Protokoll der Sitzung vom 04.02.2010

(Glocke der Präsidentin)

ansonsten aber weitgehend unbekannt. Es gibt einige Vertreter der CDU. Der Protest hat einen Namen.

(Beifall der SPD – Ramsauer, SPD: Aus Ihrer Sicht muss der Name CDU gut sein! – Baldauf, CDU: Wir haben viel mehr Mitglieder als ihr!)

Für die FDP-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Morsblech das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist interessant, wenn jeder Einzelne geoutet wird und jeder Einzelne, der sich bei dem Bündnis engagiert, genannt wird. Man kann auch auf andere Verbände einen Blick werfen und schauen, wer bei der GEW oder beim Landeselternbeirat SPD-Mitglied ist.

(Baldauf, CDU: Bloß nicht!)

Das habe ich hier noch nie getan, weil ich das als völligen Quatsch ansehe.

(Beifall der FDP und bei der CDU)

Wenn Sie noch lange suchen, dann finden Sie zum Beispiel auch FDP-Mitglieder in diesem Bündnis.

(Bracht, CDU: Nein! – Zuruf der Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD)

Dann können Sie mich hier auch noch vorführen. Um Gottes willen.

Wo uns diese Diskussion hinführen soll, ist mir nicht klar.

Wir haben eigentlich über den Unterrichtsausfall gesprochen. An manchen Stellen haben Sie Ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht. Parallel zu der Meldung des Bildungsbündnisses verkündet die Ministerin, dass sie die Kapazitäten der Studienseminare für die Gymnasien noch einmal aufgestockt hat. Das ist schön. Es ist pfiffig, das gleichzeitig mitzumelden. Wenn man genauer hinsieht und auf die Debatte von heute Morgen verweist, dann haben Sie Gleiches für die Realschule plus nicht getan. Da wäre es gerade geboten, dass man genügend junge Menschen ausbildet, weil wir dort nicht nur eine 100%ige Unterrichtsversorgung, sondern auch zusätzliche Differenzierungsmöglichkeiten brauchen.

(Beifall der FDP – Zuruf der Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD)

Sie loben, dass Sie nur noch 1,5 % strukturellen Unterrichtsausfall an den allgemeinbildenden Schulen haben.

Man muss aber auch sehen, dass 1,8 % weniger Schüler im gleichen Zeitraum da sind. Man muss sehen, dass wir heute Morgen über 6,2 % Unterrichtsausfall an der BBS diskutieren konnten. Sie haben nach meiner Ansicht nicht schlüssig gesagt, wie Sie den Negativtrend, den Sie dort zu verzeichnen haben, in den Griff bekommen wollen.

(Beifall der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist gleichzeitig ein sehr berechtigter Kritikpunkt des Bildungsbündnisses, darauf zu schauen, wie temporärer Unterrichtsausfall im Land mittlerweile abgedeckt wird. Da hat sich das Projekt „Erweiterte Selbstständigkeit“ nicht nur positiv entwickelt.

(Glocke der Präsidentin – Zuruf der Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD)

Es sind dort mittlerweile viele Menschen ohne Abschluss. Ich glaube, wenn Sie unserem Antrag gefolgt wären, die Aushilfs- und Vertretungskräfte in vernünftige feste Lehrerstellenreserven umzuwandeln, dann wären wir schon einen Schritt weiter.

(Glocke der Präsidentin)

Schauen Sie genau hin, was Sie im Einzelnen machen. Nehmen Sie die Kritik von solchen Menschen bitte ernst.

(Beifall der FDP – Zuruf der Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD)

Wir sind am Ende der Aktuellen Stunde und gehen in die Mittagspause bis 13:35 Uhr.

U n t e r b r e c h u n g d e r S i t z u n g: 12:35 Uhr.

W i e d e r b e g i n n d e r S i t z u n g: 13:35 Uhr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren fort in der Tagesordnung und kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung:

…tes Landesgesetz zur Änderung hochschul- rechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4175 – Erste Beratung

Es wurde eine Grundredezeit von zehn Minuten vereinbart. Ich darf Frau Ministerin Ahnen das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, Ihnen kurz die Novellierung des

Hochschulgesetzes vorstellen zu dürfen, sofern Sie anwesend sind. Das Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften ist ein zentrales Vorhaben der laufenden Legislaturperiode. Mit ihm wollen wir einen weiteren Beitrag leisten, um die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen des Landes zu sichern. Wir schaffen damit rechtliche Rahmenbedingungen, die den Hochschulen flexiblere Handlungsspielräume, mehr Eigenverantwortung und größere Autonomie geben. Im Mittelpunkt der Reform stehen außerdem die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses sowie die weitere Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte und nicht zuletzt das Thema „Exzellenz“. Zu den geplanten Maßnahmen zur notwendigen Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses will ich kurz die fünf wichtigsten Neuerungen im Rahmen der Novelle ansprechen. Sie dienen in ihrer Gesamtheit der Sicherung der Studierbarkeit der Bachelor- und Masterstudiengänge:

1. Ein Modul wird künftig grundsätzlich nicht mit mehreren Teilprüfungen, sondern lediglich mit einer einzigen studienbegleitenden Prüfung abgeschlossen, um ein kleinteiliges Prüfungssystem und eine unnötige Prüfungsflut zu verhindern.

2. Module sollen zukünftig nicht miteinander verknüpft werden, um mehr Flexibilität bei der Studiengestaltung zu gewährleisten.

3. Die Novelle sieht eine großzügige Anerkennungspraxis von an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen vor. Diese sind künftig anzuerkennen, sofern keine wesentlichen Unterschiede bestehen.

4. Sogenannte Mobilitätsfenster, also Zeiträume für Aufenthalte an anderen inländischen wie ausländischen Hochschulen, sind künftig in den Prüfungsordnungen zu verankern.

5. Der Zugang zu den Masterstudiengängen wird deutlich erleichtert. Die Hochschulen entscheiden künftig, ob, und gegebenenfalls in welchen Studiengängen, sie besondere Zugangsvoraussetzungen für erforderlich halten. –

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Novelle nimmt insofern die aktuellen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom Dezember 2009 auf. Tatsächlich war die Landesregierung hier aufgrund des fortgeschrittenen Stadiums des Gesetzentwurfs in der Lage, sehr schnell auch bei den rechtlichen Rahmenbedingungen auf die berechtigten Forderungen der Studierenden zu reagieren. In diesem Zusammenhang will ich nicht unerwähnt lassen, dass wir auch den Wunsch der Studierenden aufgegriffen haben, dass künftig mindestens eines der fünf hochschulinternen Mitglieder des Hochschulrates der Gruppe der Studierenden angehören soll.

Einer der Punkte der Diskussion der letzten Monate, die wir nicht aufgreifen mussten, weil wir sie längst umgesetzt haben, ist die Studiengebührenfreiheit. Dazu haben wir uns in Verantwortung vor den jungen Menschen immer bekannt, und dabei wird es auch bleiben.

(Beifall der SPD)

Sie werden verstehen, dass ich mich sehr darüber freue, dass auch die Nachbarländer Hessen und Saarland von Studiengebühren Abstand genommen haben bzw. nehmen. Dies und auch die neuen Rahmenbedingungen im Hochschulpakt erlauben es uns, die früher vorsorglich gesetzlich verankerten Grundlagen für eine Landeskinderregelung, die glücklicherweise nie praktiziert werden musste, nun aufzuheben. Davon geht aus meiner Sicht ein positives Signal aus. Es ist gesetzlich garantiert, dass in Zukunft auch weiterhin jeder Studierende in Rheinland-Pfalz unabhängig von seinem Wohnort ein Studienkonto erhält.

Von großer Bedeutung ist auch die weitere Vereinfachung der Zugangsmöglichkeiten zum Hochschulstudium für beruflich Qualifizierte. Meisterinnen und Meister sowie gleich Qualifizierte erhalten künftig direkt einen fachlich unbeschränkten Zugang zu allen Hochschulen. Andere Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen haben, können künftig nach mindestens zweijähriger beruflicher Tätigkeit direkt jedes Studium an einer Fachhochschule aufnehmen, an Universitäten die Studiengänge, die mit der Berufsausbildung verwandt sind.

(Beifall der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich über den Beifall; denn die Öffnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte ist ein Kernstück dieser Novelle unter dem Aspekt der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung, aber auch mit dem Ziel eines sozial gerechteren Hochschulzugangs. Junge Menschen sollen Entscheidungsfreiheit gewinnen. Wer sich für eine berufliche Ausbildung entscheidet, soll von Anfang an wissen, dass ihm danach auch ohne Fachhochschulreife oder Abitur alle Optionen für ein Hochschulstudium offenstehen. Durch die Abschaffung des Probestudiums sollen gleichzeitig auch mentale Hürden abgebaut werden, die bislang vor der Aufnahme eines Hochschulstudiums stehen. Damit übernimmt das Land zum wiederholten Male eine Vorreiterrolle auf dem Weg zu größerer Durchlässigkeit im Bildungssystem.

(Beifall der SPD)

Hochaktuell ist auch die Frage, wie wir die wissenschaftliche Exzellenz an den Hochschulen weiter strukturell stärken und vertiefen können. Die gesetzliche Verankerung der Forschungskollegs, in denen die Universitäten ihre exzellenten Forschungsbereiche zusammenfassen können, ist hier aus meiner Sicht ein Meilenstein. Sie können künftig auf dem Gebiet der Spitzenforschung zielgerichtet mit eigenen Stellen und Mitteln und einer eigenen Berufungsstrategie agieren und auch eigene Anreize für die Gewinnung herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler setzen. Mit dem Gutenberg-Forschungskolleg ist die größte rheinlandpfälzische Universität Mainz bereits einen Schritt nach vorn gegangen. Natürlich werden wir auch die anderen Landesuniversitäten auf diesem Weg unterstützen.

Um im Hinblick auf die Exzellenz eine engere Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen, insbesondere den universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, wie zum Beispiel den Max-Planck

Instituten, zu fördern und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dieser Institute längerfristig an einen Standort zu binden, wurden die Regelungen zur Verleihung einer außerplanmäßigen Professur deutlich flexibilisiert. Das ist ein Punkt, den wir an dieser Stelle auch schon einmal diskutiert haben.

Es wurde nicht nur die erforderliche Bewährungszeit in Forschung und Lehre stark verkürzt, sondern vielmehr kann eine außerplanmäßige Professur künftig auch anderen als den Personen, die den klassischen Werdegang einer Habilitation oder Juniorprofessur absolviert haben, verliehen werden, wenn sie die Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur erfüllen; denn die führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an außeruniversitären Forschungsinstituten haben mitunter einen anderen Qualifizierungsweg als Professorinnen und Professoren. Es müssen daher Wege gefunden werden, um sie frühzeitig akademisch mit den benachbarten Hochschulen zu vernetzen.

Weitere zentrale Maßnahmen des Gesetzentwurfs betreffen die Stärkung der Eigenverantwortung und der Autonomie der Hochschulen einerseits und die Stärkung der Hochschulleitung andererseits und dienen damit der Profilbildung der Hochschulen. Lassen Sie mich hierzu auch nur einige wesentliche Punkte beispielhaft hervorheben.

Die Hochschulen erhalten künftig eine weitgehende Satzungsautonomie. Insbesondere die Prüfungsordnungen unterliegen künftig nicht mehr der Genehmigung durch das Ministerium. Zugleich wurde auf zahlreiche Eingriffs- und Steuerungsrechte des Ministeriums verzichtet. Insbesondere vor dem Hintergrund der Wettbewerbe um die Einwerbung von Drittmitteln und der Positionierung im Hochschulpakt müssen Hochschulen heute geschlossener auftreten und sich konsequent profilieren. Deshalb wird die Präsidentin oder der Präsident künftig zur Umsetzung strategisch wichtiger Entscheidungen über einen bestimmten Anteil der Mittel der Hochschule entscheiden. Sie oder er wird außerdem stärker in das Berufungsverfahren eingebunden und kann so fachbereichsübergreifend auf einheitliche Qualitätsmaßstäbe hinwirken.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Berufungsrecht zeitlich befristet vom Ministerium ganz oder teilweise auf die Präsidentin oder den Präsidenten zu delegieren, wenn in einer Zielvereinbarung die bei der Berufung anzuwendenden Kriterien vereinbart werden. Das werden in erster Linie die Kriterien sein, auf deren Einhaltung das Ministerium derzeit größten Wert legt, das heißt insbesondere im Bereich der Frauenförderung und der Qualität der Lehrer.