Es ist doch klar, dass weder die eine noch die andere Lösung so kommen wird, wie sie jetzt eingefordert wird. Das versteht doch jeder. Wer will in dieser festgefahrenen Situation sein Gesicht verlieren? Dann ist es doch nicht mehr als vernünftig, sich noch einmal auf die Startposition zurückzubewegen und zu überlegen, worum es eigentlich geht.
Es geht nicht um die Interessen der BA-Verwaltung und des Chefs der BA-Verwaltung. Es geht auch nicht um die Interessen von Landräten und Sozialministern, sondern darum, den Job so gut zu machen, wie es nur irgend möglich ist, weil dort gigantische sozialpolitische Chancen liegen, die in einzelnen Kreisen, unabhängig vom Parteibuch, hervorragend gelöst sind. Ich will keine Namen nennen.
Herr Hartloff, wir waren bei einem Vertreter Ihrer Fraktion in Ihrem Raum. Wir waren beeindruckt, wie diese das umsetzen. Genauso gibt es CDU-Landräte, die es hervorragend machen. Deshalb muss die Grundidee der Zusammenarbeit bestehen bleiben. Es darf keine getrennte Aufgabenwahrnehmung geben, weil das nicht im Sinne der Grundidee ist.
Beschlossen ist gar nichts. Beschlossen ist, dass das Bundesverfassungsgericht sagt, bis Ende 2010 habt ihr etwas hinzubekommen. – Das ist derzeit der Status quo. Wir haben eine Verwaltungspraxis und die Aussage, dass diese nicht verfassungsgemäß ist. Das muss die Politik lösen. Das ist derzeit die Aufgabe.
Was ist unvernünftig daran zu sagen, das überall dort zu tun, wo die Potenz und der Wunsch sind, als Kreis, als Stadt alleine oder in Kooperation diese Aufgabe wahrzunehmen und die Mittel der BA durchzureichen? Das ist eine echte Kommunalisierung. Hier haben wir keine Mischverwaltung. Oder wir müssen umgekehrt – auch das gehört zu der Offenheit der Diskussion – sagen, wenn eine Kommune das nicht will, darf sie auch der BA diese Aufgabe übertragen.
Die Offenheit in der Diskussion für diesen dritten Weg gehört dazu, sonst bleiben wir an der Position stehen, an der der eine dem anderen keinen Geländegewinn wünscht.
Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Jugendliche des Reitvereins Birkenhein. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Herren und Damen! Ich danke zunächst der SPD-Fraktion, dass wir heute noch einmal die Gelegenheit haben, dieses Thema zur Aussprache zu bringen, weil ich der Meinung bin, dass es für über sechs Millionen Arbeitslose und möglicherweise demnächst noch ein paar mehr ein existenziell wichtiges Thema ist und wir einen enormen Handlungsdruck in dieser Sache haben.
Ich sage es vorweg: Es ist für mich überhaupt nicht akzeptabel, dass eine vorliegende praktikable Lösung, die verfassungsgemäß wäre und auf die man sich außer einer Handvoll Mitglieder der CDU-Bundestagsfraktion verständigt hat, ad acta legt und im Koalitionsvertrag vereinbart, dass es in Zukunft eine getrennte Aufgabenwahrnehmung geben soll.
Frau Abgeordnete Thelen, es geht nicht um irgendein Thema, wegen dessen die Verfassung geändert werden soll. Es geht um einen ganz zentralen Bereich der Arbeits- und Beschäftigungspolitik, von dem viele Menschen in Deutschland betroffen sind. Auch für die Option, die Sie genannt haben, ist eine Verfassungsänderung notwendig.
Ich weiß nicht, wie oft wir die Sache rechtlich auseinandergenommen haben. Es ist nicht möglich, die Dinge, die Sie formulieren, einfach umzusetzen. Sie brauchen auch für eine Option eine zusätzliche Verfassungsände
Herr Dr. Schmitz, warum finden Herr Banzer und ich zusammen? Kollegen gehen immer sehr anständig miteinander um. Was uns in der Sache zusammengebracht hat, ist eigentlich ziemlich klar. Im November vor drei Wochen haben alle Arbeits- und Sozialminister außer Baden-Württemberg noch einmal nach intensiver Debatte festgestellt, dass eine optimale Lösung vorliegt und es keine andere gibt, die auch nur annähernd an diese heranreicht.
Es ist auch kein alberner Streit. Ich zitiere das. Das haben Sie gesagt. Mir geht das verdammt nahe. Ich weiß nicht, wie viel Lebenszeit ich im Rahmen meiner Amtszeit mit dem Thema „ARGEn und Weiterentwicklung“ verbracht habe, und wie viele Stunden, Tage und Wochen wir uns darüber auseinandergesetzt haben, was nach dem Urteil des Verfassungsgerichts möglich und nicht möglich ist.
Bei allem Respekt, es sind wirklich gut gemeinte Worte. Das nehme ich Ihnen auch ab. Was Sie darlegen, dass nämlich so gut wie möglich zusammengearbeitet werden soll und wir kooperieren sollen, die Kommunen Aufgaben übernehmen können und umgekehrt, ist verfassungsrechtlich nicht machbar.
Wir bewegen uns in einem Spannungsfeld zwischen getrennter Aufgabenwahrnehmung, die jetzt sozusagen vorgeschrieben ist, und der Frage der Kooperation. Daran haben sich schon etliche Verfassungsrechtler die Zähne ausgebissen. Diese sind immer wieder gescheitert.
Ich habe es vorhin bei der Beantwortung der Anfrage bereits gesagt. Ich garantiere Ihnen, wenn das vorgelegte Eckpunktepapier umgesetzt wird, wird es wieder Klagen geben, und wir werden vor dem Verfassungsgericht wieder auf den Bauch fallen, weil wir an ganz vielen Stellen nicht die Vereinbarkeit mit der Verfassung haben.
Ich weiß nicht, wie viel Jahre wir uns mit der Verfassungsfrage schon auseinandersetzen. Egal, was Sie wollen, ob Sie eine Kooperation, kein Zurück mehr oder Optionen wollen, müssen Sie die Verfassung ändern. Ansonsten ist die einzige Alternative eine klare Trennung der Aufgaben.
Wenn wir eine klare Trennung der Aufgaben vornehmen, bedeutet das, dass alles, was in den letzten Jahren zugunsten der Hilfeempfänger zusammengewachsen ist, wie die Leistung aus einer Hand, nicht mehr machbar ist,
Dafür haben Sie plädiert. Ich lasse Sie nicht aus der Verantwortung. Es tut mir leid. Die CDU geriert sich im Landtag immer als kommunalfreundliche Partei. Ehrlich gesagt, ist das ein richtiger Schlag ins Gesicht aller Kommunen, die seit Jahren daran gearbeitet haben, dass die Konstruktion der ARGEn funktioniert. Der Landkreistag – das wissen Sie auch – vertritt exakt dieselbe Meinung, wie wir es als Bundesländer tun. Diese sagen nicht, dass eine andere Lösung machbar ist.
Herr Baldauf, Sie sind immer an der Spitze mit dabei. Sie sind Jurist. Sie müssten eigentlich wissen, dass das, was an schönen Worten formuliert wird, verfassungsrechtlich nicht machbar ist. Es bringt mich wirklich unter die Decke, dass wir in einer Sache, in der es um das Funktionieren der Arbeitsverwaltung geht, eine solche Problematik haben.
Wir reden von dem Urteil des Verfassungsgerichts und der Entwicklung danach. Alle Fragen sind diskutiert worden.
Frau Thelen, damals, im Jahr 2005, war auch die CDU dabei, um es noch einmal gesagt zu haben. 2007 kam das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wir reden seitdem darüber, was verfassungsrechtlich machbar und nicht machbar ist. Das, was wir uns wünschen – ich unterstelle Ihnen gar nichts anderes –, dass man nämlich vor Ort vernünftig miteinander zusammenarbeitet, ist leider bei der jetzigen Verfassungslage nicht möglich.
Wenn wir immer wieder hören, egal, bei welcher Debatte, dass wir alle Bürokratieabbau wollen, dann sage ich Ihnen auch noch einmal, wir haben in den Kommunen 15.000 Beschäftigte, die zusätzlich eingestellt worden sind. Die bekommen jetzt das Angebot, ihr könnt bei der BA bleiben, ihr könnt auch dahin wechseln. Ansonsten müssen die Kommunen sie wieder zurückübernehmen.
Ich sage nur, es ist kein kleines Problem; denn die Aufgabe ist bei der Kommune dann weg, das Personal ist aber da. Ich sage, es ist auch kein kleines Problem für die Bürger und Bürgerinnen, dass sie zwei Bescheide bekommen. Da kann man versuchen zu organisieren,