik. Hierfür haben wir ein Finanzvolumen von etwa 30 Millionen Euro, gemeinsam mit ESF-Mitteln. Es existieren über 500 Projekte mit ca. 45.000 Teilnehmern. Schwerpunkte sind der Fachkräftenachwuchs, benachteiligte Jugendliche – zum Beispiel in den Projekten „Jobfüxe“ und „Fit für den Job“ –, die Qualifizierung von Arbeitskräften und die Erwerbsbeteiligung Älterer, von Frauen und von Menschen mit Migrationshintergrund. Hierfür gehen allein 17 Millionen Euro an Projekte mit SGB-II-Empfängern, einbezogen sind dabei ESF-Mittel. An dieser Stelle haben wir im Moment ein großes Problem; denn unsere Kofinanzierungspartner haben sich aus dieser Kofinanzierung verabschiedet. Es gab Kürzungen im SGB II in der Größenordnung von über 60 Millionen Euro. Ich glaube, morgen findet die Bundesratssitzung statt, in der sich vielleicht herausstellen wird, dass wir doch noch einmal ein bisschen Rückenwind bekommen.
Das bedeutet, es fehlen fast 20 % der Mittel. Bei der Eingliederungshilfe wirkt sich das zu 30 % aus. Bei Maßnahmen vor Ort – das ist meine Erfahrung – können sogar bis zu 80 % fehlen. Professor Sell hat beim 20jährigen Jubiläum der Landesarbeitsgemeinschaft von einem „wuchtigen Einschnitt“ gesprochen. Eine solche Mittelkürzung hat es im Bereich der Arbeitsmarktmittel bisher noch nie gegeben; das ist wahr. Diese mehr als 60 Millionen Euro sind ein mehr als doppelt so hoher Betrag als jener, den wir selbst – als eines der wenigen Bundesländer, das überhaupt eigene Mittel in diesem Bereich einsetzt – bereitstellen können. Es ist selbstverständlich, dass wir das nicht ausgleichen können. Das gefährdet die Zukunft der Jobcenter. Es ist eine massive Reduzierung des Eingliederungsanteils, und in meinen Augen ist es eine soziale Zeitbombe.
Von den etwa 70.000 SGB-II-Empfängern sind knapp 10.000 – ich habe mir die Zahl vorhin noch heraussuchen lassen – bis zum November in solchen zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten beschäftigt gewesen, die man im Volksmund auch Ein-Euro-Jobs nennt. Die Betroffenen erhalten in diesen Tagen, Mitte Dezember, zum letzten Mal ihre ca. 150 Euro MAE, das ist die Mehraufwandsentschädigung. Danach ist für die meisten Schluss.
Für den Kreis Bad Kreuznach kann ich sagen, dass die etwa 1,5 Millionen Euro, die im Jahr 2010 zunächst noch vorhanden waren, auf 300.000 Euro reduziert werden. Das wird noch schwieriger werden. Ich werde gleich noch einmal darauf zurückkommen. Das wird nämlich gegen null gehen.
Eine meiner Mitarbeiterinnen hat mit Betroffenen gesprochen und eine Umfrage gemacht. Es ist nun ein durchaus interessanter Zufall, dass es 101 Rückmeldungen gab, also so viele, wie wir Abgeordnete sind. Auch das Verhältnis von 69 männlichen Teilnehmern und 32 weiblichen kommt ungefähr hin. Alle Altersgruppen waren vertreten, wenige Befragte waren unter 25 und wenige über 60 Jahre. Der Schwerpunkt lag in den mittleren Jahren. Von den 69 Männern, das muss man noch sagen, waren 42 alleinlebend. Das weist auch ein bisschen auf die Lebenssituation dieser Menschen hin.
Von den 101 Teilnehmern, die sich zurückgemeldet haben, hatten 68 einen Schulabschluss. Über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügten 54 Teilnehmer: 13 weibliche und 41 männliche. 45 der Teilnehmer, also etwas weniger als die Hälfte, waren bereits länger als fünf Jahre lang arbeitslos.
76 dieser 101 Teilnehmer waren der Meinung, dass ihre Tätigkeit sehr sinnvoll und dem Gemeinwohl durchaus zuträglich gewesen sei. Nun muss ich zugeben, dass ich kein absoluter Freund von Ein-Euro-Jobs bin. Das ist für mich die zweitbeste Lösung. Eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, unabhängig davon, wie wir sie organisieren – Frau Thelen war dabei und hat gehört, was Professor Sell sich darunter vorstellt –, wäre das Beste. Aber immerhin haben wir diesen Menschen eine sinnvolle Tätigkeit gegeben. 21 Teilnehmer hielten sie für „mäßig sinnvoll“, nur vier Teilnehmer für „überflüssig“. Auf die Frage, welchen Stellenwert diese Tätigkeit hatte, haben immerhin 87 Teilnehmer gesagt, sie hätten das Gefühl gehabt, dass sie gebraucht würden; eine ganz spannende Geschichte.
Für die Bedeutung der Mehraufwandsentschädigung – immerhin etwa 150 Euro im Monat – haben 63 Teilnehmer angegeben, die Mittel würden dringend für den Schuldendienst, für ungedeckte Kosten der Unterkunft und für Energiekosten gebraucht. Auch der strukturierte Tagesablauf war sehr wichtig.
Zuletzt: Vier Teilnehmern wurde eine aufbauende, weitere Fördermaßnahme angeboten. Das heißt, fast alle diese Menschen werden jetzt im Dezember nach dem Auslaufen der Maßnahmen auf der Straße stehen.
Ich habe das so ausführlich gebracht, weil uns diese Zeitbombe in den Kommunen und im Land natürlich auch Probleme in Bezug auf Schulden, Mietnebenkosten, die nicht bezahlt werden können, und kommende Obdachlosigkeit bringen wird.
Das ist eine Erfahrung, die wir überall machen. Ich denke, dass wir gegen diesen Kahlschlag dringend gemeinsam etwas tun müssen.
Ich will auf das Sparpaket nicht näher eingehen, das bei uns in der Diskussion in den Bereichen befristeter Zu
schlag, ALG II, Zuschuss Rentenversicherung, Elterngeld usw. eine Rolle gespielt hat.
Ich will noch einige Worte zum sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket sagen. Diese ausdrücklich nur personalisierten Gutscheine oder Kostenübernahmeerklärungen sind zum einen ein konkurrierendes System zu vorhandenen Dingen. Es ist zum anderen ein erheblicher bürokratischer Aufwand, der ebenfalls die Kosten belasten wird.
Jetzt komme ich noch einmal zu dem, was ich vorhin schon gesagt habe. Das hat dazu geführt, dass die ARGE bei uns im Kreis gesagt hat, diese 300.000 Euro sind auch nicht mehr übrig, die werden gebraucht, um den zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu bezahlen. Das heißt, im Kreis Bad Kreuznach, den ich als Beispiel habe, wird es nach derzeitigem Stand keine neue AGH und damit auch keine Mehraufwandsentschädigung geben.
Nun zurück zum Einzelplan 06. Wir als die die Landesregierung tragende Fraktion beurteilen den Entwurf des Einzelplans 06 als unter diesen schwierigen Bedingungen gelungenen Ansatz, weil er sowohl Einsparungen vornimmt, aber gleichzeitig in diesem Politikfeld, das uns sehr wichtig ist und das für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft eine große Rolle spielt, keinen, im Gegensatz zur Bundesregierung, sozialen Kahlschlag betreibt. Ich habe einige Beispiele dazu aufgezeigt.
Ich will nicht näher auf den Bereich „Soziale Stadt“ eingehen, der auch wegfällt. Das ist beim Innenministerium angesiedelt. Aber insgesamt darf man sagen, die Landesregierung spart in diesem Einzelhaushalt nicht in den Bereichen, die die wichtigen Projekte und Initiativen beinhalten, sie nimmt aber realistische Einsparungen in Bereichen vor, die aufgrund der allgemeinen Entwicklung einen Rückgang erfahren.
Ich will noch kurz auf drei Punkte eingehen, bei denen es uns gelungen ist, Umschichtungen oder Schwerpunkte zu setzen und auszubauen, einmal beim Masterplan Ärzteversorgung. Hier gibt es ein absehbares Verteilungsproblem zwischen Stadt und Land. Der Masterplan, der gemeinsam mit Partnern aus dem Berufsfeld zur Stärkung der ambulanten hausärztlichen Versorgung erarbeitet worden ist, ist mit 400.000 Euro eine gezielte Förderung und hat gezielte Fördermöglichkeiten in diesem Bereich. Das begrüßen wir als Fraktion sehr.
Der zweite Punkt, auf den ich eingehen möchte, weil er in der Kritik der Opposition war, ist die Gesundheitswirtschaft. Ich denke, dass die Landesleitprojekte und die regionalen Projektideen, die gebündelt werden, eine gute Voraussetzung für eine gute wirtschaftliche Entwicklung bei uns im Land sind; denn die Gesundheitswirtschaft wird in Zukunft eine immer größere Rolle spielen. Gesundes Wachstum, gesunde Zukunft soll die Botschaft sein. Hier wurden für die Initiative 700.000 Euro eingestellt, weil wir davon ausgehen, dass sie sehr positive beschäftigungswirksame Effekte haben wird.
Ein dritter Punkt ist ein ganz kleiner, aber hier haben wir als Fraktion dafür gesorgt, dass mit einem kleinen Betrag, mit 20.000 Euro, im Bereich der LZG die hervorragende Arbeit im Bereich der Beratung und Prävention gesichert werden kann, da die in den Kliniken wachsende Bewusstseinsbildung, dass Hygienemaßnahmen eine ganz wichtige Geschichte sind, durch Schulungen usw. unterstützt werden.
Es bleibt also dabei, was wir schon am Anfang gesagt haben, es wird im Einzelplan 06 gespart, aber mit Augenmaß und sozialer Verantwortung.
Zum Ende will ich noch kurz auf die vorliegenden Anträge eingehen, zunächst einmal auf den Entschließungsantrag der FDP „Sozialpolitik wirksamer gestalten – wissenschaftliche Grundlagen stärken“. Diese Entschließung werden wir ablehnen, weil wir der Meinung sind, dass die Kreativität der Projekte dadurch eingeschränkt würde.
Da sind wir unterschiedlicher Meinung. Herr Dr. Schmitz wird versuchen, mir nachher das Gegenteil zu beweisen. Frau Thelen hat es auch schon angesprochen. Wir sind der Meinung, dass die Kreativität benötigt wird, um diese Dinge in Projekten voranzutreiben. Das wollen wir nicht mit einer überbordenden Kontrollmechanik, mit einem Kontrollmechanismus verhindern. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Änderungsanträge liegen einmal von der FDP, die Zuweisung aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds betreffend, vor. Das wurde schon im Ausschuss abgelehnt. Das werden wir auch ablehnen.
Dann haben wir noch fünf Änderungsanträge unserer Fraktion, die die Gesundheitsförderungsselbsthilfe – das ist der Bereich, den ich gerade beschrieben habe – und auch Zuschüsse zur Förderung der Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund betreffen. Diese Anträge haben wir eingebracht, um diesen gut entwickelten Entwurf des Einzelplans 06 an der einen oder anderen Stelle noch ein bisschen abzurunden. Ich denke, dass das damit gelungen ist.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und denke, dass Frau Sahler-Fesel zu den fehlenden Punkten nachher noch etwas sagen wird.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den im August 2010 veröffentlichten Aktionsplan der Landesregierung zur Politik für Seniorinnen und Senioren in Rheinland-Pfalz. Der Aktionsplan mit dem Titel „Gut leben im Alter“ ist allerdings mehr als ein – wie die Tagesordnung zunächst vermuten lässt – abschließender Bericht. Er zeigt die wesentlichen Entscheidungen und Maßnahmen sozialdemokratischer Politik für Ältere in den vergangenen Jahren auf, und er ist Grundlage für eine weiterhin auf Nachhaltigkeit angelegte Politik für ein gutes Leben im Alter in unserem Land, eine Politik, die generationsübergreifend wirkt und von der alle Altersgruppen gleichermaßen profitieren, sowohl die jetzigen als auch die künftigen Generationen älterer Menschen.
Der Aktionsplan „Gut leben im Alter“ versteht die demografischen Veränderungen auch als Chance für innovati
ve Gestaltungskonzepte und lädt alle gesellschaftlichen Gruppen zum Dialog ein. Es wird zunächst beim Seniorenkongress am 29. November gestartet. Dann ist eine Arbeitsgruppe „Leben im Alter“ im Zusammenhang mit der Leitstellte „Älter werden“ vorgesehen. Gespräche mit den Akteuren im sozialen Handlungsfeld und den Betroffenen sind ebenfalls vorgesehen. Geplant ist eine kontinuierliche Umsetzung und Weiterentwicklung, also nicht Stillstand.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Altersbild hat sich in den vergangenen Jahrzehnten entscheidend verändert. Es ist differenzierter und sensibler für die Bedürfnisse der Menschen geworden. Die Leitfrage ist – so beschreibt es auch der in dieser Woche veröffentlichte 6. Altenbericht der Bundesregierung, den Sie im Internet finden und herunterladen können –: „Inwieweit trägt die Politik dazu bei, dass Menschen bei der Verwirklichung individueller Lebensentwürfe, bei der Kompensation von Einbußen und Einschränkungen, bei der Bewältigung von Problemlagen und in ihrem Bemühen um soziale Teilhabe optimal unterstützt werden.“ – Das war ein Zitat.
Das ist die Leitfrage, und: Inwieweit schaffen wir auch Räume, in denen sich ältere Menschen in ihren Stärken und Kräften wahrnehmen können und herausgefordert werden, zugleich aber in ihrer potenziellen Verletzlichkeit ernst genommen, angenommen und respektiert werden?
Diese Verletzlichkeit ist neben den Potenzialen des Alters heute auch eine Geschichte, die wir sehr ernst nehmen müssen. Die deutlichsten Veränderungen gibt es in den sehr hohen Altersgruppen. Unabhängig davon, dass Menschen heute im Allgemeinen nicht nur älter, sondern gesünder alt werden, ist mit einem deutlichen Anstieg der Anzahl pflegebedürftiger Menschen und auch mit dem Ansteigen der Zahl der unter einer Demenz leidenden Menschen zu rechnen. Hier wird die Frage nach der Lebensqualität bei Demenz und nach neuen Konzepten in der Versorgung demenzkranker Menschen im Mittelpunkt stehen.
Sensibel müssen wir auch sein für die Erwerbsbiografien älter werdender Menschen und für die Frage, welche Auswirkungen das auf die Alterssicherung, die Altersversorgung haben wird. Ich habe mit Interesse in der Presse gelesen, dass die CDU auf ihrem Parteitag einen Beschluss gefasst hat, die Rente nach Mindesteinkommen einzuführen. Ich bin mal gespannt, wie sie das umsetzen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Aktionsplan beschreibt zu diesen Fragen fünf Ziele und die dazugehörigen Handlungs- und Politikfelder. Er nennt bisher Erreichtes und zeigt zukünftig notwendige und sinnvolle Schritte auf.
Die Schritte sind: Selbstbestimmt Wohnen im Alter, Stichwort „Barrierefreiheit“, neue Wohnformen, wohnortnahe Unterstützung, auch Wohnen in Pflegebedürftigkeit. – Als zweites Ziel wird genannt: mobil und fit im Alter. – Hier spielt die Gesundheitsversorgung auch unter dem Gesichtspunkt Eigenverantwortlichkeit und Prävention eine große Rolle, aber auch Punkte wie der öffentliche Personennahverkehr. Drittes Ziel: Im Alter gut
und sicher leben. – Da geht es natürlich auch um die Frage von Vermeidung von Altersarmut und um altersgerechte Arbeit.
Da will ich auch noch das Wort „sicher“ aufgreifen. Herr Kessel, das war der Punkt in Ihrem Antrag, bei dem wir uns nicht einigen konnten. Wir sind der Meinung, dass wir dazu nicht mehr Polizisten einstellen müssen.
Punkt 4: Solidarität der Generationen stärken. Ich meine, dazu muss ich keine Stichworte nennen. Das ist ein Schwerpunkt sozialdemokratischer Arbeit in dieser Zeit.
Auf den Punkt 5 lege ich besonderen Wert auch als Vertreter der älteren Generation im politischen Bereich: Die Beteiligung älterer Menschen stärken, bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und lebenslanges Lernen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich meine, dass wir auf der Grundlage des Aktionsplans weiter gute und nachhaltige Politik für Ältere, aber auch generationenübergreifend gestalten können. Darin bestärkt mich auch ein Gespräch, das ich zu Beginn dieser Woche mit einer Gruppe älterer Menschen geführt habe, mit denen ich mir gemeinsam den Aktionsplan angeschaut habe. Dort ist der Begriff „Aktionshandbuch“ gefallen. Dieser Begriff passt meiner Meinung nach ganz gut dazu. Mir ist auch gesagt worden, das sei endlich einmal ein verständliches politisches Programm. Vielen Dank, Frau Ministerin.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich muss noch schnell etwas zu der Frage zur Rente mit 67 sagen, die von Herrn Dr. Schmitz aufgeworfen wurde. Ich meine, dass da die SPD keine Rolle rückwärts macht, sondern es wird eine wichtige Diskussion in der Zukunft sein, wie wir die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, mit der wir alle rechnen müssen, gestalten. Gerade die Nichtvergleichbarkeit von Berufstätigkeit, übrigens auch die Nichtvergleichbarkeit von Lebenssituationen – das betrifft auch soziale Schichten und die Dauer des Rentenbezugs –, wird uns dazu zwingen – im Altenbericht, den die Bundesregierung schon im Kabinett besprochen hat, wird das auf den Punkt gebracht –, dass wir über mehr Flexibilität bei diesen starren Grenzen reden müssen.
Ich meine, dass es gut ist, wenn man über Dinge diskutiert und sie nicht einfach hinnimmt. Das bedeutet keine Rolle rückwärts, sondern eine Diskussion über eine Gestaltung dieser längeren Lebensarbeitszeit.
Vielen Dank.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Hat das zuständige Bundesministerium den Ländern die Aufträge an das Statistische Bundesamt bekannt gegeben, die als Grundlage für eine Neubewertung der SGB II-Regelsätze erteilt worden sind?
2. Liegen der Landesregierung bereits Zahlen und Kennziffern des Statistischen Bundesamtes für die Neuberechnung der Regelsätze vor?
3. Liegen der Landesregierung Informationen des zuständigen Bundesministeriums vor, wie die neuen Regelsätze ausgestaltet werden sollen?
4. Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Einführung einer Chipkarte für Kinder von SGB II-Beziehern?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Hedi Thelen, ich schätze Sie aus der sozialpolitischen Diskussion. Aber das, was Sie eben gesagt haben, war schon grenzwertig;
denn gute und zielgenaue Hilfen – – –
Ich denke, Frau Ministerin von der Leyen hat gute Nerven. Sie haben sie auch, wenn Sie sagen: „Wir entwickeln gute, zielgenaue Hilfen“. Was bis jetzt herausgekommen ist und bis zum 1. Januar 2011 zumindest in einem Gesetz umgesetzt werden soll, ist eigentlich nur, dass man im Sparpaket der Zielgruppe, die man hat, ungefähr das wegnimmt, was man vorhat, dafür einzusetzen, um diesem Spruch des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen.
Insofern ist es so, wie Herr Kollege Carsten Pörksen sagt, zielgenau, etwa 480 Millionen Euro.
Was soll damit gemacht werden?
Ich denke, das, was Frau Ministerin Malu Dreyer gesagt hat, entspricht genau dem, was wir uns vorstellen, dass es nämlich nicht möglich ist, mit einer solch kleinen Maßnahme – Chipkarte, durchaus für bestimmte Bereiche sinnvoll – dieses Problem zu lösen. Das Problem, das wir haben, lässt sich nur lösen, wenn wir alle miteinander wirken, und da vermisse ich bisher von der Bundesregierung das geringste Signal, dass wir miteinander, was die Infrastruktur, die Möglichkeiten, diskriminierungsfreie Angebote für die Kinder in den Familien, die von den Transfermaßnahmen abhängig sind, angeht, etwas tun.
Wir sind uns damals darüber einig gewesen, dass Hartz IV, nämlich die Umstellung, eine sinnvolle Sache war. Wir sind uns auch einig darüber, dass man das an vielen Stellen korrigieren muss. Die Wege, die Sie vorschlagen, bleiben im Moment im Vagen, im Ungenauen. Ich denke, dass wir noch einen erheblichen Klärungsbedarf haben, und die Zeit wird knapp.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich mit unseren Gedanken auseinanderzusetzen. Vielleicht macht das Frau von der Leyen auch. Ich kann nur das, was Frau Ministerin Malu Dreyer gesagt hat, voll unterstützen. Ich denke, wir werden an dieser Stelle den Finger darauflegen, dass etwas Vernünftiges passiert. Das werden wir fordern.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kessel hat aus dem Entschließungsantrag der CDU vorgetragen, der bereits im Jahr 2009 eingebracht wurde. Ich muss sagen, wir haben viele der darin vorgebrachten Argumente damals geteilt und haben versucht, einen gemeinsamen Antrag daraus zu machen, da wir der Meinung waren, dass wir dies hinbekommen. Ich bedanke mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei allen Beteiligten, vor allem auch bei den jeweiligen Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbei- tern.
Wir haben versucht, in diesen Antrag einige Änderungen hineinzubringen. Die CDU hatte ein Landesseniorenkonzept geplant. In der Zwischenzeit war klar, dass die Landesregierung einen Aktionsplan der Landesregierung einbringt. Das war alles insoweit einvernehmlich. Leider sind wir in einem Punkt nicht einig geworden – Herr Kessel hat es schon angedeutet –, und zwar ging es um die Frage der Sicherheit. Es ging darum, dass wir alle drei der Meinung waren, dass ältere Menschen vor allem auch ein subjektives Gefühl der Unsicherheit haben und man darauf eingehen muss. Es wird auch sehr vieles gemacht, zum Beispiel die Polizeischulung im Umgang mit Demenzerkrankten.
Wir konnten uns aber nicht auf den von der CDU vorgeschlagenen Passus einigen, dass die Landesregierung eine bessere personelle und technische Polizeiausstattung benötigen würde. Daran ist es letztendlich geschei
tert. Das muss man einfach so offen sagen. Mir tut es leid, dass wir diesem in vielen Bereichen guten Antrag dadurch nicht zustimmen können.
Wir werden aber diese Diskussion natürlich weiterführen, wenn es um den Landesaktionsplan geht. Ich möchte im Vorgriff nicht näher darauf eingehen, ich habe mir aber eine bestimmte Seite herausgesucht. Unter dem Punkt „Sicherheit und Lebensqualität im Alltag“ enthält er eine ganze Reihe von Hinweisen, was bereits getan wird und was noch getan werden kann. Ich denke, dass wir aufgrund des Entschließungsantrages, dem wir heute aus den bekannten Gründen nicht zustimmen können, den gemeinsam erarbeiteten Argumenten und dem von der Landesregierung eingebrachten Aktionsplan, der uns beschäftigen wird, der noch ein Stück weiter greift als das, was wir gemeinsam vorhatten, nämlich weitere Politikfelder beschreibt, in eine gute Diskussion kommen, wenn dieser Aktionsplan im Parlament und im Ausschuss besprochen wird.
So weit die Stellungnahme unserer Fraktion zu dem Entschließungsantrag der CDU. Wir haben es leider nicht geschafft, einen gemeinsamen Antrag daraus zu machen. Deshalb werden wir den Antrag ungeachtet der darin enthaltenen positiven Ansätze ablehnen; denn dieser eine Punkt war für die CDU nicht verhandelbar, für uns nicht zustimmbar. Ich bedauere das und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute das Landesgesetz zur Änderung von Ausführungsvorschriften. Dabei geht es im Wesentlichen um die Notwendigkeit der Aktualisierung der Ausführungsvorschriften zum SGB II und XII, die jeweils im Jahr 2005 passend zu den Gesetzen erlassen wurden.
Bei den Änderungen des SGB II geht es im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen. Deshalb werde ich nicht näher darauf eingehen.
Beim SGB XII hat meine Vorrednerin schon die modellhafte Erprobung neuer Leistungsformen angesprochen. Ich denke, da besteht Einvernehmen zwischen den Kommunen und den politischen Kräften im Land, dass die modellhafte Erprobung, auch wenn ein Wechsel der Leistungsform und der sachlichen Zuständigkeit erfolgt, vom Land weiterhin in der Höhe getragen wird, in der das auch vor dem Zuständigkeitswechsel der Fall war, sodass die Kommunen keine zusätzlichen Ausgaben haben.
Der zweite Punkt, den auch Frau Thelen angesprochen hat, ist der Anteil der Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung. Hier ist festzustellen, dass vor 2005 das Land für die stationären Einrichtungen als Leistungsträger zuständig war und die Kommunen für die Hilfe zum Lebensunterhalt und damit auch für die Grundsicherung in vollem Umfang zuständig waren. Mit der gesetzlichen Regelung im Jahr 2005 hat sich das verändert. Das Land ist mit im Boot.
Es besteht auch ein Anspruch an Partizipation an der Bundesbeteiligung. Dieser Anspruch wurde in den vergangenen Jahren nicht wahrgenommen. Es wurden insgesamt jeweils 2,1 Millionen über fünf Jahre bis zum Jahr 2008 in vollem Umfang an die Kommunen weitergeleitet, also 10,5 Millionen Euro, die eigentlich ein Anspruch an der Bundesbeteiligung für das Land waren.
Das soll sich ab 2010 mit diesem Gesetz ändern. Das ist natürlich in der Anhörung nicht auf ungeteilte Freude gestoßen, auch wenn dieser Anteil der Kommunen rein von der Zahl her, von der Größenordnung her, sogar noch steigt, auch nach der Anrechnung. Die Kommunen erhalten trotz der neuen Regelung nicht weniger als vorher. Trotzdem war das ein Punkt in der Anhörung, der durchaus umstritten war.
Nun ist es so, dass die Bundesbeteiligung zum Ausgleich von Kosten gewährt wird. Bei den Kosten lässt sich für das Jahr 2008 feststellen, dass die Kommunen
in diesem Bereich 84,3 % und das Land 15,7 % bezahlt haben, sodass dieser Anspruch auf jeden Fall besteht.
Nun muss dazu gesagt werden, dass das Land sich ergänzend freiwillig mit 50 % an den Aufwendungen der Kommunen im Rahmen des persönlichen Budgets beteiligt, Leistungen in einem Umfang in 2008 von 3,1 Millionen Euro und in 2009 von 3,7 Millionen Euro gewährt wurden und sich das Land auch an ambulanten Leistungen der Grundsicherung der Kommunen beteiligt.
Wir sind der Meinung als Fraktion, dass, auch wenn es unbequem oder nicht schön ist, wenn man bisherige Mittel oder bisherige Verteilungsansprüche fast schon gewohnheitsrechtlich bekommt und diese weitergeben muss, es für das Land trotzdem ein verwirklichbarer Anspruch ist, und unterstützen das Vorhaben der Landesregierung in diesem Fall.
Wir sehen noch weitere Anpassungen. Ich will nur ganz kurz darauf eingehen, dass das Land sich jetzt aus der freiwilligen Beteiligung an Sozialhilfeleistungen für Haftentlassene auch in eine volle sachliche Zuständigkeit begibt, und es auch im Bereich der Beteiligungsparameter für die Ausgabenverteilung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt neue Regelungen gibt, auf die ich, glaube ich, nicht näher eingehen muss, und eine dauerhafte Sicherstellung einer geschlechterparitätischen Besetzung des Landessozialbeirats durch entsprechende gesetzliche Vorgaben geregelt wurde.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wir diesen Gesetzentwurf der Landesregierung voll unterstützen und der Überzeugung sind, dass er eine Anpassung an die Realität und an die gesetzlichen Regelungen ist.
Wir haben als Fraktion dazu noch einen Änderungsantrag eingebracht, der von Frau Thelen angesprochen wurde und der im Sozialausschuss – zugegebenermaßen – etwas für Aufregung gesorgt hat, weil er sehr kurzfristig kam. Aber wir hätten das Gesetz heute nicht in dieser Form verabschieden können, wenn wir den Antrag nicht eingebracht hätten. Es handelt sich um rein redaktionelle Änderungen, die notwendig geworden sind aufgrund des im August 2010 verabschiedeten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es sind also keine inhaltlichen, sondern rein redaktionelle Veränderungen. Ich bitte daher die anderen Fraktionen noch einmal, diese kurzfristige Veränderung zu akzeptieren. Wir standen unter dem Druck, dass dieses Gesetz heute verabschiedet werden sollte, und haben den Antrag als Fraktion entsprechend eingebracht. Wir begrüßen den Gesetzentwurf und haben mit der Veränderung auch dafür gesorgt, dass wir das Gesetz heute komplett verabschieden können, liebe Frau Ministerin.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich das Gerede von den sozial ausgewogenen Sparvorschlägen genau betrachtet, kommt man zu einem ganz anderen Ergebnis.
Ich will noch ein paar Sätze zu den konkreten Auswirkungen auf Familien und Rentner sagen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens leben. Es gibt aber natürlich auch junge Familien und Rentner, denen es gut geht.
Ich will versuchen, einige Dinge aufzugreifen und werde mich dabei aber weniger mit den Luftbuchungen beschäftigen, die auch in diesem Sparprogramm im sozialpolitischen Bereich enthalten sind, wie zum Beispiel die zu erwartenden Einsparungen bei der BA oder durch Effizienzverbesserungen bei der Arbeitsvermittlung, die steigen und dafür sorgen sollen, dass die Einsparungen im sozialpolitischen Bereich nicht nur 5 Milliarden Euro, sondern im nächsten Jahr fast 7 Milliarden Euro, im übernächsten Jahr 9 Milliarden Euro und dann 10,6 Milliarden Euro oder fast 11 Milliarden Euro betragen sollen, sondern ich will einige ganz kleine Dinge betrachten.
Die Abschaffung des befristeten Zuschlags beim Übergang vom Arbeitslosengeld I in die Grundsicherung für Arbeitsuchende, also in das Arbeitslosengeld II, wurde bereits vom Ministerpräsidenten angesprochen. Da ist eigentlich ein kleiner Betrag geplant, der sich auf 200 Millionen Euro beläuft. Für die betroffenen Menschen bedeutet das aber einen direkten Absturz in das, was wir durchaus nicht als ein tolles Leben betrachten, nämlich in das Arbeitslosengeld II. Ich meine, das ist ungerecht. Das ist der erste Begriff, den ich für diese Sparvorschläge einwerfe.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Abschaffung des Elterngeldes für Arbeitslosengeld-IIEmpfänger. Da sind 0,4 Milliarden Euro, also 400 Millionen Euro geplant. Es ist nicht zu verstehen, ich meine, es ist eher beschämend, was da geplant ist. Die Ehefrau eines gut verdienenden Menschen, die zu Hause bleibt, soll den Mindestsatz bekommen und jemand, der Arbeitslosengeld II bezieht, nicht. Das ist für mich eine beschämende Geschichte.
Das Dritte ist die Abschaffung der Beiträge zur Rentenversicherung im Rahmen des Arbeitslosengeldes II. Diese Maßnahme erscheint mir sinnlos, weil nichts dabei herauskommt. Das führt zu einer Belastung der Rentenversicherung. Dabei kommt für manche mehr Geld heraus, weil sie die Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente in höherem Umfang behalten, als wenn Rentenbeiträge bezahlt würden. Für andere kommt dabei gar nichts heraus. Das ist lediglich ein Verschiebebahnhof. Das wurde heute bereits erwähnt.
Ein weiterer Punkt ist die Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen. Da geht es um einen erheblichen Betrag. In diesem Fall sollen auf Dauer bis zu 5 Milliarden Euro gespart werden. Das sind etwa 50 % der
Summe, die für die sogenannten Pflichtleistungen ausgegeben wird. Sie werden für Berufsausbildungsbeihilfe, für berufsvorbereitende Maßnahmen, für RehaLeistungen, für Gründungszuschüsse, für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses, für die Entgeltsicherung von älteren Arbeitnehmern, für Vermittlungsgutscheine usw. ausgegeben. Ich meine, das ist ein eher zynischer Sparvorschlag.
Zuletzt noch ein Begriff, der wirklich vom Wort her zu dem Sparvorschlag passt, nämlich die Kürzung des Heizkostenzuschusses beim Wohngeld. Hier passt der Begriff „eiskalt“ meiner Meinung nach ganz gut; denn das wird das für viele bedeuten.
Man muss sich das genau betrachten. Das sind eigentlich keine riesigen Beträge, weil die Summen, die genannt werden, nicht die Zuschüsse beinhalten, sondern die Erhöhung der Bemessungsgrundlage. Durch diese Wohngeldzahlungen kommen aber viele Menschen aus dem Hartz-IV-Bezug heraus.
Das ist meiner Meinung nach der entscheidende Punkt. Es ist nicht nur das Geld – 6 Euro oder meinetwegen 22 oder 24 Euro bei einer Familie mit Kindern –, sondern es geht auch um die Situation, in die diese Menschen wieder kommen.
Ich erlebe es in meinem Wahlkreisbüro mindestens wöchentlich, dass Menschen kommen und sagen, die ARGE hat mich beauftragt, Wohngeld zu beantragen. Dann komme ich als Aufstocker vielleicht aus dem Hartz-IV-Bezug heraus. Es ist eine ganz bedeutende Sache, nicht mehr dauernd von Kürzungen bedroht zu sein oder sich unter dieser Kontrolle zu befinden. Ich meine, die einzusparende Summe, die nicht riesig ist, wird für die Menschen am Ende des Jahres allerdings doch etwas ausmachen, egal ob es 200 oder 300 Euro sind.
Das ist eine ganz schwierige Geschichte.
Das kann man als sozialpolitisch denkender Mensch nur ablehnen. Ich kann auch nicht verstehen, dass man auf diesen Gedanken kommt.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, deren Betroffenheit und die Schilderung dessen, was Sie für einen Verwaltungsmissstand halten, die Mitglieder des Petitionsausschusses immer wieder neu herausfordern und auch motivieren, herausfordern auch, weil wir uns auch manchmal instrumentalisiert fühlen oder auch, man könnte fast sagen, vorgeführt fühlen. Als Beispiel nenne ich den inhaftierten Petent, der mit seiner Eingabe erreichen möchte, dass er einen Schrubber mit gelbem Stiel statt mit rotem Stiel erhält. Ein Schelm, wer dahinter eine politische Absicht vermutet.
Motivierend ist es aber auch, weil wir in vielen Fällen Bürgerinnen und Bürgern in dramatischen Notsituationen helfen können. Wir können vermitteln und auch erklären. Das ist auch ein bisschen Mediation.
Durch unsere Arbeit gewinnen wir, wie kaum eine andere Institution oder Gruppe, Kenntnis darüber, wie sich Gesetze und Verwaltungsvorschriften auf den Alltag der
Menschen auswirken. Das Petitionsrecht – estgeschrieben in Artikel 11 der Landesverfassung – ist für die Bürgerinnen und Bürger auch ein direkter Weg zum Parlament.
Das Petitionsrecht garantiert jenseits formaler Verwaltungs-, Rechtsbehelfs- und Gerichtsverfahren ganz allgemein das Recht, sich mit Anliegen an die Behörden und Volksvertretungen zu wenden. Es unterliegt keiner Fristenregelung. Es ist kostenfrei und eröffnet die Möglichkeit der Einflussnahme auf die politische Willensbildung. Wir sind gerade dabei, über öffentliche Petitionen zu reden. Bei Legislativeingaben ist das ohnehin so.
Es verstärkt die Rückkoppelung zu Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung, wirkt also auch integrierend. Außerdem steht es jedermann zu, auch Ausländern und zum Beispiel Minderjährigen.
Das Petitionsrecht regelt in Artikel 90 a seit 1971 die Einrichtung des Petitionsausschusses als ständigen Pflichtausschuss des Landtags, dem auch ausdrücklich die Entscheidung über Parlamentspetitionen übertragen wird, also ein Zuständigkeitsmonopol. Dieser Ausschuss ist kein eigenständiges Verfassungsorgan, sondern ein Organ des Parlaments. Mit dem 1974 beschlossenen Landesgesetz zur Einrichtung eines Bürgerbeauftragten ist dieses Zuständigkeitsmonopol nicht verändert worden, da der Bürgerbeauftragte im Wesentlichen vorbereitend und unterstützend für den Petitionsausschuss tätig wird. Der Bürgerbeauftragte ist sozusagen die personelle Institutionalisierung des Petitionsrechts der Bürgerinnen und Bürger.
Der scheidende Bürgerbeauftragte Ullrich Galle, der sein Amt abgegeben hat, hat für das vergangene Jahr seinen 15. Bericht abgeliefert. Der erste stammt aus dem Jahre 1995 und wurde im Jahr 1996 gegeben. Ich habe ihn mir herausgesucht. Er ist schon etwas in Ehren vergilbt. Er umfasst etwa die Hälfte der Seiten, die der heutige Bericht hat. Er ist aber immer noch sehr spannend zu lesen.
Ich möchte auf einige wenige Zahlen eingehen. Wir haben über 5.000 Neueingaben im Jahr 2009 gehabt. Das ist etwa das Doppelte von dem, was im Jahr 1995 war. Wir haben auch die hunderttausendste Petition überhaupt gehabt, die zu unserer Freude jetzt auch im Jahre 2010 einvernehmlich abgeschlossen wurde. Viele von Ihnen haben den hunderttausendsten Petenten auch im Landtag erlebt.
Die Quote der Eingaben, bei denen geholfen oder weitergeholfen werden konnte, liegt nach wie vor bei über 70 %. Die Schwerpunkte – leicht verschoben in diesem Berichtsjahr – liegen vor allem in der Ordnungsverwaltung, in der Rechtspflege, im Sozialwesen und im Bereich Landwirtschaft und Umwelt.
Eingaben aus dem Strafvollzug – ein wichtiger Bereich für uns – umfassen etwa knapp 15 %. Hier kann ich darauf verweisen, dass ich nachher noch ein paar Worte zur Strafvollzugskommission sage.
Wichtig für den Ausschuss sind die Legislativeingaben. Hier gab es Schwerpunktbildungen, zum Beispiel zum
Landesgesetz über gefährliche Hunde. Es gab zur Änderung des Schulgesetzes, Stichwort Kopftuch, eine Reihe von Eingaben, und es gab eine ganze Reihe von Eingaben zur Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags, wo eine Neuordnung ansteht.
Wir haben über öffentliche Petitionen diskutiert. Wir haben uns über die Frage des barrierefreien Bauens informiert. Wir haben im November 2009 den Ausschuss in Brüssel besucht und haben uns über die Arbeit des Ausschusses des Europäischen Parlaments informiert.
Es standen Gespräche mit dem europäischen Ombudsmann und mit dem Ministerpräsidenten der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien auf dem Programm dieser Reise.
Ich sage ein paar Worte zur Strafvollzugskommission, die ein ständiger Unterausschuss des Petitionsausschusses ist. Wir hatten im Jahr 2009 sieben Sitzungen, davon zwei auswärtige. Die auswärtigen Sitzungen finden in der Regel in Justizvollzugsanstalten statt. Wir waren in Koblenz und in Diez.
Wir haben in diesem Jahr gemeinsam mit dem Ministerium eine ganze Reihe von sehr wichtigen Themen besprochen. Es ging um die Neuorganisation der Sicherungsverwahrung. Das ist eine ganz wichtige Geschichte in der Verschiebung zwischen Diez und Wittlich. Wir haben über die Weiterentwicklung des Jugendarrestvollzuges gesprochen. Wir haben das Taschengeld in der Untersuchungshaft behandelt. Wir haben den Vollstreckungsplan besprochen. Eine ganz spannende Geschichte war die Reise nach Stuttgart, die wir gemacht haben. Wir haben uns dort über den Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen in Baden-Württemberg informiert. Arbeit für Gefangene ist auch bei uns im Land ein wichtiges Thema.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch ein paar Worte des Dankes, und zwar zunächst Dank an Ulrich Galle, der seit 1995 Anwalt der Bürgerinnen und Bürger war. Mit ihm habe ich seit 1996 – ich glaube, ich bin der letzte Mohikaner aus dieser Zeit – eine enge Zusammenarbeit im Ausschuss gehabt. Seit 2001 war das als Vorsitzender des Ausschusses der Fall.
Seine Persönlichkeit hat dieses Amt geprägt. Er hat es zu einer Institution im Land gemacht, die die Bürgerinnen und Bürger kennen und der sie vertrauen. Die Zusammenarbeit im Ausschuss – ich darf das für die Ausschussmitglieder auch sagen – war partnerschaftlich und zumindest für mich freundschaftlich. Ulrich Galle hinterlässt eine Lücke. Wir haben die Lücke inzwischen geschlossen. Ich denke, dazu komme ich nachher noch mit einigen Worten. Nochmals ein herzliches Dankeschön an Ulrich Galle für 15 Jahre Arbeit in diesem Bereich. 15 Berichte hat es gegeben. Es war eine spannende Geschichte, mit ihm zusammenzuarbeiten.
Ein herzliches Dankeschön vom Ausschuss auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl im Büro des
Bürgerbeauftragten, also Peter Schöpflin und sein Team – Peter Schöpflin ein besonderes Dankeschön dafür, dass er in der Karenzzeit dieses Amt gut verwaltet hat –, als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landtagsverwaltung, die uns als Ausschuss unterstützen. Das sind Iris Eschenauer und ihr Team. Also beiden Gruppen ein herzliches Dankeschön. Ohne sie wäre unsere Arbeit nicht möglich.
Ich halte es für selbstverständlich oder ich habe die selbstverständliche Erwartung, dass der neue Bürgerbeauftragte Dieter Burgard, den ich hier sehe, die richtige Balance zwischen Tradition und Zukunft finden wird, das heißt, dass er ebenfalls dieses Amt prägen wird. Für den Ausschuss kann ich die weiterhin engagierte Zusammenarbeit versprechen, Dieter Burgard. Ich denke, dass wir die Dinge gemeinsam weiter zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger betreiben.
Ich gebe noch einige Denkanstöße. Der Rechtsfrieden ist allein durch mit staatlicher Macht durchsetzbare Entscheidungen nicht zu gewährleisten. Davon bin ich fest überzeugt. Der mündige Bürger – das erleben wir im Ausschuss eigentlich täglich – ist auch ein kritischer Bürger. Die Akzeptanz staatlichen Handelns erfordert zunehmend eine neue Streitkultur und demokratische Konfliktlösungsstrategien. Das habe ich schon mehr als einmal an dieser Stelle gesagt, neben der Prüfung der Rechtmäßigkeit, die im Gesetz steht, wird die Frage der Zweckmäßigkeit behördlichen Handelns mehr in den Mittelpunkt treten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Petitionsausschuss hat in dem vergangenen Berichtsjahr viel Arbeit gehabt. Darauf weist der ausführliche Bericht des Bürgerbeauftragten hin. In vielen Fällen wurde den Bürgerinnen und Bürgern des Landes zu ihrem Recht verholfen. Wir haben auch vielen erklärt, warum es nicht so ist, wie sie sich das gerne vorstellen. Ich denke, das ist unsere Aufgabe.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als die FDP angekündigt hat, dieses Thema in der Aktuellen Stunde zu besprechen, habe ich mir zunächst einmal die Frage gestellt: Ist das die Flucht nach vorne, lieber Herr Kollege Dr. Schmitz, oder kommt noch etwas anderes hinterher, das etwas mit dieser populistischen Kampagne zu tun hat, die Ihr Parteivorsitzender vom Zaun gebrochen hat? Sie haben die erste Alternative gewählt, sich auf eine gemeinsame Nutzung dieser Regelung einzulassen, die durch die interfraktionelle Arbeitsgruppe am 25. März – das Verhandlungsergebnis ist bekannt – beschlossen worden ist. Dies ist sicherlich zunächst einmal ein Angebot zur Zusammenarbeit, aber ich muss trotzdem noch einmal auf einige Fakten hinweisen. Ursprünglich hatte die schwarz-gelbe Koalition in Berlin etwas anderes vor.
Es gibt eine Zweidrittelmehrheit, die wir für die Verfassungsänderung brauchen, einen neuen Artikel 91 e in das Grundgesetz einzufügen, nämlich dass Bund und Kommunen gemeinsame Einrichtungen für Hartz-IVBezieher errichten dürfen und die Bereiche, die sich jetzt noch im alten Modell für eine getrennte Aufgabenwahrnehmung entschieden haben, dies nicht weiterführen dürfen, sondern sich für ein Modell entscheiden müssen: entweder für die Optionskommune – Sie haben erwähnt, dass die Optionskommunen auf 110 aufgestockt werden sollen – oder für eine gemeinsame Einrichtung.
Ursprünglich hatten wir alle Bedenken, dass Ende des Jahres die Betroffenen zwei Anträge ausfüllen müssen und zwei Bescheide bekommen und auch weiterhin ein Verlust an Austausch und Erfahrung stattfindet. Dies ist glücklicherweise noch einmal abgewendet worden; denn der Gesetzentwurf, der zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern im vergangenen Jahr ausgehandelt wurde, war letztendlich von der CDU/CSUBundestagsfraktion nicht mitgetragen, man könnte fast sagen, sabotiert worden.
Nun sieht alles ganz anders aus. Liebe Frau Thelen, auch Ihre zukünftige Spitzenkandidatin ist nun zufrieden mit der Lösung. Ich darf allerdings auch darauf hinweisen, dass es manchmal ganz einfach ist, das, was letztendlich erreicht worden ist, sich selbst positiv anzurechnen. In einem Zeitungsausschnitt vom 27. März aus der „Allgemeinen Zeitung“ hat Frau Klöckner sowohl die Lösung gelobt als auch darauf hingewiesen, dass dies
das Ergebnis sei, für das sich CDU und CSU stark gemacht hätten.
Ich bin in diesem Parlament bekannt dafür, dass ich mich eher etwas vorsichtiger ausdrücke,
aber das ist schon eine Zumutung!
In diesem Zeitungsausschnitt wurde auch darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen nun zufrieden sein könnten. Ich möchte darauf hinweisen, dass eine der Vereinbarungen, nämlich die Entfristung von 3.200 Stellen, noch nicht umgesetzt worden ist und deshalb die Zufriedenheit der Mitarbeiter in den Verwaltungen noch auf sich warten lässt.
Frau Thelen, ich darf auch darauf hinweisen, dass Sie in der 79. Plenarsitzung am 10. Dezember 2009 der Überzeugung waren, dass es Möglichkeiten gäbe, die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung auch verfassungsgemäß zu lösen oder eine generelle Übertragung an die Kommunen, also an die Optionskommunen, vorzusehen. Herr Dr. Schmitz, Sie haben damals einen dritten Weg gesucht, und das will ich Ihnen auch gar nicht vorwerfen. Was ich Ihnen aber vorwerfe, ist, dass Sie nun versuchen, dies als die eigene Leistung hervorzuheben.
Malu Dreyer hat damals ganz klar gesagt: Entweder wir gehen den Schritt in Richtung einer Verfassungsänderung, oder wir gehen den Weg in eine getrennte Aufgabenwahrnehmung. Ich bin der Überzeugung, dass dies so gekommen wäre.
Wir haben natürlich auch verhandelt. Wir waren als SPD auf Bundesebene nicht automatisch der Meinung, dass wir diesem neuen Gesetz zustimmen können. Wir haben natürlich über die Zahl der Optionskommunen verhandelt, und wir haben zugestimmt, dass es nun 110 sein werden. Wir haben aber auch die Sperrung von 900 Millionen Euro im Bundeshaushalt für die Arbeitsmarktpolitik aufheben wollen, und dies ist in der Zwischenzeit auch geschehen, auch gegen hinhaltenden Widerstand aus dem Bundesfinanzministerium. Leider sind aber bisher die 3.200 Stellen immer noch nicht entfristet worden.
Mehr dazu in der zweiten Runde. Vielen Dank.
Frau Thelen, Sie kommen gleich dran.
Sie haben von der Korrektur eines Gesetzes gesprochen. Tatsächlich haben wir korrigiert. Es sind zwei Ebenen. Die eine Ebene ist die Verfassungsmäßigkeit. Damit haben wir die Mischverwaltung verfassungsmäßig möglich gemacht, oder wir machen sie durch diese Verfassungsänderung möglich. Das andere sind Veränderungen der Bereiche, bei denen wir feststellen, dass sie nicht praxisgerecht sind. Darüber haben wir schon oft miteinander gesprochen. Ich persönlich bin in dem Bereich der Widersprüche und Klagen sehr engagiert. Ich bin sehr froh, dass wir jetzt darüber sprechen. Das verlange ich schon lange oder habe ich schon lange angeregt. Die Ministerin weiß das auch. Wir sollen versuchen, mit Beratung weiterzukommen. Der Justizminister hat einen Vorschlag gemacht, dass man unabhängige Beratung und Beratung im Rechtsberatungsbereich schafft. Das soll dafür sorgen, dass die Dinge etwas geglättet werden.
Ich denke, das sollten wir gemeinsam angehen. Auch aufgrund der Veröffentlichungen, die die Sache etwas verdreht haben, konnte ich im ersten Teil der Rede nicht darauf verzichten, das noch einmal darzustellen. Diesen Zusammenhang will ich für die SPD-Fraktion deutlich machen. Wir wollen Malu Dreyer und ihrem Team dafür danken, dass sie mit Hartnäckigkeit und immer wieder einem Hinweis dafür gesorgt haben, dass wir das nur lösen können, wenn wir die Verfassung ändern. In Berlin sind dadurch letztendlich Mehrheiten entstanden. Ich denke, das kann man ruhig sagen. Vielen Dank, Frau Ministerin.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Schmitz, Sie haben mich gerade dazu gereizt, noch einmal etwas zu dem Thema „Arbeit muss sich lohnen“ zu sagen. Ich bitte Sie ausdrücklich dafür um Entschuldigung, dass ich einmal etwas impulsiver war. Das hatte aber seinen Grund. Ich denke, dass man das Schmücken mit fremden Federn durchaus einmal auf den Tisch legen kann.
Ich komme zu Ihrer Aussage, dass jemand, der arbeitet, mehr haben muss als jemand, der nicht arbeitet. Daran, dass so viele Menschen, die Arbeit haben, wenig haben, sind die Niedriglöhne und nicht die Hartz-IV-Sätze schuld. Wir haben alle zu Beginn gesagt, dass das ein notwendiges Gesetz war. Dass in diesem Gesetz Stellschrauben neu justiert und Verbesserungen umgesetzt werden müssen und wir das, was gut war, erst einmal dadurch notwendig gemacht haben, dass es jetzt zu einer Verfassungsänderung kommt, ist das eine.
Das andere ist, dass jährlich 50 Milliarden Euro ausgegeben werden, davon 12 Milliarden Euro von den Kommunen, um das alles zu finanzieren und denjenigen in dieser Gesellschaft zu helfen, die nicht das Glück haben, einen Arbeitsplatz zu haben. Wir können uns lange darüber streiten, ob das die eigene Schuld war oder nicht. Das ist in unserer Gesellschaft so. Wir haben diese Probleme.
Dieses Geld soll dazu dienen, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Klar ist, dass das nicht immer gut funktioniert, sondern es auch bürokratische Hindernisse und schwierige Verfahrensweisen gibt. Das wird aber immer wieder einmal verbessert (Schonvermögen).
Was wäre die Alternative zu diesen Gesetzen gewesen? Weiter so wie vorher, denke ich nicht. Ich denke, dass sich alle darüber einig sind und wir heute vielleicht – ich komme auf Ihr Angebot hinsichtlich der Zusammenarbeit
zurück – mit dafür sorgen sollten, dass die Stellschrauben, die noch verstellt werden müssen, gemeinschaftlich entwickelt werden.
In meiner praktischen Arbeit führe ich sehr viele Gespräche mit den ARGEn, weil sich Menschen beschweren und Widersprüche einlegen. Ich bin trotzdem der Überzeugung, dass der Weg, der gegangen wird, richtig ist und wir aufpassen müssen, dass alles auf der gleichen Augenhöhe geschieht und Beratungen stattfinden.
Insgesamt sehe ich das positiv. Ich denke, dass trotz der teilweise sehr emotional geführten Debatte ein gemeinsames Ziel durchaus sichtbar ist.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich berichte heute für den Petitionsausschuss zum Bericht des Bürgerbeauftragten. Das ist traditionell eher eine Ergänzung zum Bericht des Bürgerbeauftragten. Das liegt im Wesentlichen an der besonderen Konstruktion und auch an der bewährten Konstruktion in unserem Bundesland. Das Petitionsrecht ist so konstruiert.
Artikel 90 a der Landesverfassung regelt seit 1971 die Einrichtung des Petitionsausschusses als ständigen Pflichtausschuss des Landtags, dem ausdrücklich die Entscheidung über Parlamentspetitionen übertragen wird, also ein Zuständigkeitsmonopol.
Er ist damit kein eigenes Verfassungsorgan, sondern ein Organ des Parlamentes. Das Landesgesetz zur Einrichtung eines Bürgerbeauftragten, das 1974 kam, ändert an diesem Zuständigkeitsmonopol nichts. Der Bürgerbeauftragte ist im Wesentlichen vorbereitend und unterstützend für den Petitionsausschuss tätig, aber – das ist eine besondere Situation – er ist auch die personelle Institutionalisierung des Petitionsrechts für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.
Er hat die Aufgabe, im Rahmen des parlamentarischen Kontrollrechts des Landtags, das auf diesen Petitionsausschuss übertragen ist, die Stellung des Bürgers im Verkehr mit den Behörden zu stärken.
Er soll auf eine einvernehmliche Erledigung der mit der Petition unterbreiteten Angelegenheit hinwirken und hat – wenn dies nicht möglich ist – die Angelegenheit dem Petitionsausschuss vorzutragen und die Art der Erledigung vorzuschlagen.
Das ist eine ganz wichtige Sache; denn wir als Ausschuss beschäftigen uns eigentlich mit allem, was in diesem Bericht enthalten ist. Ich will kurz auf einige Punkte eingehen, die in diesem 77 Seiten umfassenden Bericht enthalten sind. Ich werde es nur kurz machen.
Es waren im Berichtsjahr 2008 – das ist natürlich manchmal ein bisschen schwierig, Ende des Jahres 2009 auf diese Zahlen einzugehen; denn da ist wieder viel passiert – 5.338 Neueingaben, davon allerdings
auch über 1.000 Legislativeingaben, die sich insbesondere um die Änderung des Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes drehten und für deren Bearbeitung der Petitionsausschuss zuständig ist.
Die Quote der Eingaben, bei denen geholfen bzw. weitergeholfen werden konnte, liegt nach wie vor recht hoch, bei etwa 70 %. Im Vorjahr war sie noch etwas höher, aber das liegt wahrscheinlich auch an strukturellen Dingen.
Schwerpunkte der Eingaben lagen im Besonderen in der Landwirtschaft und in der Umwelt mit fast einem Viertel der Eingaben, in der Rechtspflege mit 18,7 % und im Sozialwesen mit knapp 15 %.
Bei den Legislativeingaben war der Schwerpunkt bereits erwähnt: die Änderung des Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes. Ein weiterer Schwerpunkt hat in den Schülerbeförderungskosten gelegen.
Es lässt sich zusätzlich berichten, dass wir im vergangenen Jahr im Ausschuss mehrere Anhörungen und Berichte hatte, wie den Bericht des Vorsitzenden der Härtefallkommission, Herrn Staatssekretär Lewentz, über die Arbeit der Härtefallkommission. Das war bis Ende 2007.
Ich gehe davon aus, dass wir 2010 den Bericht über die Jahre 2008 und 2009 erhalten.
Weiterhin hat die Anhörung des Gemeinde- und Städtebundes zum Thema „Mustersatzung“ stattgefunden. Das hat uns in den vergangenen Jahren erheblich beschäftigt. Wir haben vor allem Eingaben zum Thema „Friedhofswesen“ und „Reinigung öffentlicher Straßen“ gehabt.
Das führte dazu – jetzt gehe ich einen kleinen Schritt in das Jahr 2009 –, dass an seinem allerletzten Arbeitstag der Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes, Herr Steenbock, bei uns im Ausschuss war und zu diesem Thema noch einmal berichtet hat.
Ein ständiger Unterausschuss des Petitionsausschusses ist die Strafvollzugskommission. Wir hatten hier im Jahr 2008 sieben Sitzungen, zwei davon auswärtig, und zwar haben wir die Justizvollzugsanstalten Trier und Frankenthal besucht.
Folgende Themen waren für uns sehr wichtige Themen, nämlich Vollzug der Untersuchungshaft, Behandlungsmaßnahmen und Maßnahmen der Vorbereitung auf die Entlassung. Gerade der Punkt Übergangsmanagement wird besonders wichtig werden.
Ich knüpfe an die Rede von Frau Ministerin Dreyer von vorhin an, dass auch die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und der ARGE hier noch sehr stark ausgebaut werden muss; denn Übergangsmanagement bedeutet Leben in Freiheit und natürlich auch existieren müssen.
Wir haben einen ausführlichen Bericht des Bürgerbeauftragten über den Sprechtag in der JVA Trier gehabt, der uns heute noch beschäftigt. Weiter haben wir Berichte des Ministeriums der Justiz über die Arbeit für Gefangene in Justizvollzugsanstalten gehört. 2009 haben wir
unsere Arbeit mit Besuchen und der Frage des Taschengelds für Untersuchungsgefangene fortgesetzt.
Ich will mich zum Abschluss dieses Teils meines Berichts bei allen herzlich bedanken, die bei dieser Arbeit mitgewirkt haben. Das ist zum einen der Bürgerbeauftragte mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Hier ein herzliches Dankeschön.
Es ist aber nicht zuletzt der Ausschussdienst des Landtags mit seiner hervorragenden Unterstützung. Ich nenne einfach einen Namen: Iris Eschenauer hat uns in diesem Berichtsjahr und auch in den anderen Jahren hervorragend unterstützt. Ihr und den Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschussdienst ebenfalls ein herzliches Dankeschön.
Natürlich auch ein herzliches Dankeschön den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, die ein Klima des Vertrauens und der Kooperation im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes mitgetragen haben. Ich mache das schon relativ lange. Es ist immer wieder eine gute Sache, wie wir in diesem Ausschuss zusammenarbeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch auf einige Aspekte eingehen, die mich besonders im Petitionswesen beschäftigen. Das Petitionswesen ist zum einen eine Form des persönlichen Rechts- und Interessenschutzes der persönlichen Betroffenheit von Bürgerinnen und Bürgern.
Zum anderen entwickelt es sich immer mehr auch zu einer Form der politischen Teilhabe bzw. des Partizipationsrechts. Hier haben wir öfter einmal Probleme in der Wahrnehmung der Grenzen und Möglichkeiten des Petitionsrechtes, zum einen die Erwartung der Bürgerinnen und Bürger als eine Art Notrufsäule, mit deren Hilfe den Bürgerinnen und Bürgern bei Sorgen geholfen wird und auch politische Vorschläge zur Geltung gebracht werden können, auf der anderen Seite die Einschätzung auch als „stumpfes Schwert“, da wir als Ausschuss natürlich weder einen Verwaltungsakt noch einen Gerichtsbeschluss verändern oder aufheben können.
Das spezielle Problem war im Berichtsjahr – Sie können es auf den Seiten 13 und 14 im Bericht nachlesen – die Zusammenarbeit mit einigen Bereichen der kommunalen Selbstverwaltung. Dazu vielleicht noch einige Worte.
Adressaten unserer Anfragen sind in diesem Fall die Regierung, die Behörden des Landes, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie der Aufsicht des Landes unterstehen.
Dazu zählen auch juristische Personen des Privatrechts, nicht rechtsfähige Vereinigungen und Personen, soweit sie ebenfalls unter der Aufsicht des Landes öffentlichrechtliche Tätigkeiten ausüben. Die Rechte des Ausschusses können unmittelbar gegenüber den genannten Einrichtungen – allerdings nur gegenüber den Leiterinnen oder Leitern der Behörde – geltend gemacht wer
den. Dies führt manchmal auch zu dem Problem, wer unterschriftsbefugt ist. Aber wichtig ist, dass unsere Rechte eher Informationsrechte sind als Rechte der Durchsetzung. Dies führt in vielen Fällen zu Problemen.
Die Befugnisse des Parlaments, sich über den Petitionen zugrunde liegende Sachverhalte zu informieren und Auskünfte zu verlangen, sind stark, aber die Durchsetzungsbefugnisse sind schwächer ausgeprägt. Dies führt manchmal zu Problemen.
Wir haben in diesem Zusammenhang viele Gespräche geführt, und es ist gelungen, einige kleinere Streitereien zu befrieden. Dazu gehört auch, dass ich im Jahr 2009 ein Gespräch mit Vertretern des Städtetages geführt habe und dort das eine oder andere vermitteln konnte. In diesem Zusammenhang möchte ich ein herzliches Dankeschön an den Direktor beim Landtag richten, der durch seine Sachkenntnis wesentlich dazu beigetragen hat, dass dies mit vernünftigen Argumenten möglich war.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss möchte ich noch einige Denkanstöße geben. Der Rechtsfrieden in unserem Land ist allein mit staatlicher Macht bzw. allein durch mit staatlicher Macht durchsetzbare Entscheidungen nicht zu gewährleisten; denn der mündige Bürger ist auch ein kritischer Bürger. Die Akzeptanz staatlichen Handelns erfordert zunehmend eine neue Kommunikationskultur und auch entsprechende Konfliktlösungsstrategien. Ich denke, dass die Frage der Mediation auch in diesem Bereich an Gewicht gewinnen wird.
Neben der Prüfung der Rechtmäßigkeit wird auch die Frage der Zweckmäßigkeit behördlichen Handelns noch mehr in den Mittelpunkt treten. Weniger in der Öffentlichkeit sind dabei die vielfältigen sensiblen Bemühungen des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses um Vermittlung in schwierigen, mit Emotionen und persönlichen Konflikten belasteten Situationen. Dabei geht es auch um die Annäherung von Interessenlagen zwischen Bürgern und Behörden, im Ergebnis oftmals klärend und Akzeptanz für staatliches Handeln vermittelnd.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine spannende Frage für die Weiterentwicklung des parlamentarischen Petitionswesens ist, ob die auch für RheinlandPfalz von der SPD-Fraktion initiierte Einführung des Instruments der öffentlichen Petitionen zu einer Veränderung bzw. einer Entwicklung der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung des Parlaments führt. So weit zu der Entwicklung.
Wenn es erlaubt ist, möchte ich mit einem Zitat aus einem schönen kleinen Heft abschließen: „25 Jahre Südtiroler Volksanwaltschaft – Ihr gutes Recht im Umgang mit Behörden“. Mit Genehmigung des Präsidenten möchte ich ein Zitat daraus vorlesen. Es ist eines von etwa zehn, die in diesem Heft stehen:
Beamte sollen hilfreich und höflich sein. Soweit Ihr Fall in ihren Aufgabenbereich fällt, haben sie zu beraten und darüber aufzuklären, welche Lösung möglich ist und wie dabei verfahren wird. Korrektheit und Höflichkeit gehören dabei auch zu den Dienstpflichten.
Öffentliche Ämter sind Dienstleistungsunternehmen. Sie bieten einen Dienst, für den die Bürger Steuern bezahlt haben. Darum haben sie Anrecht auf ordentliche Behandlung und gute Beratung in Wort, Schrift, E-Mail und Telefongespräch – Klartext statt Ausreden. Die Antwort sollte möglichst genau und vollständig sein. –
Darauf achten wir im Petitionsausschuss, und darauf achtet auch der Bürgerbeauftragte.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.