Mit diesen geförderten und anerkannten Betreuungsvereinen ist in Rheinland-Pfalz eine bundesweit vorbildliche flächendeckende Betreuungsstruktur entstanden. Mit dieser flächendeckenden Versorgung ist aber auch ein Punkt erreicht, an dem man ehrlicherweise darüber nachdenken muss, inwieweit man diese Strukturen noch weiter wachsen lassen möchte, zumal – das hat die Praxis bestätigt – eine weitere Ausweitung der Förderung auf keinen Bedarf mehr trifft.
Daher sehen wir auch die Notwendigkeit, die Anzahl der geförderten Vereine zu begrenzen und damit verbunden eine Steuerung stärker als bisher über die Qualität der Arbeit der Vereine zu etablieren.
Zur Umsetzung dieses letzten Punktes sieht der Gesetzentwurf eine Erweiterung der Anerkennungsvoraussetzungen für die Betreuungsvereine vor. Diese müssen zukünftig Vereinbarungen über Qualität und Leistungen abschließen, die die Zahl der Qualifikationen, der Weiterbildungen und der Supervision für die in den Vereinen tätigen Personen festlegen.
Wichtig ist auch noch, dass die geförderten Betreuungsvereine auf 106 begrenzt bleiben und die Höhe der Förderung des Landes dabei unverändert bestehen bleibt.
Im Sozialpolitischen Ausschuss haben wir ein Anhörverfahren durchgeführt. Auf diese Anhörung geht auch ein großer Teil des gemeinsamen Änderungsantrags aller Fraktionen zurück, nämlich die Einbeziehung der örtlichen Betreuungsbehörden bei der Qualitäts- und Leistungsvereinbarung.
Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die wesentlichen Inhalte der Qualitäts- und Leistungsvereinbarungen ermöglicht einheitliche Standards für die
Außerdem wird dadurch gewährleistet – das ist uns in diesem Zusammenhang besonders wichtig –, das das Verfahren für die Kommunen – darin waren sich alle Fraktionen einig –, was den Verwaltungsaufwand betrifft, überschaubar und praktikabel bleibt.
Alle weiteren wichtigen Änderungen sind Anpassungen, die sich aus dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2010 ergeben. Was den Entschließungsantrag der CDU angeht, gibt es mit der jetzt bestehenden Struktur ein gut ausgebautes Netz. Das hatte ich eben schon erwähnt. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass das dem Bedarf entspricht und die Anzahl der geförderten Vereine auf die Einwohnerzahl bezogen ist.
Ein regelmäßiger Bericht über die Anzahl der anerkannten Betreuungsvereine, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten gefördert werden, und darüber, inwieweit die Betreuungsvereine trotz Erfüllung der Voraussetzungen des Gesetzes nicht anerkannt werden und die regionale Verteilung der Förderung der regionalen Bedarfssituation an Betreuungsvereinen entspricht, macht nach unserer Auffassung Sinn.
Somit werden mögliche Entwicklungen bzw. Veränderungen aufgezeigt. Sie tragen dazu bei, dass der Bedarf an Betreuungsvereinen auch weiterhin flächendeckend in allen Regionen des Landes gewährleistet ist.
Den entsprechenden Entschließungsantrag der CDUFraktion tragen wir mit. Ich mache aber auf einen kleinen Satz aufmerksam. Das ist mir erst aufgefallen. In der regionalen Bedarfssituation stehen die Wörter „an Betreuung“. Ich nehme an, dass Sie Betreuungsvereine meinen. Das macht auch Sinn und entspricht dem Inhalt dessen, was ich gerade vorgetragen habe. Wenn wir das noch ändern, tragen wir den Entschließungsantrag von Ihnen sehr gern mit.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass es uns im Sozialpolitischen Ausschuss wieder einmal gelungen ist, sehr sachlich und in bewährt konstruktiver Form zusammenzuarbeiten
Frau Kollegin Grosse, Entschuldigung. Sie hatten noch zweieinhalb Minuten Redezeit. Ich bin ein bisschen irritiert gewesen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will zuerst einmal einen kurzen Blick auf die Ausgangslage werfen. Wir alle kennen das Thema „Demografie“. Wir wissen, wir sind eine alternde Gesellschaft. Der Teil der Menschen jenseits der 60 Jahre wird innerhalb der nächsten 20 Jahre deutlich zunehmen.
Wir alle kennen sicherlich auch im privaten Umfeld und im Freundeskreis Personen, zum Teil auch deutlich jüngere als 60 Jahre und auch schon junge Menschen, die nicht in der Lage sind, selbst für sich verantwortliche Entscheidungen zu treffen, zum Teil nur in einzelnen Lebensbereichen, aber zum Teil auch in vollem Umfang, was ihre Lebenssituation angeht.
Unser Staat stellt ihnen Betreuer an die Seite, die versuchen sollen, in ihrem Sinne diese Entscheidungen zu treffen, für sie Behördengänge wahrzunehmen, Anträge zu stellen und zu klären, in welchen Einrichtungen sie am besten betreut und aufgehoben sind. Das ist eine ganz existenzielle Aufgabe, die von den Betreuern geleistet wird.
Wir haben durchaus hauptamtliche berufsmäßige Betreuer, die dafür auch ordentlich bezahlt werden und sich meist mit den schwierigen und komplexen Fällen befassen. Wir wären gar nicht in der Lage, all die Betreuungsfälle, die wir haben, und all die Betreuer, die wir benötigen, als hauptberufliche gut bezahlte Betreuer zu organisieren. Auch haben wir Zweifel, ob das wirklich im Sinne der Betroffenen ist.
Wir sind auch der Auffassung, dass das, was in den letzten Jahren zunehmend auf- und ausgebaut wurde, nämlich ehrenamtlich bereite Menschen zu gewinnen, die sich den Angelegenheiten einer anderen Person sehr eng und mit viel Empathie und großer Verantwortung annehmen, der bessere Weg ist und es viele Betreuungssituationen gibt, die auch von ehrenamtlichen Mitmenschen durchaus gemeistert und im Sinne der Betroffenen wahrgenommen werden können.
Deshalb war es gut und richtig, dass wir in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz auch mit dieser quantitativen Entwicklung vor Augen Wert darauf gelegt haben, die Betreuungsvereine zu fördern und zu unterstützen.
Diese Betreuungsvereine beschäftigen zum Teil selbst hauptamtliche Betreuer, aber das wichtige zweite Standbein ist es tatsächlich, auch ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen, sie ein Stück in ihrer Arbeit zu begleiten, zu unterstützen und zu beraten und ihnen damit Sicherheit zu geben und Supervision und Fortbildung zu bieten.
Ich glaube, es ist ein guter Weg, diese Zukunftsaufgabe im Sinne aller Beteiligten vernünftig anzugehen, ganz besonders im Sinne der Betroffenen, die Hilfe und Unterstützung in ihrem Alltag brauchen. So weit, so gut.
Dieser Ausbau erfolgte in Rheinland-Pfalz auf Grundlage des bisherigen Landesgesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes. Wir haben es uns in RheinlandPfalz auch etwas kosten lassen.
Frau Ministerin, ich bin deshalb der Überzeugung, dass es richtig ist, dass wir jetzt den Zeitpunkt hierfür gekommen halten, den Deckel ein Stück weit auf die quantitative Entwicklung zu legen und auch mehr den Blick auf die qualitative Entwicklung zu richten. Daher trägt die CDU dieses Gesetz mit.
Trotzdem möchte ich des Umfangs der Information willen noch einmal diese Ausgangszahlen nennen. 2008 hat das Land Mecklenburg-Vorpommern versucht zu vergleichen, wie die Situation des Betreuungsrechts in den unterschiedlichen Bundesländern aussieht und wie viel die Länder in diese wichtige Aufgabe investieren. Da hat Rheinland-Pfalz einen guten Spitzenplatz inne mit fast 2,5 Millionen Euro, die wir pro Jahr investieren. Baden-Württemberg, das von der Einwohnerzahl deutlich größer ist, hat etwa 1,2 Millionen investiert, und alle weiteren 14 Bundesländer liegen bei unter 1 Million Euro.
Der Unterschied wird noch einmal deutlich, wenn man es auf pro Kopf der Einwohner umrechnet. Hier will ich jetzt nur die beiden Extreme benennen. Ich sage einmal, Bayern lässt sich diese Aufgabe 1 Cent pro Einwohner kosten und Rheinland-Pfalz immerhin 61 Cent pro Einwohner, also das 61-Fache.
Ich weiß aber sehr wohl, dass diese Zahlen mit Vorsicht zu genießen sind. Im Prinzip müsste man die Kosten noch mit dazurechnen, die auch im Justizbereich für diese Aufgaben anfallen.
Wir haben es in der Vergangenheit mitgetragen, weil wir die Notwendigkeit gesehen haben, den Menschen vernünftige Betreuer anbieten zu können, die sie auch brauchen.
Wir wollen jetzt gerne die vertiefende Aufgabenwahrnehmung, also weg von der Quantität hin zur Qualität, mittragen. Wir halten es allerdings für richtig und sind dankbar, dass unsere Anregung von den übrigen Fraktionen aufgenommen worden ist, dass wir in die Erarbeitung dieser Rahmenvereinbarung und dieser Qualitätsvereinbarung mit diesen einzelnen Betreuungsvereinen natürlich auch die kommunalen Spitzenverbände einbinden.
Insbesondere die Landkreise und die kreisfreien Städte haben in ihren Behörden das Betreuungsrecht verankert und sind insbesondere für die Wahrnehmung des Beschwerdemanagements zuständig.
Sie sind, wenn Familien mit der Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben nicht zufrieden sind, eine wichtige Anlaufstelle.
Ganz herzlichen Dank, dass dies mit wahrgenommen wird. Wir freuen uns auch, wenn der Entschließungsantrag mitgetragen wird, und sind gerne bereit, die Ergänzung vorzunehmen. Natürlich geht es um die Betreuungsvereine. Vielen Dank für den Hinweis.
Wir hoffen, dass wir mit diesem Ziel, gemeinsam für unsere Menschen, die der Betreuung bedürfen, ein gutes System in Rheinland-Pfalz aufbauen können.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir sind uns in dieser wichtigen Sache einig, Frau Kollegin Grosse, Frau Kollegin Thelen. Ich will ergänzen, dieses ehrenamtliche Engagement in den Betreuungsvereinen ist für uns ein wunderbares Beispiel für das, was wir unter liberaler Bürgergesellschaft verstehen, das Engagement vor Ort in direkter Verantwortung von Bürgerinnen und Bürgern für den Nächsten. Dass wir jetzt die Not haben, dass es zu viele Betreuungsvereine gibt, ist an sich ein sehr gutes Zeichen.
Nichtsdestotrotz müssen der Gesetzgeber und die Landesregierung im Einsatz von Steuermitteln achtsam sein. Wir unterstützen das Ziel einer gewissen Deckelung, zumal wir – Frau Thelen, das haben Sie schon ausgeführt – in dem, was uns Betreuung wert ist, im Bundesvergleich sehr weit vorne sind.
Ich will nicht all das noch einmal aufführen, was gesagt wurde, möchte nur noch einige wenige Gedanken anführen.
Wir sprechen über die Qualitätsbeurteilung der Betreuungsvereine. Die FDP-Fraktion findet es gut, dass es einheitliche Kriterien gibt. Wir bitten aber sehr darum, dass man in den Detailausführungen aus den Dingen lernt, die wir gerade bei der Überprüfung von stationärer und ambulanter Pflege in gemeinsamer Überzeugung kritisieren. Also bitte keine Überprüfungsorgie, nicht übertreiben in den Details, sehr stark ergebnisorientiert denken und nicht etwas an Dokumentationspflichten aufbauen, was in letzter Konsequenz dieses ehrenamtliche Engagement nicht fördert, sondern behindert.
Meine Damen und Herren, genauso begrüßen wir, dass die Landesregierung einen Weg gefunden hat, in der Zukunft Vertrauensschutz mit einer gewissen Flexibilität zu kombinieren. Natürlich muss es so sein, dass 106 Betreuungsvereine nicht Ewigkeitsgarantie haben und neue Vereine bei neuen Herausforderungen, die sich vielleicht regionaltypisch ergeben, keine Chance hätten. Diesen regionaltypischen Besonderheiten und dem Schulterschluss mit anderen Gremien – LIGA, freie Wohlfahrtspflege, Städtetag, Landkreistag – dient auch der gemeinsame Änderungsantrag aller drei Fraktionen.