Protokoll der Sitzung vom 04.02.2010

Für die Landesregierung hat Frau Staatsministerin Conrad das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Schäfer, ich will gleich zurückweisen, dass die Landesregierung ihre Verantwortung im Rahmen der Fachaufsicht für die Lebensmittelkontrolle nicht wahrnimmt oder sie dieses Thema zum einen in irgendeiner Form auf die leichte Schulter nimmt oder wir zum anderen in den vergangenen Jahren keine Fortschritte gemacht hätten. Das Gegenteil ist der Fall.

Es ist ein Baustein unserer Verbraucherpolitik – in der Tat ein sehr wichtiger Baustein –, dass wir durch eine sehr kompetente, dezentral organisierte, von den Kommunen durchgeführte Lebensmittelkontrolle auch eine Übersicht über die Situation im Lebensmittelbereich im Hinblick auf Qualität und Fehlentwicklungen, aber auch im Hinblick auf aktuelle Störungen in diesem System haben. Ich habe den Eindruck – ich weiß das, und das kann man auch gut mit Zahlen belegen –, dass in diesem Bereich in den vergangenen Jahren qualitativ und quantitativ erhebliche Fortschritte erreicht worden sind. Dafür bedanke ich mich an dieser Stelle ganz herzlich. Ich bedanke mich bei den an vorderster Front stehenden Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren vor Ort und bei allen, die sie dabei unterstützen.

(Beifall der SPD)

Ich will es auch nicht zulassen, dass Sie jedes Mal über die Situation im Lebensmittelkontrollbereich ein Bild zeichnen, das mit der Realität nichts zu tun hat.

(Beifall der SPD)

Das kommt sehr oft. Man merkt auch, wie Sie sich jedes Mal bei den Formulierungen winden. Sie trauen sich nicht, richtig diejenigen anzusprechen, die – wenn überhaupt – zuständig wären. Sie sprechen auch nur sehr verhalten von Erfolgen oder von positiven Entwicklungen. Fakt ist, dass wir in Rheinland-Pfalz, bevor die EUweiten gesetzlichen Regelungen vorgelegen haben, den Kommunen über ein Qualitätshandbuch eine Hilfestellung gegeben haben. Wir haben auch eine Hilfestellung zur Einstufung von Betrieben in bestimmte Risikogruppen gegeben, um tatsächlich eine bessere Basis für die Bewertung des eigenen Bedarfs und des eigenen Aufwands zu haben.

Der Kontrollaufwand soll tatsächlich danach ausgerichtet werden, wo ein hoher Kontrollbedarf besteht. Bei einem Säuglingsnahrungshersteller oder einem fleischverarbei

tenden Unternehmen ist er sicherlich höher als bei dem Getränkevertrieb nebenan. Diese Grundlagen standen in Rheinland-Pfalz sehr früh zur Verfügung. Deshalb sind wir bei der Umsetzung auch schon sehr weit. In der Tat – das ist vielleicht der Unterschied zu der Art und Weise, wie Sie sich die Fachaufsicht oder die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen vorstellen – haben wir uns mit den einzelnen Dienststellen der Kommunen sehr intensiv auseinandergesetzt, sind vor Ort gegangen und haben ihren Bedürfnissen entsprechend in einem ziemlich intensiven Abstimmungsprozess, auch mit den kommunalen Spitzenverbänden, ein zentrales Verbraucherinformationssystem eingerichtet. Wir haben es finanziert. In den ersten fünf Jahren finanzieren wir sogar die Betriebskosten, später immerhin noch zur Hälfte. 1,4 Millionen Euro stellen wir bis 2012 zur Verfügung. Dieses System haben wir nacheinander, und zwar auch in ganz enger Abstimmung mit der jeweiligen Behörde vor Ort, umgesetzt.

Das ist in der Tat etwas, was schrittweise erfolgt ist. Es wird die Basis sein. Wenn es komplett, auch mit den Schnittstellen zum Land, hergestellt ist, wenn alle Akten in das System eingepflegt sind – es sind viele Hunderte Akten –, hat man genau das: eine bessere Bewertungsgrundlage, wenn es um den Ressourcenbedarf geht.

Auch dann wird es noch von Behörde zu Behörde erhebliche Unterschiede geben. In den einen Kreisen sind die Fahrtstrecken groß, in den anderen weniger groß. Die einen Kreise haben eine größere Zahl von Risikobetrieben, die andere eine geringere. Insofern wird es immer einen Unterschied geben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie sagen, es habe keinen Indikator gegeben, antworte ich Ihnen: Ich weiß, was Sie wollen. Sie denken, man könne den Indikator „Betriebskontrollen je 1.000 Einwohner“ nehmen. Ich habe Ihnen aber an den Beispielen deutlich gemacht, dass dies, ehrlich gesagt, Quark ist. Auch der Rechnungshof macht in seinem Bericht deutlich, dass man damit einen eher unzulänglichen Indikator zugrunde legen würde. Man muss hier wirklich bessere Grundlagen haben.

Ich bin dankbar, dass zum einen als Reaktion auf den Rechungshofbericht und zum anderen auch aufgrund der vielen Vor-Ort-Besuche die kommunal Verantwortlichen, das heißt die Landräte und die Oberbürgermeister, reagiert haben. Herr Langner hat die Zahlen genannt. Mittlerweile hat in diesem Bereich vor Ort eine Personalaufstockung von 25 % stattgefunden. Dies zeigt, welche Wertschätzung dieser Bereich in unseren Kommunen erfährt.

(Beifall der SPD)

Ganz zum Schluss: Natürlich werden wir diese Arbeit gemeinsam mit den Kommunen weiterhin sehr intensiv umsetzen. Frau Schellhaaß, ich glaube, es interessiert jetzt nicht, wann wo welche Besprechung stattgefunden hat. Aber eines ist klar, wir fühlen uns mitverantwortlich für die Schulungen und die Weiterbildung auch der örtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deswegen bieten wir Unterstützung und Schulungen an, und zwar die gesamte Palette der notwendigen Ausbildungsinhalte

umfassend. Im Übrigen geht es dabei auch um eine Anpassung an die sehr komplexen, sehr komplizierten und immer komplizierter werdenden EU-Vorschriften.

Sie haben auch den Finanzausgleich angesprochen. Natürlich erhalten die Kommunen allgemeine Zuweisungen zur Erfüllung ihrer örtlichen Aufgaben. Zusätzlich erhalten sie für die Mitarbeiter, die bei der Kommunalisierung übergegangen sind, eine dynamisierte Personalkostenpauschale. All das ist hier zutreffend genannt worden.

Aber wir haben noch mehr. Wir gehen auch hier mit den Kommunen sehr seriös um. Es gibt das Konnexitätsprinzip. Dort, wo es, auch auf der Grundlage des EURechts, bei den örtlichen Behörden einen Mehrbedarf gibt, wo also ein Mehraufwand betrieben werden muss, haben wir uns mit dem Kommunalen Rat und den kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, dass er ausgeglichen wird. Aber wir wissen, dies ist so komplex, dass es nicht einfach zu fassen ist. Wir haben uns darauf verständigt – nachdem die Gesetze jetzt greifen –, nach zwei Jahren rückwärts betrachtet eine exaktere Kostenabrechnung zu machen.

Ich habe den Eindruck, dass all die Vorwürfe, die Sie von diesem Pult aus gemacht haben, ins Leere laufen.

Aber ich habe die herzliche Bitte, dass wir uns in Zukunft ein realistisches Bild machen und vor allen Dingen der sehr komplizierten Aufgabe der Lebensmittelkontrolleure vor Ort und der Kommunalbehörde insgesamt gerecht werden. Ich bin absolut sicher, dass sie in RheinlandPfalz eine sehr gute Arbeit leisten – im Übrigen in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Landesregierung. Auch das verstehe ich unter Fachaufsicht.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Mit der Besprechung ist die Große Anfrage und die Antwort erledigt.

Wir sind am Ende unserer heutigen Plenarsitzung. Ich darf Sie zu der nächsten Sitzung morgen früh um 9:30 Uhr im Plenarsaal einladen.

E n d e d e r S i t z u n g: 16:55 Uhr.