Protokoll der Sitzung vom 04.02.2010

Ich glaube auch – das zeigt die Große Anfrage auch –, dass sich SPD und Landesregierung darin einig sind, dass es einen Unterschied macht, ob die Kontrollen im Bereich mit Risikobetrieben oder in reinen Wohngebieten stattfinden. Also pauschal die Einwohnerzahl oder

die Anzahl der Kontrollen als Maßstab für Kontrolleure zu nehmen, wird auch vom Rechnungshof abgelehnt. Eines ist klar, der SPD-Fraktion und auch der Landesregierung ist Verbraucherschutz wichtig. Wir wollen und werden uns hier auch zukünftig weiter verbessern. Ich denke, es ist auch ein positives Signal, dass die Kommunen in ihrer Zuständigkeit die Stellenäquivalente bei den Lebensmittelkontrolleuren von 134 im Jahr 2006 auf heute 167 Stellen erhöht haben. Ich weise auch an dieser Stelle gern noch einmal darauf hin, dass wir auch die Stellen beim Landesuntersuchungsamt gesteigert haben. Trotz eines Kostendrucks und trotz allgemeiner Stelleneinsparungen hat die Landesregierung hier einen Schwerpunkt gesetzt und die Stellenanzahl deutlich erhöht.

Wir haben ein landeseinheitliches Qualitätsmanagementsystem am 1. April 2008 eingeführt. Die Einweisungen und Problemerfassungen werden an dieser Stelle vereinfacht. Es gibt klare Handlungsanweisungen auch für die Kommunen. Der Service für die Kommunen ist an dieser Stelle deutlich gestiegen.

Ich will auch noch einmal darauf hinweisen, dass es momentan überhaupt keinen Hinweis und keinen Trend zur Erhöhung oder Absenkung der Probenzahlen gibt. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Nicht-Planproben, also für die Proben, die aus aktuellen Anlässen heraus gezogen werden. Hier ist in den letzten Jahren konsequent in etwa die gleiche Probenanzahl entnommen worden.

Ich will an dieser Stelle gern auch darüber reden, dass der finanzielle Ausgleich, den das Land an die Kommunen für die Lebensmittelkontrolleure zahlt, auch dynamisch gewachsen ist. 1994 wurden 1,6 Millionen Euro gezahlt. Heute sind es 2,1 Millionen Euro. Das Land hat sich also sozusagen aus der Verantwortung den Kommunen gegenüber an dieser Stelle nicht entzogen, sondern hat dem Konnexitätsprinzip entsprechend auch dort die Verantwortung wahrgenommen.

Ich möchte für die SPD-Fraktion abschließend auch positiv zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung stetig im Gespräch mit den Kommunen steht. Auch das ist der Großen Anfrage noch einmal zu entnehmen. Zwei Drittel der Kommunen sind dort schon entsprechend abgedeckt worden. Ich glaube, das ist ganz wichtig, dass die Landesregierung und die Kommunen dort in einem stetigen Dialog bleiben.

(Pörksen, SPD: Da haben Sie Recht, Herr Kollege!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, – das habe ich bei der letzten Plenarsitzung, als wir auch über das Thema „Verbraucherschutz“ gesprochen haben, an dieser Stelle schon einmal gesagt –, Frau Schäfer, erstens einmal fehlen mir bei Ihnen die wirklichen Alternativvorschläge von Ihrer Seite aus. Sie sagen immer, das läuft nicht richtig.

(Beifall der SPD)

Sie haben aber eigentlich noch zu keinem Zeitpunkt gesagt, wie Sie es anders machen wollen, wie Sie es besser machen würden. Sie haben auch in Ihren Haus

haltsforderungen im Bereich Verbraucherschutz überhaupt keine zusätzlichen Ausgaben nachgefragt und nichts nachgefordert, was Sie an anderer Stelle ohne zu fragen getan haben.

(Frau Spurzem, SPD: 500 neue Stellen!)

Ich glaube – dieser Hinweis sei mir am Ende noch gestattet –, wenn Sie glaubwürdig das Thema „Mehr Lebensmittelkontrollen“ vertreten wollen, müssen Sie einfach auch das zur Kenntnis nehmen, was gestern für uns alle im Pressespiegel des Landtags nachzulesen war, dass nämlich die Präsidentin des Städtetages, Frau Roth – die gehört auch Ihrer Partei an –, deutlich gesagt hat, das im September 2009 beschlossene Wachstumsbeschleunigungsgesetz werde die Kommunen durch weniger Steuereinnahmen 1,6 Milliarden Euro kosten, und die weiteren Mindereinnahmen durch die Steuersenkungen der Regierung könnten die Städte nicht verkraften.

Wenn Sie in dem Bereich etwas für die Kommunen tun wollen, wirken Sie doch auf die Kolleginnen und Kollegen in Berlin ein, dass dort entsprechende Pläne ad acta gelegt werden. Das würde meiner Meinung nach auch dem Verbraucherschutz zugutekommen.

(Beifall der SPD)

Für eine Kurzintervention hat Frau Kollegin Schäfer das Wort.

(Pörksen, SPD: Die schreckt auch vor nichts zurück!)

Sie wissen, ich lasse nicht gerne etwas anbrennen. Herr Kollege Langner, ich möchte die Masche, die Sie uns immer wieder auftischen, einmal deutlich machen. Er tut so, als ob ein anderer etwas gesagt hat, was gerade nicht in seinen Sinn passt oder das nach seiner Auffassung nicht richtig ist. Dann heißt es, dass man keine Ahnung hätte usw. Das ist eine Masche, die Sie verfolgen. Dadurch wird so getan, als ob die eigene Position die richtige sei.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Das lassen Sie besser; denn ich kann Ihnen das immer wieder belegen.

Es wäre zum Beispiel auch schön, wenn Sie gelegentlich einfach einmal zuhören würden.

(Pörksen, SPD: Dann müssten sie etwas Neues erzählen!)

Belassen Sie es nicht dabei, sich auf das eine Lob zu beziehen, das ich einmal der Landesregierung habe zukommen lassen, und sagen Sie nicht: Prima, damit ist die Sache gegessen. – Nein.

Ich möchte Ihnen das noch einmal gerne erläutern.

(Pörksen, SPD: Das brauchen Sie nicht!)

Das Land nimmt auch nach der Kommunalisierung die Fachaufsicht wahr. Dass es die Fachaufsicht wahrnimmt, heißt natürlich, dass es eine entsprechende Ausgleichszahlung übernimmt, es aber auch konkrete Hilfen zur Unterstützung der Kommunen bei ihren kommunalen Aufgaben gibt.

Ich will das an einem Beispiel klarmachen.

(Unruhe im Hause)

Sehen Sie, jetzt hören Sie zum Beispiel wieder nicht zu. Hinterher wollen Sie wieder nicht wissen, was ich gesagt habe.

Wenn der Rechnungshof davon spricht, dass einheitliche Bemessungsgrundlagen fehlen, ist das keine Sache, die eine Kommune machen kann, sondern es müssen natürlich vonseiten des Landes solche Grundlagen geschaffen werden. Das ist doch ganz klar.

Die Kommunen können auch nichts dafür, wenn Schulplätze fehlen, um die Lebensmittelkontrolleure ausbilden zu können. Ich meine, dieses Themas müssen wir uns bei Gelegenheit auch einmal annehmen. Da muss das Land in Aktion treten.

Ich habe jetzt nur zwei Beispiele genannt. Es gibt weitere Beispiele, die ich leider aufgrund der Zeit nicht mehr darlegen kann. Dazu haben wir aber noch genügend Gelegenheit im Ausschuss.

(Beifall der CDU)

Jetzt hat Frau Kollegin Schellhaaß von der FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lebensmittelkontrolle ist in der Tat Aufgabe der Kommunen. Herr Langner, ich meine, die Lebensmittelkontrolleure sind sehr enttäuscht, wenn Sie die Lebensmittelkontrolle mit dem Ahnden von Falschparken gleichsetzen.

(Pörksen, SPD: Wieso?)

Der Landesrechnungshof – das will ich voranstellen – hat in seinem Kommunalbericht festgestellt, dass die Kommunen vom Land nicht genügend Mittel für die Erfüllung dieser Aufgabe zur Verfügung gestellt bekommen. Gerade bei knappen Mitteln kann es sinnvoll sein, die Arbeit und die Berichterstattung der Kommunen mit landesweit einheitlichen EDV-Programmen durchführen zu lassen, Klassifizierungen und Verfahren zu standardisieren und ein einheitliches Qualitätsmanagement einzuführen.

Der Sinn dieser drei Verfahren liegt im Gewinn von Professionalität, Sicherheit und in Rationalisierungseffekten.

Voraussetzung dafür ist aber, dass das eigentliche Ziel dabei nicht aus dem Auge verloren wird – da kann weniger mehr sein –, die Verfahren als Mittel zum Zweck zu sehen sind und nicht als Selbstzweck, und die Verfahren in ihrer Einführung so rationell wie möglich zu gestalten sind. Die Betroffenen – hier die Kommunen – sind zu beteiligen und ihre Vor-Ort-Kenntnisse zu nutzen. Voraussetzung ist auch, dass genügend Freiräume für Eigenverantwortung, Eigeninitiative und regionale oder situative Gegebenheiten gelassen werden. Last but not least ist Voraussetzung, dass organisatorische Veränderungen rechtzeitig durchgeführt werden und in nicht zu schneller Folge vorgenommen werden, damit die eigentliche Arbeit auch noch erledigt werden kann.

Diese Bedingungen wurden vom Land, wie teilweise aus dem Bericht des Rechnungshofs hervorgeht – teilweise sogar aus der Antwort der Landesregierung –, nicht alle erfüllt. Nordrhein-Westfahlen hat die gleichen Maßnahmen zum Beispiel deutlich eher eingeführt. Sowohl die nunmehr anzuwendende sogenannte Rheinland-PfalzKurzform als auch die detaillierte Form der Risikobewertung wurden zum 1. Januar 2009 vom Land eingerichtet. Dies geschah jedoch ohne Einbeziehung der Facharbeitsgruppe und des Lenkungsausschusses, obwohl dies in der zwischen dem Land und den Kommunen geschlossenen Vereinbarung über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung eines zentralen Verbraucherschutz-Informationssystems, das ZeVIS RheinlandPfalz, vom 18. Januar 2009 festgelegt ist.

Eine Dienstbesprechung, in der unter anderem die Änderungen behandelt wurden, erfolgte durch das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz jedoch erst am 12. März 2009.

(Bauckhage, FDP: Das ist aber lange her!)

Die nun nach dem Muster von Nordrhein-Westfahlen geänderten Kriterien zur Risikobewertung der Betriebe wurden so geändert, dass die daraus resultierenden Änderungen der Risikoklassen für jeden zu überwachenden Betrieb – über 9.000 – manuell umgestellt werden mussten. Das war und ist sehr zeitaufwendig und innerhalb kurzer Zeit die dritte Änderung in der Risikobewertung.

(Beifall der FDP)

Bei den Kommunen ist der Eindruck entstanden, dass im Ministerium eine gewisse Praxisferne herrscht. All dies, die personelle und die finanzielle Ausstattung, die den Anforderungen nicht entspricht, und das berechtigte Gefühl, dass die anspruchsvolle fachliche Zusatzausbildung nicht finanziell honoriert wird, fördern die Motivation nicht.

Meine Damen und Herren, meine Beispiele zeigen, das Management des Landes – ich gebrauche bewusst das Wort „Management“ – hat die von mir genannten Kriterien nicht im wünschenswerten Maße erfüllt.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Wir werden nie in diesem Land die bestmöglichen Ergebnisse fördern und nie mit den Steuern und Abgaben

der Bürger auskommen, wenn wir nicht das Engagement, das Fachwissen und die Intelligenz der Menschen höher schätzen als formale Verfahren.

(Beifall der FDP)