Protokoll der Sitzung vom 03.02.2010

Meine Damen und Herren, genauso begrüßen wir, dass die Landesregierung einen Weg gefunden hat, in der Zukunft Vertrauensschutz mit einer gewissen Flexibilität zu kombinieren. Natürlich muss es so sein, dass 106 Betreuungsvereine nicht Ewigkeitsgarantie haben und neue Vereine bei neuen Herausforderungen, die sich vielleicht regionaltypisch ergeben, keine Chance hätten. Diesen regionaltypischen Besonderheiten und dem Schulterschluss mit anderen Gremien – LIGA, freie Wohlfahrtspflege, Städtetag, Landkreistag – dient auch der gemeinsame Änderungsantrag aller drei Fraktionen.

Die CDU hat den Stein ins Wasser geworfen. Das muss man fairerweise noch einmal festhalten. Wir teilen diese Ziele und unterstützen das.

Frau Kollegin Thelen, ein klitzekleiner Wermutstropfen. Trotzdem habe ich nach dem Ende Ihrer Rede geklatscht wie auch bei Frau Kollegin Grosse.

Ihren Entschließungsantrag, den ich verstehe – wenn man hier, da und dort Rücksichten nimmt, dann gehört das auch zur Politik –, tragen wir nicht mit. Wir lehnen ihn auch nicht ab. Wir werden uns enthalten.

Der Vorwurf unsererseits lautet: Und wieder ein Bericht, und das in einem Bereich, der so übersichtlich ist, dass man Einzelfallprobleme aufgrund der bestehenden Vernetzung, die wir alle gelobt haben, ohne Weiteres auch über parlamentarische Einzelnachfragen oder in direktem Kontakt mit Ministerium oder Landesamt lösen könnte. Wir sind der Meinung, dieses Berichtswesen brauchen wir nicht unbedingt. Von daher bitte ich um Nachsicht. Wir tragen sehr viel gemeinsam. Aber dieses klitzekleine Pünktchen am Rande erlauben wir uns dann mit Enthaltung zu bewerten.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP)

Für die Landesregierung erteile ich Frau Staatsminister Dreyer das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrte Herren und Damen Abgeordnete! Ich möchte nur noch ergänzen. Es ist im Grunde fast alles schon gesagt worden. Ich finde, dass wir in Rheinland-Pfalz eine sehr gute Grundlage haben, um die Betreuung auch qualitativ weiterzuentwickeln.

Ich denke, wir sind für das Thema „Demografischer Wandel“ gut gerüstet.

Frau Abgeordnete Thelen ist darauf eingegangen, dass wir zunehmend mehr ältere Menschen in unserer Gesellschaft haben, sodass auch das Thema „Betreuung“ eine relevante Rolle spielt.

Herr Dr. Schmitz, wir in der SPD nennen das solidarische Bürgergesellschaft. Ein gutes Beispiel dafür sind die Betreuungsvereine.

In der Hospizbewegung haben wir etwas Vergleichbares, in der sich unglaublich viele ehrenamtliche Menschen finden, die im Grunde durch Hauptamtliche unterstützt werden. Das haben diese Menschen auch verdient; denn sie opfern ihre Freizeit. Sie haben sehr viel Hingabe in dem, was sie tun. Sie sind echte Helfer und Helferinnen für ältere Menschen, die Hilfe brauchen. Sie sind unglaublich engagiert. Deshalb brauchen sie in Situationen, die schwierig sind – oft sind es auch schwierige rechtliche Situationen, mit denen sie konfrontiert sind –, die qualitative Unterstützung vom Hauptamt. Das genau ist das Konzept unserer Betreuungsvereine.

Wir haben in Rheinland-Pfalz ungefähr 66.000 Betreuungen im Jahr. Die werden zum ganz überwiegenden Anteil von Ehrenamtlern geführt. Dafür möchte ich mich im Parlament, ich glaube auch im Namen der Kollegen und Kolleginnen, ganz herzlich bedanken.

(Beifall im Hause)

Zum Änderungsgesetz muss ich nicht mehr sehr viel sagen.

Es ist gesagt worden, wir intensivieren das Thema „Qualität“ durch unsere neuen Vereinbarungen, die wir gemeinsam treffen. Wir tun das so unbürokratisch, wie es geht. Natürlich ist uns daran gelegen, dass die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler qualitativ gute Unterstützung erhalten. Das haben sie heute schon. Das kann man aber immer auch ein Stück weit weiterentwickeln.

Wir beschränken zum ersten Mal auch finanziell einen sozialen Bereich, aber nur deshalb, weil wir – das hat die Anhörung auch sehr deutlich gezeigt – tatsächlich ein flächendeckendes Netzwerk in Rheinland-Pfalz an Betreuungsvereinen haben. Es sind insgesamt 116 anerkannte, 106 werden gefördert.

Es sind – Frau Thelen hat es gesagt – 2,5 Millionen Euro, die das Land dafür in die Hand nimmt, aber die Kommunen nehmen noch einmal den gleichen Betrag zusätzlich in die Hand. Wir können sagen, wir sind wirklich in einer guten Situation. Es ist angesagt, einfach noch einmal zu schauen, wie wir die Qualität weiterentwickeln, aber den Betreuungsvereinen eben auch für die Zukunft ganz klar gesetzlich zusichern können, dass es diese Förderung auf jeden Fall in Zukunft auch geben soll.

Zu den Ergänzungen durch die Fraktionen kann ich nur sagen, natürlich ist die Einbindung der Kommunen wichtig und gut. Deshalb ist dieser Antrag auch außerordentlich sinnvoll. Im Bereich der Rahmenvereinbarung hätten wir das ohnehin vorgehabt, aber trotzdem ist es gut, dass das im Gesetz noch einmal Ausdruck findet. Das können wir sehr gut unterstützen.

Ich bedanke mich auch abschließend für die konstruktive Diskussion im Ausschuss. Ich denke, dass wir den Menschen draußen, außerhalb dieses Hauses, denen, die älter werden, durchaus ein Stück weit damit signalisieren können, wir sorgen uns um ihre Zukunft, auch wenn sie älter werden und Unterstützung brauchen.

(Pörksen, SPD: Wir werden auch älter!)

Wir nehmen das nicht auf die leichte Schulter, sondern wir schaffen Strukturen in Rheinland-Pfalz – wir sichern Strukturen in Rheinland-Pfalz, müsste man jetzt eigentlich sagen –, die uns wirklich gelassen in die Zukunft gehen lassen. Ich denke, im Betreuungsbereich haben wir eine sehr gute Grundlage in Rheinland-Pfalz.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und bei CDU und FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/4213 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3780 – in zweiter Beratung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, zum Beispiel in der Sache, die wir angesprochen haben: Änderung Betreuung. Wir entscheiden, dass es nicht an die Betreuung geht, sondern ganz klar an den Betreuungsverein.

Eine Ausschussüberweisung ist nicht beantragt, wir kommen direkt zur Abstimmung.

Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4183 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der CDU und der SPD bei Stimmenthaltung der FDP angenommen. Herzlichen Dank.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Markscheidergesetz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4032 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr – Drucksache 15/4207 –

Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Mohr. Wir hören uns zunächst die Berichterstattung an.

Bevor sie ans Mikrofon geht, begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne Mitglieder der Feuerwehr Lützingen und Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 13, Remagen-Sinzig. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 9. Dezember 2009 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr als federführenden Ausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf am 19. Januar beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf am 28. Januar beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

Für alle, die nicht wissen, was ein Markscheider ist, das ist ein Bergbauvermessungsingenieur.

(Beifall der SPD – Frau Anklam-Trapp, SPD: Super! )

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Mohr.

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/4032 –. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Aus- führung von Artikel 91 c GG – Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4082 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 15/4208 –

Das Wort hat Frau Kollegin Beilstein von der CDU als Berichterstatterin.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4082 – wurde in der Plenarsitzung am 9. Dezember 2009 ohne Aussprache an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.