Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rechtsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4495 – „Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes“ beraten. Ihm war dies am 29. April 2010 durch den Landtag überwiesen worden. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Es ist eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Wilke von der CDU-Fraktion.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Über eines sind wir uns hier im Haus einig – das hat schon die erste Beratung gezeigt –, der Rechtsstatus von Betroffenen, also solcher Personen, gegen die sich der Untersuchungsauftrag eines Untersuchungsausschusses richtet, ist, so wie er derzeit im Untersuchungsausschussgesetz geregelt ist, unbefriedigend.
Dass Minister, Exminister, aber auch Fahrer und Sekretärinnen im Landesdienst umfassend aussagen müssen, selbst wenn sich eine Untersuchung gegen sie richtet, aber hoch dotierte Manager von landeseigenen Gesell
Gerade der laufende Untersuchungsausschuss zum Thema „Nürburgring GmbH“ zeigt überdeutlich die Konsequenzen; denn dass die Herren Lippelt und Kafitz ihre Aussage verweigern, führt zu einer massiven Beeinträchtigung unserer Ausschussarbeit.
Spitzenmanager des Rings, an die wir viele, wirklich viele Fragen zu richten hätten, stehen uns als Zeugen nicht zur Verfügung. Also ist es konsequent, wenn wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf, den wir eingebracht haben, sagen, dieses umfassende Aussageverweigerungsrecht für die Geschäftsführer solcher Gesellschaften muss weg.
Jetzt entnehme ich den Medien, dass die SPD-Kollegen unser Gesetz wegen einer angeblich unzulässigen Rückwirkung ablehnen.
2. Es wird nur Verfahrensrecht geändert. Es ist bekannt – das müsste auch Ihnen bekannt sein, Kollege Pörksen –, beim Verfahrensrecht sind die Anforderungen an solche Änderungen, auch mit einer gewissen Rückwirkung – einer unechten Rückwirkung, wie man das fachtechnisch exakt nennt – sowieso niedriger als bei materiellem Recht. Das ist verfassungsrechtlich mehrfach entschieden.
3. Es gibt – das scheint mir wichtig, auch hier heute noch einmal zu erwähnen; ich habe es schon einmal getan – eine ausführliche Abwägung des Wissenschaftlichen Dienstes, was denn überwiegt.
Ist das Interesse des Ausschusses an Aufklärung wichtiger, oder ist das Interesse der Betroffenen wichtiger, dass alles so bleibt, wie es die ganze Zeit war, das heißt, dass sie die Aussage verweigern können, ohne dafür irgendeine Begründung geben zu müssen?
Ergebnis des Wissenschaftlichen Dienstes: Die Abschaffung des umfassenden Aussageverweigerungsrechts ist gut vertretbar. – Unsere Meinung ist das auch, weil die Beeinträchtigung dieser Ausschussarbeit massiv ist, wie wir tagtäglich, also in 16 Sitzungen jetzt gespürt haben, und andererseits die Folgen der Gesetzesänderung für die Betroffenen nicht erheblich sind; denn sie fallen nicht der Rechtlosigkeit anheim, wie ganz gern suggeriert wird;
denn wenn ihnen strafrechtliche Verfolgung droht – das wissen Sie selbst, Herr Pörksen –, können sie immer noch das Zeugnis verweigern, wie jeder andere Zeuge auch. Aber sie müssen es begründen.
Wenn ihnen keine strafrechtliche Verfolgung droht, dann müssen sie aussagen. Wenn das käme, dann wären wir in unseren Ausschussberatungen, in unseren Möglichkeiten, diese Vorgänge um den Nürburgring aufzuklären, deutlich weiter.
Wenn Sie von der SPD das jetzt ablehnen, dann berauben Sie – anders kann man es nicht sagen – den Ausschuss wesentlicher Erkenntnismöglichkeiten. Dann frage ich Sie: Wie sollen wir denn dann in dem Untersuchungsausschuss unserem Auftrag, den dieses Parlament erteilt hat, überhaupt richtig gerecht werden?
Also da bleibt einem doch nichts anderes, als den Verdacht zu äußern, dass Sie an wirklicher Aufklärung der Vorgänge am Nürburgring
Nach dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“ haben Sie sich jetzt dafür ausgesprochen, den Betroffenheitsstatus komplett abzuschaffen, aber – der Haken steckt natürlich im Kleingedruckten – erst ab der nächsten Landtagsperiode.
Wir waren dazu gesprächsbereit – ich darf das noch einmal erwähnen –, aber nicht ohne Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts mit sofortiger Wirkung.
Auf dieses Angebot unseres Fraktionsvorsitzenden an Ihren Fraktionsvorsitzenden haben wir nichts mehr gehört.
Wenn Sie also das, was wir hier vorschlagen, jetzt nicht mittragen, dann bleibt der Verdacht eines gebremsten Aufklärungswillens an Ihnen hängen.
Ein Spiel auf Zeit nützt hier nichts, sondern wir brauchen dieses Gesetz hier, und wir brauchen es jetzt. Deswegen besinnen Sie sich bitte noch einmal eines anderen.
(Beifall der CDU – Pörksen, SPD: Nach dieser Rede sicher nicht! – Ramsauer, SPD: Bei Philippi sehen wir uns wieder!)
Ich grüße den neuen Bürgerbeauftragten mit seiner Ehefrau. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!