Barbara Schleicher-Rothmund

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Wir beantragen Ausschussüberweisung.
Ja.
Wir beantragen Ausschussüberweisung.
An den Bildungssausschuss.
Wir beantragen Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und an den Innenausschuss.
Ich beantrage Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr.
Wir beantragen Ausschussüberweisung.
Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau – federführend – und mitberatend an den Ausschuss für Europafragen.
Wir beantragen Ausschussüberweisung.
Danke schön, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Am 9. September 2010 wurde der Gesetzentwurf der CDU beraten und federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dann ist er in seiner 55. Sitzung am 30. September 2010 dort beraten worden. Mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU ist der Gesetzentwurf abgelehnt worden.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die SPD-Fraktion beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 1, „Regelsätze SGB II“ betreffend.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 5 „Verlagerung von Fluglärm durch mögliche Änderungen der Flugrouten am Flughafen Frankfurt/Main“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bracht, die Geschäftsordnung ist eindeutig.
In § 99 steht: „(2) Eine Aussprache ist nicht zulässig, wenn zum Gegenstand einer Mündlichen Anfrage bereits eine Aktuelle Stunde beantragt worden ist.“
Herr Bracht, wissen Sie, das ist wirklich – – – Könnten wir jetzt wieder einmal zur Sache zurückkommen?
Wir haben eine Geschäftsordnung. Es sieht ganz so aus, als wäre der CDU und ihrem parlamentarischen Geschäftsführer diese Geschäftsordnung nicht bekannt. Der Begriff „Gegenstand“ ist sehr weit gefasst.
Der Herr Kollege Baldauf hat gestern sehr wohl in der Debatte das Thema thematisiert. Damit ist dieser Paragraf hier zutreffend.
Natürlich haben Sie es. Sie haben es in Ihrer Aktuellen Stunde thematisiert.
Lieber Herr Kollege Baldauf, wenn Sie nicht haben wollen, dass demnächst der Präsident eingreifen und Ihnen in der Debatte zur Aktuellen Stunde sagen muss, das gehört hier aber nicht zu dem Thema, wenn Sie das nicht wollen, werden Sie sich wohl demnächst wieder an die Geschäftsordnung halten müssen.
Der Präsident hat hier vollkommen korrekt entschieden.
Herr Bracht, eines ist offensichtlich – vielleicht hören Sie mir einmal zu –,
dieses politische Spektakel, das wollten Sie hier hochziehen; denn Sie haben sehr wohl vorher Gespräche geführt und sich erkundigt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als stellvertretenden Vorsitzenden schlage ich den Abgeordneten Clemens Hoch vor.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 1, Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes betreffend.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte das Abstimmungsverhalten von CDU und SPD erläutern. Wie Sie gesehen haben, haben wir einen neuen, geringfügig erweiterten Antrag von CDU und SPD eingebracht. Diesem Antrag werden wir zustimmen und daher den ursprünglichen gemeinsamen Antrag ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Minister, wie würden Sie die Zielgruppen für das Feriendorf beschreiben, und wie bewerten Sie die zwei Attraktionshäuser in Relation zu diesen Zielgruppen?
Ich soll die Frage noch einmal stellen.
Herr Minister, wie schätzen Sie die Zielgruppen für das Feriendorf ein, und wie bewerten Sie die Entscheidung für die zwei Attraktionshäuser im Verhältnis zu diesen Zielgruppen?
Herr Minister, Sie haben vorhin auf Kostensteigerungen in Köln verwiesen. Ich denke, Kostensteigerungen bei öffentlichen Bauvorhaben sind kein rheinlandpfälzisches Phänomen. Mir ist zum Beispiel die Diskussion aus dem Hamburger Senat bekannt, als Anfang 2009 noch von 114 Millionen Euro Anteil der Stadt an der Elbphilharmonie die Rede war. Mittlerweile sind wir bei 323 Millionen Euro.
Wie schätzen Sie die Möglichkeiten ein, diesen Kostensteigerungen grundsätzlich entgegenzuwirken?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 8 „Erwerb von Daten über mutmaßliche Steuerhinterziehung“.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt gehe ich erst einmal auf den Kollegen, Herrn Bracht, ein.
Herr Bracht, es ist schon ein langjähriger Grundsatz hier, dass eine geschlechtsgerechte Sprache eingeführt wird. Dazu musste nicht erst von Ihnen eine Kandidatin ins Gespräch gebracht werden.
Nein, das ist ein alter Grundsatz, den wir durchsetzen.
Für die SPD-Fraktion möchte ich sagen, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf sehr begrüßen.
Sie wissen es, die Finanzierung der Alterssicherungssysteme stellt uns immer vor große Probleme. Alles, was dazu beiträgt, diese Systeme zu sichern, ist begrüßenswert.
Dieser Gesetzentwurf sieht Einschnitte für die Mitglieder der Landesregierung vor, aber er folgt auch einem gewissen Gleichstellungsgrundsatz gegenüber den Beamtinnen und Beamten.
Der Chef der Staatskanzlei, Herr Stadelmaier, hat die Hintergründe erläutert, sowohl die europarechtlichen Änderungen, die eingetroffen sind, als auch § 55 des Beamtenversorgungsgesetzes. Von daher werden wir den Gesetzentwurf konstruktiv in den Ausschüssen begleiten.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 1, Zukunft der Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Rheinland-Pfalz.
Herr Minister, ich habe im Augenblick den Eindruck, dass das Thema „Unterstellungen“ hier einen breiten
Raum einnimmt. Ist es zutreffend, dass der CDUFraktionsvorsitzende, Herr Kollege Baldauf, eine Unterlassungserklärung unterschreiben musste, weil er unwahre Äußerungen gegen Geschäftspartner der Nürburgring GmbH getätigt hatte?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion beantrage ich die Aussprache über die Mündliche Anfrage Nummer 1 zum Thema „Auswirkungen der Planungen der neuen Bundesregierung auf die öffentlichen Haushalte in Rheinland-Pfalz“.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten gestern bereits eine Debatte über die Geothermie. Lassen Sie mich für meine Fraktion noch einmal feststellen, wir setzen ganz klar auf einen Energiemix. Wir sagen, es müssen alle erneuerbaren Energien mit ins Boot hineingenommen werden.
Wir haben uns immer für die Geothermie ausgesprochen, und zwar für eine sichere Geothermie, die die Menschen nicht gefährdet.
Dass diese Geothermie sicher sein kann, dazu gehört auch eine wissenschaftliche Begleitung. Diese leisten wir seit vielen Jahren. Ich möchte hier einige Punkte dieser wissenschaftlichen Begleitung aufzählen. Da hätten wir das Institut für geothermisches Ressourcenmanagement der FH Bingen, die Arbeitsgruppe „Geomathematik“ an der TU Kaiserslautern, die sich beispielsweise mit grundlegenden Arbeiten zur Beschreibung des Wärmeflusses innerhalb der Erdkruste und zur seismischen Analyse und Interpretation des Untergrundes beschäftigt, etwas, was die Menschen in Landau im Augenblick sicher sehr beruhigt, dass dort geforscht wird.
Weiter gibt es die umfangreichen Forschungskapazitäten der TU Kaiserslautern, um die Effizienz der in den Geothermieanlagen eingesetzten Pumpen, Antriebsmotoren und Wärmetauscher zu verbessern, das Landesamt für Geologie und Bergbau und das Fraunhofer Institut für Technik und Wirtschaftsmathematik.
Sie sehen, es wird viel für die wissenschaftliche Erforschung der Geothermie getan.
Herr Kollege Gebhart hat es selbst eingeräumt, die Geothermie ist eine interdisziplinäre Wissenschaft; denn ein eigenständiger Studiengang Geothermie wird auch von der Wissenschaftswelt nicht gefordert, weil ganz klar gesagt wird, das ist interdisziplinär und findet schon an anderen Fachrichtungen statt.
Nun zum CDU-Antrag. Herr Gebhart, sich hinter diesem Antrag zu verstecken, würde vielleicht einem Floh oder so etwas gelingen. Aber ich habe Ihnen beim letzten Mal schon gesagt, als der Antrag kam, er ist derart dürftig und mickrig, da denke ich, das entspricht eigentlich nicht dem Anspruch, den Sie haben.
Sie fordern einen komplexen Studiengang ein, und dann liefern Sie hier ein so unintellektuelles Machwerk ab, also da wäre schon etwas mehr drin gewesen.
Der Antrag hat sich geringfügig verändert. Er hat sich nachgerade weiterentwickelt, wobei die Dürftigkeit als Kennzeichen dann noch erhalten bleibt. Ich habe Ihnen bei der letzten Debatte die Frage gestellt, an wen sich eigentlich dieser Antrag richtet. Was meinen Sie denn eigentlich, Master oder Bachelor, FH oder Uni? Was stellen Sie sich denn konkret vor?
Eine Frage ist uns beantwortet worden. Es soll jetzt ein Masterstudiengang sein. So weit ist der Antrag weitergekommen. Aber welche Hochschule soll es jetzt sein? Uni? Fachhochschule? Was stellen Sie sich denn vor? Welche FH? Die ominöse Anhörung haben Sie uns neulich schon einmal zitiert.
Wenn man sich aber in der Wissenschaftswelt einmal umhorcht – das dürfte Sie auch interessieren, Herr Schreiner –, dann sind dort keine Stimmen zu vernehmen, die diesen Studiengang fordern. Es gibt in Rheinland-Pfalz auch keine konkrete Hochschule, die sagt: Ja bitte, macht es bitte bei uns, wir wollen den Studiengang unbedingt bei uns eingerichtet haben. –
Selbst wenn die CDU Flöhe husten hören kann – das möchte ich nicht ausschließen –, in der Wissenschaftswelt haben sie keinen gehört. Ich könnte mir aber vorstellen, dass Ihnen andere Leute gerne einen husten würden. Das sind die jungen Menschen, die Sie in diesen Studiengang schicken möchten. Sie müssen sich das auch einmal überlegen, wissenschaftlich verantwortliche Politik heißt, dass Sie auch Arbeitsmöglichkeiten
schaffen. Eine verantwortungsvolle Wissenschaftspolitik beleuchtet auch, was denn die Leute eigentlich auf dem Arbeitsmarkt nachher anstellen können. Da ist der interdisziplinäre Studiengang sicher noch weiter aussichtsreicher für die jungen Menschen.
Wir haben Ihnen das letzte Mal gesagt, es ist nicht die Aufgabe unserer Politik, Arbeitslosigkeit zu organisieren.
Ich möchte Ihnen einmal etwas in Erinnerung rufen. Herr Schreiner, vielleicht erinnern Sie sich daran, ich weiß nicht, ob Sie da schon im Wissenschaftsausschuss waren. Vor vielen Jahren haben wir einmal ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem wir die Fachhochschullandschaft in Rheinland-Pfalz von einer Expertengruppe haben beleuchten lassen. Da ist uns klar gesagt worden, diese kleinzelligen Studiengänge, also diese ganz kleinen, sind einmal von ihrer Existenz her ausgesprochen schwierig und darüber hinaus von ihren Arbeitsmarktchancen. Von daher werden Sie es nicht erleben, dass wir junge Menschen in ein solches Schicksal schicken. Wir werden so, wie die Fachwelt Ihre Forderung nach diesem Studiengang ablehnt, ihn auch ablehnen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Kollegin Schneider, da fragen Sie vorhin doch allen Ernstes da hinten von der Bank aus: Was ist denn Sinn und Zweck dieser Aktuellen Stunde?
Da bebt die Erde in Ihrem Wahlkreis, und dann fragen Sie nach dem Sinn und Zweck dieser Aktuellen Stunde. Ich denke, das zeugt schon von der Tragweite Ihrer politischen Verantwortung und Ihres Verantwortungsverständnisses; denn wir tragen hier eine politische Verantwortung, weil wir die Geothermie immer unterstützt haben, und dies die SPD schon lange vor der CDU.
Sie fragen auch nach dem Unterschied zwischen der CDU und der SPD. Ich glaube, der ganz wesentliche Unterschied beginnt mit der Schadensbetrachtung. Unser Hauptaugenmerk liegt darauf, eine Schadensvermeidung zu betreiben. Es kommt darauf an, die Prävention zu leisten. Das betrifft zum einen, zumal im Vorfeld, die Untersuchungen und die wissenschaftliche Begleitung.
Die Ministerin hat ausgeführt, was dort alles angestrengt worden ist. Es betrifft die Genehmigungen. Ich bin der Landesregierung sehr dankbar, nicht nur dafür, dass sie sofort die Expertengruppe ins Leben gerufen hat, sondern auch, dass sich jetzt auch die Auflagen erhöht haben, das heißt die Genehmigungen jetzt unter höheren Auflagen stehen. Es betrifft natürlich auch die Verantwortung für den Betrieb, und es betrifft den Umgang mit Ereignissen. Wir haben jetzt hier ein Ereignis. Wir haben ein Beben. Da kann ich nur sagen, da ist richtig reagiert worden. Es ist verantwortungsvoll reagiert worden, so wie es sein muss.
Herr Gebhart, Sie können das nicht mit einer rein polemischen Debatte abtun. Ich bin in der Region bei uns darauf angesprochen worden. Es ist gefragt worden: Wo ist denn Herr Gebhart? Man hört von ihm gar nichts mehr in der Zeitung.
Eine ganze Zeit lang gab es einen Zug, der hieß Geothermie. Dieser Zug fuhr schon, als Sie in den Landtag kamen. Dann haben Sie sich das Heizerkäppchen auf
gesetzt und haben gedacht, jetzt schiebe ich immer Kohle rein und tue so, als wäre das mein Zug. Das kann gar nicht schnell genug gehen.
Sie haben einen Geothermieatlas gefordert, als das Ding schon längst in Arbeit war. Sie fordern einen Studiengang. Wir haben eine Stiftungsprofessur.
Immer fordern Sie Dinge, die eigentlich schon in Arbeit sind.
Dann passiert ein Beben. Sie fahren da hin. Die einzige Forderung, die Sie stellen, ist die:
Wir brauchen jetzt einen Fonds. – Glauben Sie mir eines: Die Menschen in der Region wollen, dass wir die Schäden vermeiden. Dann können wir über eine Schadensregulierung reden. Die liegt bei den Versicherern. Die Versicherer haben bereits die Versicherungssumme erhöht.
Glauben Sie mir noch ein Weiteres: Wir von der SPD stehen hinter der Geothermie, und wir stehen für eine sichere Geothermie.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Untersuchungsausschuss wird gern als die schärfste Waffe des Parlaments gegenüber der Regierung bezeichnet. Diese Einschätzung dieses Instruments bedingt aber auch einen verantwortungsvollen und behutsamen Umgang mit dem Untersuchungsausschuss. Das hat eine Fragestellung zur Folge: Wann setzen wir einen Untersuchungsausschuss ein, und wie gestalten wir die Arbeit im Untersuchungsausschuss? –
Das Untersuchungsausschussgesetz regelt das Verfahren der parlamentarischen Arbeit in einem Untersuchungsausschuss. Das Land Rheinland-Pfalz hat seit 1990 – als eines der ersten Länderparlamente im Übrigen – ein Untersuchungsausschussgesetz. Der Bund zog immerhin erst 2001 – also eine ganze Weile nach uns – nach. Geändert worden ist dieses Gesetz bis dato ein einziges Mal. Das war 2001. Mit der Einführung des Euro musste an dem Gesetz etwas geändert werden.
Ich freue mich, dass wir bei einer so wesentlichen Fragestellung der parlamentarischen Zusammenarbeit und des Miteinanders heute hier wieder einen gemeinsamen Änderungsantrag vorlegen können und bin mir sicher, dass es eine problemlose Beratung geben wird.
Dieser Änderungsantrag vollzieht Änderungen, die in anderen Bundesländern schon vorgenommen worden sind. Ganz konkret geht es um die Fragestellung, inwieweit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen bei nicht öffentlichen oder vertraulichen Sitzungen mit anwesend sein dürfen oder deren Protokolle dann auch tatsächlich noch lesen dürfen.
Wer es schon einmal mitgemacht hat, weiß, die Arbeit in einem Untersuchungsausschuss ist sehr umfangreich. Von daher sind die Fraktionen sehr darauf angewiesen,
dass sie in dieser Arbeit unterstützt werden. Sie werden es zweifelsfrei – hier auch mein Dankeschön an die Landtagsverwaltung – von der Landtagsverwaltung in den nicht öffentlichen und vertraulichen Sitzungen. Aber nichtsdestotrotz ist es sicherlich eine Verbesserung, wenn es auch hier über die Mitarbeiter der Fraktionen eine Erweiterung geben wird.
Die Änderung sieht vor, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen zum einen zu den nicht öffentlichen und vertraulichen Sitzungen Zutritt bekommen werden und sie die Protokolle einsehen werden. Ich möchte aber auch noch einmal eines ganz klar sagen. Ich glaube, das ist nicht jedem bekannt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen, die im Untersuchungsausschuss mitwirken, werden von den Fraktionen benannt. Der Kreis derjenigen, die das dann sind, ist also nicht tagtäglich und beliebig erweiterbar. Es ist ein kleiner Kreis von Personen, die mitarbeiten. Ich denke, das knüpft an das eingangs Gesagte an. Wir brauchen einen verantwortungsvollen Umgang mit dem, was in vertraulichen und nicht öffentlichen Sitzungen behandelt wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auch verpflichtet. Damit wird ihnen die hohe Verantwortung, die sie damit tragen, sehr deutlich vor Augen geführt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehe davon aus, dass es für diesen Änderungsantrag, den wir jetzt an den Rechtsausschuss weiterleiten werden, Zustimmung geben wird und wir keine strittige Debatte führen werden.
Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Vorsitz des Ausschusses schlage ich den Kollegen Carsten Pörksen vor.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion beantrage ich die Aussprache über die Mündliche Anfrage Nummer 1, „Google Street View“ und Datenschutz betreffend.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben es vom Berichterstatter gehört, vergangenen April haben die SPD und die Landesregierung angekündigt, dass die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Angestellten für die Erhöhung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten übernommen werden. Damals haben wir die Übernahme 1 : 1 angekündigt. Das haben wir unseren Beamtinnen und Beamten versprochen. Dieses Versprechen halten wir heute.
Wir freuen uns, dass die CDU und die FDP unserer Initiative und unserem Vorschlag gefolgt sind und wir heute einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorlegen können.
Ich möchte noch einmal an Folgendes erinnern: Zum Zeitpunkt der Ankündigung im April 2008 war die konjunkturelle Lage eine andere als heute. Es gab eine weitaus andere konjunkturelle Lage. Damals haben wir gesagt, wir werden diese Tarifeinigung 1 : 1 übernehmen. Das machen wir heute in einer konjunkturell schwierigen Lage, in einer Finanzkrise und im Wissen darum, dass wir mit Steuereinnahmenausfällen zu rechnen haben.
Aber es ist ein richtiger und wichtiger Schritt für unsere Beamtinnen und Beamten im Land. Das gilt auch vor dem Hintergrund der vergangenen Erhöhungen.
Ich freue mich, dass es eine übereinstimmende Einschätzung aller drei Fraktionen gibt. Das ist im Gesetzentwurf nachzulesen. Die Übertragung des Tarifergebnisses führt zu einer angemessen Erhöhung der Bezüge.
Herr Kollege Bracht hat es gesagt. Am 28. Februar haben sich die Tarifparteien geeinigt. Damit war klar, dass ein konkretes Ergebnis vorliegt, was wir umsetzen können. Uns war wichtig, dass die Erhöhung schnell bei den Beamtinnen und Beamten ankommt. Dies muss man vor dem Hintergrund sehen, dass man sagen kann, wenn wir in der Lage sind, ein milliardenschweres Konjunktur
programm innerhalb einer Woche auf die Beine zu stellen, dann muss es auch möglich sein, für unsere Beamtinnen und Beamten eine solche Erhöhung schnell bei ihnen ankommen zu lassen.
An dieser Stelle möchte ich mich bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben, dass wir es so schnell umsetzen konnten.
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet zum einen die Erhöhung um 50 Euro und zum anderen ab März 2009 eine Erhöhung um 3 %. Ab März 2010 kommt eine Erhöhung um 1,2 %.
40 Euro. Das sind Summen, die sich im Landeshaushalt ordentlich bemerkbar machen. Im Jahr 2009 sind es 120 Millionen Euro und im Jahr 2010 175 Millionen Euro. Ich möchte noch einmal darauf zu sprechen kommen, dass wir wissen, dass es weitergehende Wünsche gibt. Angesichts dessen, was ich eingangs gesagt habe, dass wir uns in einer sehr schwierigen konjunkturellen Lage befinden, sehen wir keinen Spielraum für weitere Erhöhungen.
Gleichzeitig erfolgt mit diesem Gesetzentwurf die Integration der jährlichen Sonderzahlungen. Damit kommen wir einer Forderung der Beamtinnen und Beamten nach; denn damit werden laufende monatliche Zahlungen fester Bestandteil der Bezüge.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Bracht hat es angekündigt, wir beraten gleichzeitig auch eine Erhöhung der Diäten. Da möchte ich daran erinnern, dass wir in der vergangenen Haushaltsberatung im Dezember vonseiten der SPD-Fraktion bereits angekündigt haben, dass für uns die Erhöhung bei den Beamten eine Orientierung sein werde. Von daher ist es nur folgerichtig, dass wir, wenn wir bei den Beamtinnen und Beamten eine Übernahme des Tarifvertrages 1 : 1 vollziehen, das jetzt auch hier bei der Diätenerhöhung so machen werden.
Herr Bracht hat auch darauf hingewiesen, dass es im Gesetzentwurf nachzulesen ist, dass es eine Fragestellung der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung ist. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, betrachtet man die Einkommensentwicklung der letzten 15 Jahre, so ist festzustellen, dass die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung in diesem Zeitraum hinter den Steigerungsraten für die Beamtinnen und Beamten und der Angestellten des öffentlichen Dienstes zurückgeblieben ist. Die Erhöhung sieht also auch bei uns 40 Euro vor, des Weiteren 3 % im Jahr 2009 und 1,2 % im Jahr 2010. Das ist eine Erhöhung, die wir angemessen finden, und das ist uns auch so in den Medien bestätigt worden.
Ebenso erhöhen wir die Fraktionszuschüsse. Hier muss man wissen, dass die Ausgaben für die Fraktionen in der Hauptsache Personalausgaben sind. 70 % bis 80 % unserer Ausgaben sind Personalausgaben. Von daher ist es folgerichtig, dass wir hier eine Anpassung vornehmen und wir die Anpassung ebenfalls an die Tarif
entwicklung, das heißt also, an die 3 % und an die 1,2 % vornehmen.
Die Reisekostenpauschale wird analog der Wegstreckenentschädigung angepasst. Wir passen auch die Kostenpauschale für die Abgeordneten an. Diese ist nämlich seit 1997 nicht erhöht worden. Wir werden sie um 60 Euro erhöhen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir gehen hier einen vernünftigen und angemessenen Weg. Ich bedanke mich bei allen für das gemeinsame Vorgehen.
Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, wie beurteilen Sie die Forderung, dass wir zur gelingenden Integration mehr Lehrkräfte mit Migrationshintergrund für die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund brauchen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist jetzt erneut das Verfahren zur Sprache gekommen. Ich möchte hier eines ganz deutlich machen: Wir haben dieses Verfahren im Ältestenrat einstimmig beschlossen. Dann kann es nicht sein, dass es hier fortwährend Gegenstand der Behandlung ist. Wir erwarten einfach, dass dies in den Fraktionen so abgestimmt ist, dass es auch tatsächlich akzeptiert und hier nicht alle naselang thematisiert wird. Das ist eine Bitte, die wirklich eine gewisse Grundsätzlichkeit erfordert. Wenn Sie von Ihrer Fraktion autorisiert sind, im Ältestenrat über etwas
abzustimmen, muss es auch so sein, dass es dann akzeptiert und hier nicht alle naselang kritisiert wird.
Herr Schreiner, Sie haben das gestern gemacht und jetzt wieder. Das finde ich einfach unerträglich. Dann müssen Sie im Ältestenrat den Mund aufmachen und sich entsprechend dazu äußern. Aber Sie haben doch mit über den Zeitraum des Beratungsverfahrens abgestimmt.
Ja, sicher. Herr Baldauf, da haben Sie zugestimmt.
Ja natürlich, das war ein einstimmiger Beschluss.
Deshalb fordere ich, dass das hier nicht alle naselang thematisiert wird.
Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend – und mitberatend an den Sozialpolitischen Ausschuss.
Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – und mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr.
Wir beantragen die Überweisung des Entschließungsantrages an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur.
Wir beantragen, den Entschließungsantrag an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur zu überweisen.
Ich beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend – und mitberatend an den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz.
Ich bitte um Ausschussüberweisung, und zwar an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und
mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat die Bedeutung der Geothermie schon lange erkannt. Sie hat die Geothermie in Rheinland-Pfalz vorangebracht und sie unterstützt. In diesem Bereich nehmen wir eine Vorreiterrolle ein.
Ein sicherlich herausragendes Beispiel findet gerade vor Ihrer Haustüre statt, Frau Schneider. Ein herausragendes Beispiel ist sicherlich das Geothermiekraftwerk in Landau, das im vergangenen Jahr in Betrieb genommen worden ist. Das Kraftwerk in Landau kann bei einer elektrischen Leistung von drei Megawatt jährlich rund 22.800 Megawattstunden Strom liefern und wird bei einer thermischen Leistung von drei bis sechs Megawatt 200 bis 300 Haushalte mit Wärme versorgen. Das ist ein herausragendes Beispiel, das funktioniert.
Aber nicht nur konkrete Projekte erfahren die Unterstützung und Förderung der Landesregierung, sondern wir haben auch die wissenschaftlichen Voraussetzungen und Grundlagen geschaffen, z. B. „igem“, das Institut für geothermisches Ressourcenmanagement, ein Institut der FH Bingen, das mit der Arbeitsgruppe Geothermie der Universität Mainz zusammenarbeitet. Das ist das erste Institut, das geologische, geophysikalische und anlagentechnische Kompetenzen vereinigt. Dieses Institut hat z. B. den Geothermieatlas, der jetzt die Ressourcen für Rheinland-Pfalz deutlich macht, auf den Weg gebracht.
Seit Februar – Herr Kollege Gebhart, dazu haben Sie gar nichts gesagt – haben wir eine Professur für Geothermie an der Uni Mainz. Ziel dieser Geothermiegruppe ist es, gemeinsam mit dem Institut für geothermisches Ressourcenmanagement langfristig ein führendes Zentrum der EGS-Technologie im kristallinen Grundgebirge aufzubauen. Kooperationen sind mit der Geothermikgruppe der angewandten Geophysik der RWTH Aachen, dem Geoforschungszentrum Potsdam, dem Umweltforschungszentrum Leipzig und dem GGA-Institut in Hannover geplant. Die Einführung dieser Professur wurde in Fachkreisen sehr begrüßt.
Der Professur? Vorsicht, nicht so voreilig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kollege Gebhart hat es gesagt: Geothermie ist interdisziplinär.
Bei der Geothermie greift man auf das Fachwissen – jetzt hören Sie einmal zu, was da alles zusammenkommt – von Geologen, Mineralogen, Geochemikern, Verfahrenstechnikern, Physikern, Maschinenbauern, Geomechanikern, Wirtschaftswissenschaftlern und sogar Juristen zurück, so der besagte Professor aus Karlsruhe.
Zum CDU-Antrag: Ein mickriges Blättchen, bedenkt man, dass Sie einen komplexen Studiengang fordern. Dieser Antrag – um jetzt einmal an die hochschulpolitische Sprecherin von gestern anzuknüpfen – ist nicht nur mit heißer Nadel gestrickt worden, sondern er ist auch mit stumpfer Nadel gestrickt worden, und das von lieblosen Strickern und Strickerinnen.
Was wollen Sie denn eigentlich für einen Studiengang? Universitär angewandt? Wenigstens an dieser Stelle haben Sie gesagt, dass es ein Aufbaustudiengang sein soll. In dem Blättchen steht dazu gar nichts.
An welcher Hochschule hätten Sie ihn denn gerne? Wenn man ein solches komplexes Thema beackert, kann man erwarten, dass bei einem Studiengang gesagt wird: Wir meinen, er sollte an der Uni Mainz oder der FH Bingen angesiedelt sein. – Das wäre doch alles ganz nett.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, Nein zu einem Studiengang, zu dem Sie nichts Konkretes ausführen, zu einem Studiengang, den die Fachwelt nicht will, zu einem Studiengang, dessen Einrichtung Geld kosten würde. Ich darf da einmal in Sachen Weinbaustudiengang die CDU zitieren – hallo, bitte zuhören –: Hier werden Steuergelder vergeudet, um sich ein Denkmal zu bauen. – Liebe CDU, Ihr Antrag entspricht im Gegensatz zum Weinbaustudiengang dieser Aussage. Das ist ein Showantrag, der darauf aufbaut, dass die Leute die Komplexität des Themas und die Mickrigkeit Ihres Antrags nicht erfassen.
Die Fachwelt hat diesem Antrag schon öffentlich eine Absage erteilt. Wir werden das heute in diesem Haus tun.
Vielen Dank.
Frau Kollegin, Sie haben recht, ich war bei der Anhörung nicht dabei. Ich bin aber in der Lage, eine Presseberichterstattung zu lesen. Darin stand ganz klar, dass es zustimmende und auch ablehnende kritische Stimmen gab. Das sollten Sie dann auch sagen.
Wenn Sie jetzt von Konzeption reden, müssen wir einmal feststellen, dass sich die Konzeption gerade einmal auf vier Zeilen erstreckt. Von Konzeption kann da wirklich nicht die Rede sein. Bei einem so komplexen Thema und dem Anspruch, den Sie formulieren, hätten die Leute, die Sie in diesen Studiengang schicken wollen – das haben Sie allen Ernstes vor –, wirklich etwas mehr Liebe und Sorgfalt erwarten können.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gehört aber auch zur Aktuellen Stunde, dass man einen Titel, so wie er hier steht, auch tatsächlich dann behandelt. Ihr Titel lautet: „Energiepolitik der Zukunft – Zielsetzungen für Rheinland-Pfalz“ und nicht die fleißige Archivarbeit des Kollegen Gebhart.
Über Energiepolitik haben Sie in keiner Weise gesprochen. Ich finde es unsäglich, dass Sie die Ministerin beschuldigen, dass sie die Unwahrheit gesagt hätte. Dann wäre es auch interessant, dass Sie einmal sagen, an wen das Schreiben gerichtet ist.
Sie zitieren aus einem Schreiben, das keinem bekannt ist. Ich denke einmal, das gehört auch dazu, dass die Quellen dann jedem bekannt sind.
Mit Ihrem Verhalten haben Sie diesem Parlament heute keinen Gefallen getan. Es macht ein bisschen den Eindruck, nach dem „Bauchklatscher“ von heute Morgen bei der Mündlichen Anfrage Nummer 2 versuchen Sie, etwas nachzuschieben und missbrauchen ein Thema, das für dieses Land wirklich wichtig ist.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Kollege Kuhn,
Bewunderung erwarten wir nicht. Einen fairen Umgang mit dem Thema erwarten wir schon. Dazu gehört es – damit kommen wir auch ein bisschen zur CDU –, dass man sich einmal anschaut, von welchen Voraussetzungen aus man startet, wie man dasteht und welche Steuereinnahmen man hat. Dann muss man fragen, ob das tatsächlich ein schöner und toller Kraftakt ist. Ich möchte mich ausdrücklich im Namen meiner Fraktion noch einmal dafür bedanken.
Ihre Ausführungen, das sei mit heißer Nadel gestrickt oder man würde nur auf Druck reagieren, halte ich für unzutreffend.
Frau Huth-Haage, Sie haben in Ihren Reihen jemanden, der sich auf das Archivieren von Plenarprotokollen versteht. Schauen Sie einmal in alte Protokolle hinein. Dann werden Sie sehen, dass in den vergangenen Jahren die Mittel für die Hochschulen überdurchschnittlich gestiegen sind, nämlich über 60 % über die Summe, die der Landeshaushalt gestiegen ist.
Sie müssen sich einmal überlegen, von welcher Position aus wir damals, als wir an die Regierung gekommen sind, gestartet sind. Das müssen Sie sich tatsächlich noch einmal anhören. Ich finde es auch bemerkenswert,
wenn Sie sagen, hätten wir – – – Dann hätten Sie vorher schon unsere Zustimmung bekommen. Ich kann mich nicht entsinnen, dass wir die Zustimmung der CDU zu dem Programm „Wissen schafft Zukunft I“ bekommen haben. Nein, Sie haben ein eigenartiges Verständnis von Opposition. Für Sie heißt es einfach, dagegen zu sein. Ein Pawlowscher Hund ist ein Freigeist gegen Ihren Reflex, Hauptsache dagegen zu sein.
Wenn wir jetzt bei der prozentualen Erhöhung sind, müssen Sie auch einmal den Blick in Ihre geliebten anderen Bundesländer richten. Dort sind die Ausgaben für die Hochschulen nicht in dem Maß gewachsen. Im Gegenteil, wir durften teilweise beobachten, dass sie zurückgegangen sind, oder – das ist auch eine sehr beliebte Unionsmethode – man hat von den Studierenden Studiengebühren eingefordert.
Zu diesen Studiengebühren möchte ich auch etwas sagen. Ich glaube, dass sie wirklich nicht ein geeignetes Instrument sind, junge Menschen zum Studieren zu motivieren. Wir können es heute an den Zahlen sehen. Der Vorsitzende des Wissenschaftsrats hat festgestellt und gesagt, wir haben viele junge Leute, die die Befähigung zum Studium haben. Leider kommen nicht mehr so viele an die Hochschulen. Wir haben einen Rückgang zu verzeichnen. 2002 hatten wir 73 %. Jetzt sind es noch 68 %. Das kommt dabei heraus, wenn man es wie die Union über die Studiengebühren macht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben auch auf den Bildungsmonitor Bezug genommen. Es ist natürlich klar, dass Sie sich herausholen, was in Ihre Diktion passt. Dabei haben Sie aber übersehen, dass es ganz klar Kritik an der Methode und daran gab, dass die Sonderprogramme keinerlei Berücksichtigung gefunden haben.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Forschungsinitiative zu sprechen kommen; denn der Bildungsmonitor hat gesagt, dass wir an unseren Hochschulen ein Defizit bei der Forschung haben. Diese Forschungsinitiative zielt gerade darauf ab, die Forschung in Rheinland-Pfalz zu verbessern. Hier werden 68 Millionen Euro in die Hand genommen, die dafür sorgen werden, dass sich z. B. die Drittmittelausstattung für die Hochschulen verbessert. Ich denke, es gehört auch dazu, dass man das erwähnt.
In der Summe ist es ein tolles Programm.
Herr Kuhn, so, wie Sie es heruntergebrochen haben, ist es sehr einfach. Es wird aber der Situation nicht gerecht, wenn Sie sagen, das sind nur 40 Millionen Euro jährlich. Sie wissen, dass dem auch noch das Programm „Wissen schafft Zukunft I“ hinzuaddiert werden muss. Sie sollten es vielleicht auch einmal in Stellen ausmachen.
Der Hochschulpakt hat uns 2007 schon 86 neue Stellen gebracht. Wenn ich es richtig weiß, werden im laufenden Jahr noch einmal 85 Stellen dazukommen. Außerdem kommen über das Sondervermögen noch einmal 200 weitere Stellen hinzu. Das ist für die einzelne Hochschule ganz schön viel.
Wir müssen hier nicht eine „Lieschen-Müller-Diktion“ verbreiten, als wäre es ganz einfach zu sagen: Hier habt Ihr eine halbe Milliarde Euro, und zack, bum, baut Ihr eure Hochschule aus. – Das ist doch ein Prozess, bei dem es um Berufungsverfahren geht. Die Leute müssen gesucht und gefunden werden. Sie müssen sich in den Prozess einpassen. Man kann nicht einfach sagen, das sind doch nur 40 Millionen Euro.
Das sind viele Stellen. Diese vielen Stellen werden ihre Auswirkung auf die Betreuungsrelation haben. Von daher gibt es vielleicht doch ein bisschen Bewunderung für den großen Schritt für die rheinland-pfälzische Hochschullandschaft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetz über die Errichtung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz gibt es eine breite Zustimmung. Das ist begrüßenswert. Diesen Konsens haben wir in der Vergangenheit gepflegt. Ich meine, bei den wesentlichen Zügen des Gesetzes ist das auch so.
Dass dem so ist, hat sicherlich auch etwas damit zu tun, wie dieses Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht worden ist. Das ist engagiert und auf ein partnerschaftliches Miteinander orientiert geschehen. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit auch ganz, ganz herzlich bei der
Ministerin bedanken. Wir wissen, das war eine Herkulesaufgabe. Ich meine, Sie haben auch ein bisschen die Schärfe aus der Diskussion geholt. Ganz, ganz herzlichen Dank dafür!
Herr Kollege Schreiner, an Sie gerichtet: Dies ist kein Tritt an einen abwesenden Jürgen Zöllner. Auch er hat viele gute Wege eingeleitet, um dieses Universitätsklinikum auf einen guten Weg zu bringen.
Sie haben es gesagt, strittig sind die Fragen der Zusammensetzung und die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats. Für die SPD-Fraktion möchte ich dazu ganz klar sagen: Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Universitätsmedizin weiter in öffentlicher Verantwortung bleibt.
Sie haben angesprochen, dass vor einigen Jahren auch bei uns in Rheinland-Pfalz wie andernorts die Begriffe der Privatisierung und Kliniknamen herumgegeistert sind. Wir freuen uns, dass das Thema „Privatisierung“ vom Tisch ist und das Klinikum in öffentlicher Verantwortung bleibt. Dies beinhaltet aber auch, dass das Land z. B. die Gewährträgerhaftung übernimmt. Damit ist auch ganz klar, dass das Land entsprechend im Aufsichtsrat vertreten sein muss.
Wenn es eine solch hohe Verantwortung an dieser einen Stelle trägt, muss es auch entsprechend im Aufsichtsrat vertreten sein.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist vom Wissenschaftsrat angesprochen worden. Außer denjenigen, die von der Landesseite kommen – dazu gehören der Präsident und der Kanzler –, werden politikferne Mitglieder berufen. Ich finde es total normal, dass sich ein Wissenschaftsrat für Wissenschaftler als Externe ausspricht. Das liegt in der Natur der Sache, dass diese an der Stelle auch pro domo reden. Das finde ich nicht weiter verwunderlich.
Gestatten Sie mir eine ganz persönliche Anmerkung. Wenn externe Mitglieder in einem Aufsichtsrat immer Garanten für eine gedeihliche Entwicklung wären, wären noch nie eine Bank oder ein deutsches Unternehmen vor die Wand gefahren worden. Ich denke, das Misstrauen gegenüber den Mitgliedern der Landesseite ist nicht berechtigt.
Ich möchte etwas zu dem Grundsatz „eine Person und eine Stimme“ sagen. Das halten wir für den richtigen Weg. Irgendwelche Modelle, in denen man Häufelungen, Vetorechte oder sonstige Konstruktionen auf den Weg bringt, verkomplizieren das Verfahren. Das Verfahren „eine Person und eine Stimme“ halten wir für das richtige Verfahren. Wir denken, von daher ist es mit der Zusammensetzung des Aufsichtsrats so richtig. Trotz all Ihres
Werbens werden wir an der Stelle Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Wir begrüßen auch die Beteiligung des Parlaments und seiner Gremien. Sie haben es vorhin gesagt. Wenn es nun zu einer Veränderung der Rechtsform kommt – diese Option gibt es im Gesetz, dass eine GmbH auf den Weg gebracht werden kann –, muss der Haushalts- und Finanzausschuss eingeschaltet werden. Sollte sogar eine Beteiligung Dritter erwogen werden, muss der Landtag darüber abstimmen. Das halten wir für den richtigen Weg.
Wir möchten uns auch bedanken, in welcher Weise die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums berücksichtigt worden sind. Das ist eine hervorragende Leistung. Man muss sich einmal vor Augen führen, welch großer Apparat in einen neuen Prozess hineingeführt worden ist. Das ist auch sehr harmonisch über die Bühne gegangen.
Ich komme zum Änderungsantrag der CDU und ihren Vorschlägen der Hauptamtlichkeit.
Herr Schreiner, bereits der Gesetzentwurf zielt auf eine Hauptamtlichkeit ab. Darin steht „soll“ und „in der Regel“. Wenn Sie noch einmal genau hineingeschaut haben, verschärft unser Änderungsantrag auch noch einmal den Anspruch an die Hauptamtlichkeit der Vorstandsmitglieder; denn hier – ich darf zitieren – steht ganz klar: „Durch die Streichung der Worte ‚in der Regel’ soll verdeutlicht werden, dass auch die Vorstandsfunktionen des Medizinischen Vorstands und des Wissenschaftlichen Vorstands hauptberuflich besetzt werden müssen und nur aus zwingenden Gründen davon abgewichen werden darf.“
Zwingende Gründe gibt es. Das ist nämlich die Macht des Faktischen. Sie haben vorhin gesagt, Sie haben bei der Anhörung gut zugehört. Darin hat der Präsident der Universität ganz klar gesagt, die Sollbestimmung zielt auf den antizipierten Arbeitsmarkt ab. Derzeit sind potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten schwer zu finden.
Obwohl wir eine sehr harmonische und konsensorientierte Beratung haben, gestatten Sie mir eine kleine Bemerkung. Es hat mich schon gewundert, weshalb ausgerechnet die CDU-Fraktion jetzt schon derart auf die Hauptamtlichkeit pocht. Das ist doch aufgrund personeller Konstellationen in Ihren eigenen Reihen nicht ganz zum Nachvollziehen gedacht; denn bei Ihrem Fachmann in Sachen Krankenhausdebatten sieht man doch immerhin das Amt oder die Aufgaben des Abgeordneten, des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, des Generalsekretärs, des Geschäftsführers des JungStilling-Krankenhauses, des Bethesda-Krankenhauses, des Medizinischen Versorgungszentrums, der Dr. Rosenbauer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und des Assistenten der Geschäftsführung bei der Diakonie Südwestfalen.
Von daher müsste es möglich sein, den faktisch vorgegebenen Zeitraum noch diese gewisse Zeit zu überbrü
cken und nicht gleich in ein Muss bei der Hauptamtlichkeit einzusteigen.
Herr Schreiner hat es gesagt, unser Universitätsklinikum ist für uns besonders. Es ist das Einzige in RheinlandPfalz. Es ist aber auch besonders, weil es gleichzeitig die Krankenhausversorgung der Stadt versieht. Es ist ein großes Klinikum mit 4.000 Mitarbeitern, 1.500 Betten und einem Volumen von 350 Millionen Euro.
Diese beiden Aufgaben, nämlich Uniklinikum und Stadtkrankenhaus, erfüllt es auf einem sehr hohen Niveau. So hat auch der Wissenschaftsrat diesem Klinikum einiges attestiert. Der Mainzer Universitätsmedizin hat er attestiert, dass sie eine Stärke in der klinischen Forschung, eine hohe Forschungseffizienz, Erfolge in der Lehre im vorklinischen Studienabschnitt und eine überdurchschnittliche Attraktivität für Studienbewerberinnen und -bewerber hat. Hier muss man ehrlicherweise sagen, dass das an anderen Stellen wieder zu Engpässen und Problemen führt.
Für die Universität Mainz ist es der forschungsstärkste Fachbereich. Im aktuellen Förderranking der DFG, in dem 36 medizinische Fachbereiche verglichen worden sind, belegt unser Klinikum einen hervorragenden vierten Platz.
Wir Abgeordnete haben das Klinikum immer aufmerksam in seiner Entwicklung verfolgt. Der Ausschuss hat es einmal besucht. Erinnern Sie sich noch? Wir haben uns von der guten Arbeit der Onkologie überzeugen lassen, aber auch – Frau Kohnle-Gros hat es neulich gesagt – gemeinsam Veränderungsmodelle mitgetragen, z. B. das Kooperationsmodell 1998. An dieser Stelle möchte ich sagen: Hier sind wesentliche Voraussetzungen dafür gelegt worden, dass die Defizite heruntergefahren werden konnten. Von daher fand ich Ihre Anwürfe an Herrn Minister Zöllner unzutreffend und als einen schlechten Stil.
Herr Schreiner, gestatten Sie mir, dass ich das in dieser Offenheit sage.
Das Klinikum hatte, wie andere Klinika auch, einiges auszuhalten, wie z. B. die Gesundheitsreform, die Tarifverträge und die Energiepreise. Dies ist aber eine allgemeine Entwicklung. Heute können wir feststellen, dass wir 2005 noch ein Defizit von 25 Millionen Euro, 2006 von 14,7 Millionen Euro und 2007 von 7,8 Millionen Euro hatten. Jetzt blicken wir voller Zuversicht 2009 einer schwarzen Null entgegen.
An dieser Stelle ist es richtig und wichtig, dass wir uns einmal bei dem Ministerium, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die das alles schon unter den vorherigen Umständen des Kooperationsmodells auf den Weg gebracht haben.
Jetzt soll das Kooperationsmodell abgeschafft werden, d. h. das Fehlen einer einheitlichen Leitung und damit das Fehlen von abgestimmten Vorgängen und aufeinan
der abgestimmter Zielsetzungen für die Bereiche Forschung und Lehre und Krankenversorgung. Das soll jetzt durch ein Integrationsmodell ersetzt werden. In dieses Integrationsmodell werden der Fachbereich Medizin und das Universitätsklinikum in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts integriert, die dann auch eigene Rechtsfähigkeit besitzt und trotzdem mit der Universität eng verbunden bleibt. Ich denke, das ist etwas, was wir immer wieder betonen müssen.
Die organisationsrechtliche Verbindung des Fachbereichs Medizin mit dem Universitätsklinikum sowie die hochschulrechtliche Verbindung der Universitätsmedizin mit der Universität bilden gewissermaßen eine doppelte Integration, die mehr als zu begrüßen ist. Ich bin überzeugt, dass wir mit der vorgelegten Konzeption praktikable und zukunftssichere Weichenstellungen vorgenommen haben.
Wir von der SPD werden von daher auch den Entschließungsantrag der FDP unterstützen. Ich denke, es ist richtig, nach fünf Jahre eine Evaluation des gesamten Prozesses vorzunehmen. Da ich mir so sicher bin, dass die richtigen Weichenstellungen vorgenommen sind, blicken wir dem zuversichtlich entgegen.
An uns alle im Haus richte ich den Appell: Lassen Sie uns weiterhin dieses Universitätsklinikum und diese Universitätsmedizin in ihrem Gedeihen und ihrer Entwicklung unterstützen! Es ist für uns ein wichtiges Klinikum. Die Menschen haben Vertrauen in ihr Krankenhaus. Sie haben es verdient, dass wir uns weiterhin gemeinschaftlich einsetzen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 2 „Finanzierung des Fritz-Walter-Stadions“.
Herr Kollege Bracht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 1 „Einführung von Jugendkunstschulen“.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind jetzt in der zweiten Beratung des Landesgesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes, einem gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD und CDU, den wir im letzten Plenum eingebracht haben. Ich möchte mich an dieser Stelle zunächst einmal bedanken, dass wir es geschafft haben, das Verfahren so zügig voranzutreiben.
Die wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfs habe ich bereits in der letzten Plenarsitzung vorgetragen, sodass ich mich jetzt auf die Änderungsanträge beschränken möchte. Mit dem Änderungsantrag von SPD und FDP soll es zu einem gänzlichen Wegfall kommunalwahlrechtlicher Sperrklauseln in Rheinland-Pfalz kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Februar hat das Bundesverfassungsgericht die 5 %-Klausel für Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein gekippt. Das Gericht führt dazu aus, es seien keine hinreichenden Gründe ersichtlich, die die Beibehaltung der 5 %Sperrklausel zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen in Schleswig-Holstein nach den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen erforderlich machen würden. In der Sache bewirke die 5 %Sperrklausel im schleswig-holsteinischen Kommunalwahlgesetz eine nicht gerechtfertigte Ungleichgewichtung der Wählerstimmen hinsichtlich des Erfolgswertes sowie eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit.
Damit war die Frage der Verfassungsfestigkeit von Sperrklauseln im Raum. Mir ist es wichtig zu betonen, dass die SPD von Anfang an Gesprächsbereitschaft und Offenheit in dieser Fragestellung gezeigt und signalisiert hat. Wir haben dann im vergangenen Plenum vereinbart, den Wissenschaftlichen Dienst mit einem Gutachten zu beauftragen. Darüber hinaus hat es auch eine Anhörung gegeben. Sowohl bei der schriftlichen Anhörung als auch durch das Gutachten ist eines deutlich geworden: Nur die mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwartende Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit kommunaler Vertretungsorgane kann eine Sperrklausel rechtferti- gen. – Konkrete Anhaltspunkte für eine derartige Gefährdung liegen jedoch nicht mehr vor. Das heißt ganz klar, es gibt keine konkreten Anhaltspunkte für die Beibehaltung. Diese verfassungsrechtlichen Bedenken sind durchaus angebracht.
In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, den Blick in andere Bundesländer zu werfen; denn es sind nur noch einige wenige, die Stadtstaaten Bremen, Hamburg, Berlin und das Saarland, die noch eine Sperrklausel haben. Thüringen hat mittlerweile auch die Sperrklausel vom Verfassungsgericht verneint bekommen. Angesichts dieser Rechtsprechung, der Stellungnahmen, der Einschätzung, aber auch angesichts unserer gesetzgeberischen Verantwortung ist Rechtssicherheit herzustellen. Das möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal ganz klar betonen. Selbst wenn unsere Klausel bis jetzt noch nicht irgendwo angegriffen, beklagt oder infrage gestellt worden ist, nichtsdestotrotz müssen wir, wenn wir heute eine Änderung vornehmen, diese Rechtssicherheit herstellen; denn es wäre nichts gewonnen,
wenn später eine solche Klausel weggeklagt würde. Damit steht es fest, wir werden mit diesem Änderungsantrag die Sperrklauseln für Kommunalwahlen von 3,03 % und 5 % bei den Bezirkstagen streichen.
Mir ist es aber auch wichtig, an dieser Stelle noch einmal ganz klar zu sagen, ich glaube nicht, dass es zu den befürchteten Verwerfungen in den kommunalen Gremien kommen wird, zum einen, weil wir Bundesländer haben, die durchaus mit uns vergleichbar sind, wie zum Beispiel Bayern oder Hessen, bei denen es diese Sperrklauseln nicht mehr gibt und bei denen auch nicht ein Gremienchaos in den kommunalen Gremien herrscht – das ist bisher noch nicht verlautbart worden –, also einmal, weil es in den anderen Bundesländern offensichtlich funktioniert, aber auch, weil wir einmal ganz genau hinschauen müssen, wie sich unsere kommunalen Gremien in der Vergangenheit schon zusammengesetzt haben.
Ich kann z. B. vom Stadtrat Germersheim sagen, dass es dort sieben politische Gruppierungen gibt. Das ist meiner Meinung nach schon eine hohe Anzahl. Von daher glaube ich, diese Befürchtungen werden unberechtigt sein. Es wird nicht zu den großen Verwerfungen führen.
Schade ist, dass die CDU nicht dabei ist und nicht mitgegangen ist. Ich möchte hier jetzt nicht aus dem Nähkästchen plaudern. Wir haben Vorgespräche geführt. Für mich bleibt ein bisschen der Geschmack übrig, handwerklich ist es richtig, es zu tun, weil wir Rechtssicherheit schaffen müssen, und politisch können Sie es unter Umständen noch anders verwenden.
Jetzt mache ich aber auch gleich weiter mit der CDU. Ich komme zu Ihrem Änderungsantrag.
Der Antrag fordert die Versendung der Stimmzettel an alle Wählerinnen und Wähler spätestens drei Tage vor der Wahl. Vorbild für die CDU ist hierbei das Land Baden-Württemberg. Neben der grundsätzlichen Frage, ob man jetzt einen Sonderweg mitgehen sollte, wo wir uns bei der Sperrklausel jetzt gerade den Mehrheitsregelungen anschließen, möchte ich jetzt auch einmal ganz konkret etwas zur Sache sagen. Wir halten dies für den falschen Weg. Das Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger ist ein hohes Gut. Es ist unsere vornehme Aufgabe, dieses Wahlrecht zu stärken und zu schützen.
Wahlen sind unter anderem unmittelbar, frei und geheim.