dann über Vermietung oder Verkauf der entsprechenden Flächen höhere Einnahmen zu erzielen. Das muss nach Vorliegen der Planung, die mit der Region abzustimmen ist, entschieden werden. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass dort private Investoren auftreten. Gewisse Interessen bestehen schon jetzt.
Herr Minister, werden Sie das, was Sie für das nächste halbe Jahr – so wie eben erläutert – angekündigt haben, auch umsetzen, wenn keine privaten Investitionen damit verbunden sind?
Da wir uns in dem Prozess befinden, das Konzept zu erarbeiten, wird das dann entschieden werden, wenn das Konzept vorliegt. Ich habe gesagt, entscheidend ist die Frage, was für die Flughafengesellschaft FrankfurtHahn am effizientesten ist. Deshalb ist es unklug, sich im Dezember 2009 auf etwas festzulegen, zu dem noch kein Konzept erarbeitet ist und das erst vielleicht im Sommer 2010 vorliegen wird.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Schmitz (FDP), Proteste von Studierenden hinsichtlich der Finanzausstattung der Lehre im Fachbereich Medizin an der Johannes GutenbergUniversität Mainz bzw. der Universitätsmedizin – Nummer 7 der Drucksache 15/4079 – betreffend, auf.
1. Trifft es zu, dass es zu einer Reduzierung der Mittel für die Lehre im Fachbereich Medizin in Mainz gekommen ist bzw. kommen wird? Wenn ja, aus welchem Grund und in welchem Umfang?
2. Wie beurteilt die Landesregierung den diesbezüglichen Protest der Studierenden und die damit verbundenen Forderungen im Rahmen der einschlägigen Demonstrationen?
3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, damit der Lehrbetrieb am Fachbereich Medizin an der Universität Mainz auf hohem Niveau langfristig durchgeführt werden kann?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peter Schmitz beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Ich möchte mit der wichtigsten Botschaft beginnen: Die Lehre in der Universitätsmedizin ist ausfinanziert. Es wurden keine Mittel gekürzt, und es sollten auch keine Mittel gekürzt werden.
Jetzt möchte ich einige Ausführungen machen, damit man den Hintergrund der Auseinandersetzungen versteht:
Es geht im Grundsatz um die Frage, nach welchen Kriterien die über 80 Millionen Euro, die das Land für Lehre und Forschung zur Verfügung stellt, verteilt werden sollen. Das ist eine wichtige strategische und konzeptionelle Frage, mit der sich die Universitätsmedizin seit geraumer Zeit beschäftigt.
Bei einer Änderung der Mittelverteilung gibt es immer Gewinner und Verlierer, und es können Spannungen entstehen. Die Ausstattung der Lehre, um die es in diesem Fall geht, ist Bestandteil eines Konzeptes einer leistungsorientierten Mittelvergabe. Dieses Konzept, abgekürzt LOM, ist wiederum Bestandteil der strategischen Neuausrichtung der Universitätsmedizin Mainz.
Der Wissenschaftsrat hat im Rahmen seiner Evaluation die Entwicklung eines solchen Konzeptes angemahnt. Dieses Strategiekonzept wurde im Verlauf des vergangenen Jahres mit Beratung und Unterstützung durch eine Gruppe externer Expertinnen und Experten vom Vorstand erarbeitet. Es ist intensiv in dafür einberufenen Fachgruppen, im Fachbereichsrat und im Aufsichtsrat diskutiert worden. Es wird nun an den Wissenschaftsrat geschickt.
Die leistungsorientierte Mittelvergabe hat vereinfacht gesprochen zwei Kernbereiche. Dies ist einerseits ein Lehrbudget, mit dem alle Veranstaltungen, die durch die Approbationsordnung bzw. durch die Studienordnung vorgeschrieben sind, finanziert werden sollen. Dieses nach den Belastungen in der Pflichtlehre errechnete Budget erfährt einen Aufschlag für Wahlfächer, Sachkosten usw.
Es erfährt entweder einen 100 %-Aufschlag, wie der Fachbereichsrat im Einklang mit dem Vorstand im Konzept vorschlägt, oder einen 50 %-Aufschlag, der um eine leistungsorientierte Komponente ergänzt wird. Dies hat der Aufsichtsrat im Einklang mit den Experten vorge
schlagen. Hier gab es einen Dissens zwischen Fachbereichsrat und Aufsichtsrat. Dieser Dissens wurde in der zurückliegenden Aufsichtsratssitzung aufgelöst.
Der Aufsichtsrat der Universitätsmedizin hat sich in seiner zurückliegenden Sitzung am 27. November mit der Kritik der Studierenden befasst und sich damit einverstanden erklärt, dass ein Ergänzungswunsch vom Sommer 2009 zunächst nicht umgesetzt wird. Erst sollen die Erfahrungen mit der im Jahr 2009 im Konsens zwischen Fachbereichsrat, Vorstand und Aufsichtsrat begonnenen Umsetzung der neuen leistungsorientierten Mittelvergabe abgewartet werden. Diese soll auch im Jahr 2010 weitergeführt werden.
Auf der Grundlage der dann gewonnenen Erfahrungen und eines entsprechenden Berichts des Vorstands wird der Aufsichtsrat erneut beraten. Dieses Vorgehen wird auch vom Vorstand ausdrücklich begrüßt.
Ich möchte noch hinzufügen, dass es im Bereich der Lehre ein weiteres Budget für Sondertatbestände gibt, vor allem in der Zahnmedizin sowie ein leistungsorientiertes Budget für besonders gute Lehre. Das ist das Lehrbudget.
Andererseits gibt es ein Forschungsbudget, das sich danach richtet, wie viele Drittmittel eingeworben wurden und in welchem Umfang publiziert wurde. Hinzu kommen in dem Mittelverteilungsmodell des Vorstands eine Mindestausstattung für alle Einrichtungen, Mittel für zentrale Plattformen und Mittel für einen zentralen Stellen- und Mittelpool, mit dem das Gesamtsystem nachgesteuert werden kann. Nicht zu vergessen sind die Verwaltungs- und Infrastrukturkosten.
Zu Frage 1: Es ist zu keiner Reduzierung der Mittel gekommen. Auch der Vorschlag des Aufsichtsrats, der nun zurückgestellt worden ist, beinhaltete keine Reduzierung der Mittel für Lehre und Forschung. Es geht ausschließlich um die Frage, nach welchen Kriterien die Mittel auf die medizinischen Einrichtungen, Kliniken und Institute der Universitätsmedizin verteilt werden. Es gilt, die Lehre vollständig auszufinanzieren, zusätzlich positive Entwicklungen zu unterstützen und Leistungen zu belohnen. In diesem Grundsatz sind sich alle Beteiligten einig.
Zu Frage 2: Die Studierenden hatten die Befürchtung, dass der Universitätsmedizin Mittel für die Lehre entzogen werden könnten. Ich nehme die Einwände der Studierenden sehr ernst. Ich habe mich als Ministerin den Fragen der demonstrierenden Studierenden vor meinem Haus gestellt. Ich habe auch eine Einladung zu einer Podiumsdiskussion angenommen, bei der die Möglichkeit besteht, die Zusammenhänge vor einer größeren studentischen Öffentlichkeit noch einmal darzulegen und zu diskutieren.
Die Lehre in der Medizin ist immer knapp bemessen. Das darf man nicht vergessen. Dies hängt mit der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zusammen, die Kapazitäten bei einem Numerus clausus-Fach erschöp
fend auszunutzen. Es ist immer möglich, dass durch erfolgreich klagende Studienbewerber oder andere Umstände Engpässe auftreten. Hier gibt es zentrale Budgets in der LOM, über die der Vorstand verfügt, um bei solchen Sondertatbeständen zu helfen.
Zu Frage 3: Die Landesregierung hat seit Jahren große Anstrengungen unternommen, um die Situation der Universitätsmedizin zu verbessern. Sie hat mit dem Universitätsmedizingesetz die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass sich die Universitätsmedizin Mainz auch in schwierigen ökonomischen Zeiten in Lehre, Forschung und Krankenversorgung optimal entwickeln kann. Sie hat die ökonomische Gesundung der Uniklinik, also des Teils der Universitätsmedizin, bei dem es um die Krankenversorgung geht, forciert. Die ökonomische Gesundung ist auch für Forschung und Lehre Grundvoraussetzung.
Ende 2009 ist mit einem ausgeglichenen Ergebnis zu rechnen. Dies ist vor allem ein Verdienst der Belegschaft, die durch Leistungssteigerungen und verbesserte Abläufe dazu beigetragen hat, und des Vorstands, der diesen Prozess geleitet hat.
Zum Schluss noch ein Gedanke, der mir wichtig ist. Wenn über eine LOM die Universitätsmedizin in der Forschung gestärkt wird, wie wir das alle wollen, und damit mehr Drittmittel und mehr Personal generiert werden und die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit steigt, wird dies letztlich auch der Lehre zugute kommen.
Frau Ministerin, Sie haben, ohne das Wort zu erwähnen, den Bugwelleneffekt angesprochen, der unter anderem durch die Kapazitätsklagen entsteht. Ist diese Bugwelle abgearbeitet, und sind die Mittel insbesondere in der Zahnmedizin zur Betreuung der zusätzlichen Studenten in den klinischen Fächern ausreichend? Wären sie auch ausreichend gewesen, wenn die LOM-Mittel in die Forschung gegangen wären?
Sie sprechen einen Spezialaspekt an, den ich nicht angesprochen habe. Sie reden von den Zulassungsverfahren in der Zahnmedizin, wenn ich Sie richtig verstehe. Das Problem, das Sie beschreiben, tritt so nur in der Zahnmedizin auf, weil Sie in der Zahnmedizin – das wissen Sie – die Limitierung durch die sogenannten Phantomköpfe und die Arbeitsplätze haben. Wenn vom
Gericht aus unterschiedlichsten Gründen mehr Studierende zugelassen werden, als Arbeitsplätze vorhanden sind, können solche Bugwellen entstehen.
Diese waren weitgehend abgebaut. Zum Wintersemester hat es erneut eine Zulassung über der Grenze gegeben, sodass intensive Gespräche vor allen Dingen im Fachbereichsrat und dort, wo es notwendig ist, auch mit dem Ministerium stattfinden, wie dies für die Zukunft vermieden werden und man mit dem jetzigen Problem gezielt umgehen kann, damit es nicht zu solchen Situationen kommt.
Das ist aber keine Frage der leistungsorientierten Mittelverteilung. Für die Zahnmedizin sind aus den unterschiedlichsten Gründen immer schon Sondertatbestände vorgesehen, weil diese über eine solche LOM nicht ausreichend abzubilden sind. Es gibt – aus dem Kopf – 2 Millionen Euro für Sondertatbestände. Davon geht der allergrößte Teil in die Zahnmedizin. Ich glaube, das sind 1,6 Millionen Euro zusätzlich zu dem, was man errechnet hat. Der Rest geht in die Allgemeinmedizin.
Darüber hinaus gibt es noch, wie ich es ausgeführt habe, den Stellen- und Mittelpool, aus dem auch entsprechende Hilfe geleistet werden kann, wenn solche Probleme entstehen. Das hat nichts mit der Frage zu tun, die hier im Raum stand. Es gibt aus meiner Sicht hinreichend Möglichkeiten, wenn solche Situationen entstehen, aus anderen Mitteln zu helfen.
Frau Ministerin, ich danke Ihnen für diese differenzierte Darstellung. Im Kern stellt sich die Frage, ob die Mittel in die Lehre oder in die Forschung gehen. Sie sprechen über zusätzliche Mittel. Ich sage, es sind Mittel. Sie sagen, ohne LOM ist es ausfinanziert.
Ich komme zur Frage. Fehlen diese Mittel, die jetzt in die Lehre gehen, nicht in der Forschung, oder fehlen sie jetzt in der Forschung? Sie können das Geld nur einmal ausgeben.
Ich glaube, ich muss doch noch einmal ein bisschen grundsätzlicher anfangen. Die leistungsorientierte Mittel
vergabe sagt, nach welchen Kriterien das Geld, das insgesamt zur Verfügung steht, auf Institute und Einrichtungen verteilt wird. Sie sagt nichts für die Lehre und die Forschung, sondern die Kriterien, nach denen das Geld verteilt wird.
Bei der Lehre muss erst einmal der Grundbestand abgebildet werden. Dieser wird abgebildet, ist hart berechnet worden und erfährt dann einen Aufschlag. Strittig war die Frage, ob er einen 50%igen oder einen 100%igen Aufschlag erfährt. Man hat sich jetzt entschieden. Da der Fachbereichsrat die Meinung vertreten hat, er kann das mit den 50 % nicht umsetzen, hat der Aufsichtsrat gesagt, dass dies ein Teil des Konzeptes ist, der nicht so wichtig ist, dass man an dieser Stelle einen Konflikt haben müsste, sodass er im Grundsatz wieder den 100%igen Aufschlag hat. Das wird abgedeckt.
Bei dem Rest handelt es sich um leistungsorientierte Kriterien. Das heißt, wen jemand viel publiziert und viel Drittmittel einwirbt, erhält die Einrichtung mehr Geld. Das ist der Verteilungsmechanismus.