Protokoll der Sitzung vom 03.02.2010

Ein einziger kurzer Satz noch zu dem, was in der viertletzten Zeile Ihrer Pressemitteilung steht: Jeder achte Leiharbeitnehmer ist trotz Vollzeittätigkeit auf ergänzende staatliche Unterstützung angewiesen. – Das müssten wir irgendwann einmal im Detail erläutern. Auch dahinter stecken sehr differenzierte Probleme. Welche Unterstützung braucht derjenige, der mit einem Einkommen nur für sich selbst zu sorgen hat? Wie sieht es dagegen bei demjenigen aus, der eine Familie mit zwei, drei oder mehr Kindern hat? Wie verhält es sich mit dem Lohnabstandsgebot? – Aber dann befinden wir uns in einer anderen Diskussion, nämlich in der Debatte über den Mindestlohn, und das ist nicht das heutige Thema.

Danke schön.

(Beifall der FDP)

Das Wort hat Frau Staatsministerin Dreyer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Herren und Damen Abgeordnete! Noch einige Sätze zu dem, was Herr Dr. Schmitz gesagt hat: Im Gesetz ist der Grundsatz des Equal Pay enthalten. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn es eine entsprechende tarifliche Vereinbarung gibt.

Ich möchte hier noch einmal erwähnen – das ist auch von Frau Thelen gesagt worden –, es gibt einen vernünftigen Tarifvertrag, der mit dem DGB und den großen Zeitarbeitsunternehmen abgeschlossen worden ist. Das ist auch nicht unser Problem. Unser Problem hat damit begonnen, dass die sogenannten Christlichen Gewerkschaften Einzeltarifverträge mit – ich sage das, weil es die Wahrheit ist – wirklich unterirdischen Tariflöhnen

abgeschlossen haben. Damit ist in dieser ganzen Leih- und Zeitarbeitsbranche eine Sitte eingerissen, die dazu geführt hat, dass inzwischen jeder achte Leiharbeitnehmer eine Aufstockung über Hartz IV braucht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Problem. Das kann man auch nicht ignorieren. Es geht auch nicht um unterschiedliche Situationen, also ob jemand Familie hat oder nicht. Wenn ein Mensch den ganzen Tag arbeitet und aufgrund einer tariflichen Vereinbarung nicht so viel verdient, dass er damit einigermaßen auskommt und nach den Berechnungen des Arbeitsamtes Hartz-IV-Leistungen erhält – das sind keine utopischen Beträge –, ist das wirklich nicht in Ordnung. Dieses Problem muss einfach behoben werden.

(Beifall der SPD)

Letzter Punkt. Wir können hoffen, dass den Christlichen Gewerkschaften vonseiten der Gerichte die Tariffähigkeit abgesprochen wird. Trotzdem möchte ich sagen: Seit Jahren diskutieren wir über die Christlichen Gewerkschaften. Frau Thelen, die Position der CDU hat sich noch nie so dargestellt, wie Sie das heute gesagt haben.

(Zurufe von der CDU)

Ich erinnere mich an zahlreiche 1.-Mai-Veranstaltungen, auf denen auch CDU-Kollegen von Ihnen gesprochen haben. Als die Christlichen Gewerkschaften wirklich geboomt haben, gab es null Distanzierung der CDU ihnen gegenüber. Schon damals war es so klar wie heute, dass es nicht in Ordnung ist, was sie machen, und dies ausschließlich dazu dient, dem Lohndumping Tür und Tor zu öffnen. Ich denke, wir müssen das mit einer guten Regelung in Zukunft verhindern.

(Beifall der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem wir den Tagesordnungspunkt „Aktuelle Stunde“ mit seinen drei unterschiedlichen Punkten – eigentlich zwei – zusammengefasst behandelt haben, kommen wir nun zu Punkt 2 der Tagesordnung:

a) Wahl einer schriftführenden Abgeordneten Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4153 –

Wer dem Wahlvorschlag – Drucksache 15/4153 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist somit einstimmig angenommen.

b) Wahl eines Mitglieds des Landtags in den Oberrheinrat Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4193 –

Wer dem Wahlvorschlag – Drucksache 15/4193 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! –

Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.

c) Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Inter- regionalen Parlamentarier-Rat Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4194 –

Wer dem Wahlvorschlag – Drucksache 15/4194 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.

d) Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4195 –

Wer dem Wahlvorschlag – Drucksache 15/4195 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.

e) Wahl eines Mitglieds des Landtags in das Kuratorium der Stiftung „Rheinland-Pfalz für Innovation“ Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4196 –

Wer dem Wahlvorschlag – Drucksache 15/4196 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.

f) Wahl eines Mitglieds des Landtags in den Ver- waltungsrat des Landesbetriebs „Liegen- schafts- und Baubetreuung“ (LBB) Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4197 –

Wer dem Wahlvorschlag – Drucksache 15/4197 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Somit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen.

g) Wahl von Mitgliedern des Landesjugend- hilfeausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4198 –

Wer dem Wahlvorschlag – Drucksache 15/4198 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.

h) Wahl eines Mitglieds des Landtags als „Weiteres Ersatzmitglied“ des Richterwahlausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4199 –

Wer dem Wahlvorschlag – Drucksache 15/4199 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.

Damit haben wir Tagesordnungspunkt 2 abgeschlossen.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Ausführung des Betreuungsrechts (AGBtR) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3780 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 15/4206 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/4213 –

Regionaldifferenzierte Sicherung bedarfs- gerechter Betreuung Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 15/4183 –

Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Kessel.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2009 den Entwurf des Landesgesetzes zur Ausführung des Betreuungsrechts an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 36. Sitzung am 29. Oktober 2009, in seiner 38. Sitzung am 15. Dezember 2009 und in seiner 39. Sitzung am 21. Januar 2010 beraten.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat in seiner 38. Sitzung am 15. Dezember 2009 ein Anhörverfahren durchgeführt.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 35. Sitzung am 28. Januar 2010 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen. –

Er wird jedoch, wie in dem Ihnen vorliegenden gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen vom 28. Januar 2010 ausgeführt, geändert und ergänzt werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Herr Kollege Kessel, herzlichen Dank für die Berichterstattung. Das Wort hat Frau Kollegin Grosse für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute – das haben wir der Berichterstattung schon entnehmen können – abschließend den Gesetzentwurf der Landesregierung für das Landesgesetz zur Ausführung des Betreuungsrechts.

Lassen Sie mich kurz im Kern darstellen, worum es geht. In Rheinland-Pfalz gibt es 106 anerkannte geförderte Betreuungsvereine. Ihre Aufgabe besteht darin, sich im Bereich der rechtlichen Betreuung um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer zu bemühen, sie in ihre Aufgaben einzuführen, fortzubilden, zu beraten und zu unterstützen.

Mit diesen geförderten und anerkannten Betreuungsvereinen ist in Rheinland-Pfalz eine bundesweit vorbildliche flächendeckende Betreuungsstruktur entstanden. Mit dieser flächendeckenden Versorgung ist aber auch ein Punkt erreicht, an dem man ehrlicherweise darüber nachdenken muss, inwieweit man diese Strukturen noch weiter wachsen lassen möchte, zumal – das hat die Praxis bestätigt – eine weitere Ausweitung der Förderung auf keinen Bedarf mehr trifft.