Protokoll der Sitzung vom 05.10.2006

(Heiterkeit bei der SPD)

Die sind da schnell vergesslich.

Wenn wir einmal koalieren, dann sind wir da zuverlässiger. Das verspreche ich Ihnen.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD)

Vermutlich hätte dann Frau Kollegin Brede-Hoffmann mit den Argumenten, die Sie, Frau Kollegin Morsblech genannt haben, oder auch mit meinen Argumenten begründet, warum der Schulversuch jetzt in das Gesetz muss.

Die Ergebnisse des Schulversuchs „Duale Oberschule“ sind überzeugend. Für uns hat dieser Schulversuch gezeigt, dass Hauptschulen, Realschulen und natürlich auch die Regionalschulen von diesen Ergebnissen profitieren können. Aber auf Dauer können sie nur profitieren, wenn die Duale Oberschule als eigene Schulform gesetzlich verankert wird und nicht unter die Fittiche der

Regionalschule kommt und ihr irgendwann die Luft ausgeht, weil sie erdrückt wird.

(Beifall bei CDU und FDP)

Das, was Sie vorhaben, ist, die Duale Oberschule zu einer Regelschule zweiter Klasse zu machen. Das hat sie nun wirklich nicht verdient. Aus diesem Grund stimmen wir voller Überzeugung dem FDP-Antrag zu.

(Beifall bei CDU und FDP)

Frau Staatsministerin Doris Ahnen hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Um die Gemeinsamkeit vorwegzuschicken: Die Duale Oberschule macht eine gute Arbeit in diesem Land. Sie ist längst Realität. Sie ist täglich gelebte Realität.

Wir haben inzwischen 13 Duale Oberschulen in die Regelform überführt und das übrigens zum Schuljahresbeginn. Der war im September. Die 14. – Frau BredeHoffmann hat darauf hingewiesen – ist auf dem Weg. Wenn wir das dann gerade gemacht haben, dann sollen wir nach Ihrer Meinung die rechtlichen Grundlagen wieder ändern. Sie sind nach der neuen Rechtsgrundlage gerade errichtet worden, und nun sagen Sie, jetzt müssen wir die Rechtsgrundlage eigentlich noch einmal ändern. Das erschließt sich mir von der Abfolge her nicht.

(Beifall bei der SPD)

Herr Abgeordneter Keller, die Rechtsgrundlage ist übrigens auch nicht die, dass eine Duale Oberschule unter die Fittiche einer Regionalen Schule kommt.

(Harald Schweitzer, SPD: Das habe ich auch noch nicht gehört!)

Das ist völlig ausgeschlossen, sondern wir haben eine Landesverordnung über die Regionalen Schulen und in dieser ist die Duale Oberschule als besondere Form der Regionalen Schule rechtlich vollständig abgesichert.

Wir haben all das, was Bestandteil der Dualen Oberschule war, entsprechend verankert. Dazu gehört die äußere Leistungsdifferenzierung, die abschlussbezogenen Klassen, die Fachleistungsdifferenzierung, die Neigungsdifferenzierung und auch der schnellere Weg zur Fachhochschulreife. Ein einziger Punkt ist in der Tat nicht abgesichert worden, das ist der – das war auch in der alten Koalition noch entsprechend besprochen –, dass sich das Modell 9 + 3 nicht bewährt hatte und wir deswegen sogar einen anderen, weitergehenden Weg gefunden hatten, wie man trotzdem einen Zeitgewinn realisieren kann.

Die Duale Oberschule hat viele andere positive Elemente, zum Beispiel die systematische und kontinuierliche Berufswahlvorbereitung, die intensive Zusammenarbeit mit einer berufsbildenden Schule, den systematischen Kompetenzerwerb durch Methodentraining, vor allen Dingen auch das Fach „Praxis in der Schule“. All das ist abgesichert. Dazu gibt es noch zusätzlich das Interesse, unter Umständen einzelne dieser Elemente auch in anderen Schulen zu verankern, weil sie sich bewährt haben – nicht anstatt, sondern zusätzlich.

Frau Abgeordnete Morsblech, es ist nicht so, dass ich nicht politisch Verständnis habe für das, was Sie jetzt auf den Weg gebracht haben. Nur, eines muss ich Ihnen sagen, wenn Sie jetzt davon reden, dass in den Dualen Oberschulen Demotivation wäre, dann muss ich Ihnen sagen, dieser Weg, den Sie jetzt mit Demotivation bezeichnen, war mit Ihnen vollständig abgestimmt. Da muss man schon ein bisschen vorsichtig sein mit solchen Vorwürfen wie Demotivation.

(Beifall bei der SPD)

Ich kann die im Übrigen auch nicht erkennen: Die Duale Oberschule hat Anerkennung nicht nur bei den Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, sondern sie hat sie auch in der Politik. Deswegen haben wir uns damals entschieden, den Weg zu wählen, sie möglichst schnell rechtlich zu verankern, ihr eine gute Grundlage zu geben, und die Dualen Oberschulen werden auch in Zukunft die Unterstützung der Landesregierung haben.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Werte Kolleginnen und Kollegen, Herr Abgeordneter Kuhn hat das Wort zu einer Kurzintervention.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Frau Staatsministerin, ich war sehr geduldig. Frau Morsblech hat darauf hingewiesen. Wir waren eigentlich nicht geneigt, es in dieser Runde sehr zu vertiefen. Sie hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es schon die Absprache gab, dass die Duale Oberschule überführt wird.

Wir waren uns damals einig, dass wir schnellstmöglich Sicherheit schaffen und zunächst den Verordnungsweg gehen wollten. Wir müssen wirklich bei der Wahrheit bleiben.

Ich weise darauf hin, dass verabredet war, diesen Weg, der jetzt von der FDP-Fraktion vorgeschlagen wird, zu gehen.

Ich habe das wirklich über mich ergehen lassen, und dies auch mit einer gewissen Sportlichkeit ertragen. Natürlich ist es so, dass Sie in einer neuen Konstellation das Recht haben, politisch andere Schwerpunkte zu

setzen. Aber Sie dürfen nicht behaupten, dass dieser Weg nicht so verabredet war.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Bevor wir zur Abstimmung kommen, begrüße ich Bürgerinnen und Bürger aus der Verbandsgemeinde Asbach. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, dass wir dann zur Abstimmung kommen. Es wird unmittelbar über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/57 – abgestimmt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP abgelehnt.

Wir kommen dann zu Punkt 5 der Tagesordnung:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/220 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 15/322 –

Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Dr. Axel Wilke, das Wort.

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Zur Abstimmung steht jetzt an das Gesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes, eingebracht in den Landtag in erster Lesung am 20. September 2006, das zur Ausschussberatung an den Rechtsausschuss überwiesen wurde. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 29. September 2006 beraten.

Es geht darum, im Richtergesetz klarzustellen, dass es ab dem 1. November 2006 keine Altersteilzeit mehr geben soll. Nur bei der Richterschaft ist eine gesetzliche Regelung notwendig. Im Übrigen hat die Landesregierung durch Beschlussfassung des Ministerrats die Altersteilzeit in der Anwendbarkeit ausgesetzt.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf beraten und diesem mehrheitlich zugestimmt.

Vielen Dank.

Das Wort hat der Herr Justizminister.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Ihnen zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung soll die Bewilligung der Altersteilzeit für Richterinnen und Richter des Landes auf die Fälle begrenzt werden, in denen die Altersteilzeit vor dem 1. November 2006 beginnt. Bekanntlich hatte mit Wirkung vom 1. Januar 2003 die Landesregierung die Altersteilzeit auch für Richterinnen und Richter eingeführt. Hierzu musste das Landesrichtergesetz geändert werden, weil im Hinblick auf den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit eine andere Regelung in anderer Weise als durch ein Gesetz nicht genügt hätte.

Die Altersteilzeit sollte zugleich auch in einem gewissen Rahmen als Personalsteuerungsinstrument dienen und dazu beitragen, wegen der angespannten Haushaltslage gebotene Personaleinsparungen zu erwirtschaften. Das konnte in einem gewissen engeren Rahmen auch so realisiert werden. Inzwischen lässt die Belastungssituation in der Justiz einen weiteren Personalabbau nicht zu.

Der Gesetzentwurf strebt – das ist sein eindeutiger Hauptzweck – eine Gleichbehandlung aller öffentlichrechtlich Bediensteten des Landes hinsichtlich der Altersteilzeit an. Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 13. Juni dieses Jahres die Altersteilzeit für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in grundsätzlich allen Bereichen der Landesverwaltung bis zu einer zeitgemäßen Neuregelung ausgesetzt. Von dem Aussetzungsbeschluss sind auch die Justizbeamtinnen und Justizbeamten – also zum Beispiel Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtpflegerinnen und Rechtspfleger – erfasst, aber nicht die Richterinnen und Richter des Landes. Hierzu bedarf es eines Landesgesetzes.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält die insoweit notwendigen geringen Änderungen des Landesrichtergesetzes. Auf diesem Wege wird also eine einheitliche Beschränkung der geltenden Altersteilzeit innerhalb der Landesverwaltung, aber auch innerhalb des Geschäftsbereichs des Ministeriums der Justiz gewährleistet. Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Wilke.

Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Blicken wir einmal zurück, bevor wir uns mit diesem Gesetzentwurf beschäftigen: Im Jahr 2000 wurde die Altersteilzeit für Beamte eingeführt, im Jahr 2003 dann auch für die Richterschaft. Das hat der Herr Staatsminister leider nicht erwähnt. Der Gesetzesbegründung und Ihren Ausführungen entnehme ich, dass es offensichtlich ausschließlich darum ging, Personalkosten einzusparen. Das ist natürlich nur die halbe Wahrheit. Diese halbe