Protokoll der Sitzung vom 03.02.2010

Das Wort hat Frau Staatsministerin Ahnen.

Zum Politikmachen gehört, klar zu sagen, was man will. Die Botschaft der Landesregierung an dieser Stelle ist klar. Ja, wir wollen, dass alle Eltern, die es für ihr Kind wünschen, ab dem 1. August 2010 einen beitragsfreien Kindergartenplatz in Anspruch nehmen können. Das ist nicht nur unser Wunsch, sondern wir werden ihn auch umsetzen. Wir sind das einzige Bundesland, das das bisher geschafft hat.

(Beifall der SPD)

Mir geht es etwas anders als der Kollegin Raab.

Frau Abgeordnete Dickes, ich muss Ihnen ehrlicherweise sagen, dass mich Ihr Redebeitrag weder überrascht noch erfreut hat. Er hat mich entsetzt. Wenn Ihnen überhaupt nichts mehr einfällt, und Sie überhaupt nichts mehr zu kritisieren haben, dann kommt die alte Klamotte Einheitskindergarten, Einheitsschule und Einheitserziehung.

(Baldauf, CDU: Das ist doch euer Parteitags- beschluss!)

All das haben wir in Rheinland-Pfalz nicht. Ich darf Ihnen eines versichern: Ich werde das in mein Repertoire übernehmen und den Kindertagesstätten im Land erzählen, was Sie ganz offensichtlich von ihnen halten. Wir haben 2.000 unterschiedliche Kindertagesstätten mit einem hervorragenden Angebot. Die Kindertagesstätten haben es wahrlich nicht verdient, wenn Sie das diskreditieren.

(Beifall der SPD)

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4126 – an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Das ist einstimmig beschlossen.

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/4236 – an den Ausschuss für Bildung und Jugend zu überweisen. – Das ist einstimmig so beschlossen.

Es wird vorgeschlagen, den Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4209 – an den Ausschuss für Bildung und Jugend zu überweisen. – Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Minister- gesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4172 – Erste Beratung

Das Wort hat Herr Staatssekretär Stadelmaier.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf eines Vierten Änderungsgesetzes zum Ministergesetz beinhaltet im Wesentlichen drei Regelungsmaterien.

Zum einen ist die Anrechnung der Entschädigung und der Versorgung für Abgeordnete des Europäischen Parlaments auf die Versorgungsbezüge eines ehemaligen Mitglieds der Landesregierung vorgesehen. Zum anderen regelt der Gesetzentwurf das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen eines Mitglieds der Landesregierung mit Renten, und schließlich wird die geschlechtsgerechte Rechtssprache im Ministergesetz eingeführt.

Lassen Sie mich zur Anrechnung der Entschädigung und der Versorgung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf die Versorgungsbezüge eines ehemaligen Mitglieds der Landesregierung einige Anmerkungen machen.

Der im Sommer 2009 in Kraft getretene Beschluss des Europäischen Parlaments zur Annahme eines Abgeordnetenstatuts hat das bisher geltende Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland abgelöst. Nach dem bisher geltenden Recht verhinderten Anrechnungsregelungen eine Überversorgung durch Zusammentreffen von Leistungen, also die sogenannte Doppelalimentation, für ehemalige rheinland-pfälzische Ministerinnen und Minister.

Das im Sommer letzten Jahres in Kraft getretene Statut der Europaabgeordneten sieht eine dem bisherigen § 13 Abs. 2 Europaabgeordnetengesetz entsprechende Anrechnungsregelung nicht mehr vor. Es bestimmt demgegenüber beim Ruhegehalt sogar, dass der Anspruch auf Ruhegehalt unabhängig von jedem anderen Ruhegehalt besteht. Das heißt, dass eine Anrechnung auf europäischer Ebene künftig nicht mehr vorgesehen ist.

Daher erscheint es uns sachgerecht, die Anrechnungsvorschriften des Ministergesetzes in § 18, die zwar eine Anrechnung von Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst, einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung, nicht jedoch eine Anrechnung der Entschädigung der Europaabgeordneten vorsieht, zu ergänzen.

Die vorgesehene Änderung würde auch dem bereits im Rahmen der Neufassung des Ministergesetzes im Jahr 1993 hervorgehobenen Grundsatz gerecht werden, eine Überversorgung durch Zusammentreffen von Leistungen

nach dem Ministergesetz und anderen Einkunftsquellen zu vermeiden. Daher ist es für die zukünftigen Fälle vorgesehen, dass eine Anrechnung der Entschädigung und der Versorgung für Abgeordnete des Europäischen Parlaments auf die Versorgungsbezüge eines ehemaligen Mitglieds der Landesregierung erfolgt.

Die Neuregelung findet hinsichtlich der Entschädigung und Versorgung aufgrund der Subsidiaritätsklausel jedoch keine Anwendung, wenn sich ein Abgeordneter des Europaparlaments nach Artikel 25 des neuen Abgeordnetenstatuts für das bisherige System entschieden hat.

Das bisherige System bedeutet, dass Europaabgeordnete, die bereits in der Wahlperiode 2004 bis 2009 dem Europäischen Parlament angehörten, bis zum August 2009 die Wahl hatten, ob sie im bisherigen System verbleiben oder sich für das neue Abgeordnetenstatut entscheiden.

Der zweite Regelungsbereich betrifft die Anrechnungsregelung beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen der ehemaligen Mitglieder der Landesregierung mit Renten.

Das rheinland-pfälzische Ministergesetz sieht bisher eine Anrechnung von Renten auf die Ministerversorgung nicht vor. Die volle Auszahlung der Rente neben der ungekürzten Ministerpension wird immer wieder in der Fachöffentlichkeit als Überversorgung diskutiert.

Im Beamtenversorgungsrecht ist eine Anrechnung von Renten auf das Übergangsgeld und das Ruhegehalt in § 55 des Beamtenversorgungsgesetzes vorgesehen.

Der Bund hat durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes vom 23. Oktober 2008 ausdrücklich geregelt, dass eine Anrechnung von Renten auf die Ministerversorgung über die sinngemäße Anwendung des § 55 des Beamtenversorgungsgesetzes erfolgen solle. Dieser Auffassung folgen nun die Länder, auch wir in Rheinland-Pfalz.

Eine entsprechende Anwendung bedeutet, dass beim Zusammentreffen von Versorgung und Renten in der Regel als Höchstgrenze 71,75 % der Amtsbezüge gelten. Beim Überschreiten dieser Höchstgrenze wird die Rente auf die Versorgung angerechnet, das heißt, die Rente wird weiterhin ungekürzt gezahlt, aber die Versorgung wird entsprechend gekürzt. Damit wird der sowohl im Beamtenrecht als auch im Rentenrecht bestehende Grundsatz verwirklicht, dass die Versorgungsleistung in einem angemessenen Abstand hinter dem aktiven Arbeitseinkommen zurückbleiben müsse. Ziel der Anrechnungsregelung ist unter anderem die Vermeidung von Doppelzahlungen aus öffentlichen Kassen.

Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden versorgungsrechtliche Regelungen getroffen, die hoch vernünftig sind und im Ergebnis ungerechtfertigte Doppelzahlungen aus öffentlichen Kassen und eine damit einhergehende Überversorgung vermeiden.

In diesem Sinne vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Die Fraktionen haben für diesen Tagesordnungspunkt fünf Minuten Grundredezeit verabredet.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Bracht für die CDUFraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Stadelmaier hat sehr detaillierte Ausführungen zu dem Gesetzentwurf gemacht. Ich will das nicht wiederholen.

Die Regierung hat uns den Entwurf eines Ministergesetzes vorgelegt, mit dem man einige Regelungen treffen will, damit Doppelalimentation zukünftig nicht mehr erfolgt. Wir denken, dass das ein richtiger Weg, die richtige Richtung ist.

Er hat dargestellt, dass man das Ministergesetz an Regelungen anpassen will, wie sie bereits bisher in der Beamtenversorgung gelten und wie sie vor einiger Zeit in Bezug auf die Landtagsabgeordneten beschlossen worden sind. Wir denken von daher, dass es richtig ist, diesen Weg bei den Ministern zu gehen. Von daher sehen wir in diesem Gesetz eine unabweisbare Ergänzung und Gleichstellung.

Ich will auf die Details der Regelungen, die drei Sachverhalte, nicht näher eingehen. Wir werden in den Ausschussberatungen aber zu prüfen haben, ab wann welche Regelung für wen konkret gelten soll und ob das so korrekt und sachgerecht ist. Wir werden in den Ausschussberatungen auch der Frage nachgehen, ob die Anpassungen zukünftig tatsächlich entsprechend den bisherigen Regelungen für Abgeordnete oder Beamte angewandt werden. Dies soll geprüft werden.

(Vizepräsidentin Frau Klamm übernimmt den Vorsitz)

Ich will Sie dann aber auch noch kurz loben. Ich hätte Ihnen gar nicht so viel Weitsicht zugetraut, dass Sie im Zusammenhang mit der geschlechtsneutralen Rechtssprache, die Sie einführen wollen, dafür Sorge tragen wollen, dass im kommenden Jahr das Gesetz nicht geändert werden muss, wenn wir dann tatsächlich eine Ministerpräsidentin in diesem Landtag haben.

So viel Scherz muss sein.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD)

Ich glaube, auch insofern ist es ein ganz wichtiger Grund, weshalb wir das Gesetz sehr gerne positiv begleiten, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Die Richtung des Gesetzentwurfs stimmt. Die Details werden wir im Ausschuss prüfen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Bracht.

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete SchleicherRothmund das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt gehe ich erst einmal auf den Kollegen, Herrn Bracht, ein.

Herr Bracht, es ist schon ein langjähriger Grundsatz hier, dass eine geschlechtsgerechte Sprache eingeführt wird. Dazu musste nicht erst von Ihnen eine Kandidatin ins Gespräch gebracht werden.

(Zuruf des Abg. Bracht, CDU)